in Nordhausen im 13. Jahrhundert[21]

noch später in Norddeutschland; wenigstens weisen für Pommern die Verzeichnisse der Kamminer Prälaten[22] auf die erste Hälfte des 14. Jahrhunderts hin.

Anfänglich tauchen einzelne Familiennamen auf, die sich aber schnell vermehren, und sehr bald, nach einer verhältnismäßig kurzen Übergangsperiode, hat der neue Brauch gesiegt und die Umwandlung ist allgemein. Zunächst finden sich die Geschlechtsnamen, nach Beckers Beobachtungen, bei den vornehmeren Bürgern der größeren Städte, nämlich bei den reicheren Ministerialen oder ritterbürtigen Dienstmannen der Bischöfe und bei den an Rang und Geltung ihnen nahestehenden Freibürgern oder Patriziern. Was an Rang über oder unter diesem Stande ist, der hohe Adel und die Geistlichkeit einerseits, der Handwerker und der hörige Bauer anderseits, das hält noch lange an dem alten Brauche der einfachen Namengebung fest. — Der hohe Adel nennt sich bekanntlich nach dem Stammsitz. Bei der Geistlichkeit setzen zuerst die Stiftsherrn aus städtischen Geschlechtern ihren Geschlechtsnamen der sonstigen Bezeichnung bei, z. B. 1230 in Zürich R. Manezo subdiaconus; bei ihnen mochte das bürgerliche Selbstgefühl dem geistlichen die Wage halten. Dagegen nannten Bischöfe und Äbte sich, wie meist noch jetzt, mit dem Taufnamen oder dem angenommenen Kirchennamen, unter Beifügung der Würde, der Diözese, des Klosters.

Die Handwerker in den Städten ahmten zwar bald den Brauch des städtischen Adels und der Patrizier nach; da sie sich aber stets aus der Landbevölkerung ergänzten und deren älteren Brauch in die Stadt hineinbrachten, so konnte es vorkommen, daß z. B. in Basel noch 1438 bei der Zunft „zu Brotbecken“ ein sonst namenloser „Hans des jebsmolers (Gipsmüllers) tochtermann“ aufgenommen wurde.

Bei dem Landvolke endlich hängt die Benennung mit dem Grade der errungenen Freiheit zusammen. Während die freien Landleute von Uri schon 1291 eine große Anzahl wirklicher Geschlechtsnamen bieten, entbehren die Leibeigenen in manchen Gegenden derselben bis ins 14., ja 16. Jahrhundert.

Doch ist hervorzuheben, daß an den Küsten der Nordsee, in Friesland, Holstein, Schleswig, wie auch in Dänemark eigentliche Familiennamen sich am spätesten festgesetzt haben, indem die alte Sitte, sich nach dem Vater zu nennen (z. B. Großvater Clas Petersen, Vater Peter Classen, Sohn Clas Petersen, Enkel Peter Classen) erst im vorigen Jahrhundert polizeilichen Verordnungen gewichen ist.[23] Es ergibt sich aus allem, daß der Gebrauch der Geschlechts- oder Familiennamen in den Städten und mit der Blüte der Städte entstanden ist; daß dieser Brauch in den einzelnen Städten um so eher aufkommt, je früher sich dieselben entwickeln, und daß er sich von der Stadt und ihren Bürgern auf das Land und auf andere Stände verbreitet hat.

Wie wenig befestigt anfangs die einzelnen Familiennamen waren, ergibt der leichte und häufige Wechsel. So wurde Lucas Cranach, also benannt von seinem Geburtsort im Hochstifte Bamberg, auch genannt „Lucas Maler“. Sein eigentlicher Familienname war wahrscheinlich Sunders (Pott, Personennamen, S. 43). Im Quedlinburger Urkundenbuche wird aus dem Jahre 1407 ein Ludeke Hugholdes, „andere geheten Ludeke Smet,“ erwähnt, aus dem Jahre 1429 ein Clauwes Hartwiges, „anders geheten Clauwes Groper.“

8.
Altdeutsche Vollnamen als Familiennamen.

Um eine Person genauer zu bezeichnen und von „den Genamen“, den Namensvettern, zu unterscheiden, war es das Nächstliegende, die Abkunft anzugeben, also den Namen des Vaters hinzuzufügen, besonders wenn dies eine hervorragende Persönlichkeit war. Nennen sich doch schon in der deutschen Heldensage die Helden nach ihren Vätern: Hiltibrant Heribrantes sunu, Sigfrid Sigmundes sun — Zusätze, die jedoch damals noch nicht erblich geworden. Wurde nun der Name des Vaters beigefügt, so geschah dies in der Form „Sohn Arnolds“ oder auch bloß Arnolds, in den Bürgerrollen und Urkunden, die meist lateinisch abgefaßt wurden: filius Arnoldi oder mit Auslassung von filius bloß Arnoldi. Man würde demnach hier lauter genetivische Familiennamen als Patronymika erwarten, wie Arnolds, Friedrichs, Otten. Auffällig ist nun, daß die weit überwiegende Mehrzahl der Namen dieser Art nicht im Genetiv, sondern im Nominativ auftritt: Arnold, Friedrich, Otto (Otte) usw. Woher diese auf den ersten Blick überraschende Erscheinung? Sie ist wohl so zu erklären, daß man statt des genaueren Genetivs oder einer sonstigen patronymischen Bildung den Namen des Vaters einfach und unverändert im Nominativ hinzusetzte — infolge einer schon damals eintretenden Erstarrung der Sprache, vielleicht auch, weil man den Namen des Vaters deutlicher wollte hervortreten lassen. So finden wir bereits im 8. Jahrhundert in Urkunden unter andern einen Sigifridus filius Sigimundus, und im 11. Jahrhundert erscheint der Vatername schon oft dem des Sohnes im Nominativ als Beiname hinzugefügt, z. B. Uguo Folcaldus (im J. 1030.)[24] Ein besonders belehrendes Beispiel führt Becker aus Köln an. Dort finden wir unter den Dienstmannen der Abtei zu St. Pantaleon im Jahre 1128 einen Razo; dann unterzeichnet 1185 unter den Bürgern ein Henricus Razonis, derselbe 1195 Henricus Razo, und 1272 ist Theodoricus dictus Razo Bürgermeister. Ebenso erscheint im Göttinger Urkundenbuch im Jahre 1245 der Ritter Johannes Cusen (Genetiv), 1270 der Ritter Johannes Cuso.[25] Gewiß war dies, die einfache Beifügung des Vaternamens im Nominativ, im gewöhnlichen Leben noch häufiger.