Der naturhistorische Fond verdankt seinen Ursprung der im Jahre 1836 in der Regenz gemachten Anregung, einen Theil der Gelder der Universität, die nach dem damals üblichen stadtbaslerischen Zinsfuss nur etwa 3¼% eintrugen, auswärts anzulegen. Es wurde dies von einer besonderen von Rathsherr Peter Merian präsidierten Kommission besorgt, welche aus dem Ertrag der empfangenen Gelder vorerst 3¼% und seit 1857 3½% der allgemeinen Verwaltung vergütete und aus dem Rest einen Reservefond anlegte. Bis 1859 war alles Geld wieder an die allgemeine Verwaltung zurückbezahlt und es blieb nur der Reservefond in den Händen der Kommission. Aus diesem gingen im Jahr 1862 Fr. 10,000 an den Sternwartefond, der später bei Erstellung des Bernoullianums zur Verwendung kam, und im Jahr 1863 fernere Fr. 10,000 an die botanische Anstalt behufs Erstellung eines Gewächshauses. Aus dem Rest von rund Fr. 40,000 wurde zuerst der Fond des naturwissenschaftlichen Museums und dann der naturhistorische Fond gebildet, auf dessen Ertrag nach dem Universitätsgesetz von 1866 das naturhistorische Museum für Unterhalt und Vermehrung der Sammlungen angewiesen ist. Herr Peter Merian hat bis zu seinem Tod im Februar 1883 selbst diesen Fond verwaltet; seitdem ist er mit den andern Fiscis vereinigt.
Der Heusler'sche Vermächtnissfond rührt her von dem im Jahr 1862 eröffneten Legate des Herrn Friedrich Heussler sel. Der Ertrag der testierten Fr. 100,000 ist bestimmt für hilfsbedürftige Alters- oder Krankheitshalber austretende Universitätslehrer, so wie für die von Universitätslehrern hinterlassenen Witwen und Waisen. Die Vertheilung wird jährlich von der Regenz auf Vorschlag einer besondern Kommission beschlossen. Durch verschiedene Schenkungen aus den Jahren 1872 bis 1882 ist das unantastbare Stiftungskapital auf Fr. 120,500 angewachsen; was darüber hinausgeht, bildet einen Reservefond, auf den nöthigen Falls zurückgegriffen werden darf.
Die folgende Tabelle soll die Entwicklung der akademischen Fisci in den verflossenen 50 Jahren dadurch anschaulich machen, dass die Beträge der entsprechenden Fonds auf Ende 1836 und 1884 in die gleichen Linien eingetragen und deren Zunahmen dazwischen gesetzt sind. Das Kapitalgeld alter Währung ist mit 27:40 in das jetzige Geld übertragen. Der Fiscus Gymnasii und Schülertuchfond, die keinem Universitätszweck dienen, sind weggelassen.
| Betrag 1836 | Zunahme | Betrag 1884 | |||
| Fr. | Fr. | Fr. | |||
| Fisc. legatorum acad. | 205,339 | 56,271 | 261,610 | Akadem. Vermächtnissfond | |
| Fisc. legatorum med. | 3,618 | 12,384 | 16,002 | Medicin. Vermächtnissfond | |
| Fisc. bibliothecæ publ. | 81,011 | 50,430 | 131,441 | Bibliotheksfond | |
| Fisc. bibliothecæ botan. | 9,115 | 2,849 | 11,964 | Botanischer Fond | |
| Fisc. horti botanici | |||||
| Fisc. facult. theol. | 366,001 | 143,947 | 509,948 | Zulagefond | |
| Fisc. facult. jurid. | |||||
| Fisc. facult. med. | |||||
| Fisc. facult. phil. | |||||
| Fisc. Universitatis | |||||
| 136,302 | 136,302 | Heusler'scher Vermächtnissfond | |||
| 42,025 | 42,205 | Naturhistorischer Fond | |||
| Gesammtbetrag | 665,084 | 444,208 | 1,109,292 |
Die Kapitalien der obigen sieben Fisci bilden bei der Verwaltung einen gemeinsamen Stock, dessen Ertrag am Ende des Jahres pro rata unter die einzelnen Fonds vertheilt wird. Die Zunahme in den letzten fünfzig Jahren erklärt sich hauptsächlich aus den erwähnten höchst verdankenswerthen Geschenken und Legaten.
Wir haben nun noch zu berichten über die Stiftungen, deren Kapitalien nicht in die Verwaltung dieser vereinigten Fonds aufgenommen sind, da die testamentarischen Bestimmungen eine gesonderte Rechnungsstellung verlangen.
Die beiden folgenden betreffen die Gesammtuniversität:
Der Albrecht'sche Stipendienfond. — Herr Stadtrath Johannes Wimmer sel. und Frau Salomea geb. Albrecht sel. stifteten durch das am 26. Juli 1871 publicierte Testament einen Stipendienfond, der zuerst während 25 Jahren durch die Zinsen geäufnet werden soll und dessen Ertrag hernach in erster Linie den Nachkommen der Albrecht'schen Familie, die sich dem Studium widmen, zu Gute kommen soll, dann aber auch andern Studierenden, wenn keine Albrecht'schen Nachkommen Anspruch erheben oder die Zinsen auch für weitere Unterstützungen ausreichen. Die Regenz hat die Uebernahme der Verwaltung am 30. November 1871 beschlossen und den ausgewiesenen Betrag am 28. September 1872 in Empfang genommen. Die gestiftete Summe betrug mit Einschluss eines Postens von Fr. 1333, auf welchen die Geschwister Wimmer zu Gunsten der Universität verzichtet haben, Fr. 43,438. Bis zum 31. Dezember 1884 war das Vermögen angewachsen auf Fr. 70,582.
Stiftungsfond der Studentenkrankenkasse. — Im Jahre 1877 übergab Herr Professor J.J. Bachofen mit Fr. 15,000, die für den Heusler'schen Vermächtnissfond bestimmt waren, noch weitere Fr. 5000 der Regenz, um einen Fond der Studentenkrankenkasse zu bilden. Der Ertrag desselben wurde theils verwendet zur Deckung eines Deficits der genannten Kasse, theils zu Extraunterstützung kranker Studierender, besonders durch Beiträge an ärztlich angeordnete Landaufenthalte.
Auf zwei Fakultäten bezieht sich: