Eine treffliche Schilderung dieses Wirkens und Strebens bringt die soeben veröffentlichte Festschrift derselben: »Geschichte der Freiwilligen Akademischen Gesellschaft der Stadt Basel während der ersten 50 Jahre ihres Bestehens«, verfasst von dem jetzigen Vorsteher, Herrn Altbürgermeister C.F. Burckhardt.
Wegen der innigen Beziehungen, welche seit jener Zeit dauernd zwischen dieser treuesten, verdienstvollsten Genossin und der Universität bestanden haben, war die Geschichte der Gesellschaft natürlich nicht ohne Erwähnung der Geschichte der Universität in diesem Zeitraume zu schreiben, und erhält die nachfolgende, mehr auf einzelne besondere Punkte der Organisation eingehende Darstellung durch jene Schrift des um das hiesige Gemeinwesen hochverdienten Mannes eine erwünschte Ergänzung.
Der provisorische Zustand, in den durch Rathsbeschluss vom 9. April 1835 die Professoren, Lehrer und Angestellten der Universität und des Pädagogiums, unter Hinweis auf das Gesetz vom 9. Juni 1834, erklärt wurden, dauerte nicht lange. Schon am 13. Juni 1835 wurden durch weiteren Rathsbeschluss die bisher definitiv angestellten Lehrer der Universität aufs neue an ihre Stelle berufen.
In der theologischen Fakultät erhielt Herr J.J. Stähelin den Titel eines ordentlichen Professors mit Sitz und Stimme in Fakultät und Regenz, Herr J.G. Müller die dritte ordentliche Lehrstelle. Zur Versehung der 1. Lehrstelle in der ganz unbesetzten juristischen Fakultät, welche sich auf freiwillige Leistungen mehrerer Privatdocenten angewiesen gesehen hatte, berief man Herrn Dr. G. Beseler als ausserordentlichen Professor und eröffnete für den 2. Lehrstuhl einen Konkurs, demzufolge man Herrn Dr. Adolf Burckhardt zum Professor ernannte. Die medicinische Fakultät blieb im Personal unverändert. In der philosophischen Fakultät berief man wieder Herrn Prof. Linder als Lehrer der griechischen Sprache und Litteratur; Herrn Prof. Bernoulli übertrug man mit dem Titel eines Professors der industriellen Wissenschaften den Unterricht namentlich in industrieller Mechanik und Technologie; Herrn Prof. Peter Merian, welcher aus Gesundheitsrücksichten die Wiederübernahme eines Amtes ablehnte, verlieh man den Titel eines ordentlichen Professors mit Sitz und Stimme in der Regenz, übertrug den Lehrstuhl der französischen Sprache Herrn Prof. Vinet, beförderte zum ordentlichen Professor der Philosophie Herrn Dr. F. Fischer, ernannte zum Professor der Physik und Chemie Herrn Dr. Schönbein, zum Professor der deutschen Sprache und Litteratur Herrn Dr. W. Wackernagel, verlieh den Titel eines ausserordentlichen Professors Herrn Dr. Wilhelm Vischer und bestellte als Lektor der Naturgeschichte auf unbestimmte Zeit Herrn Prof. Meissner.
Am 14. September trat der »Senatus academicus« zusammen.[10] Der bisherige Rektor, Prof. P. Merian, leistete den neuen Amtseid und legten darauf die der Regenz angehörenden Professoren das Gelübde in die Hände des Rektors ab. Nach Abtreten der Curatel wurde in der nun eröffneten Regenzsitzung dem sein Amt in die Hände der Regenz niederlegenden Rektor im Namen der Fakultäten für die unzähligen Dienste, die er der Universität erwiesen, der wärmste Dank abgestattet und sodann für den Rest des Jahres Prof. de Wette zum Rektor gewählt.
Ohne Einwirkung der Regierung, aber auf mehrfach geäusserten Wunsch der Bürger, welche fühlten, dass die hochherzige Gesinnung der Behörden durch einen feierlichen Akt anzuerkennen sei, beschloss die Regenz, eine Einweihungsfeier der wiederhergestellten Universität abzuhalten. Hiezu lud in ihrem Auftrage Prof. Wackernagel durch ein deutsches Programm »Ueber die altdeutschen Handschriften der Basler Universitätsbibliothek« ein und fügte Prof. Gerlach dem diesmal auch in lateinischer Sprache abgefassten Vorlesungsverzeichnisse[11] für das Wintersemester ein lateinisches Schreiben bei, in welchem er die verschiedenen Hochschulen von der Neugestaltung der Universität, unter kurzer Erwähnung der Vorgänge der letzten Jahre und rühmender Anerkennung des opferfreudigen Sinnes der Mitbürger, in Kenntniss setzte.[12]
Die Einweihungsfeier fand bei zahlreicher Betheiligung aus verschiedenen Kreisen der Bürgerschaft am 1. October im Münster statt. Die gehaltreiche, später im Druck veröffentlichte, Festrede des Rektors gab einen Ueberblick über die Arbeiten für die Neugestaltung der Universität seit 1818 und zeigte, wie selbst ein kleiner Wirkungskreis seine unleugbaren Vorzüge habe. Besonders wurde auch des neuesten Beweises des vielfach erprobten Gemeinsinnes Basels, der Gründung der Freiwilligen Akademischen Gesellschaft gedacht. Darauf entwickelte Prof. Schönbein die Bedeutung der Naturwissenschaften als Elementes der modernen Bildung. Sodann wurden Ehrenpromotionen verkündet. Der theologische Doktorgrad wurde ertheilt Herrn Antistes Hurter von Schaffhausen, den Herren Proff. Schneckenburger und Lutz in Bern und Hirzel in Zürich, der juristische Herrn von Tscharner in Chur, der medicinische Herrn Prof. Brunner in Bern, der philosophische den Herren Proff. Studer in Bern, Fäsi in Zürich, Fröhlich in Aarau. Schliesslich konnten, nach Genehmigung der Behörden, für die Studierenden vier Preisfragen gestellt werden, für deren Lösung je Fr. 100 als Preise ausgesetzt wurden.[13]
Kurz vor Schluss des Jahres, am 10. December, wurde vom Grossen Rathe der Antrag: »es möchte der Grosse Rath erkennen, dass es bei der durch die Staatskasse bereits geschehenen Zahlung der Auskaufssumme von zusammen Fr. 331,451.55 sein Verbleiben haben solle« zum Beschluss erhoben und damit diese für die Existenz der Universität bedeutendste finanzielle Frage erledigt. Nunmehr handelte es sich nur noch um nähere Feststellung der Verwaltung und Verwendung des Universitätsgutes. Hierüber erging das Gesetz vom 6. April 1836, laut welchem das gesammte Universitätsgut mit den der Stadt Basel darauf zustehenden Berechtigungen, wie dieselben durch die Stiftungen und Vergabungen, durch die Dotationsurkunde vom Jahr 1803 und durch die Sprüche des bei der Trennung des Kantons Basel aufgestellten eidgenössischen Schiedsgerichts bestimmt und anerkannt sind, ein an die Oertlichkeit der Stadt Basel unauflöslich geknüpftes Eigenthum des Kantons Basel-Stadttheil bildet, welches den Bestimmungen der Stiftungen und dem Zwecke der höheren Lehranstalten niemals entfremdet werden darf.
Erwähnen wir, dass durch Gesetz vom gleichen Datum die Korporation der Universitätsbürger als 16. politische Wahlzunft der Stadt eine mit der Einrichtung der übrigen Zünfte übereinstimmende Regelung erfuhr, so sind die Grundzüge der neuen Organisation bezeichnet, welche der Regenz zur Pflicht machten, durch Bestellung der Kommissionen, Aufstellung eines Reglements für die Vermögensverwaltung und einer Ordnung für den Pedell[14] u.a. zur Durchführung jener gesetzlichen Bestimmungen auch ihrerseits mitzuwirken.
Aber auch viele andere Fragen traten in den nächsten Decennien an die Regenz heran, da der Geschäftskreis sich erweiterte und das Kollegium an Mitgliedern zunahm.