Katharina sowohl wie Luther brachten nichts in die Ehe. Sie waren am Anfang ihres Hausstandes und noch lange fort vollständig vermögenslos; erst nach seiner Eltern Absterben (1530-31) erbte Luther eine kleine Barschaft von 250 fl. Im Jahre 1527 war er noch gänzlich ohne Besitz, er war arm und ein Bettler, konnte weder Haus, Aecker, liegende Gründe, Geld noch Gut seinem Weib und Kind nach sich lassen, wenn er damals gestorben wäre. Denn auch das Klosteranwesen war noch nicht sein ausgesprochenes Eigentum. „Armut ist mein Irrtum und meine Ketzerei“, sagte er noch 1530; und zwei Jahre darauf hat er nur einen Becher im Schatzkästlein. Noch 1534 mußte er es ablehnen, für ein paar hundert Gulden das kleine Haus Bruno zu kaufen: er wollte seine Armut nicht offenbar werden lassen, weil er's für unmöglich hielt, jemals auch nur die Hälfte einer solchen Summe zusammenzubringen[238].
In Ermangelung eines eingebrachte Heiratsgutes war das Ehepaar also auf
die Besoldung angewiesen, welche der Hausvater hatte, und auf den
Verdienst, welchen die Hausmutter von der Bebauung des Gutes und ihrem
Kosttisch zog.
Die Beamtenbesoldungen waren zu jener Zeit nicht etwa bloß feste Gehalte, sondern bestanden auch in allerlei Ehrengeschenken, meist in Naturalien, welche den Angestellten bei besonderen Gelegenheiten und für besondere Dienstleistungen, als Reisen, Gutachten, Berichte, Schriften u.a., von den Fürsten und Stadtobrigkeiten zuflossen.
Seit seiner Verheiratung war Luthers Besoldung von einhundert auf zweihundert Gulden erhöht worden. Von 1532 ab, unter Kurfürst Johann Friedrich, kamen noch jährlich 100 Scheffel Korn, 100 Scheffel Malz für zwei Gebräude Bier, 60 (später 100) Klafter Holz und zwei Fuder Heu hinzu. Freilich blieben die Lieferungen „aus Unwillen“ der Beamten manchmal aus. Der kurfürstliche Keller zu Wittenberg stand den hervorragenden Professoren immer offen. Außerdem kamen ihm vom Hofe allerlei Viktualien zu: Wein, Most, Essig, Obst, Fische, Wildbret, Arzneien, auch Kleider und Tuche. So sendet 1543 der Kurfürst „zwei Faß, eins mit altem Wein, das andre mit heurigem gewachsenen Most, Suptezer, so gut Uns der allmächtige Gott dies Jahr bescheret hat; den wollet von Unseretwegen gutwillig annehmen und in Fröhlichkeit genießen“. Auch der Dänenkönig Christian III. sandte in den letzten Jahren (1543) zuerst Butter und Heringe; als man aber unterwegs mit dieser „Küchenspeise unschicklich umgegangen“, wurde die Sendung in ein Geschenk von 50 fl. verwandelt. Soviel erhielten auch die andern Wittenberger Theologen Bugenhagen und Jonas: es war ein Ehrensold, den der Fürst für die Ausbildung seiner Gottesgelehrten an die sächsische Universität zahlte[239].
Wenn der Kurfürst Johann an Luther bei Aufhebung des Klosters den Hausrat im Werte von 20 fl. und die Küchengeräte, welche um 50 fl. verkauft wurden, überließ, so war das eine Entschädigung dafür, daß er lange Zeit sein Deputat an Viktualien gar nicht oder nur spärlich erhalten hatte. Für den Hausrat hatte er „der Kirche und Universität mit Predigen, Lesen, Schreiben u.s.w. die langen Jahre her um Gotteswillen und umsonst gedient; und für die Küchengeräte hatte er Nonnen und Mönche (Diebe und Schälke mitunter) gekleidet, gespeiset und versorget mit solchem Nutzen, daß ich das Meine und 100 fl., so mir m. gn. H. Herzog Hans zur Haushaltung geschenkt, gar weidlich zugesetzt habe“[240].
Aehnlich waren die Geschenke der Stadt Wittenberg auch nur Gegenleistungen. So hat der Stadtrat aus seinen Brennereien Baumaterialien, als Ziegelsteine und Kalk, nicht angerechnet, schenkte auch sonst eine Jahresgabe oder besondere Erkenntlichkeit, so als Luther in der Osterzeit jeden Tag gepredigt hatte, einen halben Lachs, anno 1529 der Frau Doktor in Abwesenheit ihres Mannes 10 Thaler, „weil man ihm dies Jahr sonst keine Verehrung gethan“. Dafür war Luther ohne Gehalt bei dreißig Jahre der Stadt Prediger gewesen, hatte auch oftmals noch Bugenhagen auf kürzere oder längere Zeit, einmal sogar, als jener auswärts reformierte, zwei Jahre lang (1535-37) vertreten. Auch mußte Luther auf seine Kosten „zu ihrer Kirche Dienst und Nutz“ Diener halten, ohne daß der „gemeine Kasten“ etwas für sie beitrug. Ferner trat Luther einen großen Raum vorm Klosterhof umsonst an die Stadt ab, gestattete auch, daß sein ganzes Anwesen nach seinem Tode und das Nebengebäude auch bei seinen Lebzeiten unter das Bürgerrecht gestellt wurde, während es vorher ganz frei gewesen. Ebenso wollte Luther, als der Kurfürst 1542 eine Türkensteuer ausschrieb, obgleich er grundsteuerfrei war, doch des Beispiels wegen auch geschatzt sein[241].
Trotz solcher Gegendienste, welche mittelbar oder unmittelbar „Geschenke“ veranlaßten, nahm doch Luther solche nicht ohne Wahl und Maß an. Er lehnte nicht nur das Hochzeitsgeschenk des Mainzer Erzbischofs ab, er wies auch eine Gabe des Kurfürsten zurück, weil er wisse, „daß der hohe Herr des Gebens viel habe und zu viel den Sack zerreiße“. „Bitte derhalben Ew. Kurfürstliche Gnaden wollten harren, bis ich selber klage und bitte, auf daß ich durch solch Zuvorkommen Eurer Kurf. Gnaden nicht scheu werde für andre zu bitten, die viel würdiger sind solcher Gaben“[242].
Und ferner: „Ich will Ew. Kurf. Gn. unterthäniglich bitten, nicht zu glauben denen, die mich angeben, als habe ich Mangel; ich habe leider mehr, sonderlich von Ew. K. Gn., denn ich im Gewissen vertragen kann“[243].
Auch seine Freunde schilt er oft, daß sie des Schenkens zu viel machen[244].
Wenn er Sommers von einem Pfarrherrn oder Schultheißen aufs Dorf zu Gaste geladen wurde, so kam er gern mit einem Tischgesellen und hielt eine Predigt. Aber er brachte allewege Speise und Trank für sich und seine Begleiter mit, die ihm daheim Frau Käthe zubereitet und in den Wagen gepackt hatte[245].