Ein anderes Vorkommnis setzte Frau Käthe 1538 hart zu. Ein Tagelöhner arbeitete oft bei ihr, ein fleißiger und braver Mensch, nüchtern sanfter wie ein Lamm, aber in der Trunkenheit ein Krakehler. An einem Sonntag lief er in der ganzen Stadt herum und prahlte, er sei Famulus bei Luther, und in der Aufregung schlug er jemand tot. Dann ward er nüchtern, nahm mit Thränen Abschied von Frau Luther und wurde flüchtig. Ein Weib und drei Kinder, die er im größten Elend zurückließ, fiel natürlich Frau Käthe zur Last[313].

11. Kapitel

Hochzeiten und Krankheiten, Pest und Tod.

Besondere Geduld und Liebe, Vorsicht und Weisheit mußten die Eheleute brauchen in der Behandlung der ihnen anvertrauten Kinder.

Die verwaiste Pflegetochter Lenchen Kaufmann, „Mühmchen Lene die Jüngere“, fing in noch recht jugendlichem Alter eine Liebelei mit Magister Veit Dietrich an, der mit seinen sechs Scholaren im Schwarzen Kloster lebte. Nun war Luther zwar der Meinung des Sprichworts: „Früh aufstehn und jung freien“ und ist öfters für junge ehrbare Leute, die sich einander gern hatten und zu einander paßten, bei ihren Eltern um ihre Einwilligung eingetreten und hat sie gegen Eigensinn und Selbstsucht der Väter und Mütter in Schutz genommen und zusammengebracht. So hatte er sich auch schon 1523 eines Mädchens aus Torgau angenommen, welchem der kurfürstliche Barbier die Ehe versprochen und zum Unterpfand einen Ring gegeben und mit ihr eine Münze geteilt hatte[314].

Aber er wußte auch, daß es zu früh und ungeschickt sein könnte, das konnte er an Melanchthons Töchterlein merken, welches auch als kaum vierzehnjähriges Kind sich in einen begabten, aber leichtsinnigen jungen Poeten verliebt hatte und, da die Eltern unbedacht nachgaben, einen unglücklichen Ehestand erlebte. Luther meinte, „es wäre nicht ratsam, daß junge Leute so bald in der ersten Hitze und plötzlich freiten; denn wenn sie den Fürwitz gebüßt hätten, so gereuete sie's bald hernach und könnte keine beständige Ehe bleiben; es käme das Hündlein Reuel, das viele Leute beißt“. Bestärkt wurde Luther in dieser Anschauung durch seine Ehefrau, welche dem Veit Dietrich überhaupt nicht ganz hold war. Das Jüngferlein Lene wollte natürlich die Stimme der Vernunft nicht hören und zeigte sich ungebärdig, so daß Luther sogar einmal meinte, „man sollte sie mit einem guten Knüttel züchtigen, daß ihr das Mannnehmen verginge“[315].

Der Herr Magister Veit zog nun aus dem Hause und warf seinen Zorn vor allem auf Frau Käthe, der er Herrschsucht und Habsucht vorwarf (1534).

Aber als Bäschen Lene zu ihren vollkommenen Jahren gekommen war (1538) und der Rechte kam, der auch mit Vorwissen der Pflegeeltern um sie freite, da gaben diese ihre freudige Einwilligung. Es war M. Ambrosius Berndt aus Jüterbog, ein gesetzter, „recht frommer (braver) Mann, der Christum lieb hatte“, seit einem halben Jahr, wo ihm seine junge Frau im ersten Kindbett samt dem Knäblein gestorben war, kinderloser Witwer, Professor der Philosophie und Schöffer in Wittenberg, ein Amtsgenosse und guter Bekannter und Gevattersmann der Lutherschen Familie. Von dieser Verlobung und Hochzeit ist uns in den Tischreden Eingehendes berichtet[316].

Martini 1538 beging Luther seinen Geburtstag. Dazu hatte Frau Käthe, wie gewöhnlich einen festlichen Schmaus gerichtet und viele Freunde, Jonas, Kreuziger, Melanchthon, auch die fremden Gäste Camerarius und Bucer, welche damals in Wittenberg waren, eingeladen. Auch der Freier und Lenchen Kaufmann waren zugeben. Vor dem Essen — es war ein Nachtmahl — ließ nun der M. Ambrosius bei Luther „öffentlich werben um des Doktors Muhme Magdalene, daß er ihm dieselbige wollte zur Ehegattin geben, wie er ihm zuvor zugesagt“. Da nahm D. Martinus die Jungfrau bei der Hand und sagte: „Lieber Herr Schöffer und Gevatter! Allhie habe ich die Jungfrau, wie mir sie Gott gegeben und bescheret hat, die überantworte ich Ihm. Gott gebe seinen Segen und Benedeiung, daß sie wohl und christlich mit einander leben!“

Die Gäste wünschten Glück; man setzte sich zur Mahlzeit und waren alle fröhlich und guter Dinge. Luther sprach vom Freien und der Freiheit eines neuen Bräutigams, vom Kriegsdienst und allen andern Lasten und Bürden.