Im Gesicht und in den Bewegungen blieb sie die harmlose, schuldlose, muntere Frau. Ihr Inneres, erneut in einer Krise, rang schwer und warb um die Wiederkehr zu den Eltern.
Sie hatte die Bende nicht vergessen. An die geschlechtlichen Dinge erinnerten die sonderbaren Bilder von dem Ballspielen mit den vier Bällen. Einmal lag, erzählt ein Traum, in ihrem Zimmer eine „ganz kalte Person“, um die sie sich sehr auffällig bemühte, die sie wärmen und zum Leben erwecken wollte. Es war – träumte sie diskret, aber sehr deutlich – weder ein Er noch eine Sie. Auffällig leid tat ihr diese Person, ihr, die sonst so stark sich in Mord vertiefte. Es war nicht der tote Link. Endlich einmal nicht der tote Link. Sie hing noch an Grete und es wurde deutlich: Grete war nicht nur räumlich von ihr getrennt, Elli hatte den Wunsch, sich von ihr zu lösen. Elli schämte sich dieser Neigung, die aber noch in ihr lebte. Sie stieß diese Neigung weg, wie sie den Toten und den Mord wegstieß. Sie zeigte so, wie eng die Neigung mit Link und der Tat zusammen hing. Aber es war noch immer Süßes dabei. Sie wollte Grete lebendig machen, aber wollte es nur scheinbar, tat nur so. Sie tat es mit einem ganz unmöglichen Mittel, mit glühenden Kohlen, die sie erwärmen sollten. Natürlich verbrannten sie die kalte Person. Elli wollte die Bende haben und wollte sie nicht haben. Wie die Kohlen dann das Bett verbrannten, war Elli ganz von Sinnen, „glich einer Wahnsinnigen.“ So war sie vorher vor einem anderen mächtigeren Zwiespalt in den Tod geflohen.
Ellis Innere wurde in der Haft sehr vertieft. Unter großen Schwierigkeiten, mit Erscheinungen, die eine leichte Psychose streiften, vollzog sich die Veränderung, deren Richtung auf neuen Anschluß an die Familie ging.
Der anderen, der Bende, geschah nicht viel in der Haft. Sie war viel einfacher, innerlich elastischer, umfangreicher in ihren Gefühlen. Sie hing immer mit ihrer Mutter zusammen; dieses Zentrum war unversehrt. Weich, eifersüchtig und empfindlich hatte sie Elli manches vorzuwerfen. Aber sie liebte sie, auch in ihren Träumen, hegte ihre Liebe. Elli blieb ihr Kind, das sie vor dem bösen Mann beschützte.
Über die Hauptverhandlung vom 12.-16. März wurde von allen Berliner Zeitungen, auch von zahlreichen auswärtigen, ausführlich und in großer Aufmachung berichtet. Täglich wechselten die sensationellen Überschriften: Giftmischerinnen aus Liebe, die Liebesbriefe der Giftmischerinnen, ein seltsamer Fall.
Elli Link saß blond und unscheinbar auf der Anklagebank, gab verschüchtert Antwort. Margarete Bende, großgewachsen, trug einen Ledergürtel um die schlanke Taille; das Haar voll, sauber gewellt, die Gesichtszüge energisch. Ihre Mutter aufgeregt, weinte viel. Die Frau Elli Link wurde angeklagt, „durch zwei selbständige Handlungen vorsätzlich einen Menschen, nämlich ihren Ehemann, getötet zu haben, und zwar indem die Tötung mit Überlegung ausgeführt wurde; zweitens der Bende zur Begehung ihres Verbrechens, nämlich des versuchten Mordes an dem Ehemann Bende, durch Rat und Tat wissentlich Hilfe geleistet zu haben.“
Frau Margarete Bende, „durch zwei selbständige Handlungen erstens der Link zur Begehung ihres Verbrechens, nämlich des Mordes an dem Ehemann Link, durch Rat wissentlich Hilfe geleistet zu haben. Zweitens den Entschluß, einen Menschen, nämlich den Ehemann Bende, zu töten, durch vorsätzliche und mit Überlegung begangene Handlungen, die einen Anfang der Ausführung dieses beabsichtigten, aber nicht zur Vollendung gekommenen Verbrechens enthalten, betätigt zu haben.“
Die Mutter, Frau Schnürer angeklagt „durch zwei selbständige Handlungen von dem Vorhaben erstens des Mordes an Link, zweitens des Mordes an Bende, zu einer Zeit, in der die Verhütung des Verbrechens möglich war, glaubhafte Kenntnis erhalten und es unterlassen zu haben, hiervon der Behörde oder den durch die Verbrechen bedrohten Personen zur rechten Zeit Anzeige zu machen, und zwar ist der Mord an Link und ein strafbarer Versuch des Mordes an Bende begangen worden.“
Verbrechen und Vergehen strafbar nach §§ 211, 43, 49, 139, 74 des Strafgesetzbuches.