Es waren 21 Zeugen geladen, darunter der Ehemann Bende, die Mutter des toten Link, der Vater der Elli, die Wirtin der Eheleute Link, der Drogist, die Wahrsagerin. Als Zeugen und Sachverständige die Ärzte, die den Kranken Link behandelt hatten. Dann die Gerichtsärzte, die die Obduktion vorgenommen hatten, der Chemiker, der die Analyse der Leichenteile ausgeführt hatte. Hinzu kamen psychiatrische Sachverständige.
Auf die einleitende Frage des Vorsitzenden des Landgerichts an Elli Link, ob sie zugebe, ihrem Ehemann Arsen gegeben zu haben, antwortete sie: ja. Sie gab dann an, daß sie sich von ihrem Mann habe befreien wollen. Er sei oft betrunken nach Hause gekommen, habe die schlechte Behandlung seiner Mutter auf sie übertragen, sie mit Dolch und Gummiknüppel bedroht. Er habe sie geschlagen, die Wohnung verunreinigt, im ehelichen Leben die abscheulichsten Zumutungen an sie gestellt. „Wollten Sie Ihren Mann vergiften?“ „Nein. Ich dachte immerzu daran, daß er mich schlug, daß sein Herz nicht mehr für mich war. Und deshalb beherrschte mich Tag und Nacht nur der eine Gedanke: frei, nur frei. Das machte mich für alles andere kopflos.“ Als der Vorsitzende zweifelte: sie hätte ihm einen Teelöffel auf einmal in das Essen getan, danach sei er so schwer erkrankt, daß er in das Krankenhaus gebracht werden mußte und dort starb, was sie sich denn dabei dachte, Frau Link: „Ich dachte an die Mißhandlungen. Er hatte mich ja so dämlich geschlagen, daß ich nicht wußte, was ich machte.“ Auf den Hinweis des Vorsitzenden, daß sie von den fürchterlichen Dingen in ihrer Ehescheidungsklage nichts gesagt hatte, und auch in ihrem Briefwechsel mit Frau Bende nichts von alledem zum Vorschein gekommen sei, Frau Link: „Ich habe nichts davon gesagt, weil mir alles so peinlich war; verschiedene Angaben habe ich aber meinem Anwalt gemacht.“ Ihre Vernehmung war beendet, nachdem sie sich noch auf Veranlassung ihres Verteidigers, Rechtsanwalt Dr. B., näher über die Mißhandlungen seitens ihres Mannes ausgelassen hatte.
Der Vorsitzende zu Frau Bende gewandt: sie solle das Gleiche wie Frau Link bei ihrem Ehemann versucht haben; sich von der Kartenlegerin ein zum Glück unschuldiges weißes Pulver habe geben lassen. Frau Bende, Margarete: „Ich war mehrfach bei der Frau F. und habe mir die Karten legen lassen, weil ich an die Karten glaubte. Ich habe meinen Mann zuerst geliebt, weil ich glaubte, Gegenliebe zu finden. Ich habe ihn geheiratet, wie er war, mit einem einzigen Anzug auf dem Leibe. Die Ehe wurde aber unglücklich, weil mein Mann bei Verbrechern tätig war und mich mit meiner Vaterlandsliebe und meinem Gottvertrauen, in denen ich großgezogen bin, verhöhnte und verspottete. Er bedrohte mich schließlich mit Erstechen oder Erschlagen, und als ich sagte: ich merke ja nicht viel davon, du aber, da sagte er mir: mir kann keiner, ich spiele den Geisteskranken.“ Auch sie gibt an, sich geschämt zu haben, von diesen Dingen in den Briefen zu sprechen. Sie versucht verfängliche Äußerungen in den Briefen harmlos zu deuten. Fest behauptet sie, mit ihrem Mann nichts Böses im Sinn gehabt zu haben. Gegen Frau Link hatte sie zwar einen gewissen Verdacht, jedoch hat sie nicht gewußt, daß sie ihren Mann ermorden wollte. Sie sahen sich beide seit lange zum ersten Mal wieder, in der Verhandlung, auf der Anklagebank hinter den Schranken. Sie wußten nicht, wie sie zueinander standen, blickten prüfend eine zur andern. Sie freuten sich leise. Keine belastete die andere.
Die dritte Angeklagte, die Mutter der Frau Bende, weint: „Ich habe von allem nichts gewußt. Wenn ich Kenntnis davon gehabt hätte, dann hätte ich alte Frau dafür gesorgt, daß das Unheil vermieden würde.“
Die 600 Briefe kamen mit Unterbrechungen zur Verlesung. Von Zeugen, besonders der Ehemann Bende, der gesunde, vierschrötige Mann. Er hatte keine Vergiftung an sich bemerkt. Interessant war die Mitteilung des chemischen Sachverständigen, daß im März in den Kopfhaaren des Bende Arsen gefunden wurde. Man könne noch nach zwei Jahren im Körper, besonders in den Haaren und der Haut Arsen nachweisen; ein Schluß auf die Menge des zugeführten Arsens sei aus dem Nachweis nicht möglich. Es wurde eingewandt, daß der Mann arsenhaltige Medikamente im Verlauf einer Kur gebraucht habe. Frau Bende und ihre Mutter eiferten, solch Rezept bei ihm gesehen zu haben, was er bestritt. Gewisse sexuelle Besonderheiten mußte er gedrängt zugeben. Am Schluß des zweiten Verhandlungstages, nach der sehr belastenden Verlesung der Briefe, die sie in die schreckliche Zeit zurückführte, erfolgte eine Art Zusammenbruch der Angeklagten. Sie nahmen laut weinend von einander Abschied. Frau Bende fiel ihrer Mutter in die Arme, schrie: „Liebe Mutter, denk an deine einzige Tochter. – Gott verläßt uns nicht.“
Vor Ende der Briefverlesung wurde Ellis Vater vernommen. Er hatte vieles in dieser Sache in der Hand gehabt, hatte nichts gewußt davon, wußte es auch jetzt nicht. Er war ein grader einfacher Mann. Elli liebte ihn, bemäkelte seine Entschlüsse auch jetzt nicht. Er bekundete, seine Tochter habe sich wiederholt über ihren Mann und über Mißhandlungen durch ihn beklagt. Ein sehr wichtiger Zeuge, ein Arbeitskollege des toten Link. Der sagte mit großer Bestimmtheit aus, der Ehemann Link sei ein in der Trunkenheit brutaler Mann gewesen, der zu sexuellen Exzessen neigte, sich ihrer rühmte. Das hätte ihn, den Zeugen, veranlaßt, dem Link die Freundschaft zu kündigen.
Als noch einmal der Ehemann Bende auf Veranlassung des Staatsanwalts sich über Vorfälle bei angeblich vergifteten Speisen äußern sollte, kam es zu einem erregten Auftritt. Frau Schnürer hatte sich bisher leidlich ruhig verhalten, jetzt sprang sie auf, schleuderte roten Gesichts ihrem Schwiegersohn entgegen: „Sie haben meinem Kind mehr Gift eingeflößt als Sie bekommen konnten. Der Mann dort hat mein Kind vergiftet, und daher bin ich dieser Frau (Frau Link) für ihr Tun dankbar. Denn sonst läge mein Kind schon unter der Erde.“
Von den Sachverständigen, die man nun rief, nach dem Chemiker und den beiden Obduzenten, äußerte sich zuerst in einem umfangreichen Gutachten Sanitätsrat Dr. Juliusburger, ein psychologisch und psychiatrisch besonders geschulter Arzt, ein feiner allgemein gebildeter Mann. Es handele sich um einen besonders seltenen und schwierigen Fall. Man wisse nicht, wo die Natur ihr Werk anfinge und wo die Krankheit beginne. Frau Link besäße eine auffallende Gleichgültigkeit im Kommen und Gehen der Gefühle. Ihre große Oberflächlichkeit sei hervorstechend. Eine wirklich ernste, gesunde Gefühlsreaktion sei bei ihr nicht wahrzunehmen. Frau Link sei überschwänglich in der Liebe gegen die Freundin und im Haß gegen den Mann. Von Perversionen ist in den Briefen nichts zu finden, denn Frauen lassen sich lieber malträtieren, als dem Arzt Andeutungen über ihre Eheerlebnisse machen. Die Briefe zeigten einen Schreibdrang, wie man ihn deutlicher nicht finden könne. Die Briefe, 600 innerhalb von fünf Monaten geschrieben, oft täglich mehrere, sind ein Beweis für die ins Krankhafte gesteigerte Leidenschaft ihrer Liebe zueinander. Der Inhalt der Briefe ist Grausamkeit gepaart mit betonter Wollust. Es ist nicht auffallend, wenn sich dabei Züge von echtem Mitleid zeigen. Es geht eine Art Rauschzustand durch die Briefe, der entschieden pathologischer Natur ist. „Wir empfinden es förmlich nach, welcher Rausch der Liebe und des Hasses insbesondere die Angeklagte Link durchtobt hat.“ Sie ist die beeinflußbarere Natur von kindlicher Konstitution. Sie war der Bende untertan, hörig und wollte ihr den Beweis erbringen, daß ihre Liebe echt sei. Sie hat die Briefe trotz ihrer Gefährlichkeit nicht vernichtet. Man könnte das für die berühmte Strafecke halten. Man kann auch versuchen, es aus geistiger Schwäche heraus zu erklären. Aber wenn man den Rauschzustand betrachtet, so ist zu sagen, daß für Elli Link die Briefe Kleinode, eine Art Fetisch waren. Wo ist nun der Übergang zur Krankhaftigkeit zu sehen? Bewußtlosigkeit hat nicht vorgelegen. Von Wahnvorstellungen und Sinnestäuschungen findet sich keine Spur. Der Fall, findet der vorsichtige menschenfreundliche sensitive Mann, steht an der Grenze. Man kann, was Frau Link anlangt, sagen, daß sie im Bann überwertiger Gefühle stand. Man hat es bei ihr mit einer krankhaft gesteigerten Gemütsart zu tun. Man kann also nicht sagen, daß § 51 (Strafausschluß wegen Unzurechnungsfähigkeit) nicht zutrifft, und kann ebenfalls nicht erklären, er trifft zu. Frau Bende hält der Sachverständige für die stärkere aktivere Natur. Wenn man ihre Persönlichkeit und die Kette der Briefe betrachte, so liegt, meinte der Sachverständige, bei ihr eine nicht so hochgradige und abnorme Überspannung von Gefühlen vor wie bei der Link, aber eine starke Minderwertigkeit. Er glaubt, daß auch hier ein Grenzfall ist.
Der zweite Sachverständige war der Sanitätsrat Dr. H., untersetzt, breit, mit buschigem herabhängenden Schnurrbart. Er ist ein nüchterner exakter Mensch, ein Wissenschaftler, auch ein Kämpfer. Er ist der Mann, der in Fällen dieser besonderen Art, der Beziehung gleichgeschlechtiger, die größte praktische Erfahrung hat. Er kam zu dem Schluß, daß dieser langsame Giftmord das Ergebnis eines tiefen Hasses sei. Bei der Angeklagten Link besteht eine körperliche und geistige Entwicklungshemmung, bei der Bende eine auf erblicher Belastung beruhende geistige Beschränktheit. Er wies darauf hin, daß bei einer Schreibsucht, wie sie vorlag, die Neigung bestehe, zu übertreiben, so daß nicht alles, was in den Briefen stehe, ohne weiteres glaubhaft sei. Die Ursache für den tiefen Haß sieht er vor allem in der gleichgeschlechtigen Veranlagung der Frauen, die infolgedessen die Zumutungen ihrer Männer äußerst schwer empfanden und in dem Streben zueinander nur noch von der fixen Idee geleitet wurden, wie sie die Link aussprach: nur frei. Dieser fanatische Haß schränkt zweifellos die Zurechnungsfähigkeit ein, aber weder dieser Haß noch die gleichgeschlechtige Neigung schließt nach seinem Dafürhalten die freie Willensbestimmung im Sinne des § 51 aus. Der Sachverständige giebt aber auf die Frage des Verteidigers zu, daß die Auffassung des ersten Sachverständigen richtig sein könne; er persönlich halte die Voraussetzung zur Anwendung des § 51 nicht für gegeben.
Der Gerichtsmedizinalrat Dr. Th.: Die Angeklagte Link hat planmäßig und überlegt gehandelt. Da sie aber körperlich und geistig nicht ganz vollwertig sei, müsse man die Tat anders bewerten, als bei einer vollwertigen.