Bei schwierig zu beurteilenden, dazu entscheidenden Aussagen sollten immer Gutachten eines Seelenforschers über die allgemeine Glaubwürdigkeit des betreffenden Zeugen eingeholt werden. Wissenschaftliche Versuche über ganz bestimmte Sondergebiete, um die es sich manchmal vor Gericht handeln kann, stehen ja in reichster Auswahl zur Verfügung, etwa Farbengedächtnis, Raum- und Zeitschätzung, der Grad der Einbildungsfähigkeit usw.

So ist dringend zu wünschen, daß sich in entscheidenden Fällen die wünschenswerte Menschenkenntnis des Richters mit seelenkundlichem Wissen über verzwickte seelische Erscheinungen verbinde. Wer deshalb Aussageleistungen von anderen verlangt, beurteilt und womöglich bestraft, möchte an sich selbst die Schwierigkeiten, Grenzen und Bedingungen der Zeugenaussage schon als Rechtsschüler kennengelernt haben.

Ganz verzweifelt steht es oft mit der Kinderaussage. Ein großer Teil ihrer Lügen sind Einfälle, träumerische Spielereien, die sie dann nicht mehr von Wirklichkeitserlebnissen unterscheiden können. Selbst gegen freie Berichte ist bei vielen Kindern das äußerste Mißtrauen angebracht. Bei andern ist wiederum der freie Bericht äußerst dürftig, deshalb muß verhört werden. Aber — in viele Kinder läßt sich alles hineinfragen. Daß Gänse vier Füße haben, Äpfel auf Birnbäumen wachsen, Regen auch trocken sein kann, das sind Kleinigkeiten, es kommen noch viel tollere Dinge vor.

Ungefragt erzählte mir eine sonst überaus brave Achtjährige, daß sie „wahrhaftig gesehen“, wie der Storch ein kleines Brüderchen brachte und die Mutter ins Bein gebissen. Ich selbst zeigte einer Klasse drei Minuten lang — wie reichlich die Zeit bemessen, wird uns klar, wenn wir im Sekundentakt bis 180 zählen — das Bild von Fritz Roeber „Kains Brudermord“, drei Personen (Adam, Eva, der erschlagene Abel) im Vordergrunde, ganz im Hintergrund ist Kain sichtbar. Außer einer schlichten felsigen Umgebung sind nur diese vier Personen sichtbar!! Neben 4 Fragen der Form: Stand Eva links oder rechts von Adam? fanden sich 7 andere Fragen nach Sachen, die gar nicht dargestellt waren: Wo liegt der treue Schäferhund Abels, im Vorder- oder Hintergrund des Bildes? Da hat nun diese leicht beeinflußbare Klasse von Vierzehnjährigen gesehen: die Knaben 3,1, die Mädchen 3,37 Gegenstände, die überhaupt nicht dargestellt waren. Nur 2 mittelbegabte Kinder und 1 schlecht begabter, teilnahmsloser Junge hatten, wie verlangt, stets einen Strich gemacht, wenn sie etwas nicht genau wußten. Der Klassenzweite, der Begabteste unter allen, meldete sich und beteuerte, er habe aber nicht gelogen!

Wer die Nachrichten aus dem Gerichtssaal verfolgt, stößt immer wieder auf erschütternde Verurteilungen Unschuldiger durch Kinderaussagen, die sich später als Lügen herausstellen. Ehre und Leben manches Lehrers hat schwer darunter leiden müssen. Aber auch jeder andere kann in ähnliche Lagen kommen, wo ihm eine einzige Falschaussage unendlich viel Aufregungen oder gar Elend verschafft, deshalb hoffen wir, mit einer ausführlichen Verbreitung dieser Tatsachen manches Rechtsverbrechen an Unschuldigen zu verhüten.

Statt dieser zwei Fälle ließen sich Hunderte bringen: Der Drogist G. wurde auf die Beschuldigung der dreizehnjährigen Schülerin K. hin zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt. G. verbüßte die Strafe und verließ gebrochen und vollkommen arbeitsunfähig das Zuchthaus. Die K. sagte im Wiederaufnahmeverfahren unter Eid aus, daß sie seinerzeit die Unwahrheit gesagt habe. G. wurde daraufhin freigesprochen. (Monatsschr. f. Kriminalpsychologie.) — Rektor B. wurde von mehreren älteren Mädchen beschuldigt, sich an ihnen in ihrer Schulzeit vergangen zu haben. Er wurde zu 1 Jahr 3 Monaten Gefängnis verurteilt und aus dem Amte entlassen. Als er seine Strafe verbüßt hatte, widerriefen mehrere der Mädchen schriftlich ihre Beschuldigungen und erklärten, ihre Aussagen nur auf Drängen der Polizei gemacht zu haben. Als sie dies aber vor Gericht bezeugen sollten, fielen sie erneut um, da sie Gefahr liefen, sich wegen Meineids verantworten zu müssen. Vergleiche auch Michel, Zeugnisfähigkeit.

Kindliche Zeugen sind meist schon zu Hause seitens der Eltern usw. unzähligen Einflüsterungen ausgesetzt gewesen. Sie treten mit völlig verschobenen Erinnerungsbildern in den Gerichtssaal, wo sie erneuten Fragezwängen und Einbildungen ausgesetzt werden.

Deshalb wird von der Seite des Rechts durch Schneickert, von der Seelenforschung aus durch Lipmann gefordert:

1. Kinder unter 7 Jahren sind überhaupt nicht als zeugnisfähig zu betrachten.

2. Auf alleinige Bekundung von Kindern hin darf keine Verurteilung stattfinden.