Obwohl die verhängte Strafe für die Übertretung des herzoglichen Befehls ganz der militärischen Ordnung gemäß und nichts weniger als zu streng war, so wurde Schiller davon dennoch in seinem Innersten verwundet, und zwar nicht darum, weil ihm solche zu hart schien, sondern weil er jetzt überzeugt sein mußte, daß jede Aussicht in eine bessere Zukunft für ihn verloren und er nun eigentlich nichts anderes als ein Gefangener sei, der seine vorgeschriebene Arbeit verrichten müsse.

In der Tat konnte sein Verhältnis von seinen Freunden nicht anders als im höchste Grade traurig und verzweifelt beurteilt werden, weil an eine Milderung oder Zurücknahme der Befehle des Herzogs um so weniger zu denken war, je mehr man ihn als Selbstherrscher kannte und je seltener die Fälle waren, wo er von seinem ausgesprochenen Willen hätte abgelenkt werden können. Was man auch raten oder erfinden mochte, war unbrauchbar, untunlich, weil der fürstliche Machtspruch allem ein unübersteigliches Hindernis entgegensetzte.

Wäre es aber auch Schillern möglich gewesen, seinen außerordentlichen Hang zur Dichtung zu bekämpfen und sich ganz der Arzneikunde zu widmen, so hätte es mehrere Jahre bedurft, um sich einen Ruf zu erwerben, der ihn von dem Gemeinen, Alltäglichen unterschieden hätte. Auch fühlte er es so sehr, wie unnütz die ernstlichsten Vorsätze, sein angebornes Talent zu unterdrücken, sein würden, daß er lieber alle Entbehrungen, alle Strafen sich hätte gefallen lassen, wenn ihm nur die Erlaubnis geblieben wäre, den Reichtum seines Geistes in der Welt auszubreiten, und sich denjenigen anzureihen, deren Name von der Mit- und Nachwelt nur in Bewunderung und Verehrung genannt wird.

So wenig Vorteil Gold, Perlen und Diamanten in einer menschenleeren Wüste bringen, so wenig konnte ihm die köstlichste Gabe des Himmels nützen, wenn er sie nicht gebrauchen durfte, wenn er bei ihrer Anwendung Strafe befürchten mußte. Ja diese Göttergabe konnte ihm nur zur Qual, zur wirklichen Marter werden, weil alles was er dachte, was er empfand, nur darauf Bezug hatte und es ihm die schmerzlichste Überwindung gekostet haben würde, Ideen dieser Art abzuwehren.

Der Weihrauch, den man in öffentlichen Blättern ihm über sein erstes Schauspiel, über seine ersten Gedichte gestreut, die schmeichelhaften Zuschriften eines Wielands und anderer, die Lobeserhebungen derjenigen, von deren gesundem Urteil er überzeugt war, besonders aber sein eignes Bewußtsein hatten ihn seinen Wert schätzen gelehrt, und er hätte lieber sein Leben verloren als dasjenige, was sein eigentliches ganzes Wesen ausmachte, brach liegen zu lassen, oder den Lorbeerkranz des Dichters den Beschäftigungen des Arztes aufzuopfern.

Am empfindlichsten hielt er sich aber dadurch gekränkt, daß ihm durch dieses Machtgebot das Recht des allergeringsten Untertans – von seinen Naturgaben freien Gebrauch machen zu können, wenn er sie nicht zum Nachteil des Staates oder der Gesetze desselben anwende – jetzt gänzlich benommen war, ohne daß ihm bewiesen worden wäre, dieses Recht aus Mißbrauch verwirkt zu haben.

Die Übertretung der Militärdisziplin hatte er durch strengen Verhaft gebüßt; was über diesen noch gegen ihn verhängt worden, hielt er für eine zu harte Strafe.

Auf der Stelle würde er seinen Abschied gefordert haben, wenn nicht sein Vater in herzoglichen Diensten gestanden, er selbst nicht auf Kosten des Fürsten in der Akademie nicht nur erzogen, sondern auch mit vorzüglicher Güte und Auszeichnung behandelt worden wäre, so daß voraus zu schließen war, es würde statt einer Entlassung nur der Vorwurf der größten Undankbarkeit und eine noch zwangvollere Aufsicht erfolgen. Um jedoch nichts unversucht zu lassen, was seine Entfernung von Stuttgart auf dem der Ordnung gemäßen Wege bewirken könnte, schrieb er noch einmal an Baron Dalberg und bat ihn aufs neue um seine Verwendung bei dem Herzog. Er sagt in seinem Brief: »Dieses einzige kann ich Ihnen für ganz gewiß sagen, daß in etlichen Monaten, wenn ich in dieser Zeit nicht das Glück habe zu Ihnen zu kommen, keine Aussicht mehr da ist, daß ich jemals bei Ihnen leben kann. Ich werde alsdann gezwungen sein einen Schritt zu tun, der mir unmöglich machen würde in Mannheim zu bleiben.«

Schiller glaubte nicht mit Unrecht, daß Baron Dalberg um so leichter für ihn einschreiten könnte, als der pfälzische und württembergische Hof im besten Vernehmen standen, auch der Herzog schon einigemal den italienischen Hofpoeten von Mannheim hatte kommen lassen, um bei Aufführung der für das Stuttgarter Hoftheater von ihm gedichteten Opern gegenwärtig zu sein. Ebenso konnte man auch vermuten, daß das Verbot, welches Schillern wegen der Verbindung mit dem Ausland betraf, größtenteils daher kam, weil bei Aufführung der Räuber das deutsche Theater in Stuttgart übergangen und dieses Stück ohne Vorwissen, ohne Anfrage bei dem Fürsten auf der Mannheimer Bühne zuerst gegeben worden war.

Aus diesem sowie aus den angegebenen Gründen konnte der bedrängte Dichter um so zuverlässiger einen günstigen Erfolg seiner Bitten erwarten, indem der Rang den Baron Dalberg als Geheimrat, Ober-Silberkämmerling, Vize-Kammerpräsident und Theaterintendant Sr. kurfürstlichen Durchlaucht zu Pfalzbayern bekleidete, dem Herzog Rücksichten auferlegt hätte, die bei jedem andern, der sich in Stuttgart für diese Sache hätte verwenden wollen, nicht stattfinden konnten.