Junge Frau der Kajan am oberen Mahakam.

Eine Verbrüderung der Stämme wird dadurch erschwert, dass die Bahau praktisch endogam sind, obgleich in der Theorie weder ihre adat noch ihre Religion ihnen verbietet, in einen anderen Stamm zu heiraten. Die Endogamie erklärt sich daraus, dass die Häuptlinge ihren ganzen Einfluss aufbieten, um eine Verminderung ihres Stammes durch den Wegzug seiner Glieder zu verhindern; denn im Hinblick auf eine eventuelle Verteidigung ist es wünschenswert, dass die Zahl der Stammesglieder möglichst gross ist.

Ich hatte diese Erscheinung schon bei den zwei Teilen des Kajanstammes zu Tandjong Kuda und Tandjong Karang am Mendalam bemerkt und fand sie in ganz derselben Weise am oberen Mahakam wieder. Hat sich ein Mann in einem anderen Dorfe niedergelassen, so werden noch nach Jahren Versuche gemacht, ihn zur Rückkehr zu bewegen.

Trotzdem ist seit Jahrzehnten von wirklicher Feindschaft und Kampf unter diesen Stämmen keine Rede mehr gewesen. Begreiflicher Weise ist aber auch ein gemeinsames Vorgehen unter ihnen nicht üblich und, wenn, wie es im Jahr 1885 geschah, die Batang-Lupar am Oberlauf grosse Verwüstungen anrichten, fühlen sich die Ma-Suling und Long-Glat durchaus nicht verpflichtet, den anderen Stämmen ernsthaft beizustehen, solange sie selbst nicht bedroht sind.

Der Boden, den ein Stamm der Bahau eingenommen hat, ist Eigentum des Stammes und Glieder anderer Stämme dürfen innerhalb dieser Grenzen kein Land besitzen oder Fische fangen. Alle innerhalb dieses Gebietes gelegenen Landstücke, die noch nicht bebaut gewesen sind, stehen jedem Stammesglied, die Sklaven mit einbegriffen, frei zur Verfügung; nach Beratung mit dem Häuptling wählt jeder den Boden, den er nötig zu haben glaubt. In Zeiten von Reismangel sind die Berge, in denen wilder Sago (nanga = Eugeisonia tristis) wächst, von grosser Bedeutung. Jeder darf dann nach Bedürfnis dort Nahrungsmittel sammeln. Das Gleiche gilt für den Rotang und andere Artikel, welche der Wald liefert; die freien Stammesglieder dürfen sie sogar zum Verkauf sammeln, ohne ihrem Häuptling einen Teil des Ertrages zu geben. Lässt der Häuptling die Buschprodukte durch seine Sklaven suchen, so erhält er den Zehnten des Ertrags; den gleichen Tribut erhält er auch von den Fremden.

Auch Jagd und Fischfang dürfen die Stammesglieder frei betreiben, nur steht dem Häuptling das Recht zu, sobald der Fischstand oder der Stand der Buschprodukte es erforderlich machen, einen bestimmten Fluss oder ein Waldgebiet für verboten zu erklären und demjenigen eine Busse aufzuerlegen, der dieses Verbot übertritt.

Die Waldfrüchte sind ebenfalls allgemeines Eigentum, ein Umstand der in günstigen Fruchtjahren von grosser Wichtigkeit ist, da in den Wäldern Borneos viele essbare Früchte vorkommen. Anders verhält es sich mit den Fruchtbäumen, die irgendwann von Familien des Stammes gezogen wurden. Doch werden die Früchte an entlegenen Orten vielfach gestohlen, was um so begreiflicher ist, als der Stamm bald hier bald da innerhalb seines Gebietes ein Haus baut und in der Nähe wieder neue Reisfelder anlegt. Die Fruchtbäume werden in der Regel dicht beim Hause gepflanzt und beginnen oft erst dann zu tragen, wenn das Haus wieder verlassen wird.

Der Grund zum Umzug eines Stammes liegt nur selten im Mangel an in der Nähe liegendem Ackerboden. Wenn der Feind durch Brandschatzung keine Veranlassung hierzu giebt, ist es meist der Aberglaube, der eine Rolle spielt. Kommen nämlich viele Todesfälle in einem Hause vor, so wird die Umgebung, in der es steht, für von bösen Geistern bewohnt angesehen, und der Stamm zieht an einen anderen Ort. Ferner hat auch Zwietracht im Stamme zur Folge, dass er sich teilt und die Parteien weit von einander wohnen gehen, wie es z.B. die Long-Glat von Lirung Bān taten, die sich in Lulu Njiwung und Long Tĕpai niederliessen. Die Ma-Suling mussten ihr Haus am Mĕrasè verlassen, weil es alt und baufällig geworden war. Dies geschieht jedoch nur selten; denn erstens besteht das Baumaterial, hauptsächlich am oberen Mahakam, aus sehr dauerhaftem Holz, zweitens finden sich schon viel früher Gründe, welche die Bewohner zum Auszug zwingen, vor allem Krankheit und Tod des Häuptlings. Im allgemeinen wohnen die Stämme selten länger als 8 bis 10 Jahre am gleichen Ort.

Nicht nur die Fruchtbäume, sondern auch der Boden bleibt Eigentum derjenigen Familie, die ihn zuerst bebaute; sie darf ihn nicht verkaufen, wohl aber umtauschen oder an andere Stammesglieder verpachten. Der Häuptling kann, wenn er viele Sklaven besitzt, viele Äcker bebauen lassen, er ist hierzu auch wegen der grossen Mengen Reis, die er zum Empfang von Gästen und für den Unterhalt seiner Sklaven nötig hat, gezwungen. Die Sklaven haben keinen Grundbesitz, aber sie erhalten vom Häuptling ein Stück Land zum Bebauen.