Es ist wohlbekannt, daß die Tibeter die Vielmännerei und die Vielweiberei gesetzlich anerkennen. Über die eigentliche Form dieser Ehegebräuche ist jedoch bisher nur sehr wenig zu uns gedrungen, und die nachstehenden Einzelheiten werden deshalb nicht ohne Interesse sein, so erschreckend sie auch, vom europäischen Standpunkt aus, erscheinen mögen.

Zu allererst möchte ich bemerken, daß es bei den unverheirateten Frauen der mittleren Klassen in Tibet nichts gibt, was einem Sittengesetz ähnlich sähe. Deshalb ist es vom tibetischen Gesichtspunkt aus nicht leicht, eine unmoralische Frau zu finden. Trotz dieser Lage der Dinge ist das Verhalten der Frauen besser, als man erwarten könnte. Wie die Schokamädchen besitzen sie neben einer gewissen Zurückhaltung eine wunderbare Einfachheit des Betragens, die sehr angenehm ist, namentlich für den tibetischen Jüngling, der, von den Reizen eines Mädchens angezogen, plötzlich entdeckt, daß seine Liebelei mit ihr, fast ehe sie noch begonnen hat, ein festes Verhältnis geworden ist. Der Sitte gemäß bittet er seinen Vater und seine Mutter, ihn nach dem Zelte der Dame seines Herzens zu begleiten, wo ihre Verwandten, die von dem ihnen bevorstehenden Besuche schon in Kenntnis gesetzt worden sind, auf Decken und Matten sitzend die Ankunft der Gäste erwarten.

Nach den gewöhnlichen Höflichkeiten und Verbeugungen bittet der Vater des jungen Mannes ohne weiteres für seinen Sohn um die Hand der jungen Dame, und wenn die Antwort günstig ist, legt der Freier ein viereckiges Stückchen Jakbutter auf die Stirn seiner Verlobten. Sie tut dasselbe mit ihm, und damit wird die Heiratszeremonie als erledigt betrachtet: das butterbestrichene Paar ist Mann und Frau.

Wenn sich ein Tempel in der Nähe befindet, werden Kata, Speisen und Geld den Göttern dargebracht, und die Beteiligten gehen rings um das Innere des Tempels. Sollte kein Kloster nahe sein, so umschreiten Gatte und Gattin den nächsten Hügel, und in Ermangelung eines solchen das Zelt, wobei sie immer von links nach rechts gehen. Diese Zeremonie wird mit Gebeten und Opfern vierzehn Tage hindurch täglich wiederholt, während zugleich Weinlibationen und allgemeine Schmausereien stattfinden; danach bringt der Gatte seine bessere Hälfte in sein Zelt.

Die Vorschriften hinsichtlich der Werbung sind in Tibet nicht sehr streng, doch wird der Verkehr mit Mädchen als ungesetzlich betrachtet, und in gewissen Fällen haben die Beteiligten, wenn sie entdeckt werden, nicht nur Schmach und Schande zu leiden, sondern es werden dem Manne auch gewisse Bußen auferlegt, von denen die schwerste darin besteht, daß er der jungen Dame ein Kleid und Schmucksachen schenken muß. Wenn es sich um vornehme Leute handelt, wird die Frage gewöhnlich zu allseitiger Zufriedenheit dadurch gelöst, daß der Mann das Mädchen heiratet und allen ihren Verwandten und Freunden mit Grazie Geschenke von »Schleiern der Freundschaft« sowie Eßwaren darbringt.

Als heiratsfähiges Alter nimmt man bei den Frauen 16, bei den Männern 18 oder 19 Jahre an.

Wenn ein tibetisches Mädchen heiratet, so tritt sie dadurch nicht in einen Ehebund mit einem einzigen Manne, sondern auf die nachstehend beschriebene, etwas komplizierte Weise auch mit seiner ganzen Familie.

Wenn ein ältester Sohn eine älteste Schwester heiratet, werden alle Schwestern der Braut seine Gattinnen. Sollte er jedoch damit anfangen, die zweite Schwester zu heiraten, dann werden nur die Schwestern von der zweiten abwärts sein Eigentum. Heiratet er die dritte, gehören ihm alle von der dritten abwärts, und so weiter. Ebenso werden, wenn der Bräutigam Brüder hat, diese alle als Gatten von ihres Bruders Frau betrachtet und leben mit ihr sowohl wie auch mit ihren Schwestern, wenn sie solche hat, zusammen.

Dieses System ist nicht einfach und gewiß nicht sehr erbaulich; und besäßen die tibetischen Frauen nicht so viel Einsicht, so würde es zu endlosen Streitigkeiten und Unannehmlichkeiten führen. Aber diese Einrichtung scheint, wohl weil sie ein altes Herkommen ist, bei den tibetischen Männern und Frauen ebenso gute Dienste zu tun wie jede andere Art von Ehe.

Ich erkundigte mich, was in dem Falle geschehen würde, wenn ein Mann eine zweite Schwester heiratete und so Gattenrechte an allen ihren jüngeren Schwestern erhielte, und dann ein anderer Mann käme und ihre ältere Schwester heiratete? Würden die Frauen des ersten Mannes auch die Frauen des zweiten werden? Nein, sondern der zweite Mann würde sich mit nur einer Frau begnügen müssen. Wenn die zweitälteste Schwester jedoch Witwe würde und ihr verstorbener Gatte keine Brüder hätte, dann würde sie das Eigentum des Mannes der ältesten Schwester werden und mit ihr alle andern Schwestern.