Man darf aus diesen seltsamen Ehegesetzen nicht schließen, daß unter den Männern und Frauen in Tibet keine Eifersucht herrsche. Im Gegenteil sind Unannehmlichkeiten, die aus dieser Ursache hervorgehen, in tibetischen Häusern häufig. Die Frau ist aber, wie ich schon sagte, klug und macht es möglich, ihr Leben in einer für alle befriedigenden Weise einzurichten. Wenn ihr Mann mehrere Brüder hat, schickt sie dieselben mit verschiedenen Aufträgen nach allen Richtungen hin, um nach Jaken oder Schafen zu sehen oder Handel zu treiben, mit Ausnahme des einen, der während dieser Zeit ihr Gatte ist; er muß dann, wenn ein anderer zurückkehrt, seinen Platz verlassen und wieder Junggeselle werden, und so weiter, bis alle Brüder im Laufe des Jahres eine gleich lange Periode des Zusammenlebens mit ihrer gemeinschaftlichen Gattin gehabt haben.
Das tibetische Gesetz, das freilich nur selten befolgt wird, hat strenge Klauseln, die das Verhalten der Eheleute regeln. Solange die Sonne über dem Horizont steht, ist ihnen keine Annäherung erlaubt, und auch in gewissen Abschnitten und Zeiten des Jahres, so z. B. im Hochsommer und im tiefsten Winter, ist sie verboten.
Die Art, wie man in Tibet die Zugehörigkeit der Kinder feststellt, ist entschieden eigenartig. Vorausgesetzt, daß ein verheirateter Mann mehrere Kinder und zwei Brüder hat, gehört das erste Kind ihm, das zweite seinem ersten Bruder, das dritte seinem zweiten Bruder, während das vierte wieder des ersten Mannes Kind sein würde.
Die Ehescheidung ist sehr schwierig und bringt endlose Komplikationen mit sich. Ich fragte eine tibetische Dame, was sie tun würde, falls ihr Gatte sich weigerte, noch länger mit ihr zu leben.
»Warum hast du mich geheiratet, würde ich zu ihm sagen«, rief sie aus. »Du hast mich gut, schön, verständig, klug und zärtlich gefunden. Jetzt beweise mir, daß ich das alles nicht bin!«
Diese bescheidene Rede würde, wie sie glaubte, vollständig genügen, jeden Ehemann wieder zur Vernunft zu bringen; aber trotz alledem finden es viele Tibeter doch angezeigt, ihre Frauen gelegentlich zu verlassen und in irgendeine entfernte Provinz oder über die Grenze durchzugehen, wenn diese nahe ist.
Ein sehr peinlicher Fall kam vor dem Gerichtshof des Jong Pen von Taklakot zur Verhandlung. Der Gatte einer tibetischen Frau war gestorben, und sie, die sich in einen schönen jungen Mann verliebt hatte, der etwa zwanzig Jahre jünger war als sie, heiratete diesen. Der Bruder ihres ersten Gatten jedoch kam den weiten Weg von Lhasa her und beanspruchte sie als seine Frau, trotzdem er schon eine schönere Hälfte und eine große Familie besaß. Sie wollte aber nichts davon hören, den Gatten ihrer Wahl zu verlassen, und so kam nach endlosen Szenen zwischen ihnen der Fall vor den Jong Pen von Taklakot. Das tibetische Gesetz war gegen sie, da sie diesem zufolge entschieden ihrem Schwager gehörte. Aber das Geld ist im Lande der Lamas mächtiger als das Gesetz.
»Zur Beruhigung aller kannst du die Sache auf folgende Weise in Ordnung bringen«, war der Rat des Jong Pen. »Du kannst deinen Besitz an Geld und Gut in drei gleiche Teile teilen. Den einen sollen die Lamas haben, den andern der Bruder deines ersten Gatten.«
Die Frau willigte ein; aber als sie zwei Teile ausgezahlt hatte und auf Frieden hoffte, erhob der Jong Pen zu ihrem großen Verdruß die Frage, warum sie ein Drittel des Vermögens behalten solle, wenn sie doch nicht mehr zur Familie des Verstorbenen gehöre. Daraufhin wurde sofort der Befehl gegeben, sie ihres ganzen Besitzes zu berauben.
Die Frau war jedoch schlau genug, die Offiziere des Jong Pen zu betrügen; sie packte ihr Zelt und all ihr Hab und Gut zusammen, ging bei Nacht still über die Grenze und stellte sich unter britischen Schutz.