Die Heilung des Grafen Dietrich war die Veranlassung zur Stiftung zweier Kollegiatkapitel, nämlich desjenigen von Cleve und desjenigen von Stommeln.
Graf Dietrich verlegte nämlich das von ihm am 15. Februar 1334 zu Monterberg errichtete Stift mit Genehmigung seines Vetters, des Cölner Erzbischofs Walram von Jülich, im Jahre 1341 nach Cleve. Am 18. März des genannten Jahres legte er selbst den Grundstein zum neuen Chore der ehemaligen Stiftskirche und nunmehrigen Pfarrkirche zu Cleve. Eines der Chöre wird im Jahre 1425 bezeichnet als geweiht der seligsten Jungfrau und der seligen Christina.[53]
Die Stiftungsurkunde des Kollegiatkapitels von Stommeln ist nicht mehr vorfindlich. Aus der vom Cölner Erzbischof Walram von Jülich unter dem 4. Mai 1342 ausgestellten Uebertragungsurkunde, die im Staatsarchiv zu Düsseldorf beruht, geht jedoch hervor, daß das Stift oder Kollegiatkapitel vollständig in Stommeln bestand, jedoch keine hinlänglichen Einkünfte hatte. Es bestand aus einem Dechanten und zwölf Stiftsherren. Der erste Dechant des Stiftes hieß Gotfrid, und als Stommeler Stiftsherren werden aufgeführt: 1. Petrus von Unkelbach, 2. Herpern von Kentzwilre, 3. Johannes Knode, 4. Johannes von Stommeln, 5. Jakob von St. Andreas, 6. Johannes von Caster, 7. Wilhelm von Zülpich, 8. Ludwig von Randerode, 9. Philipp von St. Andreas, 10. Reinard von Nideggen, 11. Johannes von Arscoit, 12. Konrad von St. Cäcilien.
Als Grund zur Verlegung nach Nideggen, der Residenz des Markgrafen von Jülich, wird angegeben, daß Stommeln ein nicht sonderlich passender Ort für ein Stiftskapitel sei, auch sei die dortige Bewidmung eine dürftige. Anderweitig aber wissen wir auch, daß das Bestreben des Markgrafen Wilhelm von Jülich schon lange dahin ging, seiner Residenz durch ein Stift größere Bedeutung und höheren Glanz zu verleihen. Bereits im Jahre 1329 hatte er von Papst Johann XXII. die Ermächtigung erbeten und auch erhalten, in Nideggen eine solche Stiftskirche zu errichten. Um jedoch mit weniger Unkosten zum Ziele zu kommen, hatte er zunächst versucht, die Pfarrkirche in Nideggen, die im Besitze der Johanniter war, diesen streitig zu machen und zur Stiftskirche zu erheben. Dieser Plan scheiterte jedoch am Widerstande der Johanniter. So sah sich denn Markgraf Wilhelm in die Notwendigkeit versetzt, für das in Nideggen zu errichtende Stift eine neue Kirche zu bauen. Er baute sie vor dem Brandenberger Tore, und wie die Pfarrkirche dem h. Johannes dem Täufer geweiht war, so sollte die Stiftskirche den Namen des Liebesjüngers des Herrn, des h. Apostels und Evangelisten Johannes, tragen. Im Frühjahr 1342 scheint der Bau, der ein ansehnliches, aus rotem Sandstein ausgeführtes, dreischiffiges Gebäude gotischen Stiles von 130 Fuß Länge und 60 Fuß Breite war, fertig geworden zu sein. Denn am 15. April 1342 ersuchte Markgraf Wilhelm seinen Bruder, den Erzbischof Walram, um die Vornahme der Weihe der neuen Stiftskirche und um die Verlegung des Stommeler Stiftes nach Nideggen. Da der Markgraf für die Erbauung der Kirche erhebliche Aufwendungen hatte machen müssen, so kam ihm die Geneigtheit der erst seit Kurzem in Stommeln angesiedelten und noch nicht vollständig eingerichteten Stiftsherren, ihr stilles Dorf mit der Residenz Nideggen zu vertauschen, sehr gelegen. Für die vollständige Bewidmung der Stiftspfründen brauchte er nun nicht mehr aufzukommen. Es genügte, die für das Stommeler Stift von seinem Vetter, dem Grafen Dietrich IX. von Cleve, gestiftete Bewidmung zu ergänzen, was er auch tat.
Unter dem 4. Mai 1342 wurde dann das Stift von Stommeln nach Nideggen von Erzbischof Walram unter Zustimmung des Domkapitels verlegt, und das Cäcilienstift in Cöln trat wieder in dasselbe Verhältnis zur Pfarrkirche von Stommeln wie ehedem.
Weil jedoch das Stommeler Stiftskapitel mit Christina innig zusammenhing und bei ihren Gebeinen errichtet worden war, so mußten naturgemäß bei der Verlegung des Stiftskapitels nach Nideggen auch Christinas Gebeine dorthin übertragen werden. In der Tat wurden dieselben noch vier Tage vor Ausfertigung der Verlegungsurkunde von Stommeln in die neuerbaute Stiftskirche nach Nideggen gebracht. Die Uebertragung geschah nämlich am 1. Mai 1342, dem Feste der hh. Apostel Philippus und Jakobus, „bei prachtvollem Wetter“. Da die Bewohner Stommelns, die bis heute die Grabstätte Christinas neben dem Glockenturme in hohen Ehren halten, die Uebertragung ihrer Gebeine nach Nideggen nur ungern sehen konnten und Unruhe und Widerstand zu befürchten war, deshalb wohl hat man die förmliche Verlegung des Stiftskapitels nicht abgewartet, sondern vorher, in unvermuteter Weise, die Uebertragung der Gebeine vorgenommen.
Sie wurden in der neuen Stiftskirche anfänglich in einem Tiefgrabe beigesetzt, weil Christinas Heiligsprechung, wie Johann Gilemanns in seinem Novale Sanctorum berichtet, beim Papste wohl beantragt worden, aber noch nicht erfolgt war. Jedenfalls war es Erzbischof Walram von Jülich, der wohl in Verbindung mit seinem Bruder, dem Markgrafen Wilhelm von Jülich, die Heiligsprechung Christinas beantragt hat. Walram starb jedoch im Jahre 1349 und infolge der Ungunst der Zeitverhältnisse kam die Sache ins Stocken. Die Verehrung Christinas jedoch kam deshalb nicht in Verfall, sondern hob sich mit Wissen und unter stillschweigender Billigung der kirchlichen Behörde immer mehr, zumal auch in Nideggen ihr Grab durch wunderbare Heilungen verherrlicht wurde.
In dem vom Jülicher Markgrafen an den Erzbischof Walram gestellten Antrag auf Weihe der Stiftskirche in Nideggen, den der Erzbischof in allen Punkten bestätigte, heißt es, die neue Stiftskirche solle zwar dem h. Apostel und Evangelisten Johannes geweiht werden, allein es sei deshalb doch nicht beabsichtigt, daß die Patrone der Kirche von Stommeln — diese war dem h. Bischof Martinus geweiht — und sonstige Heilige, die dort entweder kraft der Satzung oder nach Brauch verehrt worden seien, künftighin in Nideggen nicht mehr in der früheren Weise sollten verehrt werden. Diese nach Lage der Sache — da das Heiligsprechungsverfahren Christinas noch in der Schwebe war — vorsichtig gefaßte Stelle, kann sich nur auf die selige Christina beziehen.
Wie sehr ihr Grab in der Stiftskirche zu Nideggen verehrt wurde, geht daraus hervor, daß diese nicht nach ihrem Patron, dem h. Apostel und Evangelisten Johannes benannt wurde, sondern gemeinhin Sankt-Christinen-Kirche heißt. So nennt sie z. B. Herzog Gerhard von Jülich in der am Karfreitag des Jahres 1445 erlassenen Satzung des St.-Hubertus-Ordens, den er zum Andenken an den von ihm am Hubertustage des Jahres 1444 bei Linnich über Arnold von Egmont errungenen Sieg auf dem Schlachtfelde selbst gestiftet hatte. Dieser Orden, der jetzt der vornehmste Orden des bayerischen Königshauses ist, und dem auch damals nur die edelsten Herren und ersten Fürsten Deutschlands angehörten, hatte seinen Sitz in der Christinenkirche zu Nideggen. In § 3 der Ordenssatzung heißt es, daß ein Ordensritter, wenn er aus irgend einem Grunde in Gegnerschaft zum Herzoge von Jülich treten müsse, gehalten sei, vorher die „Ordenskette“ nach Nideggen zur Kirche der seligen Christina, die der Hauptsitz des Ordens sei, zurückzusenden. Und in § 15 wird bestimmt, daß, wenn ein Ordensritter gestorben sei, die Erben und Verwandten die Ordensabzeichen allsogleich nach Nideggen zur Kirche der heiligen Christina zurückschicken sollen.[54]
In ihrem am 6. Februar 1496 vor dem Cölner Offizial durch Notar Hermann Birrick von Orsoy beglaubigten Testamente bestimmte die Gräfin zu Virneburg, geb. Maria von Croy, sie wolle nach ihrem Tode begraben werden „zo Nydecken in der understhen Kirchen zu sent Christynnen by unseren jonckeren van Blanckenheym seliger“. Dann stiftet sie noch verschiedene Wochenmessen, die „in derselver kirchen Nydecken zo „sent Christinen“ sollten gelesen werden“.[55]