Doch nicht bloß in Jülich bei den Gebeinen Christinas, sondern auch an ihrer ursprünglichen Grabstätte, auf dem Kirchhofe zu Stommeln neben dem Glockenturm, geschahen viele Aufsehen erregende Heilungen. In den letzten Tagen des Januar und den ersten Tagen des Februar des Jahres 1897 nahm Pfarrer Christian Klausmann zu Stommeln vierzig Protokolle von Heilungen auf, die auf Anrufung der seligen Christina und Besuch ihrer ehemaligen Grabstätte sich in den vorhergehenden Jahren in Stommeln zugetragen hatten.
Im Jahre 1896 wurde die ehemalige Grabstätte Christinas zu Stommeln, die bis dahin Jahrhunderte hindurch durch einen gewölbten, tumbaähnlichen Ziegelsteinbau kenntlich gemacht war, mit einem schönen, aus Heilbronner Sandstein in frühgotischem Stile gefertigten Denkmal geziert, das die gefeierte Selige in Lebensgröße darstellt (Abbildung [8]).
Ganz in der Nähe jener Stätte, wo sie in den letzten Jahren ihres Lebens gewohnt hat und gestorben ist, gegenüber dem großen Kreuzhof wurde durch Familie Christian Lemper im Jahre 1854 eine Kapelle zu Ehren der seligen Christina erbaut.
Weil jedoch Christina förmlich weder selig noch heilig gesprochen worden war, wurde die Zulässigkeit ihrer Verehrung vielfach in Zweifel gezogen.
Unter Erzbischof Johannes, Kardinal von Geißel, bereits wurde in Jülich eine Untersuchung über die Verehrung der seligen Christina angestellt, die damit endigte, daß durch Verfügung des erzbischöflichen Generalvikariates vom 30. Dezember 1854 das fernere Fortbestehen der seit unvordenklichen Zeiten in der Pfarrkirche zu Jülich eingeführten gottesdienstlichen Feier am 6. November jeden Jahres in der bis dahin üblichen Weise und Ordnung bis zu anderweitiger Verfügung genehmigt wurde.
Die Pfarrkirche zu Jülich wurde, abgesehen vom Turme, in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts durch einen Neubau auf der alten Stelle ersetzt, und durch die Fürsorge des für Christinas Verehrung eifrig besorgten Oberpfarrers und Dechanten Andreas Esser wurde an der Epistelseite des Neubaues eine eigene Christinakapelle errichtet, in deren Mitte das alte Grabmal mit den hh. Gebeinen Aufstellung fand (Abbildung [13]).
In der Karwoche des Jahres 1874 war Erzbischof Paulus Melchers, weil er sich den sogenannten Kulturkampfgesetzen nicht fügen wollte, ins Gefängnis am Klingelpütz abgeführt worden, woselbst er sechs Monate hindurch eingekerkert war. Mit ihm teilte die Haft der Pfarrverwalter von Stommeln Johann Wilhelm Havermann. Das Studium und die Betrachtung der Leiden und Prüfungen der Dulderin Christina brachte beiden schwergeprüften Männern Trost und Kraft.
Aus dem Gefängnisse entlassen, genehmigte Erzbischof Paulus Melchers unter dem 31. Oktober 1874 die Gottesdienstordnung für die Festfeier der seligen Christina in der Pfarrkirche zu Stommeln, der er auch eine Reliquie der Seligen, nämlich einen Armknochen, aus dem Reliquienschreine in Jülich überwies.
Kein Wunder, daß der Kirchenfürst, als er nach zehnjährigem Exil im Jahre 1885 mit dem Kardinalshut geschmückt, in der Hauptstadt der Christenheit seinen Wohnsitz aufgeschlagen hatte, die Sache der seligen Christina in die Hand nahm.
Am Feste des Namens Jesu 1889 stellte er schriftlichen Antrag beim Papste auf Bestätigung ihrer unvordenklichen Verehrung und die Ritenkongregation beauftragte den damaligen Cölner Erzbischof Philippus Krementz, das ordentliche Prozeßverfahren in dieser Sache einzuleiten. Weihbischof Hermann Josef Schmitz führte im Namen des Erzbischofs den kanonischen Prozeß, und unvergeßlich ist der Jubel und die Begeisterung, mit der er am 16. Februar 1897 in Jülich empfangen wurde, als er dort mit Postulator, Promotor und Notar zur Inaugenscheinnahme des Grabes der Seligen und zur Vornahme von Zeugenverhören erschien. Freilich erhob sich auch, wie das nicht anders zu erwarten war, Widerspruch, und lebhafte Fehde wurde in den politischen Blättern über die Zweckmäßigkeit der Einleitung des Prozeßverfahrens geführt. Das mußte natürlich den Gerichtshof bewegen, das Verfahren mit größter Sorgfalt und Gründlichkeit zu führen. Das Ergebnis war ein günstiges. Am 9. September 1897 fällte der Kardinal Erzbischof Philippus Krementz in feierlicher Gerichtssitzung, die in der erzbischöflichen Hauskapelle zu Cöln stattfand, nach Anrufung des Namens Christi, Gott allein vor Augen habend, das Endurteil dahin, es sei als feststehend zu erachten, daß die ehrwürdige Dienerin Gottes Christina schon vor dem Jahre 1534 kirchlich verehrt worden sei, und daß diese Verehrung sich ununterbrochen bis auf den heutigen Tag erhalten habe.