„In Österreich, Euer Hochwohlgeboren zu dienen! In Kroatien, wenigstens in unseren Waldbezirken, wird Vieh aus — anderer Not geschlachtet.“

„Welche — Not kann das sein?“

„Die — Not entsteht durch den Eigentümer des Viehstückes oder durch die Gendarmen….

Günter starrte den alten Waldhüter mit weitaufgerissenen Augen und offenstehendem Mund an.

„So ist es, Gospodin! Euer Hochwohlgeboren werden leicht und rasch verstehen, wenn ich sage: Die durch Verrat heraufbeschworene Entdeckungsgefahr zwingt zur — Notschlachtung im Wald. Suchen der Viehbesitzer, dem ein Stück abhanden kam, oder die von Verrätern verständigten Gendarmen nach dem angeblich gestohlenen Rind oder nach der verschwundenen Kuh, so muß das Stück sofort im Walde geschlachtet, müssen die größeren und besseren Teile in größter Eile — verschleppt werden! — Das Stück ist immer — gesund! Was — Notschlachtung ist, wissen jetzt Herr Kommissär.“

„Ja, danke für die interessante Aufklärung. Können Sie sagen, wie man hierzulande ein Stück Vieh — stiehlt?“

„Aus eigener Praxis nicht, gnädiger Herr! Aber wie andere Leute sich ein Stück Vieh ‚verschaffen‘, das kann man überall hören; es ist das kein Geheimnis. Auch die Gendarmen wissen alles, kommen jedoch immer zu spät, das heißt, wenn die Notschlachtung schon vorüber, das zerteilte Stück bereits verschwunden ist. — Auf normale Weise wird ein Stück Vieh, meist Kuh, mit Hilfe eines erschwindelten Viehpasses gestohlen. Zunächst ist das Wichtigste, von dem Viehstück die Farbe oder besondere Kennzeichen ‚auszuspekulieren‘; je gewöhnlicher und regelmäßiger Farbe und sonstiges Aussehen sind, desto leichter gelingt die Sache. Weiß man über das Aussehen genau Bescheid, so geht man auf den Viehmarkt, sucht ein möglichst ähnliches Stück und läßt sich in Kaufunterhandlung ein. Man leistet eine Anzahlung von zwei bis drei Gulden, die sogenannte ‚Likova‘[11], borgt vom Verkäufer den amtlich gestempelten ‚Viehpaß‘ aus, der die Beschreibung des Viehstückes und die Verkaufserlaubnis enthält, und bittet den Viehbesitzer um etwas Geduld, da man auf dem Markt noch etliche Stück Vieh ansehen und kaufen wolle. Hat der Viehbesitzer noch keine schlimmen Erfahrungen gemacht, so gibt er den ‚Paß‘ her und sieht ihn im Leben nicht wieder. Mit dem ‚Paß‘ verschwindet ‚man‘, und jetzt erst wird der Diebstahl eingeleitet. Der ‚Paß‘ hat nur den Zweck, den ‚Besitz‘ des gestohlenen Viehstückes auszuweisen, wenn man dieses auf dem nächsten Viehmarkt verkaufen, also Bargeld erzielen will. Mißlingt die Verbringung des gestohlenen Viehstückes zum Markt, tritt Verfolgungsgefahr ein, kommen die Gendarmen dazwischen, so erfolgt die erwähnte Notschlachtung, damit von dem gestohlenen Viehstück gerettet werde, was in der Eile geborgen werden kann….“

Der Forstkommissär lachte. „Wer mag wohl den schlauen Trick ersonnen haben? Den Bauern ist er nicht zuzutrauen!“

In seiner demütigen Weise sprach Kuster: „Sehr richtig geurteilt, gnädiger Herr! Alle Intelligenz stammt von unserem — Hauswirt! Er ersann den Trick, damit die Waldgriechen und natürlich er selbst öfter zu — Fleisch kommen. Für die Ausführung seiner Pläne haben die Waldgriechen alle Schlauheit; sie werden fast nie erwischt, und da sie sonst sehr faul sind, die mühsame und gefährliche Verbringung gestohlenen Viehes zu Markt scheuen, frisches Fleisch lieben, so erfolgt auf einen Viehdiebstahl sehr oft, fast regelmäßig die Notschlachtung.“

„Ja, wenn das alles die Gendarmen wissen, warum erfolgt denn beim — Krämer keine Haussuchung? Das Vorhandensein größeren Fleischvorrates beim Dorfkrämer mitten im Forst ist doch stets verdächtig, Nachweis über rechtschaffenen Erwerb unmöglich! Warum wird nicht nachgesucht?“