Natürlich beendete der Kanzlist augenblicklich die derbe Rede, doch der Präsident hatte rasch die Situation erfaßt und beeilte sich, dem Gerichtsschreiber auseinanderzusetzen, daß Höflichkeit auch bei Gericht geübt werden müsse.

„Sehr wohl!“ erwiderte unter tiefer Verbeugung der Kanzlist.

„Jawohl! Ich muß dringendst ersuchen, alle zu Gericht kommenden Parteien, auch widerhaarige Bergbauern, mit größter Höflichkeit zu behandeln. Die Leute haben ein Recht darauf zufolge der überlegenen Bildung, welche den Beamten Noblesse zur unabweisbaren Pflicht macht!“

„Wie Ew. Gnaden befehlen!“ echote der Kanzlist.

In diesem Augenblick prasselte der Amtsdiener in die Stube mit der Meldung, daß schon wieder so ein Bergrammel draußen sei, und mit dem Herrn Kanzlisten reden wolle.

Ob der Unterbrechung seiner Rede ergrimmt, rief der Präsident. „Donnerwetter, das Luder soll warten, bis ich ausgesprochen habe!“

Das Grinsen auf den Gesichtern des Kanzlisten und Amtsdieners verschwand schnell, als der Präsident sie zu fixieren begann und erneut sich über das Gebot der Höflichkeit ausließ, auch im Falle, daß sich das Bergvolk der Übernamen gegenüber Gerichtspersonen bedienen sollte.

Der Kanzlist wie der Amtsdiener standen, wie die Salzsäulen so starr und blickten in höchstem Erstaunen auf den Oberbeamten.

„Haben Sie mich verstanden?“ fragte er weiter.

Der Kanzlist erwiderte devot. „Mit Verlaub, Ew. Gnaden, nein!“