Sinnend blickte der Kaiser der Dame nach und flüsterte vor sich hin:
„Begreiflich find' ich des Bischofs Wahl, solch' Liebreiz nimmt
gefangen! Doch möcht' ich trotzdem nicht sein Leben voll verantworten!
Mir grauet vor solcher Beicht'!“

Des Kaisers Antlitz verdüsterte sich wieder und trüb ward sein Sinn, er selbst die Beute schreckhafter Gedanken, ein Spielball in den Händen seiner herrschsüchtigen, fanatischen Umgebung.

Doch hielt Rudolf sein gegebenes Wort, er nobilitierte die tapfere Frau und bestätigte den Kindern den Namen Raittenau und gab ihnen die Rechte ehelicher Geburt.

XV.

Dachte Wolf Dietrich stets erhaben von seiner Stellung als Landesherr und Kirchenfürst, war auf Hohes seine Gesinnung allzeit gerichtet, hoch seines Geistes Flug wie kunstbegeistert sein Streben, das nur in leidigen Geldsachen profaniert wurde, die Zumutung zum Beitritt zur Liga unter der Oberhoheit des bayerischen Herzogs, der Versuch, Salzburgs Stiftsherrn einer bayerischen Hegemonie zu unterstellen, mußte das Mediceerblut in Wolf Dietrich zum Wallen bringen, sein Gefühl der Erhabenheit zum Superlativ steigern. Und in solchem Machtgefühle, hochdenkend von eigener Würde und Stellung im Stiftsland wie im Reich, genügte ihm der alte Titel eines Primas von Deutschland nicht mehr; die bayerische Zumutung forderte eine Antwort im höheren Wege, Wolf Dietrich erließ ein Mandat, worin er sich als der erste unter den Erzbischöfen Salzburgs den Titel „celsissimus“ (der „erhabenste“) beilegte.

Die Welt ging darob nicht aus den Fugen, Salzburgs Unterthanen nahmen diese Verfügung, die kein Bargeld oder Steuern verlangte, gleichmütig hin; aber in München ärgerte man sich über den „celsissimus“, man verstand diese Antwort und deutete sie als definitive Absage an die Liga.

Als dann dazu noch die Nobilitierung Salomens und die kaiserliche Anerkennung ehelicher Geburtsrechte für Wolf Dietrichs Kinder bekannt wurde, da flammte in Münchens Residenz die Entrüstung in stärkstem Maße auf, auf Befehl des Herzogs ward eine Liste aller Sünden und Frevelthaten des Salzburgers aufgestellt und nach Rom geschickt in der Hoffnung, daß der Papst willfähriger denn der Kaiser sein werde.

Die feindselige Stimmung gegen den Erzbischof hatte übrigens einen empfindlich wirkenden realen Untergrund, die Salzfrage, die noch immer nicht nach Wunsch Bayerns geregelt war. Im Gegenteil wirkte der Pilsener Vertrag zwischen Salzburg und dem Kaiser sowie das Geschenk des Erzbischofs direkt schädlich auf den bayerischen Salzhandel und dadurch auf einen Teil der herzoglichen Einkünfte. Durch den Pilsener Vertrag und das Geschenk an Holz wurde die Erzeugung des kaiserlichen Salzes zu Ischl so sehr gefördert, daß es dem Kaiser möglich ward, die Konkurrenz des bayerisch-salzburgischen Salzes besonders in Böhmen, wo bisher Bayern den Markt beherrscht hatte, zu überwinden.

Zudem war Herzog Maximilian auch hinsichtlich der Hallfahrten stets im Nachteil, den seine Räte erst hinterdrein entdeckten. Der Salzverschleiß bayerischerseits ging stetig zurück, man konnte die Masse Salz, welche vertragsmäßig von Salzburg zu übernehmen war, nicht mehr plazieren, und so unangenehm dies dem Herzog sein mußte: er war gezwungen, um Minderung der Salzübernahmen nachzusuchen, also täglich nur drei statt fünf Hallfahrten zu übernehmen.

Das konnte Wolf Dietrich genehmigen, denn die Vertragsklausel besagte: „unbeschadet seiner Gefälle“, es mußte daher der Herzog die Summe von 34500 Gulden bezahlen, welche Summe ungefähr dem Wert der zwei nachgelassenen Hallfahrten entsprach. So hieß es zahlen, und dabei bezog der Herzog nicht einmal die Salzmenge für seine Summe. Die Verhältnisse im Salzabsatz wurden aber immer schlimmer, Wolf Dietrich mußte um Reduktion der Hallfahrten auf deren zwei gebeten werden und jede Hallfahrt betrug jetzt 21000 Gulden, die in sieben Raten bezahlt werden mußten.