Im Forsthause herrschte eine Totenstille; die Forstbeamten weilten dienstlich auswärts, Graf Thurn in Wien; Frau Amanda beschäftigte sich mit dem Entwurf einer Ansprache, die demnächst in einer Versammlung von Ehefrauen in der Angelegenheit der Entlohnung weiblicher Arbeit im Ehestande gehalten werden solle.
In diese ziemlich schwierige Geistesarbeit vertieft, achtete Amanda gar nicht des Geräusches leichter Schritte im Flur. Sehr überrascht fuhr sie in die Höhe, als eine Frauenstimme rief: „Ist jemand da?“
Amanda trippelte in den Flur und stieß einen Schrei des Schreckens und zugleich freudigster Überraschung aus, als sie die Fürstin erblickte, die ob dieser Wirkung ihres unvermuteten Erscheinens vergnügt schmunzelte und die Frau Gnugesser bat, ja keine „Geschichten“ zu machen. Fürstin Sophie vereitelte auch sofort jede Möglichkeit hierzu, indem sie bat, ihr die Wohnung des Forstwarts zu zeigen und zu sagen, was allenfalls einer Änderung oder Verbesserung bedürfe.
Diese gutgemeinte, aber auch unvorsichtige Äußerung gab Amanda nicht nur die Ruhe wieder, sondern auch hocherwünschten Anlaß, Bitten um bauliche Verbesserungen vorzubringen.
Die Fürstin bereute denn auch ihre Äußerung und ging auf ein anderes Thema über, indem sie fragte, ob sich die Frau Forstwart wohl fühle in dieser Einsamkeit.
Sofort hing sich Amanda, indem sie den Damen Stühle anbot, in dieses Thema ein und sprach gewandt und flüssig über den bitter empfundenen Mangel an Verkehr mit gebildeten Leuten und an Mitteln geistiger Weiterbildung. Nützliche Bücher seien ebenso schwer zu beschaffen wie die enorm teuren Lebensmittel.
Auf die letztere Anspielung ging die Fürstin nicht ein, doch versprach sie, die „einsame“ Försterin mit nützlichen Büchern versehen zu wollen.
„Untertänigsten Dank, Durchlaucht! Besonders beglückt werde ich sein, wenn Durchlaucht die Gnade haben wollten, mir ein Exemplar des neuen, für Hausfrauen so sehr wichtigen Gesetzes und wenn möglich eines Kommentars dazu schenken würden!“
„Welches Gesetz meinen Sie denn, liebe Frau?“
„Es gibt ein völlig neues Gesetz, das der Frau einen Anteil am Gewinn der Ehe in Höhe eines Drittels gewährt! Ist der Ehemann ein Beamter, so muß er gesetzlich ein Drittel seines Jahresgehalts der Ehefrau zahlen als Entlohnung der von der Frau im Haushalt geleisteten Arbeit! Von Rechts wegen!“