Leuchtenden Auges und lebhaften Tones erwiderte Frau Gnugesser: „Die Stellungnahme ist leicht und doch auch sehr schwer! Leicht insofern, als das Gesetz klar und deutlich der Ehefrau das Gehaltsdrittel zuspricht! Schwer hingegen wird es dem Ehemanne sein, dieses Drittel in bar der Gattin auszuzahlen, wenn das Gehalt keine entsprechende Aufbesserung findet! Mein Mann bezieht achtzehnhundert Kronen Gehalt...“
„Verstehe! Also bekommen Sie als Ehefrau sechshundert Kronen, das ist eine respektable Entlohnung Ihrer Arbeit, nicht? Ich hätte wahrlich nicht geglaubt, daß ein so vernünftiges und wichtiges Gesetz gemacht werden kann! Ein bedeutender Fortschritt auf dem Wege der Gesetzgebung, eine soziale Großtat! Jeder Arbeiter ist seines Lohnes wert! Zweifellos ist durch das Gesetz die große Bedeutung der Frau als guter Haushälterin und Verwalterin für die Sicherung der Früchte des Eheerwerbes nun allgemein anerkannt! Und auf der Frauentätigkeit beruht der Segen der Familie! Sehr schön also diese Sache! Nur merkwürdig, daß ich davon bisher keinen Ton gehört habe! Apropos: wie stellen sich denn die anderen Hausfrauen dieser Gegend zu dieser grandiosen Neuerung?“
Umständlich berichtete Amanda, die sich nun in ihrem Fahrwasser befand, über die durchgeführte Agitation, über die Belehrung der Frauen in Hall, über den bereits errungenen Erfolg, der darin bestehe, daß sogar auch Bauernweiber die Drittelszahlung fordern. Demnächst werde eine öffentliche Frauenversammlung stattfinden.
„Sehr schön! Großartige Sache! Muß unterstützt werden! Aber nun sind wir lange genug hier gewesen! Wir sprechen gelegentlich darüber! Adieu, liebe Frau! Auf Wiedersehen!“
Mit einem Wortschwall des Dankes für die hohe Ehre des auszeichnenden Besuches geleitete Amanda die Damen vor das Haus. Ein letzter Versuch der Anspielung auf die Notwendigkeit einer Gehaltsaufbesserung als Folge der Drittelszahlung mißlang kläglich, da die Fürstin die Uhr zog und sich jäh verabschiedete. War es doch bereits ein Uhr geworden, die Stunde des Lunch erheblich überschritten.
Eilig zum Schlößl stapfend, meinte die Fürstin: „Wie man sich nur so verschwatzen kann! War aber ganz interessant, nur kann ich trotz alledem nicht recht glauben, daß bei uns ein so einschneidendes Gesetz in Geltung ist! Vergessen Sie nicht, ein Exemplar zu besorgen! Was ist denn Ihre Meinung über dieses rätselhafte Gesetz, liebe Martina?“
„Verzeihen, Durchlaucht, in Gnaden! Erst möchte ich die einzelnen Gesetzesbestimmungen lesen...!“
„Ja doch! Die Sache muß ihre Richtigkeit haben, denn die Försterin ist vorzüglich informiert und orientiert! Ich bin neugierig zu erfahren, wie sich unser ‚Hofpfarre‘ zu dieser Angelegenheit stellt!“