„Bei St. Huberto! Immer muß ich das Fräulein mit dem geschmeidigen, zierlichen Edelmarder vergleichen!“ murmelte Hartlieb, als er nach Abfahrt der Damen in das stille Forsthaus trat.
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Der Reihe nach nahm Pater Wilfrid in der Haller Pfarrkanzlei die Bauern und sonstigen Besucher vor.
Ein stämmiger Mann, der Schmied von Hall, ältlicher Junggeselle, erbat Auskunft, welche Papiere zu beschaffen seien, da er aus Barmherzigkeit eine arme Witwe mit zwei Kindern heiraten wolle, um die bittere Not zu beseitigen.
Mit der beruhigenden Auskunft, daß die gewöhnlichen Legitimationspapiere genügen und daß nach Empfang derselben das Pfarramt das Weitere besorgen werde, konnte der Schmied sich entfernen. Ziemlich enttäuscht darüber, daß die Sache so glatt gehen werde, und daß der Pfarrer auf die „Barmherzigkeit“ soviel wie gar nicht geachtet hatte.
Der zweite Besucher, seines Zeichens Spengler und Glasermeister in einer Person, wünschte Aufschluß bezüglich des neuen Gesetzes, wonach die Gattin für ihre Arbeit im Hauswesen künftig bezahlt werden müsse.
Pater Wilfrid ließ die Frage wiederholen, so sehr mißtraute er seinen Ohren. Und dann erklärte er, sich wegen des ihm ganz unbekannten „Gesetzes“ erkundigen zu wollen. „Kommen Sie am nächsten Sonntag, dann werden Sie Bescheid erhalten!“
Mit einem ähnlichen, schärfer präzisierten Anliegen kam der dritte Besucher, ein Taglöhner und Besitzer eines Kleinanwesens bei Hall. Der abgerackerte Mann wollte wissen, ob er wirklich verpflichtet sei, von seinem ohnehin geringen Einkommen aus seinem Tagwerk dem Eheweibe die Hälfte als Lohn für die Hausarbeit zahlen zu müssen. „Springgiftig“ fordere die Gattin jetzt schon eine Anzahlung, könne aber nicht sagen, welches Gesetz diese Zahlungspflicht des Mannes vorschreibt.
Pater Wilfrid gab dem Manne den gleichen Bescheid wie bei Nummer zwei.
Der vierte Besucher war ein mittlerer Bauer, der erbost klagte, daß seine Bäuerin die Hühner verkauft, den Erlös für sich behalten habe als Entschädigung für ihre Arbeit in Haus, Stall, Garten und Feld.