Es war bezeichnend für die im Grunde trotz aller Reaktion demokratische Grundtendenz des öffentlichen Lebens von Frankreich und seiner Hauptstadt, daß schon 1895, also kaum ein Jahr nach der Ermordung Sadi-Carnots (und dem Prozeß gegen die Dreißig, von dem ich im nachfolgenden sprechen will), die öffentlichen Vorträge von Sebastien Faure monatelang ohne Störung durch die Behörden abgehalten werden konnten. Sie gehören zu den wunderbarsten Erinnerungen, die mich an jene Zeit gemahnen. Vor einem großen und beständigen Publikum, das sich im wesentlichen aus Studenten und Arbeitern zusammensetzte, verkündete Faure das System seines Aufbaus. Mit unerbittlicher Logik zergliederte er die gegenwärtige Gesellschaft, nahm sozusagen das ganze Gebäude der gesellschaftlichen Zusammenhänge auseinander, warf die schädlichen, überflüssigen Teile des Gebäudes auf den Schutthaufen der Vergangenheit und errichtete aus dem Übrigbleibenden ein einfacheres, bewohnbares, lichtes Heim der zukünftigen Menschheit.
Faures Rednergabe führte seine Argumente beweiskräftiger aus, als es seinem Buch, das ich eben erwähnt habe, gelingt. Doch spricht auch in diesem Werk der merkwürdig klare und logische Verstand, jener spezifische französische sens commun den Leser mächtig an.
Eine literarisch höchst zu bewertende Leistung stellt das Buch Graves dar. Es ist eine Kampfschrift gegen den reformistischen Sozialismus, gegen die Grundirrtümer der kapitalistischen und militaristischen Gesellschaft. In erstaunlicher Weise hat der Autodidakt Grave sich die wissenschaftlichen Grundlagen seiner Gewissensüberzeugung zu verschaffen verstanden. Aus der Erkenntnis, die er sich auf solche Art erwirbt, gelingt es ihm, überzeugend und mit hohem Schwung der Begeisterung, die Durchführbarkeit der anarchistischen Prinzipien trotz den feindlichen Grundinstinkten der ewig gleichbleibenden Menschenseele zu beweisen. Auch in seinem anderen Werke „Die Gesellschaft am Tage nach der Revolution“ gelang es Grave, den Aufbau einer utopischen Gemeinschaft in überzeugenden Konturen festzulegen.
Die Taten Ravachols, Vaillants, Henrys und der anderen – die Bücher Faures und Graves: sie geben der Bewegung, dem revolutionären Beginnen des französischen Proletariats um die Jahrhundertwende ihre Grenzen nach dem materiellen und dem moralischen Bereich.
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Den Prozeß gegen die Dreißig, dessen ich oben Erwähnung getan habe, strengte die Regierung Frankreichs hauptsächlich in der Absicht an, daß durch seinen Verlauf die Notwendigkeit einer durchaus revidierten Gesetzgebung gegen die Feinde der Gesellschaft gerechtfertigt werde. Es sollte zudem schon durch die Namenliste der Angeklagten die Sicherheit in der beängstigten Bevölkerung erweckt werden, daß es nunmehr der Regierung gelungen sei, die ganze gefährliche Gruppe der wesentlichsten Anarchisten, sozusagen die Zentrale des Anarchismus in Frankreich auszuheben. Die Absicht war: alle möglichen Leute, die im Geruch des Anarchismus standen, die sich als Theoretiker der Lehre, die sich als Propagatoren und als Ausführer anarchistischer Taten betätigten, in einen geschlossenen Raum zusammenzutreiben, sie dort beisammen zu behalten und möglichst endgültig zu „erledigen“. Daß in dieser Gruppe, die man kurz als eine Vereinigung von Verbrechern bezeichnete, hervorragende und allgemein anerkannte Gelehrte wie Paul Reclus, Publizisten wie Jean Grave, Sébastien Faure, Alexander Cohen, Charles Chatel, Félix Fénéon, Pouget, Matha, Ledot neben Dieben und undurchsichtigem Gesindel figurierten, bewies nicht nur die Willkür der Regierung, sondern barg auch die Erklärung für das Scheitern ihrer Absicht in sich. Denn, um es vorweg zu nehmen, der Prozeß der Dreißig endete mit einem ausgesprochenen und für die Regierung peinlichen Fiasko der Rechtsbehörden. Wieder beantragte der sattsam bekannte Staatsanwalt Bulot gegen die Dreißig die höchste zulässige Strafe, indem er die Angeklagten miteinander, mit pathetischer Gebärde:
„Vous êtes tous des misérables!“
apostrophierte, aber die Jury gab seinem Begehren nur in einem einzigen Falle nach, indem sie den Mitangeklagten Ortiz, das Oberhaupt der „Bande Ortiz“ zu langjähriger Zwangsarbeit, zwei Mitglieder der „Bande“ aber zu geringen Freiheitsstrafen verurteilte. Die übrigen wurden, wie recht und billig, freigesprochen.
Artikel 265 des französischen Strafgesetzbuches besagt (in seiner Abänderung durch das Gesetz vom 18. Dezember 1893, jenes „Gesetz Vaillant“): „Jede Vereinigung, jedwede Gemeinschaft, die hergestellt ist, um Verbrechen gegen Einzelindividuen vorzubereiten oder durchzuführen, stellt ein Verbrechen gegen die öffentliche Ordnung dar.“ Durch diese Fassung des Artikels wird ausgesprochen, daß die Theoretiker des Anarchismus, genau so wie die Propagandisten durch die Tat, der Gemeinschaftbildung, der Schaffung einer Vereinigung schuldig erkannt sind. Die „Intellektuellen“ wie die „Impulsiven“, beide sind in gleichem Maße für die Tat selbst verantwortlich, denn ohne die Kraft des Gedankens, des Wortes, der Feder der ersteren würden die letzteren nicht zur Tat gelangen. Die Initiative wie die Ausführung werden auf gleiche Linie gestellt. Die Verbindung zwischen den Studiengruppen der anarchistischen Lehre und dem tatsächlichen Verbrecher ist evident; beide zugleich muß das Gesetz treffen, soll der Anarchismus an der Wurzel gepackt und ausgerottet werden.
Dieser Prozeß der Dreißig dauerte im ganzen acht Tage. Er spielte sich in der ersten Hälfte des August 1894, gleichzeitig mit dem Prozeß gegen den Mörder Sadi-Carnots, Caserio, ab. Das Merkwürdigste und Bedeutungsvollste, der Umstand, der den Ausgang des Prozesses gleich am Anfang ahnen ließ, war: daß sich keine Belastungszeugen für die Dreißig auftreiben ließen. So hatte das rege und immer schwankende Gewissen des französischen Volkes, der wohl aufs höchste irritierten, aber immer noch in den Grenzen des klaren Verstandes und der lauteren Gesinnung bleibenden öffentlichen Meinung Frankreichs von vornherein die Überzeugung behalten, daß der ganze Prozeß ein Fehlgriff war und ein schlechteres Licht auf die Rechtspflege des Landes werfen mußte als auf die Mehrzahl der Angeklagten.