Die Zweiteilung der Anklage hatte außer formal juristischen Gründen auch noch andere, die angesichts der gefährdeten Lage der Pariser Bevölkerung als motiviert angesehen werden konnten. Während nämlich in Paris nur die Dynamit-Anschläge verhandelt wurden, jene beiden letzten Taten Ravachols, die ja eigentlich keinen Verlust von Menschenleben verursacht hatten und daher auch keine ausdrückliche Veranlassung zu Todesstrafen werden mußten, wurde in Montbrison Ravachol zweier vollendeten Morddelikte sowie des Leichenraubes an der Gräfin angeklagt, und hier war es schon weitaus plausibler, ein Todesurteil zu fällen.
In Paris, wo als Zeugen gerade jene beiden hohen Justizbeamten, gegen die Ravachols Attentate gerichtet waren, vorgeladen wurden, lag die Gefahr nahe, daß sich bei einem Todesurteil der Zündstoff des revolutionären Hasses wieder kumulieren und zu einer Entladung drängen könnte. Ein Todesurteil in Montbrison aber konnte sozusagen diesen Haß und diese Gefahr von Paris geographisch ablenken. Man hat den Pariser Assisen, als sie Ravachol zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilten, Feigheit vorgeworfen, aber Erstaunen mischte sich mit Beruhigung. Ravachol nicht zum Tode verurteilt? Die Rachegier des erschütterten Bürgertums überwog diesmal nicht die Erleichterung, die man empfand; so sehr war die öffentliche Meinung durch die Tat Ravachols und Meuniers eingeschüchtert. Zudem wußte man ja, und es war rechtzeitig verkündet worden, daß in Montbrison die Morde Ravachols mit dem Todesurteil gesühnt werden sollten. Dieses Todesurteil hat dann, wie wir sehen werden, auch wieder eine Reihe von Dynamit-Anschlägen nach sich gezogen. Sie waren über Frankreich, die Provinz, ja das Ausland verstreut; Paris selber blieb einstweilen von den Aktionen der Anarchisten verschont.
Während vor dem Pariser Schwurgericht eine Reihe von Angeklagten auf der Bank neben Ravachol Platz genommen hatte, Jus-Béala, der Freund, Mariette Soubert, seine Geliebte, der Judas Chaumentin und ein Pariser Lausbub, Simon, genannt Biscuit, waren in Montbrison nur Jus-Béala und Mariette mitangeklagt – diese beiden übrigens, in Paris wie in Montbrison, freigesprochen.
In Paris verteidigte sich Ravachol mit Festigkeit und nicht ohne Würde. Er sagte: Ich habe meine Taten aus folgenden Gründen verübt. Herr Benoit hat Decamp und die anderen zu den höchsten, zulässigen Strafen verurteilt, während die Jury die geringsten vorgeschlagen hatte. Die Polizei hat die Verhafteten von Clichy auf schmählichste Weise mißhandelt. All dies war unerträglich. Ich habe meine Taten begangen, um die verantwortlichen Lenker, die Staatsjustiz zu belehren, daß ihrer Härte unsere Härte gegenübersteht. Wohl sind die unschuldigen Opfer meiner Taten zu beklagen, und ich bin der erste, der sie beklagt, denn mein Leben war voll von Bitternis; ich bedauere auch, daß hier auf der Bank neben mir Menschen als Angeklagte sitzen, deren Vergehen nur darin bestand, daß sie mich gekannt haben! Ich habe im Namen der Anarchie gehandelt, die eines Tages die große Familie der Menschheit bedeuten wird, und in jener Zeit wird es keine Hungernden mehr geben. Die Schreckensakte, die ich begangen habe, sollten ein Signal für das Bürgertum sein: daß wir leben, und daß man uns erkennen solle als das, was wir sind: die einzigen Verteidiger der Unterdrückten.
Auf die Frage nach den Dynamit-Patronen, die aus seiner Behausung verschwunden waren, verweigerte Ravachol die Antwort.
Simon der Zwieback dagegen stellte seinen Standpunkt mit aller Lebhaftigkeit und unbekümmerten Unverschämtheit des vorlauten Gamins dar, wie ihn die Vorstadt jeder großen Metropole kennt. Er wurde gleichzeitig mit Ravachol zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt und beendete sein junges Leben einige Jahre später gelegentlich einer Revolte in der Strafkolonie. –
Die beiden Monate zwischen dem Pariser Rechtsverfahren und dem vor den Assisen in Montbrison verbrachte Ravachol in einer Art Käfig, immerfort von Wächtern umschlichen und beobachtet, körperlich mürbe gemacht, doch in ungebrochener geistiger Energie. Das Todesurteil löste in ihm nur den Hochruf auf die Anarchie aus, keine Schwäche. Er wies es zurück, die Nichtigkeitsbeschwerde an die weltliche Behörde einzureichen, wie er einige Wochen später, am 10. Juli, im Hofe vor der Guillotine die „Segnungen der Kirche“, das heißt den Appell an die göttliche Gnade zurückwies – das Kruzifix, das ihm der Anstaltsgeistliche vorhielt, war ihm mehr Sinnbild des gekreuzigten Proletariats als Symbol der irdischen Gerechtigkeit. Es wird berichtet, daß Ravachol einen populären Gassenhauer sang, während er durch den Gefängnishof zum Blutgerüst schritt. Die Strophe lautet:
„Pour être heureux, nom de Dieu,
Il faut tuer les propriétaires,
Pour être heureux, nom de Dieu,