Diese Art hatte man gewählt, um die entehrende, obligatorische Flucht zu vermeiden, wo der Zurückbleibende die Schande des Verlassenseins trägt und der Weglaufende die Schande der Untreue auf sich lädt; und trotzdem stimmte die Flucht mehr mit menschlichen Begriffen von Scham überein, da man den Schauplatz verließ und sein Elend vor neugierigen Blicken versteckte.
Die Verwarnung des Kirchenrats war aber nur eine Formalität, die den Gerichtsverhandlungen voranging, und er war vor den ersten Frühjahrsting bestellt worden, angeklagt nach Paragraph so und so des Gesetzes, das seine Verurteilung wegen Ehebruchs unter Verlust aller ehelichen Rechte forderte.
Als er die schweren Schritte gegangen war und das Haus des Nachbars sah, war er fast entschlossen, sich vor dem Rat nicht einzufinden, teils um die entsetzliche Szene zu vermeiden, bei der er seiner Gattin begegnen würde, teils weil er alle Verteidigung für nutzlos hielt.
Als er zu dem Bauern kam, erfuhr er, daß alle Pferde fort seien. Das war ihm wie eine Befreiung, und er setzte sich zum Ausruhen auf eine Bank. Aber der Bauer war zufällig Schöffe und interessierte sich für die Angelegenheiten des Kirchspiels.
»Wollen Sie zum Kirchenrat?« fragte er.
»Ja, da Sie es ja wissen!« antwortete der Redakteur.
»Den darf man nicht versäumen,« fing der Bauer wieder an; »denn der Ting urteilt nach dessen Protokoll, und hat einer etwas zu seiner Verteidigung anzuführen, so muß es jetzt gleich geschehen.«
Diese einfache Mitteilung setzte den Unentschlossenen in Flammen; er sprang von der Bank auf, sah auf seine Uhr und fragte:
»Kann ich zu Fuß gehen?«
»Ja, aber dann müssen Sie rasch gehen und noch dazu über die Kirchbucht.«