Vierzehntes Kapitel
Majestätsbeleidigung

Die Anklage war erhoben und hatte viel Aufsehen erregt. Man fragte sich, ob es ein Ausdruck des Übermuts oder der Furcht sei. Die Königsmacht war ja so geschwächt, daß ihr Inhaber die großen Rechte, die die Verfassung bewilligte, zum Beispiel seine Ratgeber frei zu wählen, nicht zu benutzen wagte. Und in Norwegen wurde tatsächlich mit dem Namensstempel regiert. Der Monarch war nur eine Art Repräsentant des Reiches in der Heimat, wie die Gesandten das Reich im Auslande repräsentierten. Regieren tat der Reichstag, und der Monarch war nicht mehr Regent. Beim Empfang einer Deputation, die seine Unterstützung in einer wichtigen Gesetzgebungsfrage erbat, hatte Seine Majestät bedauert, nichts in der Sache tun zu können, da seine Macht nicht so groß sei, wie sie glaubten. Aber je schwächer die Stütze dort oben wurde, desto ängstlicher wurden all diese Hilflosen, die bei ihr Schutz suchten; sie rotteten sich zusammen wie zornige Schafe und gingen Richtpfade, um früher anzukommen, Wege, die nie gerade waren und deshalb oft für die von unten sich Verteidigenden recht schwierig zu verfolgen waren.

Zu den unschuldigeren Verteidigungsmitteln der Monarchie gehörte der Besitz der Hegemonie in der Theaterwelt. Im Theater traf das Volk seinen Monarchen, nur da; und dort hielt er seinen Empfang ab, wurde von seinen Getreuen begrüßt, gab durch Zusammenschlagen der Hände einen Wink, was beifällig aufgenommen und was totgeschwiegen werden sollte. Es war ein »Maifeld« und ein Volksthing, deshalb war diese Position nicht unwichtig. Nun hob der Reichstag die Subvention auf, in einem Anfall von Sparsamkeit oder in der Erkenntnis, daß die Theater, in denen zuweilen bestellte Stücke in leichtsinniger Weise die Gesetzgeber im Reichstag karikierten, als eine außerordentliche Reichsversammlung eine Bedeutung hätten. Da entstand Unruhe im oberen Lager.

Das Privattheater, das mit der Zeit gegangen war und die große Kunst pflegte, hatte eine schwere Konkurrenz mit dem staatlichen Theater zu bestehen gehabt, und die Mittel, das freie Theater zu hindern, waren nicht immer gewählt gewesen. So hatten die Königlichen, die selbst in einem absolut feuergefährlichen Haus saßen, die Behörden veranlaßt, dem Privattheater gegen dessen geringere Feuersgefahr so kostspielige Schutzmaßregeln vorzuschreiben, daß es in drückende Schulden geriet.

Jetzt, als das Königliche Theater geschlossen werden sollte, entstand die Befürchtung, das Privattheater könne die tonangebende Nummer eins werden, und das mußte man verhindern. Da rotteten sich Adel und Bürger zusammen und bildeten ein Theaterkonsortium, das unter der Maske vaterländischer Aufopferung ein Lotterietheater startete, das später der Nation als Königliches Nationaltheater oktroyiert werden sollte, alles unter der Voraussetzung, daß der Reichstag dies trojanische Geschenk annehmen werde. Das heißt, man wollte ein Hoftheater haben, das der Reichstag unterhielt, trotz dessen bestimmter Weigerung, Theater- und Kneipenwirtschaft zu betreiben.

Dies betrügerische und etwas einfältige Vorgehen hatte die Demokraten gereizt und den Ausgangspunkt für Holger Borgs Artikel gebildet, die schließlich in Majestätsbeleidigung ausliefen.

Der Artikel hatte im Auszug folgenden Inhalt:

Über den Fürsten