von
Anti-Macchiavelli.
Solange die Völker noch einen Herrn wünschen, soll dieser sich stets erinnern, daß er auf Wunsch des Volkes seinen Platz innehat; aber auch wenn er durch Gottes Gnade da zu sitzen glaubt, muß er bedenken, daß es eine Gnade Gottes ist, daß er da sitzt, und darf sich nicht dem Irrtum überlassen, daß er als Gottes Vorsehung regieren darf.
Der Fürst soll zum Staatsmann erzogen werden, nicht zum Offizier, denn der Staat ist kein Heer, sondern der Staat ist ein Staat.
Der Fürst ist auch der Summus Episcopus der Kirche, deshalb braucht er aber im Staatsrat nicht mit Mitra und Krummstab aufzutreten, was ebenso unschicklich ist, als wenn er fremde Botschafter in Admiralsuniform empfinge.
Der Fürst soll sich von allen mitbürgerlichen und kleinbürgerlichen Interessen fernhalten, denn seine Person gehört dem Staat; er soll in seiner Person das Ansehen des Staates, das er repräsentiert, würdig aufrecht erhalten.
Der Fürst soll keine Geschäfte treiben, nicht in Kunst, Wissenschaft und Literatur konkurrieren, denn seine ganze Zeit gehört dem Staat. Der Mann, der die Arbeit von acht Staatsministerien und zwei Repräsentantenkammern überwachen soll, darf zu etwas anderm keine Zeit haben. Hat er Zeit zu anderm, so füllt er seinen Posten nicht aus.
Der Fürst muß gerecht sein wie die Allmacht, an die er glaubt; fest, aber nicht grausam; nachsichtig, aber nicht schlapp; untadelig, aber nicht scheinheilig; er soll den Mut haben, auf die Gunst des wankelmütigen Haufens zu verzichten und im Bewußtsein der Erfüllung höherer Pflichten allein zu stehen wagen, wenn es darauf ankommt.
Auf seinem erhöhten Platz, befreit von der Berührung mit den Lappalien des Lebens, der Sorge um sein Auskommen enthoben, soll er in Schönheit leben und mit weisen und guten Männern verkehren, nicht mit Gecken und Spielern; dann kann er mit größerem Blick über die Dinge als andere Sterbliche das Reich überschauen; dann wird sein Rat ins Gewicht fallen und sein Wort Geltung haben.
Der Fürst darf kein Standesbewußtsein besitzen. Er soll nicht das Oberhaupt des Adels, nicht des Hofes, nicht des Fürstenhauses sein, sondern soll sich als Vorsehung des Staates fühlen, als Schutz der Nation und als Vater des Landes.