»Nun, woraufhin wurde er denn aber verurteilt?«

»Auf Grund von Indizien; übereinstimmende Zeugenaussagen und belastende Umstände; die moderne Beweisführung nimmt auf diese Dinge mehr Rücksicht als auf materielle; und Zeugenaussagen sind ja immer falsch infolge der Unvollkommenheit des menschlichen Gedächtnisses, infolge der Abhängigkeit des vulgären Urteils von Interessen und Leidenschaften.«

»Ja, aber ich glaube mich zu erinnern, daß er auf Grund eines zweifelhaften Dokuments verurteilt wurde.«

»Du meinst den sogenannten Bordereau. Den habe ich autographiert gesehen neben einem Brief von Dreyfus, dazu das Schreiben, das der Oberst – wie hieß er doch noch – Dreyfus nach Diktat schreiben ließ. Aus diesen Schriftproben kann man nichts beweisen, denn Dreyfus hatte zwei Handschriften, eine deutsche, aus der Kindheit, und eine französische, die er in Frankreich gelernt hatte. Der Bordereau weist französische Handschrift auf, das sieht man besonders an den Ziffern, an der 4, die so,

, geschrieben ist, wie nur ein Franzose sie schreibt; ebenso an der 5.«

Er zeichnete mit seinem Bleistift auf der Marmorplatte.

»Aber in der Probeschrift nach dem Diktat des Obersten hat Dreyfus deutsche Ziffern und deutsche Datumsbezeichnung angewendet. Zum Beispiel beginnt die Schrift: Paris, 15. Octobre 1894.«

Esther machte große Augen: