– Bedenke doch, es ist das vom andern Geschlecht abgesonderte Leben des Mönches und des Gefangenen.

– Ihr lebt schön abgesondert, wenn ihr an Land kommt, fiel der Doktor ein.

– Aber ehe man an Land kommt! Einen Monat, zwei Monate auf See! In halber Untätigkeit. Die Gedanken suchen ihre eigenen Wege, der Wille herrscht auf eigene Faust, kriecht über Rechtsgefühl, springt über Begriffe von Moral, Ehre und dergleichen. Man hat schon recht seltsame Dinge auf See gesehen.

– Ich habe allerdings gehört, dass die Mannschaft es toll treiben kann, sagte der Doktor.

– Es ist schade um die Verheirateten! Dieses Gedicht von der Gattin des Seemanns, die trauernd am Fenster sitzt, ist nur ein Gedicht. Aber der Mann, der verheiratete Mann, der beschmutzt sich nicht gern, wenn er an Land geht; ein Vergnügen hat er nicht für sein Geld! Gewöhnlich ist die Frau längst getröstet, wenn der Mann heimkehrt! Aber es gibt andere Seiten, Nachtseiten, wie man sie nennt, diese Ausbrüche der sich rächenden Natur, die uns unheimlich vorkommen, weil wir sie zuerst nicht erklären können; für die der Mensch bestraft wird, trotzdem er nur das Opfer ist.

– So, ihr habt das auch an Bord? Man erfährt so wenig davon, trotzdem es eine der merkwürdigsten Erscheinungen ist, die es zu allen Zeiten gegeben hat.

– Du hältst es also nicht für ein Verbrechen, fragte der Leutnant mit einem gewissen Eifer und zog an seiner Zigarre.

– Ein Verbrechen? Was ist ein Verbrechen? Was vor Staatsanwalt und Gericht kommt. Von der Natur kann es ein Verbrechen sein, wie in den Fällen, in denen das Geschlecht bis lange nach der Geburt unentschieden bleibt; das kann man aus den Anzeigen über Namensänderungen sehen, die zuweilen in den Zeitungen stehen. Die Natur hat Launen und die Kultur hilft dabei, aber die Menschen sollten heute so aufgeklärt sein, dass sie Gebrechen nicht bestrafen.

– So, das sagst du? Es freut mich, einmal ein wahres Wort in dem allgemeinen Geheul zu hören.

– In Frankreich hat man schon in der Kammer beantragt, den Paragraph, der das vermeintliche Verbrechen bestraft, zu streichen.