[120.] Bloody Assizes; Burnet, I. 647; Luttrell’s Diary, July 15. 1685; Locke’s Western Rebellion; Toulmin’s History of Taunton, edited by Savage.
[121.] Luttrell’s Diary, July 15. 1685; Toulmin’s History of Taunton.
[122.] Oldmixon, 705; Life and Errors of John Danton, chap. VII.
[123.] Das Stillschweigen Oldmixon’s und der Herausgeber der Western Martyrologie entscheidet meiner Ansicht nach allein schon die Frage. Außerdem verdient bemerkt zu werden, daß die Geschichte von Rhynsault in Nr. 491 des „Spectator“ von Steele erzählt wird. Es ist gewiß kaum anzunehmen, daß wenn eine dem Verbrechen Rhynsault’s so ähnlich sehende Schandthat innerhalb Menschengedenkens von einem Offiziere Jakob’s II. in England verübt worden wäre, Steele, ein sehr vorlauter und ostensibler Whig, davon gesprochen haben sollte. In Betreff Lebon’s siehe den Moniteur vom 4. Messidor des Jahres III.
[124.] Sunderland an Kirke vom 14. & 28. Juli 1685. „Seine Majestät“, sagte Sunderland, „beauftragt mich, Ihnen sein Mißfallen an diesem Verfahren auszudrücken und befiehlt Ihnen, darauf bedacht zu sein, daß keine bei der Rebellion betheiligte Person übergangen wird.“ Um gerecht zu sein, muß hinzugefügt werden, daß Kirke in dem nämlichen Schreiben getadelt wird, weil er seinen Soldaten erlaube, sich umsonst einzuquartieren.
[125.] Es würde mich freuen, wenn ich der im Volke verbreiteten Erzählung Glauben schenken könnte, daß Ken unmittelbar nach der Schlacht von Sedgemoor die Befehlshaber der königlichen Armee auf die Ungesetzlichkeit militairischer Hinrichtungen aufmerksam machte. Wäre er zugegen gewesen, so würde er ohne Zweifel seinen ganzen Einfluß zu Gunsten des Rechts und der Nachsicht geltend gemacht haben; aber es giebt keinen glaubwürdigen Beweis dafür, daß er damals überhaupt im Westen war. Aus den Protokollen des Hauses der Lords geht hervor, daß er sich am Donnerstag vor der Schlacht in Westminster befand. Eben so gewiß ist es, daß er am Montag nach der Schlacht Monmouth im Tower besuchte.
Jeffreys reist zu den westlichen Assisen ab. [Sein] Liebeswerk war jedoch nicht von langer Dauer; eine schnelle und wirksame Entleerung der Gefängnisse stand nahe bevor. Anfangs September trat Jeffreys in Begleitung von vier anderen Richtern die Assisen-Rundreise an, deren Andenken so lange unter uns fortleben wird, als unsre Nation und unsre Sprache existiren. Die commandirenden Offiziere in den Bezirken, durch die sein Weg ihn führte, waren angewiesen, ihm jeden militairischen Beistand zu leisten, den er verlangte. Obgleich sein hämischer Character keines Spornes bedurfte, so wurde doch ein solcher angewendet. Die Gesundheit und die Geisteskräfte des Lordsiegelbewahrers waren geschwächt. Die Kälte des Königs und der Übermuth des Lordoberrichters hatten ihn tief gekränkt, und der Rückblick auf seine Vergangenheit, die zwar mit keinem abscheulichen Verbrechen geschändet, aber doch durch Feigheit, Selbstsucht und Servilität befleckt war, konnte ihm nur geringen Trost gewähren. Der unglückliche Mann fühlte sich so tief gedemüthigt, daß er bei seinem letzten Erscheinen in Westminsterhall einen Blumenstrauß mitgebracht hatte, um sein Gesicht dahinter zu verbergen, weil er, wie er später gestand, die Blicke der Richter und der Zuhörer nicht ertragen konnte. Die Aussicht auf sein nahes Ende scheint ihn mit ungewöhnlichem Muthe erfüllt zu haben. Er beschloß, sein Herz zu erleichtern, bat den König um eine Audienz, sprach in ernstem Tone von den von heftigen und unwillkürlichen Rathschlüssen unzertrennlichen Gefahren, und tadelte auf das Entschiedenste die gesetzwidrigen Grausamkeiten, welche die Soldaten in Somersetshire verübt hatten. Bald darauf verließ er London und starb. Er verschied wenige Tage nach der Abreise der Richter nach dem Westen. Sofort wurde Jeffreys gemeldet, daß er als Lohn für treue und energische Dienste das große Siegel erwarten dürfe.[126]
[126.] North’s Life of Guildford, 260. 263. 273; Mackintosh’s View of the Reign of James the Second, p. 16, note; Brief von Jeffreys an Sunderland vom 5. Sept. 1685.
Prozeß der Alice Lisle. [In] Winchester öffnete der Oberrichter zum ersten Male seine richterlichen Vollmachten. Hampshire war zwar nicht der Kriegsschauplatz gewesen, aber viele von den besiegten Rebellen hatten sich, wie ihr Oberhaupt, dahin geflüchtet. Zwei von ihnen, Johann Hickes, ein nonconformistischer Geistlicher, und Richard Nelthorpe, ein wegen seiner Betheiligung an dem Ryehousecomplot geächteter Advokat, hatten in dem Hause einer gewissen Alice Lisle, der Wittwe Johann Lisle’s, eine Zufluchtsstätte gefunden. Johann Lisle war Mitglied des Langen Parlaments und des Hohen Gerichtshofes, in den Tagen der Republik Commissar für das Große Siegel gewesen und war von Cromwell zum Lord erhoben worden. Die von dem Protector verliehenen Titel waren von keiner seit dem Sturze seines Hauses ans Ruder gekommenen Regierung anerkannt worden, wenn sie auch, selbst von Roylisten, im gewöhnlichen Gespräch angewendet wurden. Die Wittwe Johann Lisle’s wurde daher fast allgemein Lady Alice genannt. Sie war mit mehreren angesehenen und sogar mit einigen adeligen Familien verwandt und genoß einer allgemeinen Achtung, selbst bei den toryistischen Gentlemen ihrer Grafschaft, denn es war ihnen wohlbekannt, daß sie manche Gewaltthätigkeiten, an denen ihr Gatte Theil genommen, schmerzlich bedauerte, daß sie um Karl I. bittere Thränen vergossen und viele Kavaliere in ihrer Noth unterstützt und getröstet hatte. Die nämliche weibliche Herzensgüte, die sie früher bewogen hatte, sich bedrängter Royalisten anzunehmen, gestattete ihr nicht, auch den Unglücklichen, die sie jetzt um Schutz baten, ein Mahl und eine Freistätte zu verweigern. Sie nahm sie in ihr Haus auf, reichte ihnen Speise und Trank und gewährte ihnen ein Nachtlager. Am nächsten Morgen war ihre Wohnung von Soldaten umstellt, es wurde strenge Haussuchung vorgenommen und Hickes im Malzhause, Nelthorpe im Kamin versteckt gefunden. Wenn Lady Alice wußte, daß ihre Gäste an dem Aufstande Theil genommen hatten, so war sie allerdings im strengen Sinne eines Kapitalverbrechens schuldig, denn das Gesetz über die Hauptschuld und Mitschuld beim Hochverrath war damals und ist heute noch in einem der englischen Jurisprudenz nicht zur Ehre gereichendem Zustande. In Fällen der Felonie wird nach vollbrachter That ein auf Recht und Vernunft begründeter Unterschied zwischen dem Hauptverbrecher und dem Mitschuldigen gemacht. Wer Jemanden, den er als Mörder kennt, vor der Justiz verbirgt, ist zwar straffällig, hat aber nicht die auf einen Mord gesetzte Strafe verwirkt; Derjenige aber, der Jemanden bei sich aufnimmt, den er als Hochverräther kennt, ist nach allen unseren Juristen des Hochverraths schuldig. Es ist überflüssig, die Ungereimtheit und Grausamkeit eines Gesetzes nachzuweisen, welches Vergehen, die an den entgegengesetzten Endpunkten der Stufenleiter der Strafbarkeit liegen, unter der nämlichen Definition begreift und mit der nämlichen Strafe belegt. Das Gefühl, welches auch den loyalsten Unterthan es nicht über sich gewinnen läßt, den besiegten und halb todt gehetzten Rebellen, der ihn um ein Stück Brod und um einen Trunk Wasser bittet, einem schimpflichen Tode preiszugeben, mag eine Schwäche sein, aber gewiß ist es eine Schwäche, die mit der Tugend sehr nahe verwandt ist, eine Schwäche, die wir Menschen, wie wir nun einmal beschaffen sind, schwerlich aus dem Herzen reißen können, ohne zu gleicher Zeit viele andere edle und humane Gefühle zu ersticken. Ein weiser und guter Regent mag es nicht für recht halten, diese Schwäche zu sanctioniren; aber er wird sie in der Regel hingehen lassen, oder sie doch nur sehr mild bestrafen. In keinem Falle aber wird er sie als ein Verbrechen der schwärzesten Art betrachten. Ob Flora Macdonald recht daran that, daß sie den geächteten Erben der Stuart verbarg; ob ein wackerer Soldat unsrer Zeit recht daran that, daß er Lavalette bei seiner Flucht behülflich war, dies sind Fragen, über welche die Casuisten verschiedener Meinung sein können; solche Handlungen aber in eine Kategorie mit den Verbrechen eines Guy Faux oder Fieschi zu werfen, ist ein Frevel an der Humanität und an dem gesunden Menschenverstande. Gleichwohl sind sie in unsrem Gesetz so klassificirt. Es ist klar, daß ein solches Gesetz nur durch milde Ausführung desselben erträglich werden kann, und um gerecht zu sein, muß man sagen, daß seit vielen Menschenaltern keine englische Regierung, eine einzige ausgenommen, gegen Personen, die sich der bloßen Aufnahme geschlagener und flüchtiger Insurgenten schuldig gemacht, mit Strenge verfahren ist. Besonders den Frauen ist durch eine Art von stillschweigender Bewilligung das Recht zugestanden, inmitten der Zerstörung und Rache das Mitleid zu üben, welches die schönste Zierde ihres Characters ist. Seit dem Beginn des großen Bürgerkrieges sind eine Menge Rebellen, die zum Theil viel bedeutender waren als Hickes und Nelthorpe, durch weibliche Klugheit und Hochherzigkeit vor der Strenge siegreicher Regierungen geschützt worden. Aber kein auf diese Weise hintergangener englischer Regent, mit alleiniger Ausnahme des gefühllosen und unerbittlichen Jakob, ist so barbarisch gewesen, nur daran zu denken, eine Dame wegen eines so verzeihlichen und liebenswürdigen Vergehens einem schmerzvollen und schimpflichen Tode zu überantworten.
So gehässig das Gesetz an sich schon war, es wurde auf die Spitze getrieben, um Alice Lisle zu verderben. Sie konnte nach dem von der höchsten Autorität festgestellten Grundsatze erst nach erfolgter Überführung der Rebellen, die sie beherbergt hatte, überwiesen werden.[127] Dennoch wurde sie vor Gericht gestellt, ehe weder Hickes noch Nelthorpe nur verhört waren. Es war kein leichtes Ding, in einem solchen Falle ein Verdict im Sinne der Krone zu erlangen. Die Zeugen machten Ausflüchte und die Jury, welche aus den vornehmsten Gentlemen von Hampshire bestand, bebten zurück vor dem Gedanken, einen Nebenmenschen einer Handlung, die ihrer Ansicht nach eher Lob als Tadel verdiente, auf das Schaffot zu senden. Jeffreys war wüthend. Es war der erste Fall von Hochverrath auf seiner Rundreise und es hatte ganz den Anschein, als ob seine Beute ihm entschlüpfen würde. Er raste und fluchte und schwur in einer Sprache, der sich ein gebildeter Mann nicht bei einem Wettrennen oder bei einem Hahnenkampfe bedient haben würde. Ein Zeuge Namens Dunne verlor theils aus Mitleid mit Lady Alice, theils aus Angst vor den Drohungen und Verwünschungen des Oberrichters völlig den Kopf und antwortete gar nicht mehr. „Wie schwer es doch hält,“ sagte Jeffreys, „aus einem solchen lügenhaften presbyterianischen Schurken die Wahrheit heraus zu bekommen!“ Nach einer Pause stammelte der Zeuge einige unzusammenhängende Worte hervor. „Hat die Erde jemals einen solchen Buben getragen?“ rief der Oberrichter mit einem Fluche. „Glaubst Du, daß es einen Gott giebt? glaubst Du an das Feuer der Hölle? Noch nie in meinem Leben ist mir ein solcher Zeuge vorgekommen wie Du!“ Der arme Mann war ganz verdutzt und schwieg noch immer. „Ich hoffe, meine Herren Geschwornen,“ donnerte Jeffreys weiter, „daß Sie sich das verruchte Benehmen dieses Burschen merken werden. Ist es wohl anders möglich, als daß man diese Menschen und ihre Religion verabscheuen muß? Ein Türke ist ein Heiliger gegen einen solchen Buben, ein Heide würde sich solcher Schurkerei schämen. Altmächtiger Jesus, unter was für einem Otterngezücht leben wir doch!“ — „Ich weiß nicht, was ich sagen soll, Mylord,“ stammelte Dunne. Der Richter brach aufs neue in einen Strom von Flüchen und Verwünschungen aus. „Kann es wohl je einen frecheren Hallunken gegeben haben?“ brüllte er wieder. „Haltet ihm ein Licht vor, damit wir sein schamloses Gesicht sehen! Meine Herren Kronanwälte, Sie werden dafür sorgen, daß eine Anklage auf Meineid gegen diesen Schurken erhoben wird.“ Nach einer solchen Zeugenvernehmung wurde Lady Alice aufgefordert, sich zu vertheidigen. Sie begann mit der Versicherung, die auch wahr sein konnte, sie habe zwar gewußt, daß Hickes verfolgt werde, als sie ihn bei sich aufgenommen, aber weder gewußt noch geahnet, daß er bei dem Aufstande betheiligt gewesen sei. Er sei ein Geistlicher, ein Mann des Friedens, es sei ihr daher nicht entfernt in den Sinn gekommen, daß er gegen die Regierung die Waffen getragen haben könnte, und sie habe geglaubt, er wolle sich deshalb verbergen, weil wegen Feldpredigens Verhaftbefehle gegen ihn erlassen worden seien. Der Oberrichter begann aufs neue zu donnern: „Ich will’s Euch besser sagen. Es ist nicht einer unter diesen lügnerischen, näselnden, scheinheiligen Presbyterianern, der nicht auf eine oder die andre Art bei der Rebellion die Hand im Spiele gehabt hätte. Der Presbyterianismus vereinigt alle Schurkereien in sich, nur der Presbyterianismus hat Dunne zu einem solchen Schufte machen können. Ein Presbyterianer sein heißt soviel als ein lügenhafter Bube sein.“ In dem nämlichen Style faßte er das Resumé der Anklage zusammen, tobte noch eine Stunde lang gegen Whigs und Dissenters und gab der Jury zu bedenken, daß der Gatte der Gefangenen Antheil an der Ermordung Karl’s I. genommen habe, eine Beschuldigung, welche durch nichts bewiesen war und die, selbst wenn dies der Fall gewesen wäre, mit der vorliegenden Sache gar nichts zu thun hatte. Die Geschwornen zogen sich zurück und blieben lange in Berathung. Der Richter wurde ungeduldig. Er könne nicht begreifen, sagte er, wie sie in einem so klaren Falle nur den Gerichtssaal hätten verlassen können. Er schickte ihnen einen Boten und ließ ihnen sagen, daß, wenn sie nicht augenblicklich zurückkämen, er die Sitzung aufheben und sie die ganze Nacht einschließen werde. So gedrängt, kamen sie zurück, aber nur um zu sagen, daß sie zweifelten, ob die Anklage begründet sei. Jeffreys machte ihnen die heftigsten Vorwürfe und nach einer nochmaligen kurzen Berathung sprachen sie mit Widerstreben das Schuldig aus.