[148.] Calamy’s Memoirs; Commons’ Journals, Dec. 26. 1690; Sunderland an Jeffreys vom 14. Sept. 1685; Protokolle des Geheimen Raths vom 26. Febr. 1685—86.
[149.] Lansdowne MS. 1152; Harl. MS. 6845; London Gazette, July 20. 1685.
[150.] Viele Schriftsteller haben ohne den mindesten Grund behauptet, daß Ferguson von Jakob einen Pardon erhalten habe. Einige sind sogar so weit gegangen, diesen Pardon, der übrigens, wenn er wirklich ertheilt worden wäre, nichts weiter beweisen würde, als daß Ferguson ein Spion des Hofes war, als Beleg für die Großmuth und Nachsicht des Fürsten anzuführen, der Alice Lisle enthaupten und Elisabeth Gaunt verbrennen ließ. Ferguson wurde nicht allein nicht speziell begnadigt, sondern sogar von der im nächsten Frühjahr verkündeten Amnestie ausdrücklich ausgeschlossen. (London Gazette vom 15. März 1685/86.) Wenn Jakob, wie das Publikum vermuthete und wie es auch wahrscheinlich ist, stillschweigend Nachsicht gegen Ferguson übte, so schämte er sich derselben nicht ohne Grund und hielt sie möglichst geheim. Die damals in London umlaufenden Gerüchte werden im Observator vom 1. August 1685 erwähnt.
Sir Johann Reresby, der gut unterrichtet sein konnte, behauptet mit Bestimmtheit, daß Ferguson drei Tage nach der Schlacht von Sedgemoor eingefangen wurde. Aber Reresby irrte sich ganz gewiß im Datum und er kann sich daher wohl auch in der ganzen Geschichte geirrt haben. Aus der London Gazette und aus Goodenough’s Geständniß (Lansdowne MS. 1152.) geht klar hervor, daß Ferguson vierzehn Tage nach der Schlacht noch nicht gefangen war und daß man vermuthete, er halte sich noch irgendwo in England verborgen.
[151.] Granger’s Biographical History, „Jeffreys’“.
Jeffreys zum Lordkanzler ernannt. [In] Windsor wurde das große Siegel den Händen Jeffreys’ übergeben, und in der nächsten Nummer der London Gazette feierlich verkündet, daß diese Ehre eine Belohnung für die vielen ausgezeichneten und treuen Dienste sei, die er der Krone geleistet.[152]
Später, als die Leute aller Parteien mit Schaudern von den blutigen Assisen sprachen, versuchten der schändliche Richter und der gottlose König sich dadurch zu rechtfertigen, daß Jeder die Schuld auf den Andren schob. Jeffreys versicherte im Tower, daß er selbst bei dem grausamsten Verfahren nie die ausdrücklichen Befehle seines Gebieters überschritten habe, ja sogar noch hinter denselben zurückgeblieben sei. Ebenso hätte Jakob in St. Germain gern glauben gemacht, daß er selbst zur Milde geneigt gewesen sei und daß die Gewaltthätigkeiten seines Dieners ihm unverdienten Tadel zugezogen hätten. Doch keiner der beiden hartherzigen Männer kann auf Kosten des Andren freigesprochen werden. Die Vertheidigung Jakob’s kann durch Dokumente von seiner eignen Hand als thatsächlich falsch nachgewiesen werden, und Jeffreys’ Vertheidigung ist, selbst wenn sie sich auf wahre Thatsachen gründete, völlig werthlos.
[152.] Burnet, I. 648. Jakob an den Prinzen von Oranien, 10. u. 24. September 1685; Lord Lonsdale’s Memoirs; London Gazette, Oct. 1. 1685.
Cornish’s Prozeß und Hinrichtung. [Das] Gemetzel im Westen war vorüber; nun sollte es in London beginnen. Es war der Regierung namentlich darum zu thun unter den großen whiggistischen Kaufleuten der City Schlachtopfer zu finden. Diese hatten unter der letzten Regierung einen sehr gefürchteten Theil der Opposition gebildet. Sie waren reich, und ihr Reichthum war nicht, wie der vieler Edelleute und Landgentlemen, durch Fideicommisse gegen Confiscation gesichert. Bei Grey und anderen Männern von ähnlicher Stellung war es unmöglich, den Blutdurst und die Habgier zugleich zu befriedigen; ein reicher Kaufmann konnte gehängt und auch ausgeplündert werden. Obgleich aber die Handelsfürsten im Allgemeinen dem Papismus und der Willkürherrschaft feind waren, so waren sie doch zu gewissenhaft oder zu ängstlich gewesen, als daß sie sich hätten des Hochverraths schuldig machen sollen. Einer der angesehensten unter ihnen war Heinrich Cornish. Er war unter der früheren Verfassung der City Alderman gewesen und hatte zu der Zeit, als die Angelegenheit der Ausschließungsbill die öffentliche Meinung beschäftigte, das Amt eines Sheriffs bekleidet. Seiner politischen Ansicht nach war er ein Whig und in seinen religiösen Ansichten neigte er sich zum Presbyterianismus hin; aber er war äußerst besonnen und gemäßigt. Es ist kein irgend glaubwürdiger Beweis dafür vorhanden, daß er je auch nur die Grenze des Hochverraths berührte. In der That hatte er als Sheriff sich nur sehr ungern dazu verstanden, einen so heftigen und characterlosen Menschen wie Goodenough als Bevollmächtigten zu gebrauchen. Nach der Entdeckung des Ryehousecomplots hegte man in Whitehall große Hoffnung, daß sich Cornish’s Theilnahme an demselben herausstellen werde; aber diese Hoffnung ging nicht in Erfüllung. Einer der Mitverschworenen, Johann Rumsey, war zwar bereit Alles zu beschwören; aber ein Zeuge genügte nicht, und ein zweiter war nicht aufzutreiben. Seitdem waren über zwei Jahre vergangen. Cornish glaubte sich vollkommen sicher; aber der Tyrann hatte ein scharfes Auge auf ihn. Goodenough, den die nahe Aussicht auf den Tod schreckte und der noch einen Groll gegen seinen ehemaligen Vorgesetzten hegte, weil er bei diesem nie in besondrer Gunst gestanden hatte, erklärte sich bereit, das noch fehlende Zeugniß zu ergänzen. Cornish wurde auf der Börse, während er Geschäfte abschloß, verhaftet, ins Gefängniß geworfen, daselbst einige Tage in Einzelhaft gehalten und dann völlig unvorbereitet vor die Schranken der Old Bailey geführt. Die Anklage gegen ihn stützte sich lediglich auf die Aussagen Rumsey’s und Goodenough’s. Beide waren eingestandenermaßen in das Complot verwickelt, als dessen Theilnehmer sie den Gefangenen beschuldigten. Beide wurden durch die stärksten Motive der Hoffnung und Angst angetrieben, ihn als schuldig darzustellen, und außerdem lagen Beweise dafür vor, daß Goodenough auch unter dem Einflusse persönlicher Feindschaft stand. Endlich widersprach Rumsey’s Angabe der Geschichte, die er erzählt hatte, als er gegen Lord Russell zeugte. Aber alle diese Umstände wurden vergebens geltend gemacht. Auf der Richterbank saßen drei Richter, welche mit Jeffreys im Westen gewesen waren, und Leute, die ihr Verhalten beobachteten, hatten bemerkt, daß sie von dem Gemetzel in Taunton in einer übermüthigen und gereizten Stimmung zurückgekehrt waren. Es ist in der That nur zu wahr, daß die Neigung zum Blutvergießen eine Neigung ist, die selbst solche Menschen, welche von Natur durchaus nicht blutdürstig sind, durch die Gewohnheit sehr schnell annehmen können. Anwälte und Richter vereinigten sich in dem Bemühen, den unglücklichen Whig niederzuschmettern, die von einem höfischen Sheriff ernannte Jury gab bereitwilligst ein „Schuldig“ ab und trotz des unwilligen Murrens von Seiten des Publikums erlitt Cornish am zehnten Tage nach seiner Verhaftung den Tod. Damit kein entehrender Umstand fehlte, wurde der Galgen an der Stelle errichtet, wo Kingstreet in Cheapside einmündet, dem Hause gegenüber, in welchem Cornish lange in allgemeiner Achtung gelebt hatte, angesichts der Börse, an der er stets in hohem Ansehen gestanden, und Guildhall’s, wo er sich als ein Führer des Volks ausgezeichnet hatte. Er starb muthig und mit vielen Äußerungen von Frömmigkeit, legte aber in Blicken und Geberden eine so heftige Entrüstung über die barbarische Ungerechtigkeit, mit der man gegen ihn verfahren war, an den Tag, daß seine Feinde ein verleumderisches Gerücht über ihn aussprengten. Sie sagten, er sei betrunken, oder nicht bei Sinnen gewesen, als er aufgeknüpft wurde. Wilhelm Penn aber, der nahe bei dem Galgen gestanden und der entschieden für die Regierung eingenommen war, versicherte nachher, er habe in Cornish’s Benehmen nichts weiter als den natürlichen Unwillen eines schuldlosen Mannes, der unter der Form des Gesetzes ermordet wird, finden können. Der Kopf des gemordeten Magistratsbeamten wurde über Guildhall aufgepflanzt.[153]
[153.] Cornish’s Prozeß in der Collection of State Trials; Sir J. Hawles’s Remarks on Mr. Cornish’s Trial; Burnet. I. 651; Bloody Assizes; Stat. 1. Gul. & Mar.