Durch diese Prorogation wurde ein Prozeß von der höchsten Wichtigkeit beendigt. Thomas Grey, Earl von Stamford, der Sprosse eines der vornehmsten Häuser Englands, war unlängst unter einer auf Hochverrath lautenden Anklage verhaftet und im Tower in strenges Gewahrsam gebracht worden. Er war der Betheiligung an dem Ryehousecomplot angeklagt. Die große Jury der City von London hatte die Anklage begründet gefunden und sie vor die Schranken der Lords gebracht, der einzige Gerichtshof, bei dem ein weltlicher Peer während der Parlamentssession wegen eines Verbrechens, das über einem gewöhnlichen Vergehen steht, angeklagt werden kann. Der 1. December war zur Verhandlung anberaumt und schon Befehl gegeben, daß Westminster mit Sitzen und Behängen versehen werden sollte. In Folge der Prorogation aber wurde dieser Prozeß auf unbestimmte Zeit vertagt und Stamford erlangte bald seine Freiheit wieder.[36]

Außerdem waren beim Schlusse der Session noch drei andere hochangesehene Whigs in Haft. Karl Gerard, Lord Gerard von Bramdon, der älteste Sohn des Earl von Macclesfield, Johann Hampden, Enkel des berühmten Führers des Langen Parlaments, und Heinrich Booth, Lord Delamere. Gerard und Hampden waren der Theilnahme an dem Ryehousecomplot, Delamere der Unterstützung des Aufstandes im Westen angeklagt.

[35.] Lords’ und Commons’ Journals, Nov. 20. 1685.

[36.] Lords’ Journals. Nov. 11, 17, 18. 1685.

Prozeß Lord Gerard’s und Hampden’s. [Es] war nicht die Absicht der Regierung, Gerard oder Hampden mit dem Tode zu bestrafen. Grey hatte sich Schonung ihres Lebens ausbedungen, ehe er einwilligte, als Zeuge gegen sie aufzutreten.[37] Aber man hatte einen noch gewichtigeren Grund, um Nachsicht gegen sie zu üben. Sie waren die Erben großer Besitzungen, aber ihre Väter lebten noch. Der Hof konnte daher durch Confiscation sehr wenig gewinnen, um so mehr aber durch Auflegung eines Lösegeldes. Gerard wurde verhört, und nach den dürftigen Nachrichten, welche auf uns gekommen sind, scheint er sich mit viel Geist und Nachdruck vertheidigt zu haben. Er berief sich auf die Anstrengungen und Opfer, die seine Familie zu Gunsten Karl’s I. aufgewendet habe und bewies, daß Rumsey durchaus keinen Glauben verdiene, da er Russell und Cornish durch zwei ganz von einander abweichende Aussagen gemordet habe. Die Jury gab nach einigem Zögern ihr „Schuldig“ ab. Nach langer Haft durfte Gerard sich loskaufen.[38] Hampden hatte die politische Meinung und einen großen Theil der Fähigkeiten seines Großvaters geerbt, in Betreff der Biederkeit und des Muthes aber, durch welche Letzterer sich ausgezeichnet hatte, war er aus der Art geschlagen. Man ließ den Gefangenen mit raffinirter Grausamkeit lange in quälender Ungewißheit, um seine Familie zur Bezahlung einer großen Summe für seine Begnadigung zu bewegen. Die beständige Todesangst hatte seinen Muth völlig gebrochen, und als er vor den Schranken der Old Bailey erschien, bekannte er sich nicht nur für schuldig, sondern entehrte auch seinen berühmten Namen durch kriechende Unterwürfigkeit und demüthige Bitten. Er versicherte, daß er in den Mordplan nicht eingeweiht gewesen sei, gestand aber, daß er Revolutionsideen gehegt habe, äußerte tiefe Reue über sein Vergehen, erflehte die Fürsprache der Richter und gelobte, daß, wenn die königliche Gnade ihm zu Theil würde, er während seines ganzen Lebens seine Dankbarkeit für diese große Güte an den Tag legen wolle. Die Whigs waren empört über seinen Kleinmuth und erklärten laut, daß er weit mehr Tadel verdiene als Grey, der, obgleich er als Königszeuge aufgetreten sei, doch einen gewissen Anstand dabei beobachtet habe. Hampden’s Leben wurde geschont, aber seine Familie bezahlte dem Kanzler mehrere Tausend Pfund, und einige Höflinge niederen Ranges erpreßten kleinere Summen von ihm. Der unglückliche Mann hatte noch Ehrgefühl genug, um die Erniedrigung, zu der er sich herabgelassen, schmerzlich zu empfinden. Er überlebte den Tag seiner Schande mehrere Jahre. Er lebte noch so lange, um seine Partei triumphiren zu sehen, noch einmal ein einflußreiches Mitglied derselben zu werden, eine hohe Stellung im Staate einzunehmen und seine Verfolger vor sich zittern zu sehen. Aber sein Glück wurde durch eine quälende Erinnerung verbittert. Er erlangte nie seinen heiteren Sinn wieder und starb endlich von seiner eignen Hand.[39]

[37.] Burnet, I. 646.

[38.] Bramston’s Memoirs; Luttrell’s Diary.

[39.] Der Prozeß in der Collection of State Trials; Bramston’s Memoirs; Burnet, I. 647; Lords’ Journals, Dec. 20. 1689.

Delamere’s Prozeß. [Es] ist nicht sehr wahrscheinlich, daß Delamere die königliche Gnade erlangt haben würde, wenn er ihrer bedurft hätte. Soviel ist wenigstens gewiß, daß jeder Vortheil, den der Buchstabe des Gesetzes der Regierung gewährte, ohne Bedenken und ohne Scham gegen ihn benutzt wurde. Er befand sich in einer ganz andren Lage als Stamford. Die Anklage gegen Letzteren war während der Parlamentssession vor die Schranken der Lords gebracht worden und konnte daher vor dem Wiederzusammentritt des Parlaments nicht weiter verfolgt werden; dann konnten alle Peers ihre Stimmen abgeben, um sowohl über das Rechtliche als über das Thatsächliche zu entscheiden. Delamere’s Anklage aber war erst nach der Prorogation als begründet erkannt worden.[40] Er stand daher unter der Jurisdiction des Gerichtshofes des Lordgroßrichters. Dieser Gerichtshof, welcher, so lange das Parlament nicht versammelt ist, über alle von weltlichen Peers begangenen Kapitalverbrechen (treasons and felonies) zu erkennen hat, war damals so zusammengesetzt, daß kein Gefangener, der eines politischen Vergehens angeklagt war, ein unparteiisches Urtel zu erwarten hatte. Der König ernannte den Lordgroßrichter und dieser ernannte nach seinem Gutdünken gewisse Peers, welche über ihren angeklagten Collegen richten sollten. Die Zahl derselben war unbestimmt und eine Appellation gegen ihren Ausspruch nicht statthaft. Eine einfache Majorität, vorausgesetzt, daß sie aus zwölf Personen bestand, genügte zur Schuldigerklärung. Über die Rechtsfrage entschied nur der Lordgroßrichter, und die beisitzenden Lords bildeten eine bloße Jury, die über den Thatbestand zu entscheiden hatte. Jeffreys wurde zum Lordgroßrichter ernannt. Er wählte dreißig Peers und seine Wahl war für den Mann wie für seine Zeit bezeichnend. Alle Dreißig waren entschiedene politische Gegner des Gefangenen. Fünfzehn davon waren Regimentsobersten und konnten vom Könige nach Belieben ihres einträglichen Commando’s enthoben werden. Unter den übrigen Fünfzehn befanden sich der Lordschatzmeister, der erste Staatssekretär, der Obersthofmeister, der Haushofmeister, der Hauptmann der königlichen Leibgarde, der Kammerherr der Königin und andere Personen, welche durch starke Bande des Interesses an den Hof geknüpft waren. Dessenungeachtet hatte Delamere einige große Vortheile über die untergeordneteren Angeklagten, welche vor die Old Bailey gefordert waren. Hier waren die Geschwornen heftige Parteigänger, welche von höfischen Sheriffs auf einen Tag aus der Masse der Gesellschaft genommen wurden, um sogleich darauf wieder unter dieser Masse zu verschwinden, durch keine Rücksichten des Schamgefühls gebunden, und da sie wenig daran gewöhnt waren, Beweise sorgfältig zu erwägen, so folgten sie unbedenklich den Weisungen der Richter. Beim Gerichtshofe des Lordgroßrichters dagegen war jeder beisitzende Lord ein Mann von einiger Geschäftserfahrung. Jeder von ihnen nahm eine hohe Stellung in der Gesellschaft ein, jeder mußte einzeln aufstehen und vor einem zahlreichen Zuhörerkreise auf Ehre und Gewissen sein Urtheil abgeben, und dieses Urtheil wurde mit seinem Namen versehen, der ganzen Welt bekannt gemacht und lebte in der Geschichte fort. Dazu kam noch, daß, obgleich die ausgewählten Adeligen sämmtlich Tories und fast durchgehends öffentliche Beamte waren, doch schon viele von ihnen angefangen hatten, mit Besorgniß die Schritte des Königs zu betrachten und zu fürchten, daß sie wohl bald in den nämlichen Fall kommen könnten wie Delamere.

Jeffreys benahm sich wie gewöhnlich übermüthig und ungerecht. Allerdings hatte er einen alten Groll, der seinen Eifer aufstachelte. Er war Oberrichter von Chester gewesen, als Delamere, damals Mr. Booth, diese Grafschaft im Parlamente vertrat. Booth hatte sich bei den Gemeinen bitter beschwert, daß die theuersten Interessen seiner Wähler einem trunksüchtigen Narren anvertraut seien.[41] Der rachsüchtige Richter schämte sich nun nicht, Kunstgriffe zu Hülfe zu nehmen, die selbst bei einem gewöhnlichen Advokaten strafbar gewesen wären. Er erinnerte die beisitzenden Lords in sehr bezeichnender Sprache daran, daß Delamere im Parlamente sich der Verurtheilungsbill gegen Monmouth widersetzt habe, eine Beschuldigung, die weder bewiesen war, noch bewiesen werden konnte. Doch Jeffreys war nicht der Mann, der eine Versammlung von Peers einschüchtern konnte, wie er gewöhnliche Geschworne einzuschüchtern pflegte. Der Beweis für die Krone würde auf der Rundreise im Westen oder in den Assisen­verhandlungen der City wahrscheinlich für vollkommen genügend erachtet worden sein, konnte aber nicht einen Augenblick Männern imponiren wie Rochester, Godolphin und Churchill, die überdies auch, bei allen ihren Fehlern, noch nicht so verdorben waren, daß sie den einfachsten Regeln der Gerechtigkeit zuwider einen Nebenmenschen hätten zum Tode verurtheilen können. Grey, Wade und Goodenough wurden als Zeugen vorgeführt, konnten aber nur das wiederholen, was sie Monmouth und Wildman’s Emissären hatten sagen hören. Der Hauptzeuge für die Anklage, ein Schurke, Namens Saxton, der an dem Aufstande Theil genommen hatte, und sich jetzt bemühte, seine Begnadigung zu erlangen, indem er gegen alle der Regierung mißliebige Personen eidliches Zeugniß ablegte, war durch eine Menge unverwerflicher Beweise überführt, eine Reihe von Lügen ausgesagt zu haben. Sämmtliche beisitzende Lords, von Churchill an, der als jüngster Baron zuerst sprach, bis hinauf zu dem Lordschatzmeister, erklärten bei ihrer Ehre, daß Delamere nicht schuldig sei. Der Ernst und das Gepränge des ganzen Gerichtsverfahrens machte selbst auf den Nuntius, der an die Ceremonien Roms gewöhnt war, welche an Feierlichkeit und Glanz Alles übertreffen, was die übrige Welt aufweisen kann, einen tiefen Eindruck.[42] Der König, welcher anwesend war und gegen ein so offenbar gerechtes Urtheil nichts einwenden konnte, gerieth in Wuth gegen Saxton und gelobte, daß der Schurke zuerst wegen Meineids vor Westminsterhall an den Pranger gestellt und dann in den Westen geschickt werden solle, um wegen Verraths gehängt, gcschleift und geviertheilt zu werden.[43]