[79.] Barillon, 15.(25.) Febr., 22. Febr. (4. März), 19.(29.) April 1686; Ludwig an Barillon, 5.(15.) März.
[80.] Barillon, 19.(29.) April 1686; Lady Russell an Dr. Fitzwilliam, 14. April. „Er schickte Viele mit gebrochenem Herzen wieder fort,“ schreibt sie.
Das Dispensationsrecht. [Jetzt] rückte der Monat Mai heran, der zum Wiederzusammentritt der Kammern festgesetzt war; aber sie wurden aufs neue bis zum November prorogirt[81]. Es war kein Wunder, daß der König nicht wieder mit ihnen zu thun haben wollte, denn er hatte beschlossen, hinfüro eine Politik zu befolgen, von der er wohl wußte, daß sie ihnen im höchsten Grade zuwider war. Er hatte von seinen Vorgängern zwei Hoheitsrechte geerbt, deren Grenzen nie mit strenger Genauigkeit bestimmt worden waren und die, wenn sie unbeschränkt ausgeübt worden wären, schon an sich hingereicht haben würden, die ganze Verfassung des Staates und der Kirche umzustürzen. Dies waren das Dispensationsrecht und das kirchliche Supremat. Kraft des Dispensationsrechts beabsichtigte der König, römische Katholiken nicht allein zu bürgerlichen und militairischen, sondern auch zu kirchlichen Ämtern zuzulassen; vermöge des kirchlichen Supremats hoffte er die anglikanische Geistlichkeit zu Werkzeugen der Vernichtung ihrer eigenen Religion zu machen.
Dieser Plan entwickelte sich ganz allmälig. Es wurde nicht für rathsam gehalten, von allem Anfang an den Katholiken insgesammt eine Dispensation von allen den Gesetzen, welche Strafen und Eide auferlegten, zu gewähren, denn daß eine solche Dispensation gesetzwidrig war, stand zu fest. Die Cabale hatte 1672 eine allgemeine Indulgenzerklärung erlassen, gegen welche die Gemeinen bei ihrem Zusammentritt sofort protestirt hatten. Karl II. hatte sie in seiner Gegenwart kassiren lassen und die Häuser sowohl mündlich als durch eine schriftliche Botschaft versichert, daß der Schritt, der zu so vielen Klagen Anlaß gegeben habe, nie als geschehen betrachtet werden solle. Man würde schwerlich an irgend einem Gerichtshofe einen renommirten Anwalt gefunden haben, der die Vertheidigung eines Hoheitsrechtes übernommen hätte, auf welches der Souverain wenige Jahre zuvor im vollen Parlament auf seinem Throne feierlich verzichtet hatte. Weniger klar aber war es, daß der König nicht aus besonderen Gründen Einzelnen eine ausnahmsweise Dispensation bewilligen könne. Jakob strebte daher zunächst danach, von den Gerichtshöfen des gemeinen Rechts die Anerkennung zu erlangen, daß er wenigstens das Dispensationsrecht in diesem Umfange besitze.
[81.] London Gazette, May 13. 1685.
Absetzung widerspenstiger Richter. [Aber] obwohl seine Forderungen im Vergleich zu denen, die er wenige Monate später stellte, mäßig waren, so sah er doch bald, daß er die Meinung von beinahe ganz Westminsterhall gegen sich hatte. Vier von den Richtern gaben ihm zu verstehen, sie könnten in diesem Falle seinen Wünschen nicht dienen, und es ist bemerkenswerth, daß alle vier heftige Tories waren und daß sich Männer unter ihnen befanden, welche Jeffreys auf seiner blutigen Rundreise begleitet und für die Hinrichtung Cornish’s und der Elisabeth Gaunt gestimmt hatten. Jones, der Oberrichter der Common Pleas, ein Mann, der noch nie vor irgend einer, wenn auch noch so grausamen und servilen Beihülfe zurückgeschreckt war, führte jetzt im königlichen Kabinet eine Sprache, deren sich die Lippen des makellosesten Magistratsbeamten unsrer Geschichte nicht hätten zu schämen brauchen. Es wurde ihm kurz und bündig erklärt, daß er entweder seine Ansicht oder seine Stelle aufgeben müsse. „An meiner Stelle“, antwortete er, „ist mir wenig gelegen. Ich bin im Dienste der Krone alt und schwach geworden, aber ich sehe zu meiner tiefen Betrübniß, daß Eure Majestät mich für fähig halten, ein Urtheil abzugeben, das nur ein unwissender oder ein ehrloser Mann abgeben könnte.“ — „Ich bin überzeugt“, sagte der König, „daß ich zwölf Richter finde, die in dieser Angelegenheit ganz meines Sinnes sind.“ — „Zwölf Richter Ihres Sinnes mögen Eure Majestät wohl finden“, erwiederte Jones, „schwerlich aber zwölf Rechtsgelehrte[82].“ Er wurde nebst Montague, erstem Baron der Schatzkammer, und zwei jüngeren Richtern, Neville und Charlton, entlassen. Einer der neuen Richter war Christoph Milton, der jüngere Bruder des großen Dichters. Man weiß von diesem Christoph Milton wenig mehr, als daß er zur Zeit des Bürgerkrieges Royalist gewesen war und sich jetzt auf seine alten Tage zum Papismus hinneigte. Es ist nicht erwiesen, daß er sich je mit der römischen Kirche völlig aussöhnte; gewiß aber ist es, daß er Bedenken trug, sich der anglikanischen Kirche anzuschließen, weshalb er ein starkes Interesse an der Aufrechthaltung des Dispensationsrechts hatte[83].
Der König fand seine Rechtsbeistände ebenso widerspenstig als seine Richter. Der erste Anwalt, welcher erfuhr, daß man von ihm die Vertheidigung des Dispensationsrechts erwarte, war der Staatsprokurator Heneage Finch. Er weigerte sich entschieden und wurde am folgenden Tage seines Amtes entsetzt[84]. Der Generalfiskal Sawyer erhielt Befehl, Vollmachten auszufertigen, kraft deren Mitglieder der römischen Kirche Pfründen inne haben durften, welche der englischen Kirche gehörten. Sawyer war bei einigen der härtesten und am wenigsten zu rechtfertigenden Verfolgungen der damaligen Zeit stark betheiligt gewesen, und die Whigs verabscheuten in ihm einen Mann, der sich mit dem Blute Russell’s und Sydney’s befleckt hatte; bei dieser Gelegenheit aber bewies er keinen Mangel an Ehrenhaftigkeit oder Characterstärke. „Sire“, sagte er, „dies heißt nicht blos von einem Gesetze dispensiren, sondern das ganze von der Thronbesteigung der Königin Elisabeth bis auf den heutigen Tag gültige Gesetzbuch umstoßen. Ich darf es nicht thun und bitte Eure Majestät zu erwägen, ob solch ein Angriff auf die Rechte der Kirche mit Ihren neulichen gnädigen Versprechungen im Einklange steht[85].“ Sawyer würde so gut wie Finch augenblicklich entlassen worden sein, wenn die Regierung einen Nachfolger für ihn hätte finden können; allein dies war kein leichtes Ding. Es war für den Schutz der Rechte der Krone nöthig, daß wenigstens einer ihrer Anwälte ein gelehrter, fähiger und erfahrener Mann war; aber kein solcher ließ sich bereit finden, das Dispensationsrecht zu vertheidigen. Der Generalfiskal durfte daher seinen Posten noch einige Monate beibehalten. Thomas Powis, ein unbedeutender Mann, der sich nur durch seine Servilität zu einem so hohen Posten empfahl, wurde zum Staatsprokurator ernannt.
[82.] Reresby’s Memoirs; Eachard, III. 797; Kennet, III. 451.
[83.] London Gazette, Apr. 22. & 29. 1686; Barillon, 19.(29.); Evelyn’s Diary, June 2.; Luttrell, June 8.; Dodd’s Church History.
[84.] North’s Life of Guildford, 288.