[85.] Reresby’s Memoirs.

Prozeß Sir Eduard Hales’. [Die] einleitenden Anstalten waren nun alle getroffen. Man hatte einen Generalprokurator, der das Dispensationsrecht zu vertheidigen bereit war, und zwölf Richter, die sich zu Gunsten desselben aussprechen wollten. Die Frage wurde daher eiligst zur Verhandlung gebracht. Sir Eduard Hales, ein Gentlemen aus Kent, war zu einer Zeit, da es für einen nur einigermaßen bekannten Mann nicht gerathen war, sich offen für einen Papisten zu erklären, zum Papismus übergetreten. Er hatte die Sache geheim gehalten, und, wenn er gefragt wurde, stets mit einer Feierlichkeit, die seinem Character wenig Ehre machte, versichert, daß er Protestant sei. Nachdem Jakob den Thron bestiegen, war Verstellung nicht mehr nöthig. Sir Eduard Hales erklärte öffentlich seinen Übertritt und wurde mit dem Commando eines Infanterie­regiments belohnt. Diese Stelle bekleidete er bereits drei Monate, ohne den Eid geleistet zu haben, und er hatte dadurch eine Geldstrafe von fünfhundert Pfund verwirkt, die ein Kläger durch eine Schuldklage eintreiben konnte. Ein Bedienter wurde veranlaßt, eine Klage auf diese Summe beim Gerichtshofe der Kings Bench anhängig zu machen. Sir Eduard leugnete die ihm zur Last gelegten Facta nicht, berief sich aber darauf, daß er Patente habe, die ihn zur Bekleidung seines Postens trotz der Testacte ermächtigten. Der Kläger erhob dagegen einen Rechtseinwand, das heißt, er gab die factische Richtigkeit von Sir Eduard’s Vertheidigungsgrund zu, leugnete aber, daß dies eine genügende Antwort sei. So entstand eine einfache Rechtsfrage, welche der Gerichtshof zu entscheiden hatte. Ein Advokat, der anerkanntermaßen ein Werkzeug der Regierung war, trat für den Scheinkläger auf und erhob einige schwache Einwendungen gegen den Vertheidigungsgrund des Angeklagten. Der neue Generalprokurator replicirte. Der Generalfiskal nahm keinen Theil an der Verhandlung. Das Urteil wurde von dem Lordoberrichter, Sir Eduard Herbert, gefällt. Er erklärte, daß er die Frage allen zwölf Richtern vorgelegt habe und daß nach der Meinung von elfen der König in besonderen Fällen und aus besonderen hochwichtigen Gründen von Strafgesetzen dispensiren dürfe. Der Einzige, welcher nicht dieser Ansicht war, Baron Street, wurde seines Amtes nicht entsetzt. Er war ein Mann von so schlechten Sitten, daß seine eigenen Verwandten jeden Umgang mit ihm vermieden und daß dem Prinzen von Oranien zur Zeit der Revolution gerathen wurde, ihn nicht vor sich zu lassen. Nach Street’s Character kann man unmöglich glauben, daß er gewissenhafter gewesen sei als seine Collegen, und nach Jakob’s Character kann man unmöglich glauben, daß er einen widerspenstigen Baron der Schatzkammer auf seinem Posten gelassen haben würde. Es kann also kaum einem Zweifel unterliegen, daß der andersstimmende Richter ebenso wie der Kläger und dessen Rechtsbeistand im Einverständniß mit der Regierung handelte. Es war nöthig, ein großes Übergewicht an Autorität zu Gunsten des Dispensationsrechts zu erlangen; nicht minder wichtig aber war es auch, daß das für diesen Fall sorgfältig auserwählte Richtercollegium als unabhängig erschien. Einem Richter, den am wenigsten achtungswerthen von den zwölfen, gestattete man daher, oder befahl man wahrscheinlich, seine Stimme gegen das Hoheitsrecht abzugeben.[86]

Die auf solche Weise von den Gerichtshöfen anerkannte Befugniß der Krone durfte nun auch nicht müßig liegen. Innerhalb eines Monats nach erfolgter Entscheidung der Kings Bench wurden vier römisch-katholische Lords als Mitglieder des Geheimen Raths vereidigt. Zwei davon, Powis und Bellasyse, gehörten zur gemäßigten Partei und nahmen ihre Sitze wahrscheinlich mit Widerstreben und mit schlimmen Vorahnungen ein. Die anderen beiden, Arunell und Dover, hegten keine derartigen Besorgnisse.[87]

[86.] Siehe die Erzählung des Falles in der Collection of State Trials; Citters, 4.(14.) Mai und 22. Juni (2. Juli) 1686; Evelyn’s Diary, June 27.; Luttrell’s Diary, June 21. Hinsichtlich Street’s sehe man Clarendon’s Diary, Dec. 27. 1688.

[87.] London Gazette, July 19. 1686.

Römische Katholiken werden zum Besitz geistlicher Pfründen ermächtigt. [Das] Dispensationsrecht wurde zu gleicher Zeit auch zu dem Zwecke benutzt, um römische Katholiken zu kirchlichen Ämtern zuzulassen. Der neue Prokurator fertigte bereitwilligst die Vollmachten aus, von denen Sawyer nichts hatte wissen wollen. Eine dieser Vollmachten wurde zu Gunsten eines Elenden, Namens Eduard Sclater, ausgestellt, welcher zwei Pfründen hatte, die er um jeden Preis und unter allen Umständen behalten wollte. Am Palmsonntage des Jahres 1686 reichte er das Abendmahl seinen Pfarrkindern nach dem Ritus der anglikanischen Kirche, und am Ostersonntage, also nur sieben Tage später, war er in der Messe. Die königliche Dispensation ermächtigte ihn, die Einkünfte seiner Pfründen fortzubeziehen. Auf die Vorstellungen der Gönner, denen er seine Anstellung verdankte, antwortete er mit frechem Trotze, und während der Katholicismus noch die Oberhand hatte, ließ er eine abgeschmackte Schrift zur Rechtfertigung seines Abfalls erscheinen. Doch wenige Wochen nach der Revolution sah eine zahlreiche Versammlung in der Marienkirche im Savoy ihn wieder in den Schooß der verlassenen Kirche aufnehmen. Er las seinen Widerruf unter strömenden Thränen ab und hielt eine heftige Schmährede gegen die papistischen Priester, deren Kunstgriffe ihn verführt hätten.[88]

Nicht weniger schmachvoll war das Verfahren Obadja Walker’s. Er war ein bejahrter Priester der anglikanischen Kirche und an der Universität Oxford als gelehrter Mann bekannt. Unter der vorigen Regierung hatte man ihn in dem Verdachte gehabt, daß er sich zum Papismus hinneige, er hatte sich aber äußerlich der Staatsreligion gefügt und war daher endlich zum Rector des University­collegiums ernannt worden. Bald nach Jakob’s Thronbesteigung entschloß sich jedoch Walker, die bisher getragene Maske abzulegen. Er besuchte den öffentlichen anglikanischen Gottesdienst nicht mehr und hörte mit einigen Fellows und Untergraduirten, die er bekehrt hatte, täglich in seiner Privatwohnung die Messe. Eine der ersten Amtshandlungen des neuen Staatsprokurators war die Ausstellung einer Urkunde, welche Walker und seine Proselyten ermächtigte, ihre Pfründen trotz ihres Abfalles beizubehalten. Es wurden sogleich Bauhandwerker bestellt, um zwei Reihen Zimmer in eine Betkapelle umzuwandeln, und nach wenigen Wochen wurde am Universitycollegium öffentlich katholischer Gottesdienst gehalten. Ein Jesuit wurde als Kaplan angestellt und mit königlicher Genehmigung eine Druckerei zur Herausgabe katholischer Tractate errichtet. Zwei und ein halbes Jahr lang fuhr Walker fort, mit der ganzen Erbitterung eines Renegaten gegen den Protestantismus zu Felde zu ziehen; als sich aber das Glück wendete, bewies er, daß er nicht den Muth eines Märtyrers besaß. Er wurde vor die Schranken des Hauses der Gemeinen gestellt, um sich wegen seines Benehmens zu verantworten, und war schamlos genug zu erklären, daß er nie seinen Glauben gewechselt, daß er im Herzen die Glaubenslehren der römischen Kirche nie gebilligt und nie den Versuch gemacht habe, irgend einen Andren in den Schooß dieser Kirche zu ziehen. Es war gewiß nicht der Mühe werth, die heiligsten Verpflichtungen und Versprechungen mit Füßen zu treten, um solche Convertiten zu machen.[89]

[88.] Siehe die offenen Briefe in Gurch’s Collectanea Curiosa. Das Datum ist der 3. Mai 1686. Sclater’s Consensus Veterum; Gee’s Erwiederung, betitelt: Veteres Vindicati; Dr. Anton Horneck’s Bericht über Sclater’s Widerruf der Irrthümer des Papismus vom 5. Mai 1689; Dodd’s Church History VIII. II. 3.

[89.] Gutch’s Collectanea Curiosa; Dodd, VIII. II. 3.; Wood, Ath. Ox.; Ellis’s Correspondence, Feb. 27. 1686; Commons’ Journals, Oct. 26, 1689.

Die Dechanei von Christchurch wird einem Katholiken verliehen. [Bald] ging der König noch einen Schritt weiter. Sclater und Walker war nur gestattet worden, die ihnen zu der Zeit, als sie noch für Protestanten galten, verliehenen Anstellungen beizubehalten, nachdem sie Papisten geworden waren. Aber ein hohes Amt der Staatskirche einem erklärten Feinde derselben zu verleihen, war eine noch viel frechere Verletzung der Gesetze und des königlichen Wortes. Jakob war aber nichts zu frech. Die Dechanei des Christ­church­collegiums war erledigt. Dieses Amt war in Rang und Einkünften eines der höchsten an der Universität Oxford. Der Dechant hatte unter seiner Leitung eine größere Anzahl junger Leute mit vornehmen Verbindungen und glänzenden Aussichten, als in irgend einem andren Collegium zu finden waren. Außerdem war er erster Geistlicher an einer Kathedrale. In beiden Eigenschaften hätte er nothwendig ein Mitglied der Staatskirche sein sollen. Trotzdem wurde kraft des Dispensationsrechts Johann Massey ernannt, der notorisch ein Mitglied der römischen Kirche war und der keine andre Empfehlung für sich hatte als eben diese. Bald war in den Räumen des Christ­church­collegiums ein Altar errichtet, an welchem täglich Messe gelesen wurde.[90] Der König sagte dem Nuntius, was in Oxford geschehen sei, solle bald auch in Cambridge geschehen.[91]