[90.] Gutch’s Collectanea Curiosa; Wood’s Athenae Oxonienses; Dialogue between a Churchman and a Dissenter, 1689.

[91.] Adda, 9.(19.) Juli 1686.

Besetzung von Bisthümern. [Doch] selbst dies war nur ein kleines Übel im Vergleich zu dem, welches die Protestanten mit gutem Grunde befürchteten. Es war nur zu wahrscheinlich, daß die ganze Oberleitung der anglikanischen Kirche binnen Kurzem in die Hände ihrer Todfeinde übergehen werde. Drei wichtige Bischofssitze, der von York, der von Chester und der von Oxford, waren unlängst zur Erledigung gekommen. Das Bisthum von Oxford erhielt Samuel Parker, ein Schmarotzer, dessen Glaube, wenn er überhaupt einen hatte, der römische war und der sich nur deshalb einen Protestanten nannte, weil er eine Frau auf dem Halse hatte. „Ich möchte einen erklärten Katholiken ernennen“, sagte der König zu Adda; „aber es ist noch nicht die Zeit dazu. Parker ist uns zugethan, seiner Gesinnung nach ist er einer der Unsrigen, und nach und nach wird er seine Geistlichen herumbringen.“[92] Das Bisthum von Chester, welches durch den Tod Johann Pearson’s, eines in der Philologie und in der Theologie berühmten Mannes, erledigt worden war, bekam Thomas Cartwright, ein noch viel niedrigerer Schmarotzer als Parker. Das Erzbisthum von York blieb mehrere Jahre unbesetzt. Da kein triftiger Grund zu finden war, warum ein so wichtiger Posten unbesetzt gelassen wurde, so argwöhnte man, daß der König die Ernennung nur bis zu einer Zeit verschieben wolle, wo er es wagen durfte, die Mitra einem erklärten Papisten aufs Haupt zu setzen. Es ist in der That sehr wahrscheinlich, daß die anglikanische Kirche nur durch die Einsicht und den richtigen Takt des Papstes vor dieser Schmach bewahrt wurde. Ohne besonderen Dispens von Rom konnte kein Jesuit Bischof werden und Innocenz war durch nichts zu bewegen, dem Pater Petre einen solchen Dispens zu ertheilen.

[92.] Adda, 30. Juli (9. Aug.) 1686.

Entschluß Jakob’s, sein kirchliches Supremat gegen die Kirche zu gebrauchen. [Jakob] machte gar kein Geheimniß aus seiner Absicht, alte Befugnisse, die er als Oberhaupt der Staatskirche besaß, energisch und systematisch zur Vernichtung derselben anzuwenden. Er sprach es unverhohlen aus, daß nach einer weisen Fügung der Vorsehung die Suprematsacte das Mittel sein werde, um den Bruch, den sie herbeigeführt, wieder zu heilen. Heinrich und Elisabeth hätten sich eine Herrschaft angemaßt, welche von Rechtswegen dem heiligen Stuhle zukomme. Diese Herrschaft sei durch Erbfolge auf einen rechtgläubigen Fürsten gekommen und dieser werde sie als ein anvertrautes Gut dem heiligen Stuhle aufbewahren. Das Gesetz ermächtige ihn, kirchliche Mißbräuche zu beseitigen, und der erste kirchliche Mißbrauch, den er beseitigen wolle, sei die Freiheit, die sich die anglikanische Geistlichkeit anmaße, ihre eigne Religion zu vertheidigen und die römischen Glaubenslehren anzugreifen.[93]

[93.] „Ce prince m’a dit que Dieu avoit permis que toutes les loir qui ont été faites pour établir la réligion Protestante, et détruire la réligion Catholique, servent présentement de fondement à ce qu’il veut faire pour l’établissement de la vraie réligion, et le mettent en droit d’exercer un pouvoir encore plus grand que celui qu’ont les rois Catholiques sur les affaires ecclésiastiques dans les autres pays.“ — Barillon, 12.(22.) Juli 1686. Zu Adda sagte Seine Majestät einige Tage später: „Che l’autorità concessale dal parlamento sopra l’Ecclesiastico senza alcun limite con fine contrario fosse adesso per servire al vantaggio de’ medesimi Cattolici.“ — 23. Juli (2. Aug.).

Die ihm entgegenstehenden Schwierigkeiten. [Dabei] stieß er jedoch auf eine große Schwierigkeit. Die durch Erbschaft auf ihn gekommene kirchliche Oberhoheit war keineswegs die große und furchtbare Prärogative, welche Elisabeth, Jakob I. und Karl I. besessen hatten. Die Verordnung, welche der Krone ein fast unbeschränktes Oberaufsichtsrecht über die Kirche ertheilte, war zwar niemals förmlich aufgehoben worden, hatte aber doch einen großen Theil ihrer Kraft verloren. Das Gesetz selbst bestand noch, aber es war nicht mehr von einer achtunggebietenden Sanction oder von einem wirksamen Procedursystem begleitet, und daher war es wenig mehr als ein todter Buchstabe.

Das Gesetz, welches Elisabeth die geistliche Oberherrschaft wieder verlieh, die ihr Vater sich angemaßt und ihre Schwester niedergelegt hatte, enthielt eine Klausel, durch welche der Regent ermächtigt wurde, ein Tribunal einzusetzen, das alle kirchlichen Vergehen untersuchen, abstellen und bestrafen sollte. Kraft dieser Klausel war der Gerichtshof der Hohen Commission errichtet worden. Dieser Gerichtshof war viele Jahre lang der Schrecken der Nonconformisten und wurde unter Laud’s Verwaltung ein Gegenstand der Furcht und des Hasses selbst für Diejenigen, welche die Landeskirche am meisten liebten. Als das Lange Parlament zusammentrat, wurde die Hohe Commission allgemein als das drückendste der vielen Joche betrachtet, unter denen die Nation seufzte. Es wurde daher etwas hastig ein Gesetz erlassen, welches der Krone nicht allein die Befugniß entzog, Visitatoren zur Beaufsichtigung der Kirche zu ernennen, sondern auch alle geistlichen Gerichte ohne Unterschied abschaffte.

Nach der Restauration erinnerten sich die Kavaliere, welche das Unterhaus füllten, trotz ihrer Begeisterung für die Hoheitsrechte, doch mit Bitterkeit der Tyrannei der Hohen Commission und waren durchaus nicht geneigt, eine so verhaßte Einrichtung wieder ins Leben zu rufen. Zu gleicher Zeit aber waren sie nicht ohne Grund der Meinung, daß das Gesetz, das alle christlichen Gerichtshöfe beseitigt hatte, ohne etwas Andres an deren Stelle zu setzen, doch ernste Einwendungen zulasse. Sie hoben daher dieses Gesetz, mit Ausnahme des auf die Hohe Commission bezüglichen Theiles, wieder auf. So wurden die Archi­diakonal­gerichte, die Consistorial­gerichte, der erzbischöfliche Gerichtshof, der Gerichtshof der Privilegirten und der Gerichtshof der Delegirten wieder eingeführt; das Gesetz aber, welches Elisabeth und ihre Nachfolger ermächtigt hatte, Commissare mit visitatorischer Gewalt über die Kirche zu ernennen, wurde nicht allein nicht wieder hergestellt, sondern sogar in den bestimmtesten Ausdrücken für gänzlich abgeschafft erklärt. Es ist daher so klar, als nur irgend ein Punkt des Verfassungsrechts sein kann, daß Jakob II. nicht befugt war, eine Commission mit Visitations- und Regierungsgewalt über die Kirche Englands zu ernennen.[94] Wenn dem aber so war, so half es ihm wenig, daß die Suprematsacte ihn in hochtrabenden Worten ermächtigte, vorhandene Mängel dieser Kirche zu verbessern. Nur eine so gewaltige Maschine, wie die vom Langen Parlamente zerstörte war, konnte die anglikanische Geistlichkeit zwingen, sein Werkzeug zur Vernichtung der anglikanischen Glaubenslehre und Kirchenzucht zu werden. Daher nahm er sich schon im April 1686 vor, einen neuen Gerichtshof der Hohen Commission zu errichten. Der Plan wurde jedoch nicht sogleich verwirklicht. Er stieß auf den Widerspruch jedes Ministers, der nicht Frankreich und den Jesuiten ergeben war. Die Rechtsgelehrten betrachteten ihn als eine rücksichtslose Verletzung des Gesetzes und die Theologen als einen offnen Angriff auf die Kirche. Der Streit würde vielleicht noch länger gedauert haben, wäre nicht ein Ereigniß eingetreten, das den Stolz des Königs kränkte und seinen Zorn entflammte. Er hatte als erster Bischof Verordnungen erlassen, die es den Geistlichen der Landeskirche zur Pflicht machten, sich in ihren Vorträgen jeder Berührung der streitigen Lehrpunkte zu enthalten. Also während an jedem Sonn- und Festtage in allen königlichen Palästen zur Vertheidigung des katholischen Glaubens gepredigt wurde, war es der Landeskirche, der Kirche der großen Mehrheit der Nation, verboten, ihre Grundsätze zu erörtern und zu vertheidigen. Der Geist des gesammten Klerus empörte sich gegen diese Ungerechtigkeit. Wilhelm Sherlock, ein ausgezeichneter Theolog, der mit scharfer Feder gegen die Whigs und Dissenters geschrieben hatte und dafür von der Regierung mit dem Vorsteheramte des Tempels und mit einem Jahrgehalte belohnt worden, war einer der Ersten, der sich das königliche Mißfallen zuzog. Sein Gehalt wurde ihm entzogen und er erhielt einen strengen Verweis.[95] Johann Sharp, Dechant von Norwich und Rector von St. Giles in the Fields, erregte bald darauf noch größeres Ärgerniß. Er war ein gelehrter und wahrhaft gottesfürchtiger Mann, ein berühmter Kanzelredner und ein musterhafter Seelenhirt. Seiner politischen Meinung nach war er, wie die meisten seiner Amtsbrüder, ein Tory und war eben erst zum königlichen Kaplan ernannt worden. Er erhielt einen anonymen Brief, dessen Schreiber eines seiner Pfarrkinder zu sein vorgab und sagte, er sei durch die Beweisgründe der katholischen Theologen so schwankend geworden, daß er gern Gewißheit darüber erlangen möchte, ob die anglikanische Kirche wirklich ein Zweig der wahren Kirche Christi sei. Kein Geistlicher, in dem nicht jedes Gefühl für religiöse Pflicht und Amtsehre erstickt war, konnte eine solche Anfrage unbeantwortet lassen. Am nächstfolgenden Sonntage hielt Sharp eine lebendige Predigt gegen die hohen Prätensionen des römischen Stuhles. Einige seiner Äußerungen wurden übertrieben und verdreht von Ohrenbläsern nach Whitehall berichtet; es wurde fälschlich behauptet, er habe verächtlich von den theologischen Untersuchungen gesprochen, die in der Geldkasse des verstorbenen Königs gefunden und von dem gegenwärtigen Könige veröffentlicht worden waren. Compton, der Bischof von London, erhielt von Sunderland den Befehl, Sharp bis auf weitere königliche Entschließung zu suspendiren. Der Bischof war in der größten Verlegenheit. Sein kürzliches Auftreten im Hause der Lords hatte ihm das entschiedene Mißfallen des Hofes zugezogen; schon war sein Name aus der Liste der Geheimen Räthe gestrichen, schon war er seines Amtes an der königlichen Kapelle entsetzt. Er wollte nicht gern neuen Anstoß geben; aber der Act, der ihm anbefohlen wurde, war ein gerichtlicher Act. Er erkannte die Ungerechtigkeit desselben, und die besten Rathgeber versicherten ihm, daß es auch ungesetzlich sei, eine Strafe zu verhängen, ohne daß dem Betroffenen Gelegenheit zu seiner Vertheidigung gegeben worden war. Er stellte daher dem Könige diese Bedenken in den bescheidensten Ausdrücken vor und ersuchte Sharp privatim, vorläufig nicht zu predigen. So vernünftig jedoch Compton’s Bedenken und so demüthig seine Entschuldigungs­gründe gehalten waren, Jakob war höchlich entrüstet. Welche Unverschämtheit, die natürliche Gerechtigkeit und das positive Gesetz einem ausdrücklichen Befehle des Souverains gegenüberzustellen! Sharp wurde vergessen und die ganze Rache der Regierung fiel auf den Bischof.[96]

[94.] Diese ganze Frage ist ausgezeichnet klar und unwiderlegbar in einer damals unter dem Titel: „The King’s Power in Matters Ecclesiastical fairly stated“ erschienenen kleinen Schrift abgehandelt. Siehe auch die kurze, aber kräftige Beweisführung des Erzbischofs Sancroft in seiner Biographie von Doyle, I. 229.