[95.] Brief von Jakob an Clarendon v. 18. Febr. 1685/86.

[96.] Den besten Bericht über diesen Vorgang findet man in Sharp’s Lebensbeschreibung, herausgegeben von seinem Sohne. Citters, 29. Juni (9. Juli) 1686.

Er errichtet einen neuen Gerichtshof der Hohen Commission. [Der] König vermißte schmerzlicher als je das gefürchtete Zwangsmittel, welches ehedem die widerspenstigen Geistlichen gebändigt hatte. Er wußte wahrscheinlich, daß der Bischof Williams wegen einiger Worte des Unwillens gegen die Regierung seines Vaters durch die Hohe Commission aller seiner kirchlichen Würden und Ämter enthoben worden war. Der Plan, dieses furchtbare Tribunal wieder ins Leben zu rufen, wurde eifriger als je betrieben. Im Juli wurde London plötzlich durch die Neuigkeit erschreckt, daß der König in offenem Widerspruch mit zwei in den bestimmtesten Ausdrücken abgefaßten Parlaments­verordnungen, das ganze Kirchen­regiment in die Hände von sieben Commissaren gelegt habe.[97] Die Worte, in denen der Umfang der Gerichtsbarkeit dieser Beamten bezeichnet war, waren unbestimmt und ließen sich fast zu jeder beliebigen Tragweite ausdehnen. Alle Collegien und Bildungsanstalten, selbst die durch Privat­wohl­thätigkeit gegründeten, wurden unter die Oberaufsicht dieser neuen Behörde gestellt. Alle Diejenigen, deren Lebensunterhalt von Stellen bei der Kirche oder an akademischen Anstalten abhing, vom Erzbischof bis herab zum jüngsten Curaten, vom Vicekanzler von Oxford und Cambridge bis herab zum bescheidensten Lehrer, der den Corderius las, waren nun der königlichen Gnade preisgegeben. Stand einer von diesen vielen Tausenden in dem Verdacht irgend einer der Regierung mißfälligen Handlung oder Äußerung, so konnte die Commission ihn vor sich laden. Ihr Verfahren gegen ihn war durch keine Vorschriften geregelt, sie war zu gleicher Zeit Ankläger und Richter. Der Angeklagte erhielt keine Abschrift von der Anklage, er wurde nur verhört, und waren seine Antworten nicht befriedigend, so konnte er seines Amtes entsetzt, davon vertrieben und zu jeder ferneren Anstellung unfähig erklärt werden. Zeigte er sich widerspenstig, so konnte er excommunicirt, das heißt mit anderen Worten aller bürgerlichen Rechte beraubt und auf Lebenszeit eingesperrt werden. Auch konnte er nach Belieben des Gerichtshofes in alle Kosten des Prozesses verurtheilt werden, der ihn zum Bettler machte. Von einer Appellation war keine Rede. Die Commission hatte Befehl, sich bei der Ausübung ihrer Functionen durch kein Gesetz, das mit diesen Anordnungen unvereinbar war oder zu sein schien, irre machen zu lassen. Damit endlich Niemand zweifeln konnte, daß man beabsichtigte, den gefürchteten Gerichtshof wieder einzuführen, von dem das Lange Parlament die Nation befreit hatte, sollte das neue Tribunal sich eines Siegels bedienen, das genau die nämliche Devise und die nämliche Umschrift hatte wie das Siegel der ehemaligen Hohen Commission.[98]

Der oberste Commissar war der Kanzler. Seine Anwesenheit und seine Zustimmung waren zu jedem gerichtlichen Schritte erforderlich. Jedermann wußte, wie ungerecht, rücksichtslos und unmenschlich er sich bei Gerichtshöfen gezeigt hatte, wo er bis zu einem gewissen Grade durch die bekannten Gesetze Englands beschränkt worden war. Es war daher unschwer vorauszusehen, wie er sich in einer Stellung zeigen würde, in der es ihm völlig freistand, sich seine eigenen Procedurformen und Beweisregeln nach Belieben zu bilden.

Von den anderen sechs Commissaren waren drei Prälaten und drei Laien. Obenan stand der Name des Erzbischofs Sancroft. Dieser war jedoch der festen Überzeugung, daß das ganze Gericht ungesetzlich sei, daß alle Aussprüche desselben nichtig seien und daß er sich durch Theilnahme an demselben eine schwere Verantwortlichkeit aufbürden werde. Er beschloß daher, dem königlichen Rufe nicht Folge zu leisten. Allerdings handelte er bei dieser Gelegenheit nicht mit dem Muthe und der Aufrichtigkeit, die er zwei Jahre später bewies, als er aufs Äußerste getrieben wurde. Er entschuldigte sich mit Geschäften und angegriffener Gesundheit und setzte hinzu, die übrigen Mitglieder des Collegiums seien zu tüchtige Männer, als daß sie seines Beistandes bedürfen könnten. Diese leeren Ausflüchte ziemten sich in einer so hochwichtigen Angelegenheit nicht für den Primas von ganz England; auch schützten sie ihn nicht vor der königlichen Ungnade. Sancroft’s Name wurde zwar nicht aus der Liste der Geheimen Räthe gestrichen, aber zum großen Verdruß der Freunde der Kirche wurde er nicht mehr zur Teilnahme an den Staatsraths­sitzungen aufgefordert. „Wenn er zu kränklich oder zu beschäftigt ist, um in die Commission gehen zu können“, sagte der König, „so ist es nicht mehr als billig, ihn auch von dem Besuche des Geheimen Raths zu befreien.“[99]

Auf keine derartigen Schwierigkeiten stieß die Regierung bei Nathaniel Crewe, Bischof des großen und reichen Bisthums Durham, ein Mann von adeliger Abkunft, der in seinem Berufe so hoch gestiegen war, daß er kaum wünschen konnte, noch höher zu steigen, aber gemeinen Sinnes, eitel und feigherzig. Er war zum Dechant der königlichen Kapelle ernannt worden, als der Bischof von London aus dem Palaste verbannt wurde. Die Ehre, ein Mitglied der Hohen Commission zu werden, verrückte Crewe den Kopf. Umsonst machten ihn einige seiner Freunde darauf aufmerksam, welchen Gefahren er sich durch Betheiligung an einem gesetzwidrigen Gerichtshofe aussetzte. Er schämte sich nicht zu antworten, daß er ohne das königliche Lächeln nicht leben könne, und sprach frohlockend die Hoffnung aus, sein Name werde in der Geschichte fortleben, eine Hoffnung, die allerdings zum Theil in Erfüllung gegangen ist.[100]

Der dritte geistliche Commissar war Thomas Sprat, Bischof von Rochester. Er war ein Mann, dessen Talenten die Nachwelt kaum hat Gerechtigkeit widerfahren lassen. Zum Unglück für seinen Ruhm sind seine Verse gewöhnlich in die Sammlungen britischer Dichter aufgenommen worden, und wer ihn nach seinen Versen beurtheilt, muß ihn für einen sklavischen Nachbeter halten, der, ohne einen Funken von Cowley’s bewunderungs­würdigem Genie zu besitzen, gerade das in Cowley’s Manier am wenigsten Empfehlenswerthe nachahmte; wer aber Sprat’s prosaische Schriften kennt, wird eine ganz andre Meinung von seinem Talent haben. Er war in der That ein großer Meister unsrer Sprache und besaß zu gleicher Zeit die Beredtsamkeit des Redners, des Polemikers und des Historikers. Sein sittlicher Character würde wenig Tadel erfahren haben, hätte er einem weniger heiligen Stande angehört; aber das Schlimmste, was man ihm nachsagen kann, ist, daß er gleichgültig, genußsüchtig und weltlich war. Doch solche Fehler werden zwar bei Männern weltlichen Berufs gewöhnlich nicht für so schlimm gehalten, sind aber bei einem Prälaten sehr anstößig. Das Erzbisthum York war erledigt; Sprat hoffte es zu erhalten, und dies bewog ihn, einen Sitz bei der neuen geistlichen Behörde anzunehmen. Aber er war viel zu gutherzig, um Härte zu üben, und viel zu klug, um nicht einzusehen, daß ihn in Zukunft ein Parlament zur ernsten Rechenschaft ziehen konnte. Er nahm daher die Stelle an, bemühte sich aber, so mild als möglich aufzutreten und sich so wenig als möglich Feinde zu machen.[101]

Die anderen drei Commissare waren der Lordschatzmeister, der Lordpräsident und der Oberrichter der Kings Bench. Rochester mißbilligte die Sache und murrte dagegen, verstand sich aber dennoch zur Mitwirkung, so viel er auch am Hofe ertragen mußte, konnte er sich doch nicht entschließen, denselben zu verlassen. So sehr er der Kirche zugethan war, konnte er es doch nicht über sich gewinnen, ihr seinen weißen Stab, sein Patronat, seinen Gehalt von achttausend Pfund und die noch viel bedeutenderen Nebeneinkünfte seines Amtes aufzuopfern. Er entschuldigte sein Benehmen gegen Andere und vielleicht auch gegen sich selbst damit, daß er sagte, er könne als Mitglied der Hohen Commission viel Schlimmes verhüten und es werde sich, wenn er die Stelle ablehne, anstatt seiner leicht ein der protestantischen Kirche weniger ergebener Mann finden. Sunderland war der Repräsentant der jesuitischen Cabale. Herbert’s kürzlicher Ausspruch in der Frage des Dispensationsrechts ließ erwarten, daß er sich keiner Dienstleistung, die der König von ihm verlangen könnte, entziehen werde.

[97.] Barillon, 21. Juli (1. Aug.) 1686; Citters, 16.(26.) Juli; Privy Council Book, July 17.; Ellis Correspondence, July 17.; Evelyn’s Diary, July 14.; Luttrell’s Diary, Aug. 5. 6.

[98.] Die Devise war eine Rose und eine Krone. Vor der Devise stand der Anfangsbuchstabe des königlichen Namens, dahinter der Buchstabe R. Die Umschrift lautete: „Sigillum commissariorum regiae mejestatis ad causas ecclesiasticas.“