[99.] Anhang zu Clarendon’s Tagebuch; Citters, 8.(18.) Oct. 1686; Barillon, 11.(21.) Oct.; Doyle’s Life of Sancroft.
[100.] Burnet, I. 676.
[101.] Burnet, II. 629; Sprat’s Briefe an Dorset.
Verfahren gegen den Bischof von London. [Sobald] die Commission eröffnet war, wurde der Bischof von London vor das neue Tribunal geladen. Er erschien. „Ich bitte Sie“, sagte Jeffreys, „um eine directe und bestimmte Antwort: warum haben Sie Dr. Sharp nicht suspendirt?“
Der Bischof verlangte die schriftliche Vollmacht der Commission zu sehen, um zu erfahren, auf welche Autorität hin er so gefragt werde. „Wenn Sie unsre Autorität in Zweifel ziehen“, erwiederte Jeffreys, „so werde ich einen andren Weg mit Ihnen einschlagen. Was unsre Vollmacht betrifft, so bin ich überzeugt, daß Sie dieselbe bereits gesehen haben. Jedenfalls können Sie sie im ersten besten Kaffeehause für einen Penny lesen.“ Diese unverschämte Antwort des Kanzlers erregte den Unwillen der anderen Commissare und er war genöthigt, einige ungeschickte Entschuldigungen vorzubringen. Dann kehrte er zu dem Punkte zurück, von dem er ausgegangen war. „Dies“, sagte er, „ist kein Gerichtshof, bei dem schriftliche Anklagen niedergelegt werden. Unser Verfahren ist summarisch und mündlich. Die Frage ist einfach die: warum haben Sie dem Könige nicht gehorcht?“ Nicht ohne Schwierigkeit erlangte Compton einen kurzen Aufschub und die Gestattung eines Rechtsbeistandes. Nachdem der Fall vorgetragen war, sah Jedermann ein, daß der Bischof nur seine Pflicht gethan hatte. Der Schatzmeister, der Oberrichter und Sprat waren für die Freisprechung. Darüber gerieth der König in Zorn. Es schien, als ob die Hohe Commission ihn ebenso im Stiche lassen werde, wie ihn sein toryistisches Parlament im Stiche gelassen hatte. Er stellte daher Rochester die einfache Alternative, daß er entweder den Bischof für schuldig zu erklären oder das Schatzamt zu verlassen habe. Rochester war erbärmlich genug nachzugeben. Compton wurde aller seiner geistlichen Functionen entsetzt und die Verwaltung seines großen Sprengels seinen Richtern, Sprat und Crewe, übertragen. Er bewohnte jedoch nach wie vor seinen Palast und bezog seine Einkünfte fort, denn man wußte sehr wohl, daß, wenn man den Versuch gemacht hätte ihn seiner Emolumente zu berauben, er sich unter den Schutz des gemeinen Rechts begeben haben würde, und Herbert selbst erklärte, daß nach diesem Rechte das Urtheil gegen die Krone ausfallen müßte. Diese Erwägung bestimmte den König inne zu halten. Nur wenige Wochen waren verflossen, seitdem er die Gerichtshöfe von Westminsterhall neu zusammengesetzt hatte, um eine Entscheidung zu Gunsten seines Dispensationsrechts zu erlangen, und er überzeugte sich jetzt, daß er ohne eine nochmalige Sichtung nicht im Stande sein würde, einen Ausspruch zu Gunsten des Verfahrens seiner kirchlichen Commission zu erlangen. Er beschloß daher, die Einziehung der Revenuen widerspenstiger Geistlicher kurze Zeit aufzuschieben.[102]
[102.] Burnet I. 677.; Barillon, Sept. 6.(16.) 1686. Der öffentliche Prozeß befindet sich in der Collection of State Trials.
Die öffentliche Schaustellung römisch-katholischer Gebräuche und Trachten erregt Unzufriedenheit. [Die] Stimmung der Nation war allerdings auch von der Art, daß sie ihn wohl zum Einhalten bestimmen konnte. Seit einigen Monaten war die Unzufriedenheit in fortwährendem und reißend schnellem Wachsen begriffen. Die Feier des katholischen Gottesdienstes war lange Zeit durch eine Parlamentsacte verboten gewesen. Seit mehreren Generationen hatte kein römisch-katholischer Geistlicher es wagen dürfen, sich mit den Zeichen seines Amtes öffentlich blicken zu lassen. Gegen die Ordensgeistlichen und insbesondere gegen die nie ruhenden und verschmitzten Jesuiten war eine Reihe strenger Verordnungen erlassen worden. Jeder Jesuit, der dieses Land betrat, setzte sich der Gefahr aus, gehängt, geschleift und geviertheilt zu werden. Auf seine Entdeckung war eine Belohnung ausgesetzt; auf ihn fand die allgemeine Regel, daß Niemand sein eigner Ankläger sein könne, keine Anwendung. Wer in dem Verdachte stand, ein Jesuit zu sein, konnte befragt, und wenn er sich zu antworten weigerte, auf Lebenszeit eingesperrt werden.[103] Obgleich nun diese Gesetze nur in solchen Fällen, wo man eine besondere Gefahr vermuthete, streng gehandhabt worden waren und die Jesuiten keineswegs von England fern gehalten hatten, so hatten sie doch die größte Vorsicht nöthig gemacht. Jetzt aber wurde jede Verstellung bei Seite geworfen. Unverständige Mitglieder der Kirche des Königs suchten, durch ihn ermuthigt, etwas darin, Gesetzen, welche noch unbestreitbare Gültigkeit hatten, und Gefühlen, welche jetzt im Geiste der Nation tiefer wurzelten als je zuvor, Hohn zu sprechen. In allen Gegenden des Landes entstanden römisch-katholische Kapellen; Mönchskutten, Gürtelschnuren und Rosenkränze zeigten sich fortwährend auf den Straßen und setzten eine Bevölkerung in Erstaunen, deren älteste Leute noch nie eine Klostertracht, außer auf der Bühne, gesehen hatten. In Clerkenwall wurde auf der Stelle des ehemaligen Klosters St. Johann ein neues Kloster erbaut; die Franziskaner bezogen ein Haus in Lincoln’s Inn Fields, die Carmeliter eins in der City; eine Gesellschaft Benedictinermönche quartierte sich im St. Jamespalast ein und im Savoy wurde ein geräumiges Haus mit Kirche und Schule für die Jesuiten erbaut.[104] Die Geschicklichkeit und Sorgfalt, mit der diese Väter seit mehreren Generationen die Erziehung, der Jugend geleitet, hatte selbst die weisesten Protestanten wider ihren Willen zu lobender Anerkennung genöthigt. Bacon hatte die in den Jesuitencollegien angewendete Unterrichtsmethode für die beste erklärt, die man bis jetzt kenne und sein lebhaftes Bedauern darüber ausgesprochen, daß ein so vorzügliches System geistiger und sittlicher Erziehung den Interessen einer verderbten Religion diene.[105] Es war nicht unwahrscheinlich, daß die neue Akademie im Savoy unter königlichem Patronate eine gefährliche Nebenbuhlerin für die großen Anstalten von Eton, Westminster und Winchester wurde. In der That zählte die Schule kurz nach ihrer Eröffnung bereits vierhundert Knaben, von denen ungefähr die Hälfte Protestanten waren. Die protestantischen Zöglinge hatten nicht nöthig die Messe zu besuchen, aber es unterlag keinem Zweifel, daß der Einfluß tüchtiger, der römisch-katholischen Kirche ergebener und mit allen Künsten, welche das Vertrauen und die Zuneigung der Jugend gewinnen, vertrauter Lehrer viele Convertiten machen werde.
[103.] 27 Eliz. c. 2.; 2 Jac. 1. c. 4.; 3 Jac. 1. c. 5.
[104.] Clarke’s Life of James the Second, II. 79, 80. Orig. Mem.
[105.] De Augmentis, I. VI. 4.