[161.] Geistliche, welche mehrere weit von einander entfernte Pfründen inne haben, die sie zum Theil oder auch sämmtlich verwalten lassen. D. Übers.
[162.] Den Reichthum und die Nachlässigkeit der anglikanischen Geistlichen Irlands erwähnt der Lordlieutenant Clarendon, einer der unverwerflichen Zeugen, in den stärksten Ausdrücken.
Verfahren, welches Jakob hätte beobachten sollen. [Jakob] selbst schien beim Beginn seiner Regierung diese Wahrheiten vollkommen erkannt zu haben. Die Verwirrungen in Irland, sagte er, entspringen nicht aus der Spaltung zwischen Katholiken und Protestanten, sondern aus der Spaltung zwischen Irländern und Engländern.[163] Die Folgerungen, die er aus diesem ganz richtigen Vordersatze hätte ziehen können, lagen nahe genug; zum Unglück für ihn und für Irland entgingen sie ihm.
Wenn nur der nationale Haß hätte gemildert werden können, so unterliegt es kaum einem Zweifel, daß auch die religiöse Erbitterung, welche nicht wie in England durch harte Strafgesetze und durch strenge Testacte wach erhalten wurde, von selbst erloschen sein würde. Die Dämpfung eines nationalen Hasses wie der, welcher die beiden Irland bewohnenden Volksstämme gegen einander beseelte, konnte allerdings nicht das Werk einiger Jahre sein. Indessen war es ein Werk, zu dem ein weiser und guter Fürst viel hätte beitragen können, und Jakob würde es mit Vortheilen unternommen haben, wie sie keinem seiner Vorgänger oder seiner Nachfolger zur Seite standen. Als Engländer und zugleich Katholik gehörte er halb der herrschenden, halb der unterworfenen Kaste an und war daher ganz besonders zu einem Vermittler zwischen beiden geeignet. Es ist auch nicht schwer, den Weg zu bezeichnen, den er hätte einschlagen sollen. Er hätte die Unverletzbarkeit der bestehenden Vertheilung des Grundbesitzes beschließen und diesen Beschluß in einer Weise ankündigen sollen, welche die Besorgnisse der neuen Eigenthümer beruhigte und die etwaigen kühnen Hoffnungen der alten Eigenthümer niederschlug. Ob bei dem großen Besitzwechsel Ungerechtigkeiten vorgekommen wären oder nicht, war unwesentlich; dieser Besitzwechsel, mochte er nun gerecht oder ungerecht gewesen sein, hatte vor so langer Zeit stattgefunden, daß ein Umstoß desselben die Grundlagen der Gesellschaft erschüttert haben würde. Es muß für alle Rechte eine Verjährungsfrist geben. Nach fünfunddreißig Jahren factischen Besitzes, nach fünfundzwanzig Jahren eines durch das Gesetz feierlich verbürgten Besitzes, nach zahllosen Verpachtungen und Pachtveränderungen, Verpfändungen und Vermächtnissen war es zu spät, nach Mängeln in den Rechtstiteln zu suchen. Es hätte deshalb immer etwas geschehen können, um die verwundeten Gefühle der irischen Gentry zu heilen und ihrem gesunkenen Wohlstande wieder aufzuhelfen. Die Ansiedler lebten in sehr guten Verhältnissen. Sie hatten ihre Besitzungen durch Bauten, Anpflanzungen und Einzäunungen bedeutend verbessert; die Grundrente hatte sich im Laufe weniger Jahre verdoppelt, der Handel blühte und die Staatseinkünfte, die sich jährlich auf ungefähr dreihunderttausend Pfund beliefen, deckten nicht nur reichlich alle Verwaltungskosten, sondern ergaben auch noch einen Überschuß, der nach England geschickt wurde. Es unterlag keinem Zweifel, daß das nächste in Dublin zusammenkommende Parlament, obgleich es fast ausschließlich das englische Interesse vertrat, in Anerkennung des königlichen Versprechens, dieses Interesse in allen seinen gesetzlichen Rechten zu wahren, bereit sein würde, dem Könige eine sehr bedeutende Summe zu bewilligen, um damit solche eingeborene Familien, welche rechtswidrig beraubt worden waren, wenigstens theilweis zu entschädigen. Auf diese Weise schlichtete in unsrer Zeit die französische Regierung die Streitigkeiten, welche durch die ausgedehnteste Güterconfiscation, die jemals in Europa stattgefunden, hervorgerufen worden waren. So würde auch Jakob, wenn er sich durch seine loyalsten protestantischen Rathgeber hätte leiten lassen, eines der Hauptübel, welche auf Irland lasteten, wenigstens bedeutend gemildert haben.[164]
Nachdem er dies gethan, hätte er darauf hinarbeiten müssen, die feindlichen Stämme durch unparteiische Beschützung ihrer Rechte und durch Zügelung der Übergriffe Beider mit einander auszusöhnen. Er hätte den Eingebornen, der sich dem zügellosen Übermuthe der Barbarei hingab, mit gleicher Strenge bestrafen sollen, wie den Ansiedler, der das Übergewicht der Civilisation mißbrauchte. So weit die rechtmäßige Autorität der Krone reichte — und sie reichte in Irland weit — hätte Niemand, den seine Rechtschaffenheit und Geschicklichkeit für ein Amt befähigten, wegen seiner Herkunft oder seines Glaubens für irgend eine öffentliche Anstellung untauglich gehalten werden sollen. Ein römisch-katholischer König mit einem zu seiner freien Verfügung stehenden reichen Staatseinkommen, hatte sich wahrscheinlich ohne große Schwierigkeit der Mitwirkung der katholischen Prälaten und Priester bei dem großen Versöhnungswerke versichert halten können. Vieles hätte allerdings noch immer dem heilenden Einflusse der Zeit überlassen bleiben müssen. Die Eingebornen hatten immer noch von den Ansiedlern Betriebsamkeit, Sorge für die Zukunft, die Künste des Lebens und die englische Sprache zu lernen gehabt. Es konnte keine Gleichheit stattfinden zwischen Menschen, die in Häusern, und Menschen, die in Ställen wohnten, zwischen Menschen, die sich von Brod, und Menschen, die sich von Kartoffeln nährten, zwischen Menschen, welche die edle Sprache großer Philosophen und Dichter sprachen, und Menschen, die sich in verkehrtem Stolze rühmten, daß sie ihren Mund nicht zu einem Kauderwelsch verzerren könnten, in welchem die „Fortschritte der Wissenschaft“ und das „Verlorne Paradies“ geschrieben waren.[165] Man kann indessen mit gutem Grunde annehmen, daß, wenn die eben geschilderte versöhnende Politik von der Regierung beharrlich verfolgt worden wäre, alle Schranken nach und nach gefallen und daß von der Feindseligkeit, welche der Fluch Irlands gewesen ist, nicht mehr Spuren zurückgeblieben sein würden, als von der gleich erbitterten Feindschaft, welche einst in England zwischen den Sachsen und den Normannen wüthete.
[163.] Clarendon erinnert den König hieran in einem vom 14. März 1685/86 datirten Briefe und setzt hinzu: „Dies ist unstreitig eine ganz richtige Ansicht.“
[164.] Clarendon empfahl dringend dieses Verfahren und war der Meinung, daß das irische Parlament das Seinige dazu beitragen würde. Siehe seinen Brief an Ormond vom 28. Aug. 1686.
[165.] Es war ein O’Neill von hohem Ansehen, welcher einst sagte, daß es sich nicht für ihn zieme, den Mund zu verzerren, um englisch zu plappern. — Vorrede zur Hibernia Anglicana.
Seine Fehlgriffe. [Leider] wurde Jakob nicht ein Vermittler, sondern im Gegentheil der heftigste und rücksichtsloseste Parteigänger. Anstatt den gegenseitigen Haß der beiden Bevölkerungen zu besänftigen, entflammte er ihn zu einer bisher nie gekannten Gluth. Er beschloß, ihre Stellung zu einander umzukehren und die protestantischen Ansiedler unter die Füße der papistischen Celten zu werfen. Ein Mitglied der Staatskirche sein und englisches Blut in den Adern haben, machte in seinen Augen unfähig zur Bekleidung bürgerlicher wie militairischer Ämter. Er sann auf den Plan, die Hälfte des ganzen Grund und Bodens der Insel wieder zu confisciren und neu zu vertheilen, und diese Idee gab er so deutlich zu verstehen, daß die eine Partei bald von einer Angst ergriffen wurde, die er nachher umsonst zu beschwichtigen, die andre von Hoffnungen erfüllt wurde, die er nachher vergebens niederzuschlagen sich bemühte. Dies war aber erst der kleinste Theil seiner Schuld und seiner Verkehrtheit. Er faßte den wohlüberlegten Entschluß, nicht allein die Ureinwohner Irlands in den ungetheilten Besitz ihres Landes zu setzen, sondern sich ihrer auch als Werkzeuge zur Aufrichtung einer Willkürherrschaft in England zu bedienen. Der Erfolg war so, wie er ihn hätte voraussehen können. Die Kolonisten widersetzten sich mit der hartnäckigen Kühnheit ihres Stammes, und das Mutterland betrachtete ihre Sache mit Recht als ihre eigene. Es erfolgte nun ein verzweifelter Kampf um einen furchtbaren Einsatz. Alles was einer Nation theuer ist, stand auf beiden Seiten auf dem Spiele, und wir können weder die Irländer noch die Engländer tadeln, daß sie in dieser äußersten Gefahr dem Gesetze der Selbsterhaltung folgten. Der Kampf war fürchterlich, aber kurz; der schwächere Theil unterlag. Sein Schicksal war hart; indessen war die Grausamkeit, mit der er behandelt wurde, wenn auch nicht zu rechtfertigen, doch zu entschuldigen, denn es traf ihn zwar Alles, was die Tyrannei ihm nur zufügen konnte, aber nicht mehr, als er selbst dem Gegner zugefügt haben würde, wenn er ihn überwunden hätte. Die Folge des unsinnigen Versuchs, England mit Hülfe von Irland zu unterjochen, war die, daß die Irländer die Holzhauer und Wasserträger der Engländer wurden. Die alten Grundeigenthümer verloren bei dem Versuche, das Verlorene wieder zu erobern, auch noch den größten Theil dessen, was ihnen geblieben war. Das vorübergehende Übergewicht des Papismus rief eine solche Reihe von barbarischen Gesetzen gegen den Papismus hervor, daß dadurch das irische Gesetzbuch in der ganzen Christenheit sprichwörtlich verrufen wurde. Dies waren die herben Früchte von Jakob’s Politik.
Wir haben bereits gesehen, daß einer seiner ersten Schritte, nachdem er König geworden, die Zurückberufung Ormond’s aus Irland war. Ormond war das Oberhaupt des englischen Interesses in diesem Lande, er war ein eifriger Anhänger des protestantischen Glaubens und seine Macht überstieg bei weitem die eines gewöhnlichen Lordlieutenants, erstens deshalb, weil er der vornehmste und reichste Ansiedler, und zweitens weil er nicht nur das Haupt der Civilverwaltung, sondern auch der Befehlshaber der Truppen war. Der König war damals nicht geneigt, die Regierung ausschließlich irischen Händen zu überlassen; man hatte ihn in der That äußern hören, ein eingeborner Vicekönig würde bald ein unabhängiger Herrscher werden.[166] Für den Augenblick beschloß er daher, die Macht, welche Ormond besessen hatte, zu theilen, die Civilverwaltung einem englischen und protestantischen Lordlieutenant und das Commando der Armee einem irischen und römisch-katholischen General zu übertragen. Der Lordlieutenant war Clarendon, der General war Tyrconnel.