In einem andren Schriftstücke, das noch existirt, aber nie gedruckt worden ist, führt Charnock in der That eine ganz andre Sprache. Er sagt darin offen, daß er aus Gründen, welche zu nahe lägen, als daß sie besonderer Erwähnung bedürften, in dem Papiere, das er den Sheriffs übergeben, nicht die ganze Wahrheit habe sagen können. Er gab zu, daß das Complot, in das er verwickelt gewesen sei, selbst vielen loyalen Unterthanen als höchst strafbar erschiene. Sie nannten ihn einen Meuchelmörder und Todtschläger. Doch was habe er Schlimmeres gethan als Mucius Scävola? Ja, was habe er Schlimmeres gethan als Jeder gethan habe, der gegen den Prinzen von Oranien die Waffen getragen? Wenn plötzlich eine Armee von zwanzigtausend Mann in England gelandet wäre und den Usurpator überfallen hätte, so würde man dies rechtmäßigen Krieg genannt haben. Hänge der Unterschied zwischen Krieg und Mord lediglich von der Anzahl der dabei betheiligten Personen ab? Welches sei dann die geringste Anzahl, die einen Feind rechtmäßigerweise überfallen dürfe? Seien es fünftausend, tausend oder hundert Personen? Jonathan und sein Waffenträger seien ihrer nur Zwei gewesen, und doch hätten sie ein großes Blutbad unter den Philistern angerichtet. Sei das Mord gewesen? Nicht der Act an sich, sagte Charnock, könne das Tödten zum Meuchelmord machen, sondern nur die Ursache, aus der es geschieht. Daraus folge, daß es kein Mord sein könne, Jemanden zu tödten — und hier ließ der dem Tode Geweihte seinem ganzen Hasse freien Lauf — der allen loyalen Unterthanen einen Vernichtungskrieg erklärt, der Jeden, der für das Recht aufgestanden sei, gehängt, geschleift und geviertheilt, der England ausgesogen habe, um die Holländer zu bereichern. Charnock gab zu, daß sein Unternehmen nicht zu rechtfertigen gewesen wäre, wenn Jakob es nicht autorisirt gehabt hätte; aber er behauptete, daß Jakob es autorisirt habe, wenn auch nicht ausdrücklich, so doch stillschweigend. Se. Majestät habe zwar früher ähnliche Attentate verboten, aber er habe sie nicht als an sich strafbar, sondern nur als unter diesen oder jenen Umständen unzweckmäßig verboten. Die Umstände hätten sich geändert, und man habe daher das Verbot mit gutem Grunde als aufgehoben betrachten dürfen. Sr. Majestät getreue Unterthanen hätten sich dann nur an die Worte seiner Vollmacht zu halten gehabt, und diese Worte autorisirten unbestreitbar zu einem Angriffe auf die Person des Usurpators.[122]
Hinrichtung Charnock’s, King’s und Keyes’.
King und Keyes erlitten zugleich mit Charnock den Tod. King benahm sich mit Muth und Anstand. Er bekannte sein Verbrechen und sagte, daß er es bereue. Er hielt es für eine Pflicht gegen die Kirche, deren Mitglied er war und auf die sein Benehmen einen Vorwurf gebracht, zu erklären, daß er nicht durch eine Casuistik über Tyrannenmord, sondern lediglich durch die Heftigkeit seiner eigenen bösen Leidenschaften irregeleitet worden sei. Der arme Keyes war in einer fürchterlichen Todesangst. Seine Thränen und Wehklagen machten das Mitleid einiger Zuschauer rege. Es wurde damals gesagt und ist seitdem oft wiederholt worden, daß ein Diener, der durch seinen Herrn zu einem Verbrechen verleitet wird, gegründeten Anspruch auf die königliche Gnade habe. Aber Diejenigen, welche die Strenge tadeln, die gegen Keyes geübt wurde, haben den wichtigen Umstand außer Acht gelassen, der ihn von jedem andren Verschwörer unterschied. Er hatte dem Corps der Blauen angehört und hatte bis zum letzten Augenblicke in Verkehr mit seinen ehemaligen Kameraden gestanden. Noch an dem für den Mord festgesetzten Tage hatte er sich unter sie gemischt, um etwas von ihnen zu erfahren. Das Regiment war so stark von Illoyalität angesteckt, daß man es für nöthig erachtet hatte, einige Leute zu verhaften und eine bedeutend größere Anzahl zu entlassen. Gewiß, wenn an irgend Jemandem ein Exempel statuirt werden mußte, so war es der Agent, durch dessen Vermittelung die Leute, die den König erschießen wollten, mit den Leuten verkehrten, welche die Obliegenheit hatten, ihn zu bewachen.
Prozeß Friend’s.
Friend wurde zunächst in Untersuchung gezogen. Sein Verbrechen war nicht so schwarzer Natur wie das der drei Verschwörer, welche so eben den Tod erlitten hatten. Er hatte zwar auswärtige Feinde aufgefordert, in das Land einzufallen, und hatte Anstalten getroffen, sich ihnen anzuschließen; aber wenn er auch um den Mordplan gewußt hatte, war er doch kein Theilnehmer an demselben gewesen. Doch sein großes Vermögen und der Gebrauch, den er, wie man sehr wohl wußte, davon gemacht hatte, bezeichneten ihn als ein passendes Strafobject. Er bat, wie Charnock, um einen Vertheidiger, aber eben so vergebens wie dieser. Die Richter konnten den Gang des Gesetzes nicht hemmen, und der Generalfiskal wollte den Prozeß nicht aufschieben. Die Verhandlungen jenes Tages sprechen stark zu Gunsten der Acte, von deren Wohlthat Friend ausgeschlossen war. Man kann sie, selbst nach so langer Zeit, nicht lesen, ohne Mitleid mit einem beschränkten und verbildeten, durch die Todesgefahr entmuthigten, einem kaltblütigen, klugen und erfahrenen Antagonisten gegenüberstehenden Manne zu empfinden. Charnock hatte sich und Die, welche mit ihm prozessirt wurden, so gut vertheidigt, wie irgend ein Advokat von Profession es vermocht hätte. Der arme Friend aber war hülflos wie ein Kind. Er wußte wenig mehr zu sagen, als daß er ein Protestant, und seine Ankläger Papisten seien, die von ihren Priestern Dispensationen zum Meineid hatten und die es für ein verdienstvolles Werk hielten, Ketzer ums Leben zu schwören. Er war so völlig unwissend in den Gesetzen und der Geschichte des Landes, daß er glaubte, das unter der Regierung Eduards III., zu einer Zeit, wo es nur eine Religion im westlichen Europa gab, erlassene Hochverrathsgesetz enthalte eine Bestimmung des Inhalts, daß kein Papist vor Gericht zeugen dürfe, so daß der Sekretär des Gerichtshofes sich genöthigt sah, die ganze Acte von Anfang bis zu Ende vorzulesen. Es war unmöglich, daß ein Vernünftiger an seiner Schuld zweifeln konnte. Er wurde für schuldig befunden, was sicherlich auch geschehen sein würde, wenn ihm die Vorrechte, die er beansprucht hatte, bewilligt worden wären.
Parkyns’ Prozeß.
Nach Friend kam Parkyns an die Reihe. Er war bei dem schlimmsten Theile des Complots tief betheiligt gewesen, und war in einer Beziehung weniger zu entschuldigen als irgend einer seiner Complicen, denn sie alle waren Eidverweigerer, er aber hatte der bestehenden Regierung Treue geschworen. Auch er verlangte, daß er nach den Bestimmungen der neuen Acte prozessirt werde. Aber die Staatsanwälte bestanden auf ihrem äußersten Rechte und sein Gesuch wurde abgeschlagen. Da er ein Mann von bedeutenden Talenten war und die Rechtswissenschaft studirt hatte, so machte er wahrscheinlich Alles zu seinen Gunsten geltend, was ein Advokat hätte geltend machen können, und dies Alles war sehr wenig. Er wurde für schuldig befunden und sechs Stunden vor dem Augenblicke wo das Gesetz, dessen Wohlthat er umsonst beansprucht hatte, in Kraft treten sollte, zum Tode verurtheilt.[123]
Die Hinrichtung der beiden Ritter wurde von der Bevölkerung London’s begierig erwartet. Die Generalstaaten wurden von ihrem Correspondenten benachrichtigt, daß das Hängen eines Menschen von allen Schauspielen dasjenige sei, an welchem die Engländer das meiste Vergnügen fänden, und daß von allen Hängescenen, die seit Menschengedenken stattgefunden, die Hinrichtung Friend’s und Parkyns’ das meiste Interesse erregte. Das gemeine Volk war durch Gerüchte über die unerhört schlechte Qualität des von ihm gebrauten Biers gegen ihn aufgereizt worden. Man hatte sogar ausgesprengt, daß er in seinem Eifer für die jakobitische Sache alles der Flotte gelieferte Bier vergiftet habe. In Folge dessen strömte eine unabsehbare Menschenmasse nach Tyburn. Es waren Gerüste erbaut worden, die ein ungeheures Amphitheater rund um den Galgen bildeten. Auf diesen Gerüsten standen die wohlhabenderen Zuschauer in dichtgedrängten Reihen, und die Erwartung war aufs Höchste gespannt, als die Meldung kam, daß das Schauspiel aufgeschoben sei. Die Menge entfernte sich in sehr übler Laune und nicht ohne zahlreiche Kämpfe zwischen Denen, die ihre Plätze bezahlt hatten, und Denen, die sich weigerten, das Geld zurückzugeben.[124]
Die Ursache dieser unangenehmen Enttäuschung war ein von den Gemeinen plötzlich gefaßter Beschluß. Ein Mitglied hatte vorgeschlagen, daß ein Ausschuß in den Tower geschickt werden sollte, mit der Ermächtigung, die Gefangenen zu verhören und ihnen Hoffnung zu machen, daß sie durch ein vollständiges und unumwundenes Geständniß die Fürsprache des Hauses erlangen könnten. Aus den dürftigen Mittheilungen, die auf uns gekommen sind, geht hervor, daß die Debatte höchst interessant gewesen sein muß. Die Parteien schienen die Rollen gewechselt zu haben. Man hätte erwarten sollen, daß die Whigs unerbittlich streng sein würden und daß, wenn sich einige Theilnahme für die Unglücklichen kund gäbe, diese Theilnahme auf Seiten der Tories hätte sein müssen. Aber viele von den Whigs hofften, daß sie durch Schonung zweier Verbrecher, welche unschädlich gemacht waren, zahlreiche Verbrecher vornehmen Standes und hoher amtlicher Stellung würden entdecken und vernichten können. Auf der andren Seite sah Jeder, der einmal in directem oder indirectem Verkehr mit Saint-Germains gestanden oder der sich für eine Person, die möglicherweise in einem solchen Verkehr gestanden haben könnte, interessirte, mit ängstlicher Besorgniß den Enthüllungen entgegen, welche die Furcht vor dem Tode den Gefangenen auspressen konnte. Seymour widersetzte sich einfach deshalb, weil er im Hochverrath weiter als irgend ein andres Mitglied des Hauses gegangen war, heftiger als irgend ein andres Mitglied des Hauses jeder Nachsicht gegen seine Mitverräther. Wollten die Gemeinen sich die geheiligtste Prärogative der Krone anmaßen? Seiner Majestät und nicht ihnen stehe es zu, zu beurtheilen, ob ein gesetzlich verwirktes Leben ohne Gefahr geschont werden könnte. Doch die Whigs setzten ihr Vorhaben durch. Ein aus allen im Hause anwesenden Staatsräthen bestehender Ausschuß brach unverzüglich nach Newgate auf. Friend und Parkyns wurden verhört, aber ohne Erfolg. Nachdem ihnen das Urtheil gesprochen war, hatten sie anfangs einige Symptome von Schwäche gezeigt; aber ihr Muth war durch die Ermahnungen eidverweigernder Geistlicher gehoben worden, welche Zutritt in das Gefängniß erlangt hatten. Man erzählte sich, daß Parkyns ohne die Bitten seiner Tochter, die ihn beschworen habe, wie ein Mann für die gute Sache zu sterben, nachgegeben haben würde. Die Verurtheilten gestanden ein, daß sie die Handlungen, deren sie für schuldig befunden worden, begangen hätten, weigerten sich aber mit einer Standhaftigkeit, die um so achtungswerther ist, als sie nicht aus natürlichem Trotze, sondern aus ehrenhafter Gesinnung und Religiosität entsprungen zu sein schien, etwas zu sagen, was Andere compromittiren konnte.[125]