Schottland bewahrte seine ganze Würde, als es zu einem Theile der britischen Monarchie umgeschaffen wurde. Nachdem es den englischen Waffen Generationen hindurch muthigen Widerstand geleistet hatte, ward es mit seinem überlegenen Nachbar unter den ehrenvollsten Bedingungen vereinigt.

Es gab einen König, anstatt einen zu empfangen; es behielt seine eigene Verfassung und seine eigenen Gesetze, und seine Gerichtshöfe und Parlamente blieben von denen zu Westminster völlig unabhängig. Die Verwaltung Schottland’s lag in schottischen Händen, denn es fühlte sich kein Engländer geneigt, nach dem Norden auszuwandern, um mit dem schlauesten und beharrlichsten aller Stämme um das zu ringen, was sich in der ärmsten Schatzkammer zusammenraffen ließ. Dagegen strömten schottische Abenteurer nach dem Süden, wo sie auf allen Lebensbahnen zu einem Glücke gelangten, das zwar großen Neid erregte, im Allgemeinen aber nur der gerechte Lohn der Klugheit und des emsigen Fleißes war. Dessen ungeachtet erlag Schottland dem Geschicke, dem ein jedes Land, das mit einem andern an Hilfsquellen reichern zwar verbunden, ihm aber nicht einverleibt wird, unterworfen ist. War es auch dem Namen nach ein unabhängiges Königreich, so ward es doch länger als ein Jahrhundert in vielen Beziehungen nur wie eine unterjochte Provinz behandelt.

Irland ward offen als ein durch das Schwert erkämpftes Besitzthum regiert. Die rohen National-Institutionen existirten nicht mehr; die englischen Kolonisten unterwarfen sich den Bestimmungen des Mutterlandes, ohne dessen Schutz sie nicht bestehen konnten, und suchten Ersatz darin, daß sie das Volk, unter dem sie sich niedergelassen, mit Füßen traten. — Das Parlament, das in Dublin zusammentrat, konnte ohne vorhergegangene Genehmigung des englischen Geheimen-Raths kein Gesetz erlassen; die Autorität der englischen Legislatur erstreckte sich über Irland. Die ausführende Verwaltung war Männern anvertraut, die entweder England selbst oder dem englischen Bezirke entnommen worden, und in beiden Fällen wurden diese von der celtischen Bevölkerung als Fremde, selbst als Feinde betrachtet.

Aber noch ist des Umstandes zu erwähnen, der die Verschiedenheit Irlands und Schottlands tiefer als ein anderer begründete: Schottland war protestantisch. Die Erregung des Volksgeistes gegen die römisch-katholische Kirche hatte sich in keinem andern Theile Europa’s so rasch und heftig gezeigt. Die Reformatoren hatten ihre götzendienerische Herrscherin besiegt, abgesetzt und eingekerkert; nicht einmal auf einen Vergleich, wie er in England abgeschlossen, wollten sie eingehen. Sie hatten die Lehre, die Kirchenzucht und den Gottesdienst der Calvinisten eingeführt, und machten zwischen Papstthum und Prälatur, zwischen der Messe und dem allgemeinen Gebetbuche wenig Unterschied. Zu Schottlands Unglück war der Fürst, den es zur Regierung eines schönern Erblandes aussandte, durch die Hartnäckigkeit, mit der die schottischen Theologen die Privilegien der Synode und der Kanzel gegen ihn behauptet, der von den Schotten geliebten Kirchenverfassung so abhold geworden, als es seine weibische Natur nur irgend zuließ; und kaum hatte er den englischen Thron bestiegen, so begann er einen unduldsamen Eifer für das Regiment und Ritual der englischen Kirche an den Tag zu legen.

Die Iren waren das einzige Volk in dem nördlichen Europa, das der alten Religion treu geblieben. Dies ist zum Theil dem Umstande beizumessen, daß sie ihren Nachbarn an Kenntnissen um einige Jahrhunderte nachstanden. Aber auch andere Ursachen hatten mitgewirkt. Die Reformation war nicht minder eine rationelle, als eine moralische Erhebung, nicht nur ein Aufstand der Laien gegen die Geistlichkeit, sondern auch aller Zweige des großen germanischen Stammes gegen Fremdherrschaft gewesen. Es ist eine höchst merkwürdige Erscheinung, daß keine große Gesellschaft, deren Sprache nicht deutschen Ursprungs, je zum Protestantismus übergetreten ist, und daß überall, wo man eine Sprache redet, die von der des alten Rom abstammt, die Religion des neuern Rom bis auf diesen Tag die vorherrschende geblieben. Der Patriotismus der Iren hatte eine eigene Richtung genommen; — sie waren nicht auf Rom, sondern auf England erbittert, und hatten besondere Gründe die englischen Fürsten zu hassen, welche die Häupter des großen Schisma gewesen: Heinrich VIII. und Elisabeth. Religiöse und nationale Begeisterung waren während des fruchtlosen Kampfes, den zwei Generationen milesischer Fürsten gegen die Tudors unterhalten hatten, in den Gemüthern des besiegten Volksstammes auf das Innigste verschmolzen. Der neue Hader zwischen Protestanten und Papisten fachte den alten zwischen Sachsen und Celten an. Die englischen Eroberer vernachlässigten dabei alle gesetzlichen Bekehrungsmittel; man sorgte weder für Lehrer, die der besiegten Nation sich verständlich machen konnten, noch für eine Übersetzung der Bibel in die ersische Sprache. Die Regierung begnügte sich mit der Einsetzung einer ausgedehnten Hierarchie protestantischer Erzbischöfe, Bischöfe und Rectoren, die nichts thaten, und für ihr Nichtsthun mit dem Raube bezahlt wurden, den man an einer von der großen Masse des Volks geliebten und verehrten Kirche verübte.

Sowohl in den Zuständen Schottlands als auch Irlands gab es Manches, das in einem scharfblickenden Staatsmann peinliche Besorgnisse zu erregen geeignet war. Einstweilen jedoch war ein Anschein von Ruhe da, denn alle britischen Inseln waren zum ersten Male friedlich unter einem Scepter vereinigt.

Man würde glauben können, der Einfluß Englands auf die europäischen Nationen hätte von dieser Epoche an bedeutend zunehmen müssen. Das Gebiet, das sein neuer König beherrschte, hatte fast den doppelten Umfang von dem, welches Elisabeth geerbt, und kein Reich der Welt war so in sich abgeschlossen, so vor Angriffen gesichert, als das seinige. Die Plantagenets und Tudors hatten sich wiederholt gegen Schottland vertheidigen müssen, während sie auf dem Festlande in Kriege verwickelt waren, und der lange Kampf in Irland hatte ihren Hilfsquellen einen empfindlichen und andauernden Abzug bewirkt; doch selbst unter so ungünstigen Verhältnissen hatten sich diese Fürsten einer hohen Achtung in der ganzen Christenheit zu erfreuen gehabt. Deshalb war nicht grundlos zu erwarten, daß England, Schottland und Irland vereint hätten einen Staat bilden müssen, der keinem andern seiner Zeit nachstände.

Verminderung des Einflusses Englands nach der Thronbesteigung Jakobs I. [In] allen diesen Erwartungen wurde man jedoch arg getäuscht. Von dem Tage der Thronbesteigung Jakobs I. an sank unser Vaterland von der Höhe herab, in der es sich bis dahin gehalten, und man begann es als eine Macht kaum zweiten Ranges zu betrachten. Unter vier auf einander folgenden Fürsten aus dem Hause Stuart war die große britische Monarchie viele Jahre hindurch kaum ein wichtigeres Glied in dem europäischen Staatensysteme, als das kleine Königreich Schottland zuvor gewesen. Dies ist jedoch nicht zu bedauern. Man kann von Jakob I. wie von Johann sagen, daß seine Regierung, wäre sie tüchtig und glänzend gewesen, ohne Zweifel unserm Vaterlande Unheil gebracht hätte, und daß wir seinen Schwächen und Jämmerlichkeiten mehr verdanken, als der Weisheit und Kraft viel besserer Regenten. Er kam in einem kritischen Augenblicke zur Regierung. Der Zeitpunkt, wo entweder der König absolut werden, oder das Parlament die ganze ausführende Gewalt unter seine Autorität stellen mußte, rückte schnell heran. Wäre Jakob I. ein tapferer, thätiger und staatskluger Regent gewesen wie Heinrich IV., Moritz von Nassau oder wie Gustav Adolph, hätte er sich an die Spitze der Protestanten Europa’s gestellt, hätte er große Siege über Tilly und Spinola erfochten, Westminster mit der Beute aus baierischen Klöstern und flamländischen Kathedralen geschmückt, hätte er österreichische und castilianische Fahnen in der St. Paulskirche aufgehängt und sich, nachdem er große Thaten ausgeführt, an der Spitze von fünfzigtausend tapfern, disciplinirten Truppen, die seiner Person treu anhingen, befunden — das englische Parlament wäre bald nichts mehr als ein Name gewesen. Zum Glück war er nicht der Mann, der eine solche Rolle spielen konnte. Er begann seine Regierung damit, daß er dem Kriege, der viele Jahre lang zwischen England und Spanien gewüthet hatte, ein Ende machte, und von da an vermied er Feindseligkeiten mit einer Vorsicht, welche der Hohn seiner Nachbarn und das Geschrei seiner Unterthanen nicht zu erschüttern vermochten. Selbst der vereinigte Einfluß seines Sohnes, seines Günstlings, seines Parlaments und seines Volkes konnte ihm bis zu seinem letzten Lebensjahre nicht bewegen, den geringsten Schritt zur Vertheidigung seiner Familie und seiner Religion zu thun. Für die, welche er regierte, war es gut, daß er in dieser Beziehung ihren Wünschen kein Gehör gab. Seine friedliche Politik brachte die Wirkung hervor, daß die Vertheidigung unserer Insel immer noch der Miliz anvertraut blieb, während Frankreich, Spanien, Italien, Belgien und Deutschland von gemietheten Soldaten wimmelten.

Die Lehre vom göttlichen Rechte. [Da] der König kein stehendes Heer besaß und nicht einmal versuchte, ein solches zu bilden, so hätte er klug gethan, jeden Konflikt mit dem Volke zu vermeiden. Aber seine Unbedachtsamkeit war so groß, daß er nicht nur die Mittel, die ihn allein wahrhaft unumschränkt machen konnten, versäumte, sondern daß er auch stets in der verletzendsten Weise Ansprüche machte, an die keiner seiner Vorgänger auch nur im Traume gedacht hatte. Damals tauchten jene seltsamen Theorien auf, welche Filmer später in ein System brachte und der heftigsten Klasse von Tories und Hochkirchenmännern zur Loosung wurden. Man behauptete in vollem Ernste, daß das höchste Wesen die erbliche Monarchie, im Gegensatze zu andern Regierungs­formen, besonders wohlgefällig betrachte; daß das Gesetz der Erbfolge nach der Ordnung der Erstgeburt eine göttliche Einrichtung, und älter als die christliche Religion, selbst als die mosaische Gesetzgebung sei; daß keine menschliche Macht, selbst die der ganzen gesetzgebenden Gewalt, keine Dauer unrechtmäßigen Besitzes, und wenn sie zehn Jahrhunderte ausmache, dem gesetzlichen Fürsten seine Rechte rauben könne; daß seine Gewalt nothwendig stets despotisch sei; daß die das Hoheitsrecht beschränkenden Gesetze, sowohl in England wie in andern Ländern, nur eine vom Souverain freiwillig ertheilte Concession sei, die er nach Belieben zurückziehen könne; und daß endlich jeder Vertrag, den der König mit seinem Volke abschließt, nur eine Erklärung seiner augenblicklichen Absichten und nicht eine Verbindlichkeit sei, deren Erfüllung gefordert werden könne. Obwohl diese Theorie die Grundlagen der Regierung befestigen sollte, so ist es doch augenscheinlich, daß sie nur dazu beitrug, sie völlig wanken zu machen. Ließ das göttliche und unabänderliche Gesetz der Erstgeburt Frauen zu, oder schloß es dieselben aus? In der einen wie in der andern Voraussetzung wären die Hälfte der europäischen Regenten Usurpatoren, die trotz der Befehle des Himmels regierten und von den rechtmäßigen Erben außer Besitz gebracht werden könnten. Diese widersinnigen Theorien fanden keine Begründung in dem alten Testamente, denn wir lesen darin, daß das auserwählte Volk getadelt und bestraft ward, weil es einen König haben wollte, und daß es später den Befehl erhielt, ihm den Gehorsam zu verweigern. Die ganze Geschichte jenes Volks unterstützt nicht nur die Ansicht von der göttlichen Einsetzung des Erstgeburtsrechts nicht, sie scheint vielmehr anzudeuten, daß der Himmel die jüngern Brüder unter seinen besondern Schutz genommen habe. Isaak war nicht der älteste Sohn Abrahams, Jakob nicht der Isaaks, Juda nicht der Jakobs, David nicht der Isais, Salomon nicht der Davids. In den Ländern, wo die Vielweiberei herrscht, wird die Altersordnung unter den Kindern selten streng beobachtet. Durch die Stellen des neuen Testamentes, welche die Regierung als eine Anordnung Gottes bezeichnen, ward Filmers System eben so wenig unterstützt, denn die Regierung, unter der die Autoren des neuen Testaments lebten, war keine erbliche Monarchie. Die römischen Kaiser waren vom Senate ernannte Magistratspersonen, und keiner derselben behauptete, kraft des Rechtes der Geburt zu regieren; [A]weder Tiberius, dem Zins zu zahlen Christus gebot, noch Nero, dem zu gehorchen Paulus den Römern befahl, waren der patriarchalischen Regierungs­theorie nach faktisch Usurpatoren[A]. Im Mittelalter würde man die Lehre vom unveräußerlichen Erbrechte für ketzerisch gehalten haben, denn sie war mit den großen Ansprüchen der römischen Kirche völlig unvereinbar. Auch den Gründern der englischen Kirche war sie unbekannt. Die Homilie über die vorsätzliche Empörung hatte den Gehorsam gegen die eingesetzte Obrigkeit kräftig, und wahrlich zu kräftig, eingeprägt; aber sie machte weder zwischen erblichen und Wahlmonarchien, noch zwischen Monarchien und Republiken einen Unterschied. Die meisten Vorgänger Jakobs würden gewißlich aus persönlichen Beweggründen der patriarchalischen Regierungs­theorie abgeneigt gewesen sein. Wilhelm der Rothe, Heinrich I., Stephan, Johann, Heinrich IV., Heinrich V., Heinrich VI., Richard III. und Heinrich VII., alle hatten regiert, ohne sich an die strenge Ordnung der Erbfolge zu kehren. Über die Legitimität Maria’s und Elisabeths schwebte ein ernster Zweifel ob. Daß Katharina von Aragonien und Anna Boleyn beide rechtmäßige Frauen Heinrichs VIII. gewesen, war unmöglich, und die höchste Autorität des Reichs hatte beide Fälle geleugnet. Die Tudors betrachteten das Erbfolgegesetz so wenig als eine göttliche unantastbare Einsetzung, daß sie stets daran zu ändern suchten. Heinrich VIII. erlangte einen Parlamentsbeschluß, wonach er ermächtigt war, testamentarisch über die Krone zu verfügen, und wirklich machte er auch zum Nachtheile der königlichen Familie von Schottland ein Testament. Eduard VI. nahm sich, ohne Ermächtigung vom Parlamente, ein ähnliches Recht, und die bedeutendsten Reformatoren billigten es. Elisabeth, überzeugt, daß ihr eigener Rechtsanspruch ernsten Anfechtungen ausgesetzt war, und nicht geneigt, ihrer Nebenbuhlerin und Feindin, der Königin von Schottland, auch nur das Recht der Anwartschaft zu belassen, wußte das Parlament zur Beschließung eines Gesetzes zu bewegen, wonach Jeder, der die Befugniß des regierenden Herrschers, mit Genehmigung der Reichsstände die Thronfolge zu ändern, anfechten würde, den Tod des Verräthers erleiden solle. Aber die Lage Jakobs war eine ganz andere, als die Elisabeths. Wenn auch an Fähigkeiten ihr nachstehend, und weniger bei dem Volke beliebt, wenn auch von den Engländern als ein Fremder betrachtet und durch das Testament Heinrichs VIII. vom Throne ausgeschlossen, war der König von Schottland dennoch der unzweifelhafte Erbe Wilhelms des Eroberers und Egberts. Deshalb hatte er ein naheliegendes Interesse, wenn er die abergläubische Ansicht einschärfte, die Geburt verleihe Rechte, die über dem Gesetze ständen, und das Gesetz könne diese Rechte nicht ändern. Diese Ansicht war übrigens seinem Verstande und seinem Charakter entsprechend, auch fand sie nicht nur bald viel Vertheidiger unter denen, die um seine Gunst buhlten, sondern machte auch schnelle Fortschritte unter den Geistlichen der Staats­kirche.

So wurden die Ansprüche des Monarchen gerade in der Zeit, wo sich im Parlamente und im Lande der republikanische Geist stark zu regen begann, so ausgedehnt, daß sie selbst dem hochfahrendsten und eigenmächtigsten seiner Vorgänger auf dem Throne mißfallen haben würden.