Die größten anglikanischen Gelehrten der damaligen Zeit hatten den Satz aufgestellt, daß keine Übertretung eines Gesetzes oder eines Vertrags, kein Übermaß von Härte, Raubsucht oder Willkür von Seiten eines rechtmäßigen Königs sein Volk zum gewaltsamen Widerstande gegen ihn berechtigen könne. Einige von ihnen hatten etwas darin gesucht, die Lehre vom Nichtwiderstande in einer so überspannten Form darzustellen, daß der gesunde Verstand und die Humanität sich dagegen empören mußten. Sie bemerkten häufig und mit Nachdruck, daß Nero an der Spitze des römischen Reiches gestanden habe, als Paulus die Pflicht des Gehorsams gegen die Obrigkeit einschärfte. Daraus zogen sie den Schluß, daß, wenn ein englischer König, ohne ein andres Gesetz als seinen Willen, seine Unterthanen wegen Nichtanbetung von Götzenbildern verfolgte, sie den Löwen im Tower vorwürfe, sie in getheerte Tücher hüllte und zur Beleuchtung des St. Jamesparkes anzündete, und wenn er mit diesen Grausamkeiten fortführe, bis ganze Städte und Grafschaften entvölkert wären, die Überlebenden trotzdem noch immer verpflichtet sein würden, sich willig zu unterwerfen und sich ohne Widerstand in Stücken zerreißen oder lebendig braten zu lassen. Allerdings waren die Gründe, welche zu Gunsten dieser Behauptung angeführt wurden, unhaltbar, aber der Mangel vernünftiger Argumente wurde reichlich ersetzt durch die Alles vermögende Sophistik des Eigennutzes und der Leidenschaft. Viele Schriftsteller haben ihr Erstaunen darüber ausgedrückt, wie die stolzen Kavaliere Englands sich für die knechtischeste Theorie, die die Welt je gesehen hat, so begeistern konnten. Dies kommt daher, weil diese Theorie dem Kavalier anfangs als der directe Gegensatz des Knechtischen erschien, denn sie machte ihn nicht zum Sklaven, sondern zum freien Herrn und Gebieter. Sie gefiel ihm, weil sie dem gefiel, den er als seinen Beschützer, als seinen Freund, als das Oberhaupt seiner geliebten Partei und seiner noch mehr geliebten Kirche betrachtete. Unter der Herrschaft der Republikaner hatte der Royalist Unbilden und Kränkungen ertragen müssen, welche er nach der Wiedereinsetzung der rechtmäßigen Regierung hatte vergelten können. Rebellion war daher in seinem Sinne gleichbedeutend mit Unterwerfung und Erniedrigung, monarchische Autorität mit Freiheit und Übergewicht. Es war ihm nie eingefallen, daß eine Zeit kommen könnte, wo ein König, ein Stuart die loyalsten Geistlichen und Edelleute mit größerer Erbitterung verfolgen würde, als einst der Rumpf oder der Protector. Eine solche Zeit war gekommen. Jetzt mußte es sich zeigen, wie die Geduld, welche die Anhänger der Landeskirche aus den Schriften des Paulus gelernt zu haben vermeinten, die Probe einer Verfolgung bestehen würde, die noch keineswegs so schlimm war, wie die eines Nero. Das Ergebniß war so, wie es Jedermann, der die menschliche Natur nur einigermaßen kannte, vorausgesagt haben würde. Der Despotismus bewirkte bald, was, der Philosophie und der Beredtsamkeit nie gelungen wäre. Die Angriffe Locke’s hatte Filmer’s System überleben können, aber von dem tödtlichen Schlage, den Jakob ihm versetzte, erholte es sich nie wieder.
Die Gründe, welche für unwiderleglich erklärt wurden, so lange man damit beweisen wollte, daß Presbyterianer und Independenten Haft und Eigenthumsberaubung mit Sanftmuth und Geduld ertragen müßten, schienen bedeutend an Haltbarkeit zu verlieren, als es sich fragte, ob anglikanische Bischöfe eingesperrt und die Einkünfte anglikanischer Collegien eingezogen werden dürften. Es war von den Kanzeln aller Kathedralen des Landes herab oft wiederholt worden, daß das apostolische Gebot, der bürgerlichen Obrigkeit zu gehorchen, unbedingt und allgemein und daß es eine gottlose Anmaßung der Menschen sei, ein im Worte Gottes ohne alle Beschränkung erlassenes Gebot beschränken zu wollen. Jetzt aber entdeckten die Geistlichen, deren Scharfsinn durch die drohende Gefahr, ihrer Ämter und Pfründen entsetzt zu werden, um Papisten Platz zu machen, bedeutend erhöht wurde, einige Lücken in dem Raisonnement, das ihnen früher so überzeugend vorgekommen war. Die ethischen Stellen der heiligen Schrift, meinten sie, dürfe man nicht wie Parlamentsverordnungen oder wie casuistische Abhandlungen der Gelehrten deuten. Welcher Christ werde dem Grobian, der ihn auf die rechte Wange geschlagen, wirklich auch die linke hinhalten? Welcher Christ werde dem Diebe, der ihm den Rock genommen, auch noch den Mantel geben? Im Alten wie im Neuen Testament seien durchgängig nur allgemeine Regeln aufgestellt, ohne die Ausnahmen mit anzuführen. So stehe darin das allgemeine Gebot, nicht zu tödten, aber ohne einen Vorbehalt zu Gunsten des Kriegers, der zur Vertheidigung seines Königs und seines Vaterlandes tödtet. So stehe ferner darin das allgemeine Gebot nicht zu schwören, aber ohne Vorbehalt zu Gunsten des Zeugen, der vor dem Richter schwört, daß er die Wahrheit sagen wolle. Die Rechtmäßigkeit des Vertheidigungskrieges und des gerichtlichen Eides werde aber nur von einigen obscuren Sectirern bestritten, und sei in den Artikeln der anglikanischen Kirche ausdrücklich behauptet. Alle die Gründe, welche bewiesen, daß die Weigerung des Quäkers, Waffen zu tragen oder das Evangelium zu küssen, unvernünftig und verkehrt sei, könnten auch gegen Diejenigen gewendet werden, welche den Unterthanen das Recht des gewaltsamen Widerstandes gegen maßlose Tyrannei absprachen. Wenn man behaupte, daß die Bibelstellen, welche das Tödten und das Schwören verboten, trotz ihrer allgemeinen Fassung doch als Unterwerfung unter das große Gebot ausgelegt werden müßten, welches jedem Menschen befiehlt, die Wohlfahrt seines Nächsten zu fördern und daß sie bei solcher Auslegung nicht auf Fälle angewendet werden könnten, in denen das Tödten und Schwören zum Schutze der theuersten Interessen der Gesellschaft durchaus nothwendig sei, dann werde man auch schwerlich leugnen können, daß die Bibelstellen, welche den gewaltsamen Widerstand gegen Vorgesetzte verbieten, ebenso gedeutet werden dürften. Wenn dem alten Volke Gottes unter Umständen gestattet worden sei, Menschenleben zu vernichten und sich durch Eide zu binden, so sei es ihnen unter Umständen auch erlaubt gewesen, schlechten Fürsten Widerstand zu leisten. Wenn die alten Väter der Kirche gelegentlich eine Sprache geführt hätten, aus welcher hervorzugehen schiene, daß sie jeden gewaltsamen Widerstand mißbilligten, so hätten sie gelegentlich auch eine Sprache geführt, aus welcher hervorgehe, daß sie allen Krieg und alle Eide verwarfen. In der That, die Lehre vom passiven Gehorsam, wie sie unter der Regierung Karl’s II. in Oxford gepredigt wurde, kann nur durch eine einseitige Auslegung, die uns unvermeidlich zu den Schlußfolgerungen Barclay’s und Penn’s führen wurde, aus der Bibel hergeleitet werden.
Es waren jedoch nicht allein dem Wortlaute der heiligen Schrift entlehnte Gründe, vermittelst deren die anglikanischen Theologen in den unmittelbar auf die Restauration folgenden Jahren ihren Lieblingssatz zu beweisen versuchten. Sie hatten sich auch bemüht darzuthun, daß selbst wenn die Offenbarung darüber schweige, schon die Vernunft den Weisen von der Thorheit und Verwerflichkeit jedes gewaltsamen Widerstandes gegen die bestehende Regierung überzeugt haben würde. Es werde allgemein zugegeben, daß solcher Widerstand, außer im höchsten Nothfalle, nicht zu rechtfertigen sei. Aber wer könne die Grenze zwischen höchsten Nothfällen und gewöhnlichen Fällen bestimmen? Gäbe es wohl eine Regierung, unter der sich nicht Mißvergnügte und Aufwiegler finden würden, welche sagten und vielleicht auch wirklich glaubten, daß ihre Beschwerden einen höchsten Nothfall begründeten? Ja, wenn sich eine klare und bestimmte Regel aufstellen ließe, welche den Menschen verböte, sich gegen einen Trajan zu empören, ihnen aber erlaubte, sich gegen einen Caligula aufzulehnen, so würde eine solche Regel allerdings höchst wohlthätig sein. Aber eine derartige Regel sei nie aufgestellt worden und könne auch nie aufgestellt werden. Wenn man sage, der Aufruhr sei unter gewissen Umständen erlaubt, ohne diese Umstände genau zu bezeichnen, so sei dies eben so gut als wenn man sage, Jedermann dürfe sich empören, sobald es ihm passend erscheine; eine Gesellschaft aber, in der sich Jedermann empören könne, wenn er es für zweckmäßig halte, sei schlechter bestellt als eine unter der Herrschaft des grausamsten und willkürlichsten Despoten stehende. Daher sei es nothwendig, das große Prinzip des Nichtwiderstandes in seinem vollen Umfange aufrecht zu erhalten. Allerdings könnten besondere Fälle eintreten, in denen der Widerstand eine Wohlthat für die Gesellschaft sein würde; im Ganzen genommen aber sei es immer besser, wenn das Volk geduldig eine schlechte Regierung ertrage, als wenn es sich durch Verletzung eines Gesetzes zu helfen suche, auf dem die Sicherheit jeder Regierung beruhe.
Eine solche Argumentation überzeugte wohl eine herrschende und glückliche Partei sehr leicht, aber die Prüfung von Geistern, welche durch königliche Ungerechtigkeit und Undankbarkeit heftig gereizt waren, hielt sie nicht aus. Es ist allerdings unmöglich, eine strenge Grenze zwischen rechtmäßigem und unrechtmäßigem Widerstande zu ziehen; aber diese Unmöglichkeit liegt in dem ganzen Wesen von Recht und Unrecht und findet sich in fast jedem Zweige der ethischen Wissenschaft. Eine gute Handlung unterscheidet sich von einer schlechten nicht durch so deutliche Kennzeichen, wie ein Sechseck von einem Quadrat. Es giebt eine Grenze, wo Tugend und Laster in einander verschmelzen. Wer hat jemals eine genaue Grenzlinie zwischen Muth und Unbesonnenheit, zwischen Vorsicht und Feigheit, zwischen Sparsamkeit und Geiz, zwischen Freigebigkeit und Verschwendung zu ziehen vermocht? Wer hat jemals sagen können, wie weit die Nachsicht gegen Verbrecher gehen darf, wo sie aufhört den Namen Nachsicht zu verdienen, um verderbliche Schwäche zu werden? Welcher Casuist, welcher Gesetzgeber ist jemals im Stande gewesen, die Grenzen des Selbstvertheidigungsrechts zu bestimmen? Alle unsere Juristen sind der Ansicht, daß ein gewisses Maß von Gefahr für Leben oder Glieder den Menschen berechtige, einen Angreifer niederzuschießen oder zu erstechen, aber den Versuch, das Maß der Gefahr in bestimmten Worten zu bezeichnen, haben sie längst als unausführbar aufgegeben. Sie sagen nur, es dürfe keine unbedeutende, sondern eine solche Gefahr sein, die einen muthigen Menschen ernstlich um sich besorgt machen kann; aber wer wird es unternehmen zu sagen, welcher Grad von Besorgniß wirklich ernst genannt zu werden verdient oder wie der Geist eines Menschen beschaffen sein muß, um als muthig gelten zu können? Man muß es allerdings beklagen, daß die Natur der Worte und die Natur der Dinge eine genauere Gesetzgebung nicht gestattet, und es läßt sich nicht leugnen, daß oft Jemandem Unrecht geschieht, wenn die Menschen Richter in ihrer eignen Sache sind und ihr Urtheil augenblicklich vollziehen. Aber wer könnte deshalb alle und jede Nothwehr verbieten? Das Recht eines Volks, einer schlechten Regierung Widerstand zu leisten, ist ganz analog dem Rechte, mit dem der Einzelne in Ermangelung gesetzlichen Schutzes einen ihn Angreifenden erschlagen darf. In beiden Fällen muß die Gefahr sehr ernst sein; in beiden Fällen müssen alle gesetzlichen und friedlichen Vertheidigungsmittel erschöpft sein, ehe die verletzte Partei zum Äußersten schreitet; in beiden Fällen ladet man sich eine große Verantwortlichkeit auf; in beiden Fällen ruht die Beweislast auf Demjenigen, der es gewagt hat, zu einem so verzweifelten Auskunftsmittel zu greifen, und vermag er sich nicht zu rechtfertigen, so verwirkt er mit Recht die schwersten Strafen. Aber in keinem der beiden Fälle können wir das Vorhandensein alles Rechts leugnen. Ein von Mördern überfallener Mensch ist nicht verpflichtet, sich ohne von seinen Waffen Gebrauch zu machen, martern und abschlachten zu lassen, weil noch Niemand im Stande gewesen ist, das Maß der Gefahr, welches einen Todtschlag rechtfertigt, genau zu bestimmen. Ebenso wenig ist eine Gesellschaft verpflichtet, Alles was die Tyrannei über sie verhängen kann, mit passiver Geduld zu ertragen, weil noch Niemand das Maß der Regierungssünden, das eine Empörung rechtfertigt, genau zu bestimmen vermochte.
Aber konnte der Widerstand der Engländer gegen einen Fürsten wie Jakob eigentlich Empörung genannt werden? Die ächten Schüler Filmer’s behaupteten allerdings, daß zwischen unsrem Regierungssystem und dem der Türkei nicht der geringste Unterschied sei, und wenn der König sich nicht den Inhalt aller Kaufmannskasten in Lombard Street zueigne und Stumme mit der seidenen Schnur zu Sancroft und Halifax sende, so geschehe dies nur, weil Seine Majestät zu mild und gnädig sei, als daß er seine ganze, ihm vom Himmel ertheilte Macht ausüben sollte. Aber wenn auch die Tories zuweilen in der Hitze des Wortstreits eine Sprache führten, welche anzudeuten schien, daß sie diesen überspannten Lehren Beifall zollten, so verabscheuten sie den Despotismus doch gründlich. Die englische Regierungsform war nach ihren Begriffen eine beschränkt monarchische. Aber wie kann eine Monarchie beschränkt genannt werden, wenn niemals, selbst nicht im äußersten Nothfalle Gewalt angewendet werden darf, um sie innerhalb der ihr vorgeschriebenen Schranken zu halten? In Rußland, wo der Herrscher nach der Verfassung des Staats unbeschränkt war, konnte man vielleicht mit einem Schein von Richtigkeit behaupten, daß er, welche Übergriffe er sich auch erlaubte, noch immer nach christlichen Grundsätzen von seinen Unterthanen Gehorsam verlangen durfte. Bei uns aber stand der Fürst so gut unter dem Gesetze wie das Volk. Es war daher Jakob, der das Wehe über sich brachte, welches Denen angedroht ist, die der bestehenden Gewalt Hohn sprechen. Jakob war es, der sich den Anordnungen Gottes widersetzte, der sich gegen die rechtmäßige Autorität auflehnte, welcher er nicht allein aus Furcht vor dem göttlichen Zorne, sondern schon nach eigenem Gewissen hätte unterthan sein sollen, und der im wahren Sinne der Worte Jesu dem Kaiser nicht gab was des Kaisers war.
In Folge derartiger Betrachtungen fingen die kundigsten und aufgeklärtesten Tories an zuzugeben, daß sie in der Lehre vom passiven Gehorsam doch zu weit gegangen waren. Der Streit zwischen diesen Männern und den Whigs bezüglich der gegenseitigen Verpflichtungen der Könige und Unterthanen war jetzt kein Prinzipstreit mehr. Es blieben allerdings noch einige gerichtliche Streitpunkte zwischen der Partei, welche jederzeit die Rechtmäßigkeit des gewaltsamen Widerstandes behauptet hatten, und den Neubekehrten. Das Andenken des gesegneten Märtyrers wurde von den alten Kavalieren, welche bereit waren, gegen seinen entarteten Sohn die Waffen zu ergreifen, noch immer so hoch als je verehrt. Sie sprachen noch immer mit Abscheu von dem langen Parlamente, von dem Ryehousecomplot und von dem Aufstande im Westen. Aber wie sie auch über die Vergangenheit denken mochten, ihre Ansicht von der Gegenwart war entschieden whiggistisch, denn sie waren jetzt der Meinung, daß äußerster Druck gewaltsamen Widerstand rechtfertigen könne und daß der Druck, unter dem die Nation eben seufzte, den äußersten Grad erreicht habe.[1]
Man darf jedoch nicht glauben, daß alle Tories selbst unter den damaligen Umständen einem Prinzipe entsagten, daß sie von Kindheit auf als einen wesentlichen Bestandtheil des Christenthums betrachten gelernt, zu dem sie sich viele Jahre lang mit prahlender Heftigkeit bekannt und das sie durch Verfolgung zu verbreiten gesucht hatten. Manche hielten aus wirklicher Überzeugung, Andere aus Scham an dem alten Glauben fest. Der größere Theil aber selbst von Denen, welche nach wie vor jeden gewaltsamen Widerstand gegen den Landesherrn für unstatthaft erklärten, war geneigt, im Falle eines Bürgerkriegs neutral zu bleiben. Keine Herausforderung sollte sie zum Aufstande bewegen, wenn aber ein solcher ausbräche, so glaubten sie sich nicht verpflichtet, für Jakob II. zu kämpfen, wie sie für Karl I. gekämpft haben würden. Paulus habe den Christen in Rom verboten, sich gegen die Herrschaft Nero’s zu empören; aber es sei kein Grund zu der Annahme vorhanden, daß, wenn der Apostel noch gelebt hätte, als die Legionen und der Senat sich gegen den ruchlosen Kaiser erhoben, er den Brüdern befohlen haben würde, zur Unterstützung der Tyrannei zu den Waffen zu eilen. Die Pflicht der verfolgten Kirche sei klar: sie müsse geduldig ausharren und ihre Sache Gott anheim stellen. Wenn es aber Gott, dessen weise Fürsorge stets das Böse zum Guten lenkt, gefallen sollte, wie es ihm oft gefallen habe, sich zur Abstellung ihrer Leiden der Vermittelung solcher Menschen zu bedienen, deren heftige Leidenschaften ihre Lehren nicht zu bezähmen vermocht hätten, so könne sie dankbar von ihm eine Befreiung annehmen, welche auf eigne Hand zu bewerkstelligen ihre Grundsätze ihr nicht gestatteten. So waren die meisten von den Tories, welche noch immer jeden Gedanken an einen Angriff auf die Regierung aufrichtig zurückwiesen, doch keineswegs gemeint, sie zu vertheidigen, und freuten sich vielleicht, während sie sich ihrer eigenen Gewissensscrupel rühmten, im Stillen darüber, daß nicht Jedermann so bedenklich war als sie.
Die Whigs sahen, daß ihre Zeit gekommen war. Ob sie das Schwert gegen die Regierung ziehen sollten, war schon seit sechs oder sieben Jahren bei ihnen nur noch eine Frage der Klugheit und jetzt gebot ihnen eben die Klugheit, einen kühnen Weg einzuschlagen.
[1.] Dieser Umschwung in den Ansichten eines Theiles der Torypartei ist in einem Schriftchen, welches zu Anfang des Jahres 1689 unter dem Titel erschien: „A Dialogue betwen Two friends, wherein the Church of England is vindicated in joining with the Prince of Orange“ trefflich dargestellt.
Russell schlägt dem Prinzen von Oranien eine Landung in England vor. [Im] Mai, vor der Geburt des Prinzen von Wales und während es noch ungewiß war, ob die Indulgenzerklärung in den Kirchen verlesen werden würde oder nicht, hatte sich Eduard Russell nach dem Haag begeben, hatte dem Prinzen von Oranien den Zustand der Volksstimmung eindringlich geschildert und Seiner Hoheit gerathen, an der Spitze einer starken Truppenmacht in England zu erscheinen und das Volk zu den Waffen zu rufen.