[61.] Brief an die Lords des Geheimen Raths, 4.(14.) Jan. 1688/89; Clarendon’s Diary, Jan. 9.(19.)

Sancroft’s Plan. [Die] Folge seiner Thorheit und seines Starrsinns war, daß selbst Diejenigen, welche am meisten wünschten, ihn unter billigen Bedingungen wieder auf den Thron zu setzen, erkannten, daß sie der Sache, der sie dienen wollten, nur schaden würden, wenn sie in diesem Augenblicke die Eröffnung von Unterhandlungen vorschlügen. Sie beschlossen daher, sich mit einer andren Abtheilung der Tories zu verbinden, deren Oberhaupt Sancroft war. Sancroft glaubte ein Mittel gefunden zu haben, durch welches für die Regierung des Landes gesorgt werden könnte, ohne Jakob zurückzurufen, aber auch ohne ihn deshalb seiner Krone zu berauben. Dieses Mittel war eine Regentschaft. Die unfügsamsten unter denjenigen Theologen, welche die Lehre vom passiven Gehorsam eingeschärft, hatten doch nie behauptet, daß man diesen Gehorsam einem Kinde oder einem Wahnsinnigen schuldig sei. Es war allgemein anerkannt, daß, wenn der rechtmäßige Souverain zur Verwaltung seines Amtes geistig unfähig sei, ein Stellvertreter für ihn erwählt werden könne, und daß Jeder, der sich diesem Stellvertreter widersetzte und sich zu seiner Entschuldigung auf den Befehl eines Fürsten berief, der noch in der Wiege lag oder geistesschwach war, mit vollem Rechte den auf Empörung gesetzten Strafen verfiele. Dummheit, Unverstand und Aberglaube — so raisonnirte der Primas — hätten Jakob eben so unfähig gemacht, sein Land zu regieren, wie nur ein in den Windeln liegendes Kind oder ein auf dem Stroh von Bedlam grinsender und Unsinn schwatzender Wahnsinniger es sein könnte. Es müsse daher der Weg eingeschlagen werden, den man ergriffen habe, als Heinrich VI. noch ein Kind war, und dann wieder, als er in Schlafsucht verfiel. Jakob könne factisch nicht mehr König sein, aber er müsse es doch dem Anscheine nach bleiben. Die Regierungsdecrete müßten noch unter seinem Namen erlassen, und sein Bildniß und sein Namenszug müßten noch immer auf den Münzen und im Staatssiegel figuriren. Die Parlamentsacten müßten nach wie vor mit den Jahren seiner Regierung bezeichnet, die Verwaltung aber müsse ihm entzogen und einem von den Ständen des Reichs ernannten Regenten übertragen werden. Auf diese Weise, behauptete Sancroft allen Ernstes, werde das Volk seiner Unterthanenpflicht treu bleiben, die Eide der Treue, die es seinem Könige geschworen, würden streng beobachtet werden, und die orthodoxesten Anglikaner könnten ohne die geringsten Gewissensscrupel unter dem Regenten Ämter übernehmen.[62]

Sancroft’s Meinung hatte bei der ganzen Torypartei und ganz besonders bei der Geistlichkeit großes Gewicht. Eine Woche vor dem Tage, auf den die Convention einberufen war, versammelte sich im Lambethpalaste eine ehrwürdige Gesellschaft, hörte in der Kapelle eine Betübung an, speiste bei dem Primas und berieth sich dann über den Stand der öffentlichen Angelegenheiten. Fünf Suffraganen des Erzbischofs, die im vergangenen Sommer seine Gefahren und seinen Ruhm getheilt hatten, waren anwesend. Die Earls von Clarendon und von Ailesbury vertraten die toryistische Laienschaft. Die ganze Versammlung schien einmüthig der Ansicht zu sein, daß Diejenigen, welche Jakob den Unterthaneneid geleistet hatten, ihm mit vollem Rechte den Gehorsam verweigern, aber nicht mit gutem Gewissen den Königstitel einem Andren beilegen könnten.[63]

[62.] Es scheint unglaublich, daß irgend Jemand sich durch solchen Unsinn hätte täuschen lassen sollen. Ich halte es daher für nöthig, Sancroft’s Worte anzuführen, die noch in seiner eignen Handschrift existiren. „Die politische Capacität oder Autorität des Königs und sein Name in der Regentenreihe sind vollkommen und unleugbar. Da aber seine Person menschlich und sterblich und sonst gegen die übrigen Menschen nicht bevorzugt ist, so ist sie auch allen Mängeln und Fehlern derselben unterworfen. Er kann daher zur Leitung der Regierung, zur Verwaltung des Staatsschatzes etc. unfähig werden, sei es durch Abwesenheit, durch Unmündigkeit, durch Geistesschwäche, Wahnsinn oder Apathie, durch natürliche oder zufällige Krankheit, oder endlich durch gewisse, in Folge von Erziehung oder Gewohnheit entstandene und festgewurzelte, mit unabänderlichen Entschließungen verbundene Vorurtheile in mit den Gesetzen, der Religion, dem Landesfrieden und der wahren Politik des Reichs unvereinbaren Dingen. In allen diesen Fällen, sage ich, müssen eine oder mehrere Personen ernannt werden, um solchem Mängel abzuhelfen und die Regierungsgeschäfte statt seiner und im Namen seiner Gewalt und Autorität zu leiten. Ist dies geschehen, sage ich weiter, so sind alle wie früher stattfindenden Proceduren, Autoritäten, Ernennungen, Verleihungen etc. in jeder Hinsicht gesetzlich und rechtsgültig, die Unterthanenpflichten des Volkes bleiben die nämlichen, seine Eide und Verbindlichkeiten sind in keiner Weise verändert. So lange die Regierung kraft der Autorität und im Namen des Königs fortgeführt wird, bestehen auch alle die geheiligten Bande und eingeführten Proceduren fort und keines Menschen Gewissen wird mit irgend etwas beschwert, was zu übernehmen er Bedenken zu tragen braucht.“ — Tanner MS.; Doyly’s Life of Sancroft. Die Creaturen Jakob’s machten sich nicht ganz ohne Grund über das Englisch des guten Erzbischofs lustig.

[63.] Evelyn, Jan. 15, 1688/89.

Danby’s Plan. [So] stimmten zwei Sectionen der Torypartei (diejenigen, welche eine Verständigung mit Jakob wünschten, und die, welche von einer solchen Verständigung nichts wissen wollten) in der Unterstützung der Regentschaftsidee überein. Eine dritte Section jedoch, die zwar nicht sehr zahlreich war, aber großes Gewicht und großen Einfluß hatte, empfahl einen ganz andren Plan. Die Oberhäupter dieser kleinen Schaar waren im Hause der Lords Danby und der Bischof von London, im Hause der Gemeinen Sir Robert Sawyer. Sie meinten ein Mittel ausfindig gemacht zu haben, um unter streng gesetzlichen Formen eine völlige Revolution zu bewerkstelligen. Sie sagten, es widerstreite allem Prinzip, daß ein König durch seine Unterthanen abgesetzt werden solle. Durch seine Flucht habe er selbst seiner Macht und Stellung entsagt. Der Thron sei factisch erledigt und könne nach der Ansicht aller verfassungskundigen Juristen keinen Augenblick unbesetzt bleiben. Der nächste Erbe sei daher an seine Stelle getreten. Aber wer sei der nächste Thronerbe? Was den nach Frankreich übergeführten unmündigen Prinzen anlange, so sei dessen Eintritt in die Welt von vielen verdächtigen Umständen begleitet gewesen. Man sei es den anderen Mitgliedern des königlichen Hauses und der Nation schuldig, jeden Zweifel hierüber zu heben. Der Gemahl der Prinzessin von Oranien habe daher in ihrem Namen feierlich eine Untersuchung verlangt, welche auch vorgenommen worden wäre, hätten nicht die des Betrugs angeklagten Parteien einen Weg eingeschlagen, der in jedem gewöhnlichen Falle als ein entscheidender Schuldbeweis gegolten haben würde. Sie hätten sich nicht für bemüßigt gehalten, den Ausgang einer feierlichen Parlamentsuntersuchung abzuwarten, sie hätten sich heimlich in ein fremdes Land begeben und nicht allein das Kind, sondern auch alle diejenigen französischen und italienischen Kammerfrauen mit sich genommen, welche in den Betrug, falls ein solcher stattgefunden haben sollte, eingeweiht sein müßten und daher einem strengen Verhör zu unterwerfen gewesen wären. Die Ansprüche des Prinzen ohne Untersuchung anzuerkennen, sei nicht möglich, und Diejenigen, die sich seine Eltern nennten, hätten jede Untersuchung unmöglich gemacht. Das Urtheil müsse daher in contumaciam gegen ihn gefällt werden. Geschehe ihm dann Unrecht, so geschehe ihm nicht von Seiten der Nation, sondern von Seiten Derer Unrecht, deren auffallendes Benehmen bei seiner Geburt die Nation berechtigt habe, eine Untersuchung zu verlangen, und die sich einer solchen Untersuchung durch die Flucht entzogen hätten. Er könne daher mit vollkommenem Rechte als ein Prätendent betrachtet werden. Und so sei die Krone gesetzmäßig auf die Prinzessin von Oranien übergegangen. Sie sei thatsächlich regierende Königin und die beiden Häuser hätten nichts weiter zu thun, als sie zu proclamiren. Sie könne, wenn sie sonst wolle, ihren Gemahl zu ihrem ersten Minister ernennen und ihm sogar mit Bewilligung des Parlaments den Königstitel verleihen.

Nur wenige Personen zogen diesen Plan jedem andren vor und es war mit Gewißheit zu erwarten, daß sich demselben sowohl Diejenigen, welche Jakob noch zugethan waren, wie auch alle Anhänger Wilhelm’s widersetzen würden. Indessen gab Danby, der auf seine Kenntniß der parlamentarischen Taktik vertraute und wohl wußte, was ein kleines Streifcorps auszurichten vermag, wenn große Parteien einander ziemlich die Wage halten, noch keineswegs die Hoffnung auf, daß er im Stande sein werde, den Ausgang des Kampfes so lange in der Schwebe zu erhalten, bis Whigs und Tories, an einem vollkommenen Siege verzweifelnd und die Folgen der Verzögerung fürchtend, ihn als Schiedsrichter annehmen würden. Auch ist es durchaus nicht unmöglich, daß er reussirt haben würde, wenn die Frau, die er auf den höchsten Gipfel irdischer Größe erheben wollte, unterstützt oder doch wenigstens nicht behindert worden wäre. So scharfblickend und wohlerfahren er in Staatsgeschäften war, so kannte er doch weder den Character Mariens noch die Gefühle, mit denen sie ihren Gemahl betrachtete, und selbst ihr alter Lehrer Compton war nicht besser unterrichtet. Wilhelm’s Manieren waren trocken und kalt, seine Constitution war schwächlich und kränklich und seine Gemüthsart nichts weniger als sanft; er war daher nicht der Mann, der nach gewöhnlichen Begriffen für geeignet gehalten werden konnte, einer sechsundzwanzigjährigen schönen jungen Frau eine heftige Leidenschaft einzuflößen. Es war bekannt, daß er seiner Gemahlin nicht immer ganz treu geblieben war und der Leumund hatte ausgesprengt, daß sie nicht glücklich mit ihm lebe. Die scharfsichtigsten Politiker ahneten daher nicht, daß er bei allen seinen Fehlern eine solche Herrschaft über ihr Herz erlangt hatte, als selbst Fürsten, die wegen ihres Glücks in der Liebe am berühmtesten waren, wie Franz I. und Heinrich IV., Ludwig XIV. und Karl II. sie niemals über ein weibliches Herz besessen hatten, und daß die drei Königreiche ihrer Voreltern in ihren Augen hauptsächlich deshalb einen Werth hatten, weil sie ihrem Gemahl durch die Verleihung derselben die Innigkeit und Uneigennützigkeit ihrer Liebe beweisen konnte. Danby versicherte ihr in seiner völligen Unkenntniß ihrer Gesinnungen, daß er ihre Rechte vertheidigen und daß, wenn sie ihn unterstütze, er sie allein auf den Thron setzen zu können hoffe.[64]

[64.] Clarendon’s Diary, Dec. 24. 1688; Burnet, I. 819; Proposals humbly offered in behalf of the Princess of Orange, Jan. 28. 1688/89.

Der Plan der Whigs. [Das] Verfahren der Whigs war inzwischen einfach und consequent. Nach ihrer Doctrin war die Grundlage unsrer Regierung ein Vertrag, der auf der einen Seite durch den Unterthaneneid, auf der andren durch den Krönungseid ausgedrückt sei, und die durch diesen Vertrag auferlegten Pflichten waren gegenseitig. Sie hielten dafür, daß einem Fürsten, der seine Macht gröblich mißbrauchte, von seinem Volke mit vollem Rechte der Gehorsam verweigert und er des Thrones entsetzt werden könne. Daß Jakob seine Macht gröblich gemißbraucht hatte, wurde nicht bestritten, und die ganze Whigpartei war bereit, es offen auszusprechen, daß er sie verwirkt habe. Ob der Prinz von Wales untergeschoben war oder nicht, sei ein Punkt, der gar nicht der Untersuchung werth sei. Es gebe jetzt viel gewichtigere Gründe, ihn vom Throne auszuschließen als die, welche aus den Vorgängen bei seiner Geburt hergeleitet werden könnten. Ein Kind, das in einer Wärmpfanne ins Bett der Königin gelegt worden sei, könne möglicherweise auch ein guter König von England werden. Dies sei aber nicht von einem Kinde zu erwarten, das von seinem Vater, dem stupidesten und starrsinnigsten Tyrannen von der Welt, in einem fremden Lande, dem Sitze des Despotismus und des Aberglaubens erzogen werde, in einem Lande, wo jede Spur von Freiheit verschwunden sei, wo die Stände des Reichs sich nicht mehr versammelten, wo die Parlamente seit langer Zeit, ohne Gegenvorstellungen zu machen, die drückendsten Erlasse des Landesherrn zu Gesetzen erhoben hätten, wo Tapferkeit, Genie und Gelehrsamkeit nur da zu sein schienen, um einen einzelnen Mann zu vergrößern, wo kriechende Schmeichelei das Hauptstreben der Presse, der Kanzel und der Bühne, und wo die grausamste Verfolgung der reformirten Kirche ein Hauptgegenstand jener kriechenden Schmeichelei sei. Könne man wohl erwarten, daß der Knabe unter solcher Leitung und in solcher Umgebung die Institutionen seines Vaterlandes werde achten lernen? Könne man daran zweifeln, daß er zu einem Sklaven der Jesuiten und der Bourbons erzogen und ihm wo möglich noch heftigere Vorurtheile gegen die Gesetze Englands eingeimpft werden würden als irgend einem der vorhergehenden Stuarts?

Auch glaubten die Whigs nicht, daß bei der damaligen Lage des Landes eine Abweichung von der gewöhnlichen Thronfolge an sich ein Übel sei. Sie waren der Meinung, daß, wenn man diese Ordnung nicht unterbreche, die Lehre von dem unveräußerlichen Erbrechte und dem passiven Gehorsam dem Hofe stets gefallen, von Seiten der Geistlichkeit eingeschärft werden und in der öffentlichen Meinung einen starken Anhang behalten würde. Es würde die Ansicht vorherrschend bleiben, daß das Königthum eine göttliche Anordnung in einem andren Sinne sei, als in welchem jede Regierungsform eine solche Anordnung ist. Es liege auf der Hand, daß die Verfassung niemals gesichert sein könne, so lange dieser Irrwahn nicht zerstört sei. Denn eine wirklich beschränkte Monarchie könne in einer Gesellschaft, welche die Monarchie als etwas Göttliches und die Beschränkungen derselben als bloße menschliche Erfindungen betrachte, nicht lange bestehen. Wenn das Königthum in vollkommenem Einklange mit unseren Freiheiten bestehen solle, dürfe es sich auf keinen höheren oder ehrwürdigeren Rechtstitel berufen können, als den, auf welchen sich unsere Freiheiten gründeten. Der König müsse hinfüro als ein Beamter betrachtet werden, allerdings als ein hoher und hochzuachtender Beamter, der aber wie jeder andre Beamte dem Gesetze unterworfen sei und seine Macht in keinem andren Sinne vom Himmel herleiten könne, als man von den Lords oder den Gemeinen sagen dürfe, daß sie ihre Macht vom Himmel herleiteten. Das beste Mittel, um diese heilsame Veränderung zu bewirken, werde eine Unterbrechung der Erbfolge sein. Unter Souverainen, die es kaum für etwas Geringeres als für Hochverrath ansähen, wenn die Lehre vom Nichtwiderstande und die patriarchalische Regierungsform gepredigt würde, unter Souverainen, deren auf Beschlüsse der beiden Häuser sich gründende Autorität niemals höher steigen könne als die Quelle, aus der sie entsprungen sei, würde man schwerlich solche Bedrückungen zu fürchten haben, welche bereits zwei Generationen von Engländern gezwungen hätten, sich mit bewaffneter Hand gegen zwei Generationen von Stuarts zu erheben. Aus diesen Gründen waren die Whigs bereit, den Thron für erledigt zu erklären, ihn durch Wahl wieder zu besetzen und dem Fürsten ihrer Wahl Bedingungen vorzuschreiben, welche das Land gegen schlechte Regierung sichern konnten.