[72.] Lords’ and Commons’ Journals, Jan. 29, 1688/89.

Debatte im Oberhause über den Regentschaftsplan. [Nach] dieser kurzen Unterbrechung constituirten sich die Lords wieder zum Comité. Die Tories drangen darauf, daß ihr Plan berathen werden sollte, ehe der Beschluß der Gemeinen, welcher den Thron für erledigt erklärte, in Betracht gezogen würde. Dies ward ihnen zugestanden und die Frage gestellt, ob eine Regentschaft, die während Jakob’s Lebzeiten in seinem Namen die königliche Gewalt ausübe, das beste Mittel zur Aufrechthaltung der Gesetze und der Freiheiten der Nation sein würde.

Der Kampf war lang und heftig. Die Hauptsprecher zu Gunsten einer Regentschaft waren Rochester und Nottingham. Halifax und Danby waren die leitenden Häupter der andren Seite. Der Primas trat sonderbarerweise nicht auf, obgleich die toryistischen Peers ihn dringend ersucht hatten, sich an ihre Spitze zu stellen. Seine Abwesenheit zog ihm vielfachen bitteren Tadel zu, und selbst seine Lobredner waren nicht im Stande, eine seinem Character zur Ehre gereichende Erklärung zu finden.[73] Der Regentschaftsplan war von ihm ausgegangen und er hatte erst vor wenigen Tagen in einem von ihm eigenhändig geschriebenen Aufsatze diesen Plan für den unzweifelhaft besten erklärt, den man annehmen könnte. Die Besprechungen der Lords, welche diesen Plan unterstützten, hatten unter seinem eigenen Dache stattgefunden. Seine Stellung machte es ihm unbestreitbar zur Pflicht, seine Ansicht öffentlich auszusprechen. Den Verdacht persönlicher Feigheit oder niedriger Habsucht kann Niemand auf ihn werfen. Wahrscheinlich that er aus einer krankhaften Besorgniß, etwas Unrechtes zu thun, in diesem wichtigen Augenblicke nichts, aber er hätte wissen sollen, daß bei einem Manne in seiner Stellung nichts thun so viel hieß als Unrecht thun. Ein Mann, der zu scrupulös ist, um in einer wichtigen Krisis eine große Verantwortlichkeit zu übernehmen, sollte auch zu scrupulös sein, um die Stelle eines ersten Dieners der Kirche und eines ersten Peers des Reichs anzunehmen.

Ein Wunder war es jedoch nicht, daß Sancroft nicht wohl zu Muthe war, denn er konnte wohl kaum gegen die auf der Hand liegende Wahrheit blind sein, daß der Plan, den er seinen Freunden empfohlen, durchaus unverträglich war mit Allem, was er und seine Amtsbrüder seit vielen Jahren gepredigt hatten. Die anglikanische Kirche hatte sich lange mit der Lehre gebrüstet, daß der König ein göttliches und unveräußerliches Recht auf die königliche Gewalt habe und daß man sich der königlichen Gewalt, selbst wenn sie gröblich gemißbraucht würde, nicht widersetzen dürfe, ohne eine Sünde zu begehen. Hatte denn diese Lehre wirklich nur die Bedeutung, daß der König ein göttliches und unveräußerliches Recht habe, sein Bildniß und seinen Namen in ein Petschaft stechen zu lassen, welches täglich gegen seinen Willen dazu gebraucht werden konnte, seine Feinde zum Krieg gegen ihn zu ermächtigen und seine Freunde an den Galgen zu schicken, weil sie ihm gehorcht hatten? Bestand denn die ganze Pflicht eines guten Unterthanen in der Anwendung des Wortes König? Dann hatten Fairfax bei Naseby und Bradshaw im Hohen Gerichtshofe ihre ganze Pflicht als gute Unterthanen erfüllt, denn Karl war von den gegen ihn befehligenden Generälen und selbst von den ihn verurtheilenden Richtern als König bezeichnet worden. Nichts hatte die Kirche in dem Verfahren des langen Parlaments schärfer getadelt als den sinnreichen Einfall, den Namen Karl’s gegen ihn selbst zu gebrauchen. Alle ihre Diener waren aufgefordert worden, eine Erklärung zu unterschreiben, welche die Fiction, wodurch die Autorität des Souverains von seiner Person getrennt worden war, als hochverrätherisch verdammte.[74] Gleichwohl würde diese hochverrätherische Fiction jetzt von dem Primas und vielen seiner Suffraganen als die einzige Grundlage betrachtet, auf der sie in strenger Übereinstimmung mit christlichen Prinzipien eine Regierung aufrichten konnten.

Die Unterscheidung, welche Sancroft von den Rundköpfen der vorhergehenden Generation entlehnt hatte, stürzte von Grund aus das ganze politische System um, das die Kirche und die Universitäten vom Apostel Paulus gelernt zu haben behaupteten. Tausendmal war es wiederholt worden, daß der heilige Geist den Römern befohlen habe, sich Nero zu unterwerfen. Jetzt schien dieses Gebot nur den Sinn gehabt zu haben, daß die Römer den Nero Augustus nennen sollten. Es stand ihnen vollkommen frei, ihn über den Euphrat zu jagen, ihn von der Freigebigkeit der Parther leben zu lassen, ihm gewaltsamen Widerstand zu leisten, wenn er einen Versuch zur Rückkehr machen sollte, Alle die ihm beistanden oder mit ihm verkehrten, zu bestrafen, und die tribunitische und consulatorische Gewalt, den Vorsitz im Senat und den Oberbefehl über die Legionen auf Galba oder Vespasian zu übertragen.

Die Analogie, welche der Erzbischof zwischen einem thörichten König und einem wahnsinnigen König entdeckt zu haben glaubte, hält keinen Augenblick gründlicher Prüfung aus. Es war klar, daß Jakob sich nicht in einem solchen Geisteszustande befand, wo ihn, wäre er ein Landedelmann oder ein Kaufmann gewesen, ein Gerichtshof für unfähig erklärt haben würde, einen Vertrag abzuschließen, oder ein Testament zu machen. Er war nur in so weit geistesschwach, als alle schlechten Könige geistesschwach sind, wie Karl I. geistesschwach war, als er aufbrach, um die fünf Parlamentsmitglieder festzunehmen, wie Karl II. geistesschwach war, als er den Vertrag von Dover schloß. Wenn diese Art der Geisteskrankheit Unterthanen nicht das Recht gab, ihren Fürsten den Gehorsam zu verweigern, so war der Regentschaftsplan offenbar nicht zu vertheidigen. Im entgegengesetzten Falle war das Prinzip des Nichtwiderstandes völlig aufgegeben und Alles gutgeheißen, was ein gemäßigter Whig je behauptet hatte.

Was den Unterthaneneid anlangt, um den Sancroft und seine Anhänger so sehr besorgt waren, so ist wenigstens das klar, daß sie Unrecht hatten, mochte übrigens Recht haben wer da wollte. Die Whigs waren der Ansicht, daß der Unterthaneneid gewisse Bedingungen enthalte, das der König diese Bedingungen verletzt und daß der Eid dadurch seine Kraft verloren habe. War aber die whiggistische Meinung irrig, und der Eid noch bindend, konnten dann verständige Männer wirklich glauben, daß sie sich keines Eidbruches schuldig machten, wenn sie für eine Regentschaft stimmten? Konnten sie behaupten, daß sie die Unterthanentreue gegen Jakob nicht verletzten, wenn sie trotz seiner angesichts ganz Europa’s erhobenen Protestationen einen Andren ermächtigten, die königlichen Revenuen zu beziehen, Parlamente einzuberufen und zu prorogiren, Herzöge und Earls zu creiren, Bischöfe und Richter zu ernennen, Verbrecher zu begnadigen, über die Streitkräfte des Staats zu verfügen und mit fremden Mächten Verträge zu schließen? Hatte Pascal wohl in allen Folianten der jesuitischen Casuistiker einen verachtungswertheren Sophismus finden können als der war, welcher jetzt, wie es schien, hinreichte, um das Gewissen der Väter der anglikanischen Kirche zu beruhigen?

Es konnte nichts Augenfälligeres geben, als daß sich der Regentschaftsplan nur vom whiggistischen Standpunkte vertheidigen ließ. Über die Rechtsfrage konnte zwischen den vernünftigen Anhängern des Planes und der Majorität des Hauses der Gemeinen kein Streit obwalten. Es blieb nur eine Zweckmäßigkeitsfrage übrig. Und konnte wohl irgend ein Staatsmann im Ernst behaupten, daß es zweckmäßig sei, eine Regierung mit zwei Oberhäuptern einzusetzen und dem einen dieser beiden Oberhäupter die königliche Macht ohne die königliche Würde, dem andren die königliche Würde ohne die königliche Macht zu ertheilen? Es war notorisch, daß eine solche Einrichtung, selbst wenn sie durch die Unmündigkeit oder Geistesschwäche eines Fürsten geboten war, ernste Nachtheile hatte. Daß Regentschaftsperioden Zeiten der Schwäche, der Unruhen oder des Unheils sind, war eine durch die ganze Geschichte Englands, Frankreichs und Schottlands bewiesene, fast sprichwörtlich gewordene Wahrheit. Indessen war der König im Fall der Unmündigkeit oder Geistesschwäche wenigstens passiv, und er konnte dem Regenten nicht thätig entgegenwirken. Der gegenwärtige Vorschlag aber hieß so viel als England zwei Staatsoberhäupter von reifem Alter und gesundem Verstande geben, die einen unversöhnlichen Krieg gegeneinander führten. Es war lächerlich, davon zu reden, daß man Jakob bloß den Königstitel lassen und ihm alle königliche Macht entziehen wolle. Denn der Titel war ein Theil der Macht. Das Wort König war ein Zauberwort, mit dem sich bei vielen Engländern die Idee einer von oben stammenden geheimnißvollen Eigenschaft und bei allen Engländern der Begriff einer rechtmäßigen und ehrwürdigen Autorität verband. Wenn der Titel eine solche Macht in sich trug, so konnten Diejenigen, welche behaupteten, daß Jakob alle Macht entzogen werden müsse, gewiß nicht leugnen, daß man ihm auch den Titel nehmen mußte.

Und wie lange sollte die von Sancroft’s Genie ersonnene anomale Regierung dauern? Jeder Grund, der überhaupt für ihre Errichtung angeführt werden konnte, konnte mit gleicher Beweiskraft für Beibehaltung derselben bis ans Ende der Zeiten geltend gemacht werden. War der nach Frankreich gebrachte Knabe wirklich von der Königin geboren, so mußte er später das göttliche und unveräußerliche Recht erben, König genannt zu werden, und das nämliche Recht ging dann sehr wahrscheinlich durch das ganze achtzehnte und neunzehnte Jahrhundert von Papist zu Papist über. Beide Häuser aber hatten einstimmig beschlossen, daß England nicht von einem Papisten regiert werden sollte. Es konnte daher leicht kommen, daß, von Geschlecht zu Geschlecht Regenten die Regierung im Namen vacirender und bettelnder Könige verwalteten. Es unterlag keinem Zweifel, daß die Regenten vom Parlament ernannt werden mußten, und so würde diese Erfindung, welche das geheiligte Prinzip der erblichen Monarchie ungeschwächt aufrechterhalten sollte, zur Folge gehabt haben, daß die Monarchie factisch eine Wahlmonarchie geworden wäre.

Außerdem wurde noch ein unverwerflicher Grund gegen Sancroft’s Plan geltend gemacht. Die Gesetzsammlung enthielt ein Gesetz, daß bald nach Beendigung des langen und blutigen Kampfes zwischen den Häusern York und Lancaster zu dem Zwecke erlassen worden war, das Unheil abzuwenden, welches die abwechselnden Siege dieser beiden Häuser über den Adel und die Gentry des Reichs gebracht hatten. Dieses Gesetz bestimmte, daß Niemand deshalb, weil er es mit einem im Besitz der Macht befindlichen König gehalten, den auf Hochverrath gesetzten Strafen verfallen sollte. Als den Königsmördern nach der Restauration der Prozeß gemacht wurde, behaupteten einige von ihnen, ihr Fall sei nach diesem Gesetze zu richten. Sie sagten, sie hätten der Regierung gehorcht, die im Besitz der Macht gewesen, und sie seien daher keine Hochverräther. Die Richter gaben zu, daß dies eine gute Entschuldigung sein würde, wenn die Gefangenen unter der Autorität eines Usurpators gehandelt hätten, der, wie Heinrich IV. und Richard III. den Königstitel getragen, erklärten aber, daß ein solcher Entschuldigungsgrund Leuten, welche einen in der Anklageacte, im Todesurtheile und im Hinrichtungsbefehle als König bezeichneten Mann angeklagt, verurtheilt und hingerichtet hatten, nicht zu Gute kommen konnte. Daraus folgte sonach, daß Jeder, der einen Regenten gegen Jakob unterstützte, große Gefahr lief, gehängt, geschleift und geviertheilt zu werden, wenn Jakob einmal wieder zur höchsten Macht gelangte, daß aber Niemand ohne eine solche Verletzung des Gesetzes, wie selbst ein Jeffreys sie schwerlich zu begehen gewagt haben würde, bestraft werden könnte, weil er einen wenn auch unrechtmäßigerweise zu Whitehall regierenden Könige gegen einen zu Saint-Germain im Exil lebenden rechtmäßigen Könige gehalten hatte.[75]