[78.] Lords’ Journals, Jan. 30. 1688/89; Clarendon’s Diary.

Spaltung zwischen den Whigs und den Anhängern Danby’s. [Bis] hieher hatte die kleine Anzahl Peers, welche unter Danby’s Leitung standen, in festem Bunde mit Halifax und den Whigs gehandelt. Das Ergebniß dieser Einigung war die Verwerfung des Regentschaftsplanes und die Bestätigung des Grundsatzes vom ursprünglichen Vertrag. Der Satz, daß Jakob aufgehört habe, König zu sein, war der Vereinigungspunkt der beiden Parteien gewesen, welche zusammen die Majorität gebildet hatten. Von diesem Punkte an aber gingen ihre Wege auseinander. Die nächste zu entscheidende Frage war, ob der Thron erledigt sei, und dies war keine bloße Formfrage, sondern eine Frage von ernster praktischer Bedeutung. Wenn der Thron erledigt war, so konnten die Stände des Reichs Wilhelm auf denselben erheben; war er nicht erledigt, so konnte er erst nach seiner Gemahlin, nach der Prinzessin Anna und nach deren Nachkommenschaft auf denselben gelangen.

Nach der Ansicht der Anhänger Danby’s war es ein feststehender Grundsatz, daß unser Land nicht einen Augenblick ohne einen rechtmäßigen Fürsten sein konnte. Der Mensch konnte sterben, aber der Regent war unsterblich; der Mensch konnte abdanken, der Regent aber war unabsetzbar. Wenn wir, sagten diese Politiker, einmal zugeben, daß der Thron erledigt ist, so geben wir auch zu, daß er durch Wahl besetzt werden kann. Der Souverain, den wir auf denselben erheben, wird dann nicht ein Souverain nach englischem, sondern einer nach polnischem Modus sein. Selbst wenn wir die Person wählten, welche dem Geburtsrechte nach zur Regierung kommen würde, so würde diese Person doch nicht kraft des Geburtsrechtes, sondern kraft unsrer Wahl regieren und würde als Geschenk erhalten was als Erbtheil betrachtet werden sollte. Die heilsame Ehrfurcht, mit der das königliche Blut und das Erstgeburtsrecht bisher betrachtet worden sind, würde bedeutend geschwächt werden. Noch schlimmer würde das Übel sein, wenn wir den Thron nicht allein durch Wahl, sondern mit einem Prinzen besetzten, der zwar unbestreitbar die Eigenschaften eines großen und guten Regenten hat und uns eine wunderbare Befreiung gebracht, der aber nicht der Erste, ja nicht einmal der Zweite in der Thronfolgeordnung ist. Wenn wir einmal sagen, daß Verdienste, so groß sie immer sein mögen, ein Anrecht auf die Krone geben, so erschüttern wir die Grundpfeiler unsrer Verfassung und liefern einen Precedenzfall, den jeder ehrgeizige Krieger oder Staatsmann, welcher dem Lande einen großen Dienst geleistet haben mag, in seinem Interesse zu benutzen sich versucht fühlen wird. Diese Gefahr vermeiden wir, wenn wir die Prinzipien der Verfassung logisch bis zu ihren Consequenzen festhalten. Es hat eine Niederlegung der Krone stattgefunden. Im Augenblicke der Niederlegung wurde der nächste Erbe unser rechtmäßiger Souverain. Wir betrachten die Prinzessin von Oranien als nächste Erbin, und sind der Meinung, daß sie unverzüglich als das was sie wirklich ist, als unsre Königin, proklamirt werden muß.

Die Whigs entgegneten hierauf, es sei nutzlos, die gewöhnlichen Regeln auf ein im Zustande der Revolution befindliches Land anzuwenden, die jetzt obschwebende große Frage dürfe nicht nach den Ansprüchen pedantischer Templer entschieden werden, und wenn sie so entschieden werden solle, so könnten derartige Aussprüche auf der einen Seite eben so gut wie auf der andren angeführt werden. Wenn es ein Rechtsgrundsatz sei, daß der Thron nie unbesetzt sein könne, so sei es auch ein Rechtsgrundsatz, daß ein noch lebender Mensch keinen Erben haben könne. Jakob lebte noch; wie könnte also die Prinzessin von Oranien seine Erbin sein? Das englische Recht habe allerdings vollständige Vorsorge für die Thronfolge getroffen, für den Fall, daß die Macht eines Souverains zu gleicher Zeit mit seinem Leben endete, nicht aber für die seltenen Fälle, in denen seine Macht vor dem Aufhören seines physischen Lebens endete, und mit einem dieser höchst seltenen Fälle habe die Convention es jetzt zu thun. Daß Jakob nicht mehr auf dem Throne sitze, hätten beide Häuser erklärt. Weder das gemeine Recht, noch das in den Gesetzen enthaltene Recht bezeichne irgend Jemanden als befugt, in der Zeit zwischen seiner Abdankung und seinem Ableben den Thron einzunehmen. Daraus folge, daß der Thron erledigt sei und daß die Häuser den Prinzen von Oranien ersuchen könnten, denselben einzunehmen. In der Geburtsordnung sei er allerdings nicht der Nächste, allein dies sei kein Nachtheil, sondern vielmehr gerade eine positive Empfehlung. Die erbliche Monarchie sei eine gute politische Institution, aber keineswegs heiliger als andere gute politische Institutionen. Leider hätten bigotte und servile Theologen es zu einem religiösen Mysterium gemacht, das fast eine eben so heilige Scheu erwecke und eben so unbegreiflich sei, als die Transsubstantiation selbst. Die Institution aufrecht zu erhalten, aber die nachtheiligen abergläubischen Begriffe zu entfernen, die man seit den letzten Jahren daran geknüpft, und die sie zu einem Fluche, anstatt zu einem Segen für die Gesellschaft gemacht hätten, müsse das Hauptbestreben der englischen Staatsmänner sein, und dieser Zweck werde am besten erreicht werden, wenn man einmal von der allgemeinen Erbfolgeordnung ein wenig abweiche und dann wieder zu derselben zurückkehre.

Versammlung bei dem Earl von Devonshire. [Es] wurden viele Versuche gemacht, um einen offenen Bruch zwischen der Partei des Prinzen und der Partei der Prinzessin zu verhüten. Eine große Versammlung wurde im Hause des Earl von Devonshire gehalten und daselbst lebhaft debattirt. Halifax war der Hauptsprecher für Wilhelm, Danby für Marien. Von Marien’s Gesinnungen wußte Danby nichts. Sie wurde seit einiger Zeit in London erwartet, war aber zuerst durch die Eismassen, welche die Flußmündungen versperrten, und nach eingetretenem Thauwetter durch heftige Westwinde in Holland, zurückgehalten worden. Wäre sie früher gekommen, so würde der Streit wahrscheinlich mit einem Male beigelegt worden sein. Auf der andren Seite war Halifax nicht ermächtigt irgend etwas im Namen Wilhelm’s zu thun. Der Prinz hatte, getreu seinem Versprechen, daß er die Einsetzung der Regierung der Convention überlassen werde, eine undurchdringliche Zurückhaltung bewahrt und hatte sich kein Wort, keinen Blick, keine Geberde entschlüpfen lassen, welche Zufriedenheit oder Mißfallen hätte verrathen können. Einer seiner Landsleute, der sein Vertrauen in hohem Maße genoß, war zu der Versammlung eingeladen und von den Peers dringend ersucht worden, daß er ihnen einige Aufschlüsse geben möchte. Er weigerte sich lange. Endlich aber gab er ihren Bitten insoweit nach, daß er sagte: „Ich kann die Gesinnung Seiner Hoheit nur muthmaßen. Wenn Sie es gern wissen wollen, was ich muthmaße, so will ich es Ihnen sagen: ich vermuthe, daß er nicht gern der Ceremonienmeister seiner Gemahlin werden möchte. Doch ich weiß nichts.“ — „Aber ich weiß nun etwas,“ erwiederte Danby. „Ich weiß genug, mehr als genug.“ Dann entfernte er sich und die Versammlung ging auseinander.[79]

Am 31. Januar wurde die so beendigte Privatdebatte im Hause der Peers öffentlich wieder aufgenommen. Dieser Tag war zur Feier des Nationaldankfestes bestimmt worden. Mehrere Bischöfe, darunter Ken und Sprat, hatten für diese Gelegenheit ein besonderes Gebet abgefaßt. Es ist vollkommen frei von Schmeicheleien wie von Gehässigkeiten, welche derartige Erzeugnisse damals nur zu oft verunzierten und hält vielleicht besser als irgend ein andres Gelegenheitsgebet, das seit zwei Jahrhunderten verfaßt wurde, einen Vergleich mit jenem herrlichen Muster reiner, erhabener und ergreifender Beredtsamkeit, mit dem allgemeinen Gebetbuche aus. Die Lords gingen am Morgen in die Westminsterabtei. Die Gemeinen hatten Burnet gebeten, in der Margarethenkirche vor ihnen zu predigen. Von ihm hatte man nicht zu fürchten, daß er in den Fehler verfallen werde, welcher den Tag vorher daselbst begangen worden war. Sein kräftiger und lebendiger Vortrag fand gewiß lauten Beifall bei seinen Zuhörern. Die Predigt wurde nicht allein auf Befehl des Hauses gedruckt, sondern auch zur Erbauung fremder Protestanten ins Französische übersetzt.[80] Der Tag wurde mit den bei solchen Gelegenheiten üblichen Festlichkeiten beschlossen. Die ganze Stadt strahlte von Feuerwerk und Freudenfeuern; der Kanonendonner und das Glockengeläute dauerten bis tief in die Nacht hinein; aber ehe die Lichter erloschen und die Straßen wieder still geworden waren, hatte ein Ereigniß stattgefunden, das die Freude des Volks dämpfte.

[79.] Dartmouth’s Note zu Burnet, I. 393. Dartmouth sagt, die Lords hätten Fagel diese Andeutung abgedrungen. Dies war ein Schreibfehler, der in einer eilig hingeschriebenen Anmerkung wohl zu entschuldigen ist; aber Dalrymple und Andere hätten einen so auffallenden Fehler nicht abschreiben sollen. Fagel war am 5. Dec. 1688, während sich Wilhelm in Salisbury und Jakob in Whitehall befand, in Holland gestorben. Die richtige Person war vermuthlich Dykvelt, Bentinck oder Zulestein, am wahrscheinlichsten Dykvelt.

[80.] Das Gebet sowohl als Burnet’s Predigt sind noch in unseren großen Bibliotheken zu finden und verdienen gelesen zu werden.

Debatte im Hause der Lords über die Frage der Thronerledigung. [Die] Peers hatten sich aus der Abtei in ihr Sitzungslokal begeben und die Discussion über die Lage der Nation wieder aufgenommen. Die letzten Worte des Beschlusses der Gemeinen wurden in Erwägung gezogen, und es zeigte sich bald, daß die Majorität nicht gemeint war, diesen Worten beizustimmen. Zu den nahe an fünfzig Lords, welche der Ansicht waren, daß Jakob noch der Königstitel gebühre, kamen jetzt noch sieben bis acht, welche behaupteten, daß derselbe schon auf Marien übergegangen sei. Als die Whigs sahen, daß ihre Gegner ihnen an Zahl überlegen waren, versuchten sie es, einen Vergleich zu Stande zu bringen. Sie schlugen deshalb vor, die Worte, welche den Thron für erledigt erklärten, wegzulassen und den Prinzen und die Prinzessin einfach zum König und zur Königin zu proklamiren. Es war augenscheinlich, daß eine solche Erklärung Alles was die Tories nicht zugestehen wollten, wenn nicht ausdrücklich aussprach, doch in sich schloß. Denn Niemand konnte behaupten, daß Wilhelm kraft des Geburtsrechts in das königliche Amt eingetreten war. Ein Beschluß, der ihn als König anerkannte, wäre demnach ein Wahlact gewesen, und wie konnte eine Wahl stattfinden ohne Erledigung?

Die Majorität für die Verneinung. [Der] Vorschlag der whiggistischen Lords wurde mit zweiundfünfzig gegen siebenundvierzig Stimmen verworfen. Dann wurde die Frage gestellt, ob der Thron erledigt sei. Hiermit waren einverstanden einundvierzig, nicht einverstanden fünfundfünfzig. Sechsunddreißig von der Minorität protestirten.[81]