[90.] Mulgrave’s Account of the Revolution. In den ersten drei Ausgaben habe ich diesen Vorgang unrichtig erzählt. Die Schuld lag größtentheils an mir selbst, zum Theil aber auch an Burnet, dessen nachlässiger Gebrauch des Fürworts „er“ mich irreführte. Burnet I. 858.
Die Conferenz zwischen den beiden Häusern. [Inzwischen] war die zu der freien Conferenz zwischen den Häusern festgesetzte Zeit herangekommen. Die Wortführer der Lords nahmen in vollem Ornat ihre Sitze auf der einen Seite der Tafel im sogenannten gemalten Saale (painted chamber) ein; aber auf der andren Seite drängte sich eine so große Anzahl von Mitgliedern des Hauses der Gemeinen, daß die Herren, welche die Frage erörtern sollten, nicht hindurchkommen konnten. Nicht ohne große Schwierigkeit und erst nach geraumer Zeit gelang es dem Stabträger, ihnen einen Weg zu bahnen.[91]
Endlich begann die Verhandlung. Die bei dieser Gelegenheit gehaltenen Reden sind vollständig auf uns gekommen. Es wird wenige Geschichtsforscher geben, welche den Bericht darüber nicht mit gespannter Neugierde zur Hand genommen und mit getäuschten Erwartungen wieder bei Seite gelegt hätten. Die zwischen den beiden Häusern obschwebende Streitfrage wurde von beiden Theilen als eine Rechtsfrage behandelt. Die Einwürfe der Lords gegen den Beschluß der Gemeinen waren formeller und technischer Art, ebenso auch die Entgegnungen. Somers vertheidigte den Gebrauch des Wortes Abdication durch Citate aus Grotius und Brissonius, Spigelius und Bartolus. Als er aufgefordert wurde, eine Autorität für die Behauptung anzuführen, daß England ohne Souverain sein könne, legte er die Parlamentsprotokolle vom Jahre 1399 vor, in denen ausdrücklich gesagt war, daß der Thron in der Zeit zwischen der Abdankung Richard’s II. und der Thronbesteigung Heinrich’s IV. vakant gewesen sei. Die Lords führten zur Widerlegung die Parlamentsprotokolle vom ersten Regierungsjahre Eduard’s IV. an, aus denen hervorging, daß die Urkunde von 1399 feierlich annullirt worden war. Sie behaupteten daher, der Precedenzfall, auf den Somers sich stützte, habe keine Gültigkeit mehr. Treby kam nun Somers zu Hülfe und legte die Parlamentsacten vom ersten Regierungsjahre Heinrich’s VII. vor, welche die Acte Eduard’s IV. aufhoben und demnach die Gültigkeit der Urkunde vom Jahre 1399 wiederherstellten. Nach einer mehrstündigen Discussion trennten sich die Disputanten.[92] Die Lords versammelten sich in ihrem Sitzungslokale. Man wußte sehr wohl, daß sie auf dem Punkte standen, nachzugeben und daß die Conferenz eine bloße Formalität gewesen war. Die Freunde Mariens hatten eingesehen, daß sie sie tief gekränkt hatten, indem sie sie als Nebenbuhlerin ihres Gemahls hingestellt. Einige von den Peers, welche früher für eine Regentschaft gestimmt hatten, waren entschlossen, wegzubleiben oder den Beschluß des Unterhauses zu unterstützen. Sie sagten, ihre Ansicht habe sich nicht geändert, aber eine Regierung sei immer besser als gar keine und die Nation könne eine Verlängerung dieser qualvollen Ungewißheit nicht ertragen. Selbst Nottingham, der im gemalten Saale die Discussion gegen die Gemeinen geleitet hatte, erklärte, sein Gewissen erlaube ihm zwar nicht, nachzugeben, es freue ihn aber, daß die Gewissen Anderer nicht so ängstlich seien. Mehrere Lords, die in der Convention noch nicht mit abgestimmt hatten, waren bewogen worden zu erscheinen; so Lord Lexington, der eben in aller Eil vom Continent herübergekommen war, der halb wahnsinnige Earl von Lincoln, der an Krücken gehende Earl von Carlisle, und der Bischof von Durham, der sich verborgen gehalten, um über das Meer zu flüchten, aber den Wink erhalten hatte, daß sein Benehmen in der kirchlichen Commission nicht gegen ihn geltend gemacht werden sollte, wenn er für die Feststellung der Regierung stimmen würde. Danby, welcher die von ihm verursachte Spaltung zu heilen wünschte, mahnte das Haus in einer Rede, die seine gewöhnlichen Vorträge an Genialität noch übertraf, einen Kampf nicht länger fortzusetzen, der dem Staate verderblich werden könne. Halifax unterstützte ihn kräftig. Der Muth der Gegner war gebrochen.
[91.] Commons’ Journals, Febr. 6. 1688/89.
[92.] Siehe Lords’ and Commons’ Journals, Feb. 6. 1688/89 und den Bericht über die Conferenz.
Die Lords geben nach. [Als] die Frage gestellt wurde, ob König Jakob die Regierung niedergelegt habe, sagten nur drei Lords Nichteinverstanden. Über die Frage, ob der Thron erledigt sei, wurde die Abstimmung verlangt, und es ergaben sich zweiundsechzig Einverstandene und siebenundvierzig Nichteinverstandene. Unmittelbar darauf wurde der Antrag gestellt und ohne Abstimmung angenommen, daß der Prinz und die Prinzessin von Oranien zum König und zur Königin von England erklärt werden sollten.[93]
Nottingham trug nun darauf an, daß die Fassung des Unterthaneneides und des Supremateides dergestalt abgeändert werden möchte, daß auch Diejenigen ihn mit gutem Gewissen leisten könnten, die, wie er selbst, den Beschluß der Convention mißbilligten, sich aber dennoch vorgenommen hätten, loyale und gehorsame Unterthanen der neuen Souveraine zu sein. Gegen diesen Antrag wurde kein Einwurf erhoben. Es kann allerdings kaum bezweifelt werden, daß die Whigführer und diejenigen toryistischen Lords, deren Stimmen bei der letzten Abstimmung den Ausschlag gegeben, sich vorher über diesen Punkt verständigt hatten. Die neuen Eidformeln wurden den Gemeinen zu gleicher Zeit mit dem Beschlusse, daß der Prinz und die Prinzessin von Oranien als König und Königin proklamirt werden sollten, zugesandt.[94]
[93.] Lords’ Journals, Feb. 6. 1688/89; Clarendon’s Diary; Burnet, I. 822, und Dartmouth’s Note; Citters, 8.(18.) Febr. In Betreff der Zahlen habe ich mich an Clarendon gehalten. Einige Schriftsteller geben die Majorität kleiner, andere größer an.
[94.] Lords’ Journals, Feb. 6, 7. 1688/89; Clarendon’s Diary.
Es werden neue Gesetze zur Sicherung der Freiheit vorgeschlagen. [Man] wußte nun, wem die Krone verliehen werden sollte. Jetzt waren noch die Bedingungen der Verleihung zu bestimmen. Die Gemeinen hatten einen Ausschuß ernannt, welcher die zweckmäßig erscheinenden Schritte zur Sicherung des Gesetzes und der Freiheit gegen die Angriffe zukünftiger Regenten erwägen sollte, und der Ausschuß hatte einen Bericht erstattet.[95] Dieser Bericht empfahl erstens, daß die großen Prinzipien der Verfassung, welche der entthronte König verletzt hatte, feierlich bestätigt und daß zweitens verschiedene neue Gesetze zur Beschränkung der Prärogative und zur Läuterung der Justizpflege erlassen werden sollten. Die meisten Vorschläge des Ausschusses waren vortrefflich, aber es war schlechterdings unmöglich, daß die Häuser in einem Monate, und selbst in einem Jahre so zahlreiche, so mannichfaltige und so wichtige Angelegenheiten erledigen konnten. Es war unter andrem vorgeschlagen, daß die Miliz neu organisirt, das Recht des Souverains, die Parlamente zu prorogiren und aufzulösen, beschränkt und die Dauer der Parlamente begrenzt werden sollte; daß bei einer parlamentarischen Anklage keine Berufung an die königliche Gnade mehr zulässig sein, daß den protestantischen Dissenters Duldung gewährt, daß das Verbrechen des Hochverraths genauer bestimmt, daß Hochverrathsprozesse in einer die Unschuld mehr schützenden Weise geführt, daß die Richter auf Lebenszeit angestellt, daß die Ernennungsart der Sheriffs abgeändert werden, daß die Wahl der Geschwornen hinfüro in einer Weise stattfinden sollte, welche Parteilichkeit und Bestechung ausschloß, daß der Gebrauch, bei der Kings Bench Criminalklagen anhängig zu machen, abgeschafft, daß der Kanzleigerichtshof reformirt, daß die Gebühren der öffentlichen Beamten regulirt und daß die Quo-Warranto-Acte verbessert werden sollte. Es war augenscheinlich, daß eine umsichtige und besonnene Gesetzgebung über diese Gegenstände das Werk mehr als einer geschäftsreichen Session sein mußte, und eben so augenscheinlich war es, daß eine übereilte und unreife Gesetzgebung über so wichtige Dinge neue Mißstände erzeugen würde, schlimmer als die, welche sie vielleicht beseitigen konnte. Wenn der Ausschuß alle die Reformen aufzählen wollte, welche vor der Wiederbesetzung des Thrones bewerkstelligt werden mußten, so war die Liste unsinnig lang. Wollte er dagegen eine Liste aller Reformen geben, welche die gesetzgebende Versammlung zur geeigneten Zeit durchführen sollte, so war die Liste sehr unvollständig. Sobald der Bericht vorgelesen war, erhob sich in der That ein Mitglied nach dem andren, um einen Zusatz zu beantragen. Es wurde vorgeschlagen und angenommen, daß der Stellenverkauf verboten, die Habeascorpusacte wirksamer gemacht und das Gesetz über die Mandamus[96] revidirt werden sollte. Der eine Gentleman griff die Herdgeldeinnehmer, ein andrer die Acciseeinnehmer an, und das Haus beschloß, daß den Mißbräuchen dieser beiden Beamtenklassen ein Ziel gesetzt werden sollte. Ein höchst merkwürdiger Umstand ist es, daß, während das ganze militairische, gerichtliche und fiskalische System so durchgemustert wurde, kein einziger Volksvertreter die Aufhebung des Gesetzes beantragte, welches die Presse einer Censur unterwarf. Selbst die aufgeklärtesten Männer begriffen damals noch nicht, daß die Freiheit der Discussion die Hauptschutzwehr aller anderen Freiheiten ist.[97]