[95.] Commons’ Journals, Jan. 29., Feb. 2. 1688/89.

[96.] Die Befehle der Kings Bench an untergeordnete Gerichte, so genannt nach dem Anfangsworte. Der Übersetzer.

[97.] Commons’ Journals, Feb. 2. 1688/89.

Streitigkeiten und Vergleich. [Das] Haus war in großer Verlegenheit. Einige Redner erklärten mit Heftigkeit, man habe schon zu viel Zeit verloren und die Regierung müsse ohne noch einen einzigen Tag zu säumen, festgestellt werden. Die Gesellschaft sei besorgt, der Verkehr stocke, der englischen Colonie in Irland drohe die Gefahr des Untergangs, ein auswärtiger Krieg stehe zu befürchten, der verbannte Tyrann könne binnen wenigen Wochen mit einer französischen Armee in Dublin sein und von Dublin aus könne er bald nach Chester übersetzen. Sei es nicht wahnsinnig, in einer so kritischen Zeit den Thron unbesetzt zu lassen, und während die ganze Existenz der Parlamente gefährdet sei, die Zeit mit Debattirung über die Frage zu vergeuden, ob die Parlamente durch den Souverain oder durch sich selbst prorogirt werden sollten? Auf der andren Seite wurde gefragt, ob die Convention ihre Aufgabe damit gelöst zu haben glaube, daß sie einen Fürsten vom Throne gestürzt und einen andren auf denselben erhoben habe? Gewiß, jetzt oder nie sei es Zeit, die öffentliche Freiheit durch Schutzwehren zu sichern, welche den Übergriffen der Prärogative wirksam vorbeugen könnten.[98] Die auf beiden Seiten geltend gemachten Gründe waren ohne Zweifel von großem Gewicht. Die talentvollsten Führer der Whigpartei, unter denen Somers rasch einen großen Einfluß erlangte, schlugen einen Mittelweg vor. Das Haus, sagten sie, habe zwei Ziele im Auge, welche streng von einander geschieden werden müßten. Das eine Ziel sei die Sicherung der alten Verfassung des Reichs gegen ungesetzliche Angriffe, das andre die Verbesserung dieser Verfassung durch gesetzliche Reformen. Das erstere Ziel könne dadurch erreicht werden, daß man den Anspruch der englischen Nation auf ihre alten Freiheiten durch Aufnahme in den Beschluß, welcher die neuen Souveraine auf den Thron erhob, feierlich verbriefe, so daß der König seine Krone und das Volk seine Rechte kraft einer und der nämlichen Urkunde besitze. Der letztere Gegenstand werde einen ganzen Band sorgfältig ausgearbeiteter Gesetze erfordern. Der erstere Zweck könne in einem Tage, der zweite kaum in fünf Jahren erreicht werden. Über jenen seien alle Parteien einig; über diesen herrsche große Meinungsverschiedenheit. Kein Mitglied beider Häuser werde einen Augenblick zögern dafür zu stimmen, daß der König die Steuern nicht ohne Bewilligung des Parlaments erheben dürfe; aber es werde schwerlich ein neues Gesetz über das Verfahren in Hochverrathsprozessen entworfen werden können, das nicht lange Debatten hervorrufen und von dem Einen als ungerecht gegen den Angeklagten, von dem Andren als ungerecht gegen die Krone verworfen werden würde. Die Aufgabe einer außerordentlichen Versammlung der Stände des Reiches sei nicht, die gewöhnlichen Arbeiten eines Parlaments zu erledigen, die Gebühren des Kanzleigerichts zu reguliren, und den ungesetzlichen Forderungen der Visitatoren vorzubeugen, sondern vielmehr die große Regierungsmaschine wieder in Gang zu bringen. Wenn dies geschehen sei, dann würde es an der Zeit sein zu fragen, welcher Verbesserungen unsere Institutionen bedürften, auch habe diese Verzögerung durchaus keine Gefahr, denn ein Souverain, der lediglich durch die Wahl der Nation regiere, könne einer Verbesserung, welche die Nation durch das Organ ihrer Vertreter verlange, seine Zustimmung unmöglich lange verweigern.

Aus diesen Gründen beschlossen die Gemeinen mit weiser Vorsicht, alle Reformen so lange aufzuschieben, bis die alte Verfassung des Reichs in allen ihren Theilen wiederhergestellt sein würde und unverzüglich den Thron zu besetzen, ohne Wilhelm und Marien eine andre Verpflichtung aufzulegen, als daß sie den bestehenden Gesetzen Englands gemäß regierten. Damit die zwischen den Stuarts und der Nation streitig gewesenen Fragen nie wieder aufgeregt werden möchten, wurde beschlossen, daß das Instrument, durch welches der Prinz und die Prinzessin von Oranien auf den Thron berufen und die Thronfolgeordnung festgestellt wurde, die Grundprinzipien der Verfassung auf das Bestimmteste und Feierlichste darlegen sollte.

[98.] Grey’s Debates; Burnet, I. 822.

Die Rechtserklärung. [Diese] unter der Bezeichnung „Rechtserklärung“ bekannte Urkunde wurde durch einen Ausschuß, in welchem Somers den Vorsitz führte, entworfen. Daß dieser junge Advokat von niederer Herkunft schon zehn Tage, nachdem er zum ersten Male im Hause der Gemeinen gesprochen, zu einem so ehrenvollen und wichtigen Posten in einem mit geschickten und erfahrenen Männern gefüllten Parlamente ernannt wurde, beweist zur Genüge die Überlegenheit seines Geistes. In wenigen Stunden war die Erklärung entworfen und von den Gemeinen gebilligt. Die Lords nahmen sie ebenfalls mit einigen unwesentlichen Abänderungen an.[99]

Die Erklärung begann mit einer Aufzählung der Verbrechen und Fehler, welche eine Revolution nothwendig gemacht hatten. Jakob habe in das Gebiet der Gesetzgebung eingegriffen, er habe bescheidenes Petitioniren als Verbrechen behandelt, habe die Kirche durch ein gesetzwidriges Tribunal tyrannisirt, habe ohne Zustimmung des Parlaments Steuern erhoben und in Friedenszeiten ein stehendes Heer unterhalten, habe die Wahlfreiheit verletzt und den Gang der Rechtspflege willkürlich abgeändert. Handlungen, welche nach dem Gesetz nur vom Parlament untersucht werden könnten, wären zu Klagobjecten bei der Kings Bench gemacht worden. Es seien parteiische und bestochene Geschworne ernannt, von Gefangenen übermäßig hohe Kautionen verlangt, barbarische und ungebräuchliche Strafen verhängt und das Vermögen von Angeklagten noch vor ihrer Überführung anderweitig vergeben worden. Der Mann, unter dessen Autorität dies Alles geschehen sei, habe die Regierung niedergelegt. Der Prinz von Oranien, den Gott zum ruhmvollen Werkzeuge der Befreiung der Nation von Aberglauben und Tyrannei berufen, habe die Stände des Reichs aufgefordert, zusammenzutreten und sich über die Sicherung der Religion, des Gesetzes und der Freiheit zu berathen. Nach stattgefundener Berathung hatten die Lords und die Gemeinen beschlossen, zuerst nach dem Beispiele ihrer Vorfahren die alten Rechte und Freiheiten Englands zu bestätigen. Es werde demgemäß erklärt, daß die neuerdings angemaßte und ausgeübte Dispensationsgewalt gesetzlich nicht bestehe, daß der Souverain ohne Bewilligung des Parlaments von dem Unterthan kein Geld erheben dürfe und daß ohne Zustimmung des Parlaments in Friedenszeiten kein stehendes Heer gehalten werden könne. Das Petitionsrecht der Unterthanen, das Recht der Wahlmänner, die Volksvertreter nach ihrem freien Ermessen zu wählen, das Recht der Parlamente auf Freiheit der Discussion und das Recht der Nation auf eine reine und schonende, dem Geiste ihrer eigenen milden Gesetze entsprechende Ausübung der Rechtspflege werde feierlich anerkannt und bestätigt. Alle diese Dinge verlange die Convention im Namen der ganzen Nation als das unbestreitbare Erbtheil der Engländer. Nachdem die Lords und Gemeinen so die Grundprinzipien der Verfassung gewahrt, hätten sie in dem festen Vertrauen, daß der Befreier die von ihm geretteten Gesetze und Freiheiten heilig halten werde, beschlossen, daß Wilhelm und Marie, Prinz und Prinzessin von Oranien, auf gemeinsame und einzelne Lebenszeit zum König und zur Königin von England erklärt werden und daß während der Dauer ihres gemeinsamen Lebens die Verwaltung der Regierung dem Prinzen allein zustehen solle. Nach ihnen sollte die Krone der Nachkommenschaft Mariens, dann der Prinzessin Anna und ihrer Nachkommenschaft, und dann der Nachkommenschaft Wilhelm’s zufallen.

[99.] Commons’ Journals. Feb. 4, 8, 11, 12.: Lords’ Journals. Feb. 9, 11, 12. 1688/89.

Ankunft Mariens. [Inzwischen] hatte der Wind aufgehört, aus Westen zu wehen. Das Schiff, an dessen Bord sich die Prinzessin von Oranien befand, lag am 11. Februar auf der Höhe von Margate und am folgenden Morgen ging es bei Greenwich vor Anker.[100] Marie wurde mit vielen Äußerungen der Freude und Zuneigung empfangen; aber ihr Benehmen verletzte die Tories und wurde selbst von den Whigs nicht für tadellos gehalten. Eine junge Frau, welche durch ein so trauriges und verhängnisvolles Geschick wie das, welches über den fabelhaften Häusern des Labdacus und Pelops waltete, in eine solche Lage versetzt worden war, daß sie, ohne ihre Pflichten gegen Gott, gegen ihren Gemahl und gegen ihr Vaterland zu verletzen, sich nicht weigern konnte, den Thron einzunehmen, von dem so eben ihr Vater herabgestürzt worden war, hatte betrübt oder wenigstens ernst gestimmt sein sollen. Marie aber war nicht blos heiter, sondern sogar ausgelassen lustig. Es wurde versichert, sie habe Whitehall mit einer kindischen Freude darüber, daß sie nun die Herrin eines so schönen Schlosses sein sollte, betreten, sei durch alle Zimmer gelaufen, habe in alle Nebenkabinette geblickt und selbst die Kissen des Staatsbettes untersucht, ohne, wie es schien, daran zu denken, wer diese prachtvollen Gemächer zuletzt bewohnt hatte. Burnet, der sie bis dahin als einen Engel in Menschengestalt betrachtet hatte, konnte bei dieser Gelegenheit nicht umhin, sie zu tadeln. Er war um so mehr erstaunt über ihr Benehmen, da sie an dem Tage, als er im Haag von ihr Abschied nahm, wenn auch fest überzeugt, daß sie den Pfad der Pflicht ging, doch sehr niedergeschlagen gewesen war. Später erklärte sie ihm, als ihrem Gewissensrath, ihr damaliges Benehmen. Wilhelm hatte ihr geschrieben, daß einige von Denen, welche ihr Interesse von dem seinigen zu trennen versucht hatten, ihre Machinationen noch immer fortsetzten; sie hätten ausgesprengt, daß sie sich für beeinträchtigt halte, und wenn sie daher ein betrübtes Gesicht zeigte, so würde dies dem Gerede Grund geben. Er bat sie daher, bei ihrem ersten Erscheinen heiter und vergnügt auszusehen. Ihr Herz, sagte sie, sei allerdings von der Heiterkeit weit entfernt gewesen; aber sie habe ihr Möglichstes gethan und aus Besorgniß, daß sie eine ihren Gefühlen widerstreitende Rolle nicht gut werde durchführen können, habe sie dieselbe übertrieben. Ihr Benehmen rief ganze Riese von Spottschriften in Prosa und in Versen hervor; sie verlor dadurch in der Meinung einiger Personen, auf deren Achtung sie Werth legte, und die Welt erfuhr erst, nachdem sie dem Bereiche des Lobes und des Tadels entrückt war, daß das Benehmen, das ihr den Vorwurf des Leichtsinns und der Gefühllosigkeit zugezogen hatte, in Wirklichkeit ein seltener Beweis von der vollkommenen Uneigennützigkeit und Hingebung war, deren der Mann gar nicht fähig zu sein scheint und die man nur zuweilen bei dem Weibe findet.[101]