[100.] London Gazette, Feb. 14. 1688/89; Citters, 12.(22.) Febr.

[101.] Duchess of Marlborough’s Vindication; Review of the Vindication; Burnet, I. 781, 825, und Dartmouth’s Note; Evelyn’s Diary, Feb. 21. 1688/89.

Anbietung und Annahme der Krone. [Am] Mittwoch den 13. Februar Morgens waren der Hof von Whitehall und alle benachbarten Straßen mit Neugierigen angefüllt. Das prächtige Bankethaus, das Meisterstück Inigo’s und mit Meisterwerken von Rubens ausgeschmückt, war zu einer großen Ceremonie hergerichtet. Die Wände entlang war die Leibgarde aufgestellt. Zur Rechten unweit des nördlichen Eingangs hatte sich eine große Anzahl Peers versammelt. Zur Linken standen die Gemeinen mit ihrem Sprecher und dem Scepterträger. Die südliche Thür wurde geöffnet und der Prinz und die Prinzessin von Oranien traten zusammen ein und nahmen unter dem Thronhimmel Platz.

Beide Häuser kamen nun mit tiefen Verbeugungen näher. Wilhelm und Marie gingen ihnen einige Schritte entgegen. Halifax und Powle, jener zur Rechten, dieser zur Linken, traten vor und Halifax sprach. Die Convention, sagte er, habe sich zu einem Beschlusse geeinigt, den er Ihre Hoheiten anzuhören bitte. Sie gaben ihre Einwilligung und der Schriftführer des Oberhauses las mit lauter Stimme die Rechtserklärung vor. Als er geendet hatte, bat Halifax den Prinzen und die Prinzessin im Namen aller Stände des Reichs, die Krone anzunehmen.

Wilhelm antwortete für sich und seine Gemahlin, daß die Krone in ihren Augen einen um so höheren Werth habe, weil sie ihnen als ein Zeichen des Vertrauens der Nation angeboten werde. „Wir nehmen das, was Sie uns angeboten haben, dankend an,“ sagte er, und versicherte dann für seine Person, daß die Gesetze Englands, die er schon einmal vertheidigt, die Richtschnur seines Verhaltens sein sollten, daß er sich bestreben werde, das Wohl des Landes zu fördern, daß er über die Mittel und Wege dazu stets den Rath der beiden Häuser einholen und auf ihr Urtheil mehr geben werde, als auf sein eignes.[102] Diese Worte wurden mit einem Beifallssturme aufgenommen, den man unten auf den Straßen hörte und auf den alsbald ein tausendstimmiges Hurrah antwortete. Die Lords und Gemeinen verließen hierauf unter den gebührenden Ehrfurchtsbezeigungen das Bankethaus und begaben sich in feierlichem Zuge nach dem Haupteingange von Whitehall, wo die Herolde und Staatsboten in ihren prächtigen Wappenröcken warteten.

[102.] Lords’ und Commons’ Journals, Feb. 14. 1688/89; Citters, 15.(25.) Febr. Citters legt Wilhelm noch stärkere Äußerungen von Achtung vor der Autorität des Parlaments in den Mund, als sie in den Protokollen stehen; aus Powle’s Reden aber ergibt es sich, daß die Angabe in den Protokollen nicht ganz richtig war.

Wilhelm und Marie werden ausgerufen. [Die] ganze Strecke bis Charing Croß war ein Meer von Köpfen. Die Pauken erdröhnten, die Trompeten schmetterten und der Wappenkönig proklamirte mit lauter Stimme den Prinzen und die Prinzessin von Oranien als König und Königin von England, forderte alle Engländer auf, von diesem Augenblicke an den neuen Souverainen Treue und Gehorsam zu schenken und bat den Himmel, der schon eine so augenfällige Befreiung unsrer Kirche und unsrer Nation herbeigeführt, daß er Wilhelm und Marien mit einer langen und glücklichen Regierung segnen möchte.[103]

[103.] London Gazette, Feb. 14. 1688/89; Lords’ und Commons’ Journals, Feb. 13; Citters, 15.(25.) Febr.; Evelyn’s Diary, Feb. 21.

Eigenthümlicher Character der englischen Revolution. [Die] englische Revolution war somit vollendet. Wenn wir sie mit den Revolutionen vergleichen, welche während der letzten sechzig Jahre so manche Regierung gestürzt haben, so muß uns ihr eigenthümlicher Character nothwendig auffallen. Warum dieser Character so eigenthümlich war, ist leicht zu erklären, scheint aber doch von Lobrednern wie von Tadlern nicht immer begriffen worden zu sein.

Die festländischen Revolutionen des achtzehnten und neunzehnten Jahrhunderts fanden in Ländern statt, wo jede Spur der beschränkten Monarchie des Mittelalters längst verwischt war. Das Recht des Fürsten, Gesetze zu machen und Geld zu erheben, war seit vielen Generationen nicht bestritten worden. Sein Thron wurde durch ein großes stehendes Heer beschützt. Seine Verwaltung konnte ohne die größte Gefahr, selbst in den wildesten Ausdrücken nicht getadelt werden. Die persönliche Freiheit seiner Unterthanen hing lediglich von seinem Willen ab. Es gab keine einzige Institution mehr, die, soweit die ältesten Leute zurückdenken konnten, den Unterthan gegen die ärgsten Excesse der Tyrannei wirksamen Schutz gewährt hätte. Die großen Rathsversammlungen, welche ehemals die königliche Gewalt beschränkten, waren der Vergessenheit anheimgefallen. Ihre Zusammensetzung und ihre Privilegien waren nur noch Alterthumsforschern bekannt. Wir dürfen uns daher nicht wundern, daß, wenn es Menschen, die so regiert worden waren, gelang, einer im Stillen schon seit langer Zeit gehaßten Regierung die höchste Gewalt zu entreißen, sie voll ungeduldigen Verlangens waren, zu zerstören, und unfähig wieder aufzubauen, daß jede glänzende Neuerung sie bezauberte, daß sie alle an das alte System erinnernden Titel, Ceremonien und Ausdrücke verbannten, und daß sie, ihrer eigenen nationalen Vergangenheit und Tradition überdrüssig, in den Schriften von Theoretikern nach Regierungsprinzipien suchten, oder mit unwissender und widerlicher Affectation die Patrioten von Athen und Rom nachäfften. Eben so wenig dürfen wir uns wundern, daß auf den heftigen Ausbruch des revolutionairen Geistes eine nicht minder heftige Reaction folgte und die Unordnung sofort einen härteren Despotismus erzeugte als der, aus dem sie entstanden war.