Wären wir in der nämlichen Lage gewesen, wäre Strafford sein Lieblingsplan „Durch“ gelungen, hätte er eine eben so zahlreiche und wohl disciplinirte Armee gebildet, wie sie Cromwell einige Jahre später bildete, hätte eine Reihe ähnlicher Richtersprüche, wie die, welche das Schatzkammergericht in der Angelegenheit des Schiffsgeldes fällte, das Recht der Besteuerung des Volks auf die Krone übertragen, hätten die Sternkammer und die Hohe Commission nach wie vor einem Jeden, der seine Stimme gegen die Regierung zu erheben wagte, mit Geldstrafen belegt, verstümmelt und eingekerkert, wäre die Presse bei uns so vollständig geknechtet worden, wie in Wien oder in Neapel, hätten unsere Könige allmälig die ganze gesetzgebende Gewalt an sich gezogen, wären sechs Generationen von Engländern ohne eine einzige Parlamentssession vorübergegangen, und hätten wir uns dann endlich in einem Augenblicke wilder Aufwallung gegen unsere Herren erhoben, welch’ einen Ausbruch würde dies gegeben haben! Mit welch’ einem furchtbaren Krachen, das bis an die entferntesten Enden der Welt gehört und gefühlt worden wäre, würde das ganze gewaltige Gebäude der menschlichen Gesellschaft zusammengestürzt sein! Wie viele Tausende von Verbannten, einst die glücklichsten und gebildetsten Mitglieder dieses großen Volkes, würden in den Städten des Festlandes ihr Brot erbettelt oder in den ungelichteten Wäldern Amerika’s in Hütten von Baumrinde ein Obdach gesucht haben! Wie oft würden wir das Straßenpflaster von London zu Barrikaden aufgethürmt, die Häuser von Kugeln zerrissen, die Gassen von Blut schäumend gesehen haben! Wie oft würden wir selbst in wilder Leidenschaft von einem Extrem zum andren übergesprungen sein, gegen die Anarchie im Despotismus Hülfe gesucht haben und durch den Despotismus wieder zur Anarchie getrieben worden sein! Wie viele Jahre des Blutvergießens und der Verwirrung würde es uns gekostet haben, ehe wir nur die Anfangsgründe der Staatswissenschaft gelernt hätten! Wie viele kindische Theorien würden uns getäuscht haben! Wie viele rohe und schlecht erwogene Verfassungen würden wir aufgerichtet haben, nur um sie wieder umstürzen zu sehen! Glücklich hätten wir uns noch preisen können, wenn eine harte Schule von einem halben Jahrhundert genügt hätte, uns zum Genuß der wahren Freiheit tauglich zu machen.
Diesen Calamitäten beugte unsre Revolution vor. Sie war eine streng defensive Revolution und hatte Verjährung und Legitimität auf ihrer Seite. Bei uns, und bei uns allein hatte sich eine beschränkte Monarchie des dreizehnten Jahrhunderts unverändert bis ins siebzehnte erhalten. Unsere parlamentarischen Institutionen standen noch in voller Kraft. Die Hauptprinzipien unsrer Verfassung waren vortrefflich. Sie waren zwar nicht förmlich und genau in einer geschriebenen Urkunde festgestellt, aber sie fanden sich zerstreut in unseren alten, trefflichen Gesetzen, und, was noch viel wichtiger war, sie hatten seit vier Jahrhunderten in den Herzen aller Engländer feste Wurzeln gefaßt. Daß ohne Bewilligung der Vertreter der Nation kein Gesetz gegeben, keine Steuer erhoben, keine regulaire Armee gehalten, Niemand nach Willkür des Souverains nur einen Tag in Haft gesetzt und kein Werkzeug der Regierung sich zur Rechtfertigung wegen der Verletzung eines Rechts auch des geringsten Unterthanen auf einen königlichen Befehl berufen konnte: dies waren in den Augen der Whigs wie der Tories Grundgesetze des Reichs. Ein Land, das solche Grundgesetze hatte, bedurfte keiner neuen Verfassung.
Aber wenn es auch keiner neuen Verfassung bedurfte, so war es doch klar, daß Veränderungen vorgenommen werden mußten. Die schlechte Regierung der Stuarts und die dadurch erzeugten Unruhen bewiesen hinreichend, daß unsre Verfassung an irgend einer Stelle mangelhaft war, und diesen Mangel zu entdecken und ihm abzuhelfen, war die Aufgabe der Convention.
Mehrere wichtige Fragen waren noch immer streitig. Unsre Verfassung war in einer Zeit entstanden, wo die Staatsmänner nicht gewohnt waren, genaue Definitionen zu machen. Es hatten sich daher fast unmerklich mit ihren Prinzipien unvereinbare und selbst ihrer Existenz gefährliche Anomalien gebildet, welche nach und nach die Kraft der Verjährung erworben hatten, weil sie viele Jahre lang keine ernsten Nachtheile herbeigeführt. Das Abhülfsmittel für diese Übel bestand darin, daß man die Rechte des Volks in solchen Ausdrücken feststellte, welche allem Streite ein Ende machten, und daß man erklärte, kein Precedenzfall könne irgend eine Verletzung dieser Rechte entschuldigen.
Wenn dies geschehen war, so konnten unsere Regenten unmöglich das Gesetz noch mißverstehen; wenn aber nicht noch etwas Andres geschah, war es durchaus nicht unwahrscheinlich, daß sie es dennoch verletzten. Leider hatte die Kirche seit langer Zeit die Nation gelehrt, daß unter allen unseren Institutionen die erbliche Monarchie allein göttlich und unverletzbar sei, daß das Recht des Hauses der Gemeinen auf einen Antheil an der gesetzgebenden Gewalt ein bloß menschliches Recht sei, daß aber das Recht des Königs auf den Gehorsam seines Volks von oben stamme, daß die Magna Charta ein Gesetz sei, das von denen, die es gemacht hätten, wieder aufgehoben werden könne, daß aber die Regel, welche die Prinzen von königlichem Geblüt nach der Erbfolgeordnung auf den Thron beriefe, göttlichen Ursprungs und daß jede dieser Regel widerstreitende Parlamentsacte null und nichtig sei. Es liegt auf der Hand, daß in einem Staate, wo solche abergläubische Begriffe vorherrschen, die verfassungsmäßige Freiheit stets gefährdet sein muß. Eine Macht, welche blos als eine menschliche Anordnung betrachtet wird, kann kein wirksamer Zügel für eine Macht sein, die für eine Verordnung Gottes angesehen wird. Man wird vergebens hoffen, daß Gesetze, so vortrefflich sie auch sein mögen, auf die Dauer einen König zügeln werden, der nach seiner eigenen, wie nach der Meinung eines großen Theils seines Volks eine ungleich höhere Autorität besitzt, als jene Gesetze. Dem Königstitel diese geheimnißvollen Attribute zu nehmen und das Prinzip festzustellen, daß die Könige auf Grund eines Rechtes regieren, das sich in keiner Weise von dem Rechte unterscheidet, nach welchem die Freisassen Grafschaftsvertreter wählen, oder die Richter Verhaftsbefehle ausstellen, war zur Sicherung unserer Freiheiten durchaus nothwendig.
So hatte die Convention zwei große Pflichten zu erfüllen: erstens die Grundgesetze des Reichs von aller Zweideutigkeit zu reinigen, und zweitens aus dem Geiste der Regierenden wie der Regierten die irrige und verderbliche Meinung auszurotten, daß die königliche Prärogative etwas Erhabeneres und Geheiligteres sei als jene Grundgesetze. Das erstere Ziel wurde durch den feierlichen Eingang der Rechtserklärung erreicht, das andre durch den Beschluß, welcher den Thron für erledigt erklärte und Wilhelm und Marien einlud, denselben einzunehmen.
Die Veränderung scheint unbedeutend zu sein. Nicht ein einziges Kleinod der Krone wurde angetastet, nicht ein einziges neues Recht wurde dem Volke gegeben. Das ganze englische Recht im Allgemeinen wie im Besonderen war nach der Ansicht der größten Juristen, wie Holt und Treby, Maynard und Somers, nach der Revolution noch genau das nämliche wie vor derselben. Einige streitige Punkte waren nach dem Ausspruche der besten Juristen entschieden worden und es hatte eine kleine Abweichung von dem regelmäßigen Gange der Thronfolge stattgefunden. Dies war Alles, und es war genug.
Wie unsre Revolution eine Vertheidigung alter Rechte war, so wurde sie auch mit strenger Beobachtung alter Formalitäten vollbracht. Fast in jedem Worte und Schritte kann man eine tiefe Verehrung der Vergangenheit erkennen. Die Stände des Reichs beriethen sich in den alten Hallen und nach den alten parlamentarischen Regeln. Powle wurde nach der althergebrachten Form von dem Antragsteller und dem Unterstützer zu seinem Präsidentenstuhle geführt. Der Scepterträger führte die Abgesandten der Lords an den Tisch der Gemeinen und es wurden die drei pflichtmäßigen Verbeugungen gemacht. Die Conferenz wurde mit allen alterthümlichen Formalitäten abgehalten. Auf der einen Seite der Tafel im gemalten Saale saßen die Wortführer der Lords bedeckten Hauptes und in ihren mit Hermelin und Gold besetzten Mänteln. Die Wortführer der Gemeinen standen entblößten Hauptes auf der andren Seite. Die Reden bilden einen fast komischen Contrast gegen die Revolutionsrhetorik jedes andren Landes. Beide englische Parteien waren darüber einig, die alten constitutionellen Überlieferungen des Reichs mit feierlicher Ehrerbietung zu behandeln. Die Frage war nur, wie diese Überlieferungen zu verstehen seien. Die Vertheidiger der Freiheit sprachen kein Wort von der natürlichen Gleichheit der Menschen und der unveräußerlichen Souverainetät des Volks, von Harmodius oder Timoleon, von Brutus dem Älteren oder Brutus dem Jüngeren. Als man ihnen sagte, daß die Krone nach englischem Recht im Augenblicke ihrer Erledigung auf den nächsten Erben übergehen müsse, so erwiederten sie, daß nach englischem Rechte ein lebender Mensch keinen Erben haben könne. Als man ihnen sagte, der Fall sei noch nie vorgekommen, daß der Thron für erledigt erklärt worden wäre, so legten sie aus den im Tower aufbewahrten Urkunden ein fast dreihundert Jahr altes Pergament vor, auf welchem in wunderlicher Schrift und in barbarischem Latein geschrieben stand, daß die Stände des Reichs den Thron eines treulosen und tyrannischen Plantagenet für erledigt erklärt hatten. Als endlich der Streit beigelegt war, wurden die neuen Herrscher mit dem althergebrachten Gepränge ausgerufen. Der ganze phantastische Pomp des Heroldwesens war dabei: Clarencieux und Norroy, Portcullis und Rouge Dragon[104], die Trompeten, die Banner und die mit Löwen und Lilien gestickten grotesken Wappenröcke. Auch der Titel „König von Frankreich,“ den der Sieger von Cressy sich beigelegt, wurde von den königlichen Titulaturen nicht ausgeschlossen. Uns, die wir das Jahr 1848 erlebt haben, muß es fast als ein Wortmißbrauch erscheinen, daß man einer mit so reiflicher Überlegung, mit so ruhiger Besonnenheit und so ängstlicher Beobachtung der herkömmlichen Etikette bewerkstelligten Veränderung den schrecklichen Namen einer Revolution giebt.
Und doch war diese Revolution, obgleich die mindest gewaltsame aller Revolutionen, die wohlthätigste von allen. Sie entschied für immer die große Frage, ob das volksthümliche Element, das sich seit den Zeiten der Fitzwalter und de Monfort in der englischen Verfassung vorfand, durch das monarchische Element zerstört werden, oder ob es sich frei sollte entwickeln und das vorherrschende werden dürfen. Der Kampf zwischen den beiden Prinzipien war lang, heftig und zweifelhaft gewesen. Er hatte vier Regierungen hindurch gedauert und hatte Aufstände, Staatsprozesse, Rebellionen, Schlachten, Belagerungen, Proscriptionen und Justizmorde herbeigeführt. Bald hatte es den Anschein gehabt, als ob die Freiheit, bald wieder, als ob die Monarchie auf dem Punkte stände unterzugehen. Viele Jahre lang war die eine Hälfte der Kraft Englands beschäftigt gewesen, die andre Hälfte zu bekämpfen. Die ausübende Gewalt und die gesetzgebende Gewalt hatten einander in ihrer Thätigkeit so gehemmt, daß der Staat in Europa fast keine Bedeutung gehabt hatte. Der Wappenkönig, welcher Wilhelm und Marien vor dem Eingange von Whitehall proklamirte, verkündete sehr wahr, daß dieser große Kampf nun vorüber sei, daß vollkommene Einigkeit zwischen dem Throne und dem Parlamente obwalte, daß das so lange abhängige und erniedrigte England wieder eine Macht ersten Ranges geworden sei, daß die alten Gesetze, welche die Prärogative beschränkten, hinfüro eben so heilig wie die Prärogative selbst gehalten und bis zu allen ihren Consequenzen durchgeführt, daß die ausübende Verwaltung in Übereinstimmung mit den Ansichten der Vertreter des Volks geleitet und daß keine Reform, welche die beiden Häuser nach reiflicher Erwägung vorschlagen würden, bei dem Souverain beharrlichen Widerstand finden werde. Obwohl die Rechtserklärung nichts zum Gesetz machte, was nicht vorher schon Gesetz gewesen wäre, so enthielt sie doch den Keim des Gesetzes, das dem Dissenter Religionsfreiheit gab, des Gesetzes, das die Unabhängigkeit der Richter sicherte, des Gesetzes, das die Dauer der Parlamente beschränkte, des Gesetzes, das die Preßfreiheit unter den Schutz von Geschwornen stellte, des Gesetzes, das den Sklavenhandel verbot, des Gesetzes, das den Religionseid abschaffte, des Gesetzes, das die Katholiken von den Ausschließungen von Civilämtern befreite, des Gesetzes, welches das System der Volksvertretung reformirte, kurz jedes guten Gesetzes, das seit hundertsechzig Jahren eingeführt worden ist, wie jeden guten Gesetzes, das auch fernerhin im Laufe der Seiten zur Förderung des Gemeinwohls und zur Befriedigung der Wünsche der öffentlichen Meinung für nöthig befunden werden wird.
Das beste Lob aber, das man der Revolution von 1688 geben kann, ist, das sie unsre letzte Revolution war. Seit mehreren Generationen hat kein verständiger und patriotischer Engländer mehr daran gedacht, sich gegen die bestehende Regierung aufzulehnen. Alle rechtschaffenen und denkenden Geister sind der Überzeugung, in der sie durch die tägliche Erfahrung bestärkt werden, daß die Mittel, um jede der Verfassung nöthige Verbesserung zu bewirken, von der Verfassung selbst geboten sind.