[85.] Burnet II. 6; Van Citters an die Generalstaaten, 1.(11.) März 1689; King William’s Toleration being an explanation of that liberty of conscience which may be expected from His Majesty’s Declaration, with a Bill for Comprehensions and Indulgence, drawn up in order to an Act of Parliament, licensed March 25. 1689.

Die Toleranzbill. [Die] Toleranzbill ging in beiden Häusern nach kurzer Debatte durch. Dieses berühmte Gesetz, das lange Zeit als die große Charte der Religionsfreiheit betrachtet wurde, ist seitdem umfassend modificirt worden und der jetzigen Generation fast nur dem Namen nach bekannt. Der Name wird jedoch von Vielen, welche vielleicht mit Verwunderung und Enttäuschung den wahren Character des Gesetzes kennen lernen werden, das sie in Ehren zu halten gewohnt waren, noch immer mit Achtung genannt.

Mehrere Gesetze, welche zwischen der Thronbesteigung der Königin Elisabeth und der Revolution erlassen worden waren, schrieben Jedermann bei strengen Strafen vor, dem Gottesdienste der Kirche England’s beizuwohnen und sich des Besuchs von Conventikeln zu enthalten. Die Toleranzacte widerrief keines dieser Gesetze, sondern bestimmte nur, daß sie auf Niemanden Anwendung finden sollten, der seine Loyalität durch Ablegung der Unterthanen- und Suprematseide und seinen protestantischen Glauben durch Unterzeichnung der Erklärung gegen die Transsubstantiation bezeuge.

Die so gewährte Erleichterung kam sowohl den dissentirenden Laien als den dissentirenden Geistlichen zu Gute. Der dissentirende Klerus aber hatte noch einige besondere Ursachen zu Beschwerden. Die Conformitätsacte hatte Jedem eine Geldbuße von hundert Pfund auferlegt, der sich, ohne die bischöfliche Ordination empfangen zu haben, anmaßen sollte, das Abendmahl zu reichen. Die Fünfmeilenacte hatte viele fromme und gelehrte Geistliche von ihren Wohnplätzen und ihren Freunden vertrieben, um in unbekannten Dörfern, welche auf keiner Landkarte zu finden waren, unter Bauern zu leben. Die Conventikelacte hatte denjenigen Geistlichen, welche vor Separatistenversammlungen predigen sollten, schwere Geldbuße auferlegt, und in directem Widerspruche mit dem humanen Geiste unsres gemeinen Rechts waren die Gerichtshöfe angewiesen, diese Acte in umfassender Ausdehnung und zur wirksamen Unterdrückung des Dissents wie zur Aufmunterung der Angeber zu handhaben. Diese strengen Gesetze waren nicht aufgehoben, sondern nur, mit vielen Bedingungen und Vorbehalten, gemildert. Es war vorgeschrieben, daß jeder dissentirende Geistliche, ehe er seine Amtsverrichtungen ausüben durfte, mit eigenhändiger Namensunterschrift seinen Glauben an die Artikel der englischen Staatskirche, mit wenigen Ausnahmen, feierlich erklären müsse. Die Punkte, zu denen seine Zustimmung nicht verlangt wurde, waren: daß die Kirche die Befugniß habe, das Ceremoniell zu reguliren, daß die in dem Homilienbuche aufgestellten Lehren richtig seien, und daß die Ceremonie der Ordination nichts Abergläubisches und Abgöttisches an sich habe. Erklärte er sich für einen Baptisten, so brauchte er außerdem nicht zu versichern, daß die Taufe der Kinder ein lobenswerther Gebrauch sei. Wenn ihm aber seine Überzeugung nicht gestattete, vierunddreißig von den neununddreißig Artikeln und den größten Theil von noch zwei anderen Artikeln zu unterschreiben, so durfte er nicht predigen, ohne sich allen den Strafen auszusetzen, welche die Cavaliere zur Zeit ihrer Macht und ihrer Rache ersonnen hatten, um die schismatischen Prediger zu quälen und zu Grunde zu richten.

Die Lage der Quäker war von der der übrigen Dissenters verschieden, und zwar zu ihrem Nachtheile. Der Presbyterianer, der Independent und der Baptist hatten keine Bedenken wegen des Suprematseides. Der Quäker aber weigerte sich, denselben zu leisten, nicht weil er gegen den Satz, daß fremde Fürsten und Prälaten in England keine Rechtsgewalt haben, etwas einzuwenden gehabt hätte, sondern weil sein Gewissen ihm nicht gestattete, auf irgend etwas zu schwören. Daher war er der Strenge eines Theiles des Strafcodex ausgesetzt, welcher schon lange bevor das Quäkerthum existirte von den Parlamenten Elisabeth’s gegen die Römisch-Katholischen ausgearbeitet worden war. Die Toleranzacte erlaubte den Mitgliedern dieser harmlosen Secte, ihre Zusammenkünfte in Frieden abzuhalten, unter der Bedingung, daß sie drei Urkunden unterzeichneten: eine Erklärung gegen die Transsubstantiation, ein Versprechen der Treue gegen die Regierung, und ein christliches Glaubensbekenntniß. Die Einwendungen, welche der Quäker gegen die athanasianische Phraseologie machte, hatten ihm die Beschuldigung des Socinianismus zugezogen, und die starke Sprache, in der er zuweilen behauptete, daß er seine Kenntniß von überirdischen Dingen unmittelbarer Eingebung von Oben verdanke, hatte den Verdacht erweckt, daß er von der Autorität der heiligen Schrift nicht viel halte. Es wurde daher von ihm verlangt, daß er seinen Glauben an die Göttlichkeit des Sohnes und des heiligen Geistes, wie auch an die Inspiration des Alten und Neuen Testaments erklären solle.

Dies waren die Bedingungen, unter denen die protestantischen Dissenters in England zum ersten Male Gott nach ihrer Überzeugung verehren durften. Es war ihnen ganz zweckmäßigerweise untersagt, ihre Versammlungen bei verschlossenen Thüren zu halten; eine Klausel aber, welche es für strafbar erklärte, ein Bethaus zu betreten, in der Absicht die Versammlung zu belästigen, schützte sie gegen feindliches Eindringen.

Als ob die erwähnten Beschränkungen und Vorsichtsmaßregeln noch nicht ausreichend gewesen wären, wurde nachdrücklich erklärt, daß die Legislatur gegen keinen Papisten oder irgend Jemanden, der die Lehre von der Dreieinigkeit, wie sie in den Formularen der englischen Landeskirche aufgestellt ist, verwerfe, die geringste Nachsicht zu üben gedenke.

Von allen Acten, die jemals von einem Parlamente erlassen wurden, ist die Toleranzacte vielleicht diejenige, welche auf die eigenthümlichen Mängel und auf die eigenthümlichen Vorzüge der englischen Gesetzgebung das grellste Licht wirft. Die Staatswissenschaft ist in einer Hinsicht der Mathematik vollkommen analog. Der Mathematiker kann leicht darthun, daß eine gewisse Kraft, welche vermittelst eines Hebels oder eines Flaschenzugs angewendet wird, zum Heben einer gewissen Last ausreicht. Seine Demonstration gründet sich auf die Voraussetzung, daß die Maschinerie von der Art ist, daß keine Last sie biegen oder zerbrechen kann. Wenn aber der Mechaniker, der vermittelst wirklicher Balken und Seile eine große Masse wirklicher Steine zu heben hat, sich auf den Lehrsatz, den er in Werken über Dynamik findet, unbedingt verlassen und die Unvollkommenheit seines Materials nicht mit in Anschlag bringen wollte, so würde sein ganzer Apparat von Balken, Rädern und Seilen bald zusammenstürzen, und er würde mit all’ seinen mathematischen Kenntnissen als ein viel schlechterer Baumeister erfunden werden wie die bemalten Barbaren, welche Stonehenge erbauten, obgleich sie von dem Parallelogramm der Kräfte in ihrem Leben nichts gehört hatten. Wie sich der Mechaniker zu dem Mathematiker verhält, so verhält sich der praktische Staatsmann zu dem theoretischen Staatsmann. Es ist allerdings höchst wichtig, daß Gesetzgeber und Regierende die Theorie des Regierens genau kennen, wie es höchst wichtig ist, daß der Baumeister, der einen Obelisk auf sein Piedestal stellen oder eine Röhrenbrücke über einen Meeresarm legen soll, in der Theorie des Gleichgewichts und der Bewegung bewandert sei. Wie aber der, welcher wirklich zu bauen hat, an Vieles denken muß, wovon d’Alembert und Euler nie etwas erwähnt haben, so muß auch Der, welcher wirklich regieren soll, sich beständig durch Erwägungen leiten lassen, von denen in den Schriften Adam Smith’s oder Jeremias Bentham’s keine Rede ist. Der vollkommene Gesetzgeber hält die rechte Mitte zwischen dem Theoretiker, der nichts sieht als allgemeine Grundsätze, und dem bloßen Praktiker, der nur specielle Umstände ins Auge faßt. An Gesetzgebern, bei denen das spekulative Element bis zur völligen Ausschließung des praktischen vorherrschte, ist die Welt während der letzten achtzig Jahre auffallend fruchtbar gewesen. Ihrer Weisheit verdanken Europa und Amerika Dutzende von abortiven Verfassungen, welche gerade lange genug gelebt haben, um ein trauriges Aufsehen zu machen, und die dann unter krampfhaften Zuckungen verschieden sind. In der englischen Gesetzgebung aber hat das praktische Element vor dem spekulativen stets, und nicht selten ungebührlich vorgeherrscht. Nichts auf die Symmetrie, und viel auf die Zweckmäßigkeit zu geben; niemals eine Anomalie blos deshalb zu beseitigen, weil sie eine Anomalie ist; niemals eine Neuerung einzuführen, außer wenn sich ein Nachtheil fühlbar macht, und Neuerungen nur in so weit einzuführen als zur Hebung des Nachtheils nothwendig ist; niemals einen Vorschlag zu machen, der sich weiter erstreckte, als auf den speciellen Fall, für welchen Abhülfe zu schaffen ist: dies sind die Regeln, welche vom Zeitalter Johann’s bis zum Zeitalter Victoria’s die Verhandlungen unserer zweihundertfunfzig Parlamente geleitet haben. Unser nationaler Widerwille gegen alles Abstracte in der Staatswissenschaft ist allerdings so groß, daß er ein Fehler wird. Doch ist es vielleicht ein Fehler zum Guten. Daß wir bei der Verbesserung unserer Gesetze viel zu langsam gegangen sind, muß zugegeben werden. Obwohl aber in anderen Ländern gelegentlich ein rascherer Fortschritt stattgefunden haben mag, so würde es doch nicht leicht sein, ein andres Land zu nennen, in welchem so wenig Rückschritt stattgefunden hätte.

Die Toleranzacte kommt dem Typus eines großen englischen Gesetzes sehr nahe. Einen Juristen, der in der Theorie der Gesetzgebung wohl bewandert, mit der Stimmung der Secten und Parteien aber, in welche die Nation zur Zeit der Revolution gespalten war, nicht genau bekannt wäre, würde jene Acte als ein wahres Chaos von Absurditäten und Widersprüchen erscheinen. Sie wird eine Prüfung nach richtigen allgemeinen Prinzipien nicht vertragen. Noch mehr, sie wird gar keine Prüfung nach irgend welchem, gleichviel ob richtigen oder falschen Prinzip vertragen. Das richtige Prinzip ist unzweifelhaft, daß ein rein theologischer Irrthum von der Civilobrigkeit nicht bestraft werden darf. Dieses Prinzip erkennt die Toleranzacte nicht nur nicht an, sondern sie leugnet es sogar positiv. Kein einziges von den harten Gesetzen, welche die Tudors oder die Stuarts gegen die Nonconformisten erlassen, ist aufgehoben. Verfolgung ist nach wie vor die allgemeine Regel; Toleranz ist die Ausnahme. Und dies ist noch nicht Alles. Die der Überzeugung gewählte Freiheit wird in der launenhaftesten Weise gewährt. Ein Quäker erlangt dadurch, daß er ein Glaubensbekenntniß in allgemeinen Ausdrücken ablegt, den vollen Genuß der Acte, ohne einen der neununddreißig Artikel zu unterschreiben. Ein Independentengeistlicher, der vollkommen bereit ist, die von dem Quäker verlangte Erklärung abzugeben, der aber wegen sechs oder sieben Artikeln Zweifel hegt, bleibt dem Strafgesetz unterworfen. Howe ist straffällig, wenn er predigt, ohne zuvor seine Zustimmung zu der anglikanischen Lehre vom Abendmahl feierlich erklärt zu haben. Penn, der das Abendmahl ganz verwirft, kann völlig ungehindert predigen, ohne irgend eine Erklärung über den Gegenstand abzugeben.

Dies sind einige von den unleugbaren Fehlern, welche Jedem auffallen müssen, der die Toleranzacte nach dem Maßstabe der gesunden Vernunft betrachtet, welcher in allen Ländern und zu allen Zeiten der nämliche ist. Aber gerade diese Fehler können sich vielleicht als Vorzüge herausstellen, wenn wir die Leidenschaften und Vorurtheile Derer in Betracht ziehen, für welche die Toleranzacte erlassen wurde. Dieses an Widersprüchen, die jeder Stümper in der Politik entdecken kann, überreiche Gesetz leistete, was ein von den größten Meistern in der Staatswissenschaft auf das Geschicktste ausgearbeitetes Gesetz vielleicht nicht geleistet haben würde. Daß die obenangeführten Bestimmungen lästig, kindisch, einander widersprechend und mit der wahren Theorie der Religionsfreiheit nicht im Einklange sind, läßt sich nicht leugnen. Alles was zu ihrer Vertheidigung angeführt werden kann, ist, daß sie eine große Menge Hebel beseitigte, ohne eine große Menge Vorurtheile zu verletzen; daß sie mit einem Male und für immer, ohne eine einzige Abstimmung in einem der beiden Parlamentshäuser, ohne einen einzigen Straßenaufstand und fast ohne hörbares Murren selbst von Seiten der bigotteren Klassen, einer Verfolgung ein Ende machte, welche vier Generationen hindurch gewüthet, zahllose Herzen gebrochen, zahllose Herde verödet, die Gefängnisse mit Menschen gefüllt, welche für diese Welt zu gut waren, und Tausende von rechtschaffenen, fleißigen und gottesfürchtigen Landleuten und Handwerkern, welche den eigentlichen Kern einer Nation bilden, über den Ocean getrieben hatte, um unter den Wigwams rothhäutiger Indianer und den Lagerplätzen der Panther eine Zufluchtsstätte zu suchen. Solche Vertheidigungsgründe mögen einigen oberflächlichen Theoretikern vielleicht schwach vorkommen, Staatsmänner aber werden sie ohne Zweifel für vollkommen ausreichend erklären.