Im Hause der Gemeinen hielt kein Mitglied es für zweckmäßig, die Aufhebung der Testacte zu beantragen. Aber es wurde Erlaubniß gegeben, eine Bill zur Aufhebung der Corporationsacte einzubringen, die kurz nach der Restauration vom Cavalierparlamente erlassen worden war und eine Bestimmung enthielt, welche allen Municipalbeamten vorschrieb, das heilige Abendmahl nach den Formen der englischen Kirche zu empfangen. Als diese Bill in Begriff war dem Ausschusse überwiesen zu werden, beantragten die Tories, daß der Ausschuß bedeutet werden sollte, in dem Gesetz über das Sacrament keine Änderung vorzunehmen. Diejenigen Whigs, welche eifrig für die Comprehension waren, müssen durch diesen Antrag in große Verlegenheit gesetzt worden sein. Für denselben zu stimmen wäre eine prinzipielle Inconsequenz gewesen; dagegen zu stimmen hätte so viel geheißen als mit Nottingham brechen. Es wurde ein Mittelweg gefunden. Die Vertagung der Debatte wurde beantragt, mit 116 gegen 114 Stimmen angenommen und der Gegenstand nicht wieder in Anregung gebracht.[97] Im Hause der Lords wurde ein Antrag auf Abschaffung des Sacramentstestes gestellt, aber mit großer Majorität verworfen. Viele von Denen, welche die Bill im Prinzip für richtig hielten, erachteten sie für nicht zeitgemäß. Es wurde ein Protest aufgesetzt, aber nur von einigen wenigen minder angesehenen Peers unterzeichnet. Es ist ein auffallender Umstand, daß zwei bedeutende Häupter der Whigpartei, welche in der Regel ihre parlamentarischen Pflichten sehr gewissenhaft erfüllten, bei dieser Gelegenheit abwesend waren.[98]

Auf die Debatte über den Test folgte im Oberhause bald eine Debatte über die letzte Klausel der Comprehensionsbill. Diese Klausel bestimmte, daß dreißig Bischöfe und Priester beauftragt werden sollten, die Liturgie und die Kirchengesetze zu revidiren und Abänderungen vorzuschlagen. Über diesen Punkt waren die whiggistischen Peers fast Alle eines Sinnes. Sie waren in großer Zahl anwesend und sprachen warm. Warum, fragten sie, sollten nur Mitglieder des Priesterstandes mit dieser Revision beauftragt werden? Gehöre der Laienstand nicht auch zur englischen Kirche? Wenn die Commission ihren Bericht erstattet habe, würden Laien über die darin enthaltenen Änderungsvorschläge zu entscheiden haben. Keine Zeile im allgemeinen Gebetbuche könne anders als durch die Autorität des Königs, der Lords und der Gemeinen abgeändert werden. Der König sei ein Laie, fünf Sechstel der Lords seien Laien, und die Mitglieder des Hauses der Gemeinen seien sämmtlich Laien. Sei es nicht widersinnig zu behaupten, daß Laien nicht befugt seien, in einer Angelegenheit zu prüfen, über welche anerkanntermaßen Laien in letzter Instanz entscheiden müßten? Und könne etwas dem ganzen Geiste des Protestantismus mehr zuwider sein als die Ansicht, daß einer besonderen Kaste, und dieser Kaste allein, eine außergewöhnliche Urtheilsfähigkeit in geistlichen Dingen verliehen sei, daß Männer wie Selden, wie Hale, wie Boyle, weniger competent seien, über eine Collecte oder einen Glaubensartikel ein Urtheil abzugeben, als der jüngste und einfältigste Kaplan, der in einem abgelegenen Schlosse sein Leben mit Aletrinken und Beilkespielen hinbringe? Was Gott festgesetzt habe, könne keine irdische Macht, sei es eine weltliche oder eine geistliche, abändern, und in Dingen, welche menschliche Wesen festgesetzt hätten, habe ein Laie sicherlich ein eben so competentes Urtheil als ein Geistlicher. Daß die anglikanische Liturgie und das anglikanische Kirchengesetz rein menschlichen Ursprungs seien, erkenne das Parlament an, indem es die Revision und Verbesserung derselben einer Commission übertrage. Wie könne man da behaupten, daß in einer solchen Commission der Laienstand, der eine so große Mehrheit der Bevölkerung bilde, dessen Erbauung der Hauptzweck aller kirchlichen Einrichtungen sei und dessen unschuldige Neigungen bei Feststellung der öffentlichen Religionshandlungen sorgfältig zu Rathe gezogen werden müßten, nicht einen einzigen Vertreter zu haben brauche? Die Präcedenzfälle sprächen direct gegen diese gehässige Unterscheidung. Zu wiederholten Malen, seit das Licht der Reformation über England aufgegangen, seien durch ein Gesetz Commissionen ermächtigt worden, die Kirchengesetze zu revidiren, und bei jeder solchen Gelegenheit seien einige von den Commissaren Laien gewesen. Im gegenwärtigen Falle könne man gegen den vorgeschlagenen Modus noch besondere Einwendungen machen, denn der Zweck der Maßregel sei die Verhöhnung der Dissenters, und es sei daher äußerst wünschenswerth, daß die Commissare Männer wären, auf deren Unparteilichkeit und Mäßigung die Dissenters bauen könnten. Würden dreißig solcher Männer in den höheren Rangstufen des geistlichen Standes leicht zu finden sein? Es sei die Pflicht der Legislatur, zwischen zwei einander feindlich gegenüberstehenden Parteien, den nonconformistischen Theologen und den anglikanischen Theologen, zu entscheiden, und es würde demnach die gröbste Unbilligkeit sein, einer der beiden Parteien das Schiedsrichteramt zu übertragen.

Aus diesen Gründen schlugen die Whigs ein Amendement des Inhalts vor, daß die Commission aus Geistlichen und Laien bestehen sollte. Der Kampf war heiß. Burnet, der eben seinen Sitz unter den Peers eingenommen hatte und dem darum zu thun gewesen zu sein scheint, fast um jeden Preis die Zuneigung seiner Amtsbrüder zu gewinnen, stritt mit dem ganzen ihm eignen Feuer für die gegenwärtige Fassung der Klausel. Bei der Abstimmung ergab sich eine völlig gleiche Stimmenzahl für und wider, und somit war, den Regeln des Hauses gemäß, das Amendement abgeworfen.[99]

Endlich wurde die Comprehensionsbill ins Haus der Gemeinen gesandt. Hier würde sie leicht mit zwei Stimmen gegen eine durchgebracht worden sein, wenn sie von allen Freunden der Religionsfreiheit unterstützt worden wäre. Aber in dieser Angelegenheit konnten die Hochkirchlichen auf den Beistand eines großen Theils der Niederkirchlichen rechnen. Diejenigen Mitglieder, welche Nottingham’s Plane wohlwollten, sahen, daß sie in der Minorität waren, und begannen daher, am Siege verzweifelnd, auf den Rückzug zu denken. Gerade in diesem Augenblicke wurde ein Antrag gestellt, der alle Stimmen für sich hatte. Nach dem herkömmlichen Gebrauche mußte gleichzeitig mit einem Parlamente eine Convocation einberufen werden, und man durfte wohl behaupten, daß der Rath einer Convocation dann am nöthigsten sein müßte, wenn es sich um Abänderungen in dem Ritual und der Disciplin der Kirche handelte. In Folge des unregelmäßigen Modus aber, nach welchem die Stände des Reichs während der Erledigung des Thrones zusammenberufen worden waren, gab es diesmal keine Convocation. Es wurde daher beantragt, daß das Haus dem Könige rathen solle, Maßregeln zur Abhülfe dieses Mangels zu ergreifen, und daß das Schicksal der Comprehensionsbill nicht entschieden werden solle, bis der Klerus Gelegenheit gehabt habe, durch das alte und rechtmäßige Organ seine Meinung auszusprechen.

Dieser Antrag wurde mit allgemeiner Acclamation angenommen. Die Tories freuten sich, daß dem Priesterstande eine solche Ehre erzeugt wurde; diejenigen Whigs, welche gegen die Comprehensionsbill waren, freuten sich, sie zuverlässig für ein Jahr, wahrscheinlich aber für immer bei Seite gelegt zu sehen; und diejenigen Whigs, welche für die Comprehensionsbill waren, freuten sich, ohne Niederlage davon zu kommen. Viele unter ihnen hofften in der That, daß milde und freisinnige Rathschläge im geistlichen Senate vorherrschen würden. Eine Adresse, welche den König ersuchte die Convocation einzuberufen, wurde ohne Abstimmung angenommen, die Lords wurden zum Beitritt aufgefordert, sie traten bei, die Adresse wurde durch beide Häuser dem Könige überreicht, der König versprach, zur geeigneten Zeit den Wunsch seines Parlaments zu erfüllen, und Nottingham’s Bill ward nicht wieder erwähnt.

Viele mit der Geschichte der damaligen Zeit unvollkommen bekannte Schriftsteller haben aus diesem Verfahren gefolgert, daß das Haus der Gemeinen eine Versammlung von Hochkirchlichen gewesen sei; aber nichts ist gewisser, als daß zwei Drittel der Mitglieder entweder Niederkirchliche oder Nichtanhänger der Landeskirche waren. Wenige Tage vor dieser Zeit hatte ein an sich unbedeutender, als Kennzeichen der Gesinnung der Majorität aber höchst wichtiger Vorgang stattgefunden. Es war beantragt worden, daß das Haus dem alten Herkommen gemäß seine Sitzungen bis nach den Osterfeiertagen suspendiren solle. Die Puritaner und Latitudinarier machten Einwendungen dagegen, es entspann sich eine heftige Debatte, die Hochkirchlichen wagten es nicht, abstimmen zu lassen, und zum großen Ärgerniß vieler angesehenen Personen nahm der Sprecher am Ostermontag um neun Uhr seinen Stuhl ein und es wurde eine lange und lebhafte Sitzung gehalten.[100]

Dies war indessen keineswegs der stärkste Beweis, den die Gemeinen dafür gaben, daß sie in der That weit entfernt waren eine besondere Ehrerbietung oder Liebe zur anglikanischen Hierarchie zu hegen. Die Bill zur Festsetzung der Eide war aber in einer dem Klerus günstigeren Fassung von den Lords ins Unterhaus gekommen. Allen weltlichen Beamten war bei Strafe der Absetzung vorgeschrieben, dem Könige und der Königin Treue zu schwören. Jeder Geistliche aber, der bereits eine Pfründe besaß, sollte dieselbe auch ohne zu schwören, behalten dürfen, wenn die Regierung keinen Grund sah, von ihm speciell eine Versicherung seiner Loyalität zu verlangen. Burnet hatte, theils ohne Zweifel aus der seinem Character eignen Gutherzigkeit und Großmuth, theils um seine Amtsbrüder zu gewinnen, diese Anordnung im Oberhause mit großer Energie unterstützt. Im Unterhause aber war die Stimmung gegen die jakobitischen Priester unbesiegbar. An dem nämlichen Tage, an welchem dieses Haus ohne Abstimmung die Adresse votirte, welche den König ersuchte, die Convocation einzuberufen, wurde eine Klausel vorgeschlagen und angenommen, welche von Jedem, der ein kirchliches oder akademisches Amt bekleidete, bei Strafe der Suspension verlangte, am 1. August 1689 die Eide zu leisten. Sechs Monate von diesem Tage an gerechnet, wurden dem sich Weigernden zur nochmaligen Überlegung bewilligt. Beharrte er auch dann noch auf seiner Weigerung, so sollte er am 1. Februar 1690 definitiv abgesetzt werden.

So abgeändert wurde die Bill den Lords zurückgeschickt. Diese aber blieben bei ihrem ursprünglichen Beschlusse. Conferenz auf Conferenz wurde gehalten, Vergleich auf Vergleich wurde vorgeschlagen. Aus den unvollkommenen Berichten, welche auf uns gekommen sind, geht hervor, daß jedes Argument zu Gunsten der Milde von Burnet energisch hervorgehoben wurde. Doch die Gemeinen blieben fest, die Zeit drängte, der ungewisse Zustand des Rechts machte sich in allen Zweigen des Staatsdienstes in nachtheiliger Weise fühlbar, und so gaben die Peers mit Widerstreben endlich nach. Zu gleicher Zeit fügten sie eine Klausel hinzu, durch welche der König ermächtigt wurde, von den verwirkten Pfründen einigen wenigen nicht schwörenden Geistlichen Geldunterstützungen zu gewähren. Die Anzahl der so begünstigten Geistlichen sollte zwölf nicht übersteigen und die bewilligte Unterstützung durfte höchstens ein Drittheil des verwirkten Einkommens betragen. Einige eifrige Whigs wollten selbst diese Vergünstigung nicht gelten lassen; doch die Gemeinen waren mit dem errungenen Siege zufrieden und dachten mit Recht, daß es ungefällig sein würde, wenn sie ein so geringfügiges Zugeständiß verweigerten.[101]

[92.] Siehe unter vielen anderen Schriften Dodwell’s Cautionary Discourse, seine Vindication of the Deprived Bishops, seine Defence of the Vindication und seine Paraenesis, sowie Bisby’s Unity of Priesthood, gedruckt 1692. Ferner vergleiche man Hody’s Gegenschriften, das Baroccianische Manuscript und Salomon and Abiathar, a Dialogue between Eucheres and Dyscheres.

[93.] Burnet II. 135. Der albernste von allen Versuchen, zwischen den Absetzungen von 1559 und denen von 1689 einen Unterschied nachzuweisen, wurde von Dodwell gemacht. Siehe seine Doctrine of the Church of England concerning the Independency of the Clergy on the lay Power, 1697.