[94.] Über diese Polemik sehe man Burnet II. 7, 8, 9; Grey’s Debates, April 19, 22. 1689; Commons’ Journals, April 20, 22.; Lords’ Journals, April 21.

[95.] Lords’ Journals, March 16. 1689.

[96.] Burnet II. 7. 8.

[97.] Burnet sagt (II. 8.), daß der Antrag, den Sacramentstest abzuschaffen, in beiden Häusern mit großer Majorität verworfen worden sei. Hierin täuschte ihn jedoch sein Gedächtniß, denn im Hause der Gemeinen fand keine andre Abstimmung über den Gegenstand statt als die oben erwähnte. Bemerkenswerth ist es, daß Gwyn und Rowe, welche die Stimmen der Majorität zählten, zwei der entschiedensten Whigs im ganzen Hause waren.

[98.] Lords’ Journals March 21. 1689.

[99.] Lords’ Journals, April 5. 1689; Burnet II. 10.

[100.] Commons’ Journals, March 28., April 1. 1689.; Pariser Gazette vom 23. April. Ein Theil der Stelle in der Pariser Gazette verdient angeführt zu werden. „Il y eut ce jour là (am 28. März) une grande contestation dans la Chambre Basse, sur la proposition qui fut faite de remettre les séances après les fêtes de Pasques observées toujours par l’Eglise Anglicane. Les Protestans conformistes furent de cet avis; et les Presbytériens emportèrent à la pluralité des voix que les séances recommenceroient le Lundy, seconde feste de Pasques.“ Die Niederkirchlichen werden von den damaligen französischen und holländischen Schriftstellern häufig Presbyterianer genannt. Es waren nicht zwanzig eigentliche Presbyterianer im Hause der Gemeinen. Siehe A. Smith and Cutler’s plain Dialogue ahout Whig and Tory, 1690.

[101.] Berichte über das was in den Conferenzen vorging, findet man in den Protokollen der beiden Häuser, und sie sind lesenswerth.

Die Bill zur Festsetzung des Krönungseides. [Diese] Debatten wurden auf kurze Zeit durch die Feste und Feierlichkeiten der Krönung unterbrochen. Als der zu dieser wichtigen Ceremonie bestimmte Tag heranrückte, verwandelte sich das Haus der Gemeinen in einen Ausschuß behufs Festsetzung der Wortformel, durch welche unsere Landesherren hinfüro ihren Vertrag mit der Nation schließen sollten. Darüber waren alle Parteien einig, daß es angemessen sei, vom Könige den Eid zu verlangen, daß er in weltlichen Angelegenheiten dem Gesetz gemäß regieren und die Gerechtigkeit mit Milde üben wolle. Über die Ausdrücke des Eides aber, die sich auf die kirchlichen Institutionen des Landes bezogen, wurde viel debattirt. Sollte der höchste Beamte im Staate bloß einfach versprechen, die protestantische Religion aufrecht zu erhalten, wie sie durch das Gesetz aufgestellt war, oder sollte er versprechen, diese Religion aufrecht zu erhalten, wie sie später durch das Gesetz festgestellt werden würde? Die Majorität war für die erstere Phrase. Die andre wurde von denjenigen Whigs vorgezogen, welche für eine Comprehension waren. Es wurde jedoch allgemein zugestanden, daß beide Phrasen eigentlich gleichbedeutend seien und daß der Eid, mochte er lauten wie er wollte, den Souverain nur in seiner executiven Gewalt binden werde. Dies ging in der That aus der ganzen Natur des Actes klar hervor. Jeder Vertrag kann durch die freiwillige Zustimmung der Partei, welche allein die Erfüllung zu verlangen berechtigt ist, annullirt werden. Die strengsten Casuisten hatten es nie in Zweifel gestellt, daß ein Schuldner, der sich unter den feierlichsten Schwüren verpflichtet hat zu zahlen, rechtmäßigerweise die Zahlung unterlassen kann, wenn der Gläubiger ihn seiner Verbindlichkeit entheben will. Eben so klar ist es, daß keine von einem Könige durch die Stände seines Reichs verlangte Zusicherung ihm die Verpflichtung auferlegen kann, seine Zustimmung zu etwas zu verweigern, was diese Stände später einmal wünschen mögen.

Es wurde eine mit den Beschlüssen des Ausschusses übereinstimmende Bill entworfen, welche rasch durch alle parlamentarischen Stadien ging. Nach der dritten Lesung erhob sich ein thörichtes Mitglied, um einen Zusatz zu beantragen, in welchem erklärt werde, daß der Eid den Souverain, nicht hindern solle, in eine etwaige Änderung im Ceremoniell der Kirche zu willigen, immer vorausgesetzt, daß das Episkopat und eine geschriebene Gebetsform beibehalten würden. Die plumpe Absurdität dieses Antrags wurde von mehreren ausgezeichneten Mitgliedern dargelegt. Eine solche Klausel, bemerkten sie ganz richtig, würde den König binden, während sie ihm freieren Spielraum geben sollte. Der Krönungseid, sagten sie, hat nicht den Zweck, ihn in seiner gesetzgebenden Gewalt zu behindern. Man lasse diesen Eid in seiner jetzigen Fassung, und kein Fürst kann ihn mißverstehen. Kein Fürst kann ernstlich glauben, die beiden Häuser wollten das Versprechen von ihm verlangen, daß er sein Veto gegen Gesetze einlegen werde, die sie späterhin für das Wohl des Landes nöthig erachten könnten. Sollte aber einmal ein Fürst den zwischen ihm und seinen Unterthanen abgeschlossenen Vertrag so wunderlich mißverstehen, dann wird jeder Theolog, jeder Jurist, den er um Rath fragt, ihn sogleich beruhigen. Würde dieser Antrag angenommen, so könnte man unmöglich leugnen, daß der Krönungseid bestimmt sei, den König zu verhindern, seine Zustimmung zu Bills zu geben, die ihm von den Lords und Gemeinen vorgelegt würden, und daraus würden sehr ernste Nachtheile hervorgehen. Diese Argumente wurden als unwiderleglich erkannt und der Zusatz ohne Abstimmung verworfen.[102]