Prägung schlechten Geldes. [Es] ist bemerkenswerth, daß der König, während er das Vertrauen und die Zuneigung der irischen Gemeinen dadurch verlor, daß er auf der einen Seite die Institution des Eigenthums schwach gegen sie vertheidigte, auf einer andren Seite diese Institution mit einer Rücksichtslosigkeit angriff, welche womöglich noch stärker war als die ihrige. Er sah bald, daß kein Geld in seinen Schatz floß. Die Ursache war augenfällig genug. Mit dem Handel war es vorbei. Das bewegliche Kapital war in großen Massen aus der Insel weggezogen worden; von dem festen Kapital war viel zerstört, und das übrige lag todt da. Tausende von den Protestanten, welche den betriebsamsten und intelligentesten Theil der Bevölkerung bildeten, waren nach England ausgewandert. Tausend Andere hatten sich in die Städte geflüchtet, die sich noch für Wilhelm und Marien tapfer hielten. Von den in der Blüthe des Lebens stehenden katholischen Landleuten war die Mehrzahl in die Armee eingetreten oder hatte sich Plündererhorden angeschlossen. Die Armuth des Schatzes war die nothwendige Folge der Armuth des Landes; dem öffentlichen Wohlstande konnte nur durch Wiederherstellung des Privatwohlstandes aufgeholfen werden, und der Privatwohlstand konnte nur durch Jahre der Ruhe und Sicherheit wiederhergestellt werden. Jakob war einfältig genug zu glauben, daß es ein rascheres und wirksameres Mittel gebe. Er glaubte sich ganz einfach dadurch mit einem Male aus seinen finanziellen Verlegenheiten reißen zu können, daß er einen Farthing einen Schilling nannte. Das Recht, Geld zu schlagen, war unstreitig eine Perle der Prärogative, und seiner Ansicht nach schloß das Recht, Geld zu schlagen, auch das Recht in sich, die Münzen zu verschlechtern. Töpfe, Pfannen, Thürhämmer, Kanonen, welche seit langer Zeit unbrauchbar waren, wurden in die Münze geschickt, und in Kurzem waren Massen geringhaltigen Geldes im Nominalwerthe von einer Million Pfund Sterling, die aber in Wirklichkeit nicht den sechsten Theil dieser Summe werth waren, in Circulation gesetzt. Ein königliches Edict erklärte diese Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel bei allen Vorkommnissen. Eine Hypothek von tausend Pfund wurde durch einen Sack voll Rechenpfennige, die aus alten Kesseln verfertigt waren, abgelöst. Den Gläubigern, die sich beim Kanzleigerichtshofe beschwerten, sagte Fitton, sie sollten ihr Geld nehmen und stillschweigen. Von allen Klassen aber hatten die Kleinhändler von Dublin, welche größtentheils Protestanten waren, die schwersten Verluste. Zuerst erhöhten sie natürlich ihre Preise; aber die Magistratsbehörde der Stadt begegnete dieser ketzerischen Machination durch Ausgabe eines die Preise regulirenden Tarifs. Jeder, der der jetzt dominirenden Kaste angehörte, konnte in einen Laden gehen, ein drei Pence werthes Geldstück auf den Ladentisch legen und dafür Waaren im Werthe von einer halben Guinee mitnehmen. Von gesetzlicher Abhilfe war keine Rede. Die Leidenden schätzten sich sogar glücklich, wenn sie durch Aufopferung ihres Geschäftsvermögens Sicherheit für ihre Glieder und ihr Leben erkaufen konnten. Es gab keinen Bäckerladen in der Stadt, der nicht beständig von zwanzig bis dreißig Soldaten belagert gewesen wäre. Einige Personen, die das schlechte Geld nicht nehmen wollten, wurden von Soldaten festgenommen und vor den Generalprofoß geführt, der sie mit Flüchen und Verwünschungen überhäufte, sie in dunkle Zellen einsperren ließ und durch die Drohung, sie an ihren eigenen Thüren aufhängen zu wollen, ihren Widerstand bald besiegte. Von allen Plagen der damaligen Zeit machte keine einen tieferen und nachhaltigeren Eindruck auf die Gemüther der Protestanten Dublin’s als die Plage des Kupfergeldes.[116] Den Erinnerungen an die Bestürzung und Noth, welche Jakob’s Münzen verursacht hatten, muß zum Theil der beharrliche Widerstand zugeschrieben werden, den fünfunddreißig Jahre später zahlreiche, dem Hause Hannover treuergebene Klassen in der Angelegenheit des Wood’schen Patents der Regierung Georg’s I. entgegensetzten.
Es kann nicht bestritten werden, daß Jakob, indem er so aus eigner Machtvollkommenheit die Bedingungen aller Contracte im ganzen Königreiche umstürzte, sich eine Befugniß anmaßte, welche nur der gesammten Legislatur zukam. Dennoch remonstrirten die Gemeinen nicht dagegen. Es gab keine Befugniß, mochte sie auch noch so verfassungswidrig sein, die sie ihm nicht zuzugestehen bereit waren, so lange er sie zur Mißhandlung und Ausplünderung der englischen Bevölkerung anwendete. Dagegen respectirten sie keine auch noch so alte, noch so gesetzliche und noch so heilsame Prärogative, wenn sie besorgten, daß er sich derselben bedienen könnte, um die verabscheute Race zu beschützen. Sie ruhten nicht eher, als bis sie ihm die mit Widerstreben ertheilte Genehmigung eines empörenden Gesetzes, eines Gesetzes, das in der Geschichte der civilisirten Länder seines Gleichen nicht hat, der großen Verurtheilungsacte (Bill of attainder) erpreßt hatten.
[116.] King, III. 11; Brief Memoirs by Haynes, Assay Master of the Mint, unter den Lansdownmanuscripten im britischen Museum, Nr. 801. Ich habe mehrere solche Münzen gesehen. Die Ausführung ist, in Berücksichtigung aller Umstände, überraschend gut.
Die große Verurtheilungsacte. [Es] wurde eine Liste zusammengestellt, welche zwischen zwei- und dreitausend Namen enthielt. An der Spitze standen die Hälfte der Peers von Irland. Dann kamen Baronets, Ritter, Geistliche, Squires, Kaufleute, Landwirthe, Handwerker, Frauen und Kinder. Eine Untersuchung fand nicht statt. Jedes Mitglied, das sich eines Gläubigers, eines Nebenbuhlers, eines Privatfeindes entledigen wollte, gab dem Sekretär den Namen an, und er wurde in der Regel ohne Discussion in die Liste eingetragen. Die einzige Debatte, von der eine Nachricht auf uns gekommen ist, bezog sich auf den Earl von Strafford. Er hatte Freunde im Hause, die es wagten, etwas zu seinen Gunsten anzuführen. Doch wenige Worte aus dem Munde Simon Luttrell’s entschieden die Sache. „Ich habe,“ sagte er, „den König einige harte Äußerungen über diesen Lord thun hören.“ Dies wurde für genügend erachtet, und der Name Strafford nimmt in der langen Liste der Proscribirten die fünfte Stelle ein.[117]
Es wurden bestimmte Tage festgesetzt, bis zu welchen Diejenigen, deren Namen auf der Liste standen, sich einer Justiz stellen mußten, wie sie damals gegen die englischen Protestanten in Dublin ausgeübt wurde. Befand sich die proscribirte Person in Irland, so mußte sie sich am 10. August stellen. War sie seit dem 5. November 1688 von Irland abwesend, so mußte sie sich am 1. September stellen. Hatte sie Irland vor dem 5. November 1688 verlassen, so mußte sie sich am 1. October stellen. Erschien sie an dem festgesetzten Tage nicht, so sollte sie ohne Prozeß aufgehängt, geschleift und geviertheilt und ihr Vermögen confiscirt werden. Es konnte einem Proscribirten physisch unmöglich sein, sich bis zu der durch die Acte festgesetzten Zeit zu stellen. Er konnte bettlägerig sein, er konnte sich in Westindien aufhalten oder er konnte im Gefängniß sitzen. Solche Fälle waren in der That notorisch vorhanden. Unter den verurtheilten Lords befand sich auch Mountjoy. Er war durch Tyrconnel’s Niederträchtigkeit bewogen worden, vertrauensvoll nach Saint-Germains zu gehen, war in die Bastille geworfen worden, wo er noch saß, und das irische Parlament schämte sich nicht zu verfügen, daß, wenn er nicht binnen wenigen Wochen aus seiner Zelle entkommen und sich in Dublin stellen könne, er hingerichtet werden solle.[118]
Da man nicht einmal vorgab, daß die Schuld der so Geächteten untersucht worden sei, da nicht ein Einziger unter ihnen zu seiner Vertheidigung angehört worden war, und da es ausgemacht war, daß es Vielen physisch unmöglich sein würde, rechtzeitig zu erscheinen, so lag es auf der Hand, daß nur eine umfassende Ausübung des königlichen Begnadigungsrechts die Verübung von so haarsträubenden Ungerechtigkeiten verhüten konnte, die selbst in der traurigen Geschichte der irländischen Wirren ohne Beispiel dastehen. Daher beschlossen die Gemeinen, daß das königliche Begnadigungsrecht beschränkt werden solle. Es wurden verschiedene Formalitäten ersonnen, welche die Erlangung von Begnadigungen erschweren und kostspielig machen sollten, und schließlich wurde verordnet, daß jede Begnadigung, die Se. Majestät nach dem letzten November 1689 irgend einer der vielen Hundert ohne Prozeß zum Tode verurtheilten Personen zu Theil werden ließe, durchaus ungültig und wirkungslos sein sollte. Sir Richard Nagle erschien im Ornate vor den Lords und überreichte die Bill mit einer der Gelegenheit würdigen Rede. „Viele von den hier Proscribirten,“ sagte er, „sind durch uns genügende Beweise als Verräther überführt. In Betreff der Anderen haben wir den allgemeinen Ruf, in dem sie stehen, für maßgebend erachtet.“[119] Die Liste war mit so rücksichtsloser Barbarei zusammengestellt, daß selbst fanatische Royalisten, die zu der nämlichen Zeit ihr Vermögen, ihre Freiheit und ihr Leben für Jakob auf’s Spiel setzten, nicht sicher vor der Proscription waren. Der gelehrteste Mann, dessen die jakobitische Partei sich rühmen konnte, war Heinrich Dodwell, Camdenianischer Professor an der Universität Oxford. In der Vertheidigung der erblichen Monarchie scheute er kein Opfer und keine Gefahr. Mit Bezug auf ihn sprach Wilhelm die denkwürdigen Worte aus: „Er hat sich vorgenommen ein Märtyrer zu werden, und ich habe mir vorgenommen, sein Vorhaben zu vereiteln.“ Aber Jakob war gegen Freunde grausamer als Wilhelm gegen Feinde. Dodwell war Protestant und besaß etwas Grundeigenthum in Connaught; diese Verbrechen waren hinreichend, um ihn in die lange Liste Derer aufzunehmen, welche zum Galgen und zum Viertheilen verurtheilt waren.[120]
Daß Jakob seine Zustimmung zu einer Bill geben werde, die ihm das Begnadigungsrecht entzog, hielten viele Leute für unmöglich. Er war vier Jahre früher lieber mit dem loyalsten Parlamente zerfallen, als daß er eine Prärogative aufgegeben hätte, die ihm nicht einmal gehörte. Es ließ sich daher wohl erwarten, daß er jetzt Alles daran setzen würde, um eine Prärogative zu behalten, die seine Vorgänger seit dem Bestehen der Monarchie zu allen Zeiten besessen hatten und die von den Whigs niemals bestritten worden war. Die strenge Miene und die erhobene Stimme, womit er die Torygentlemen zurechtgewiesen, die ihn in der Sprache der tiefsten Ehrerbietung und der innigsten Zuneigung beschworen, sich der Beobachtung der Gesetze nicht zu entziehen, würden jetzt an ihrem Platze gewesen sein. Er hätte wohl sehen können, daß der rechte Weg der weiseste war. Hätte er bei dieser hochwichtigen Gelegenheit den Muth gehabt, zu erklären, daß er unschuldiges Blut nicht vergießen und selbst bezüglich der Schuldigen sich des Rechts nicht entäußern wolle, die Verurtheilungen durch Gnade zu mildern, so würde er in England mehr Herzen gewonnen haben, als er in Irland verloren hätte. Aber sein Unstern wollte jederzeit, daß er widerstand, wo er hätte nachgeben sollen, und daß er nachgab, wo er hätte widerstehen sollen. Das abscheulichste aller Gesetze erhielt seine Sanction, und seine Schuld wird nur sehr wenig dadurch gemildert, daß er diese Sanction mit einigem Widerstreben gab.
Damit nichts fehlen möchte, um dieses große Verbrechen vollkommen zu machen, war man sorgfältig darauf bedacht zu verhüten, daß die verurtheilten Personen ihre Verurtheilung früher als nach Ablauf der in der Acte festgesetzten Gnadenfrist erfuhren. Die Liste der Namen wurde nicht veröffentlicht, sondern in Fitton’s Cabinet sorgfältig verschlossen gehalten. Einige Protestanten, die es noch mit Jakob hielten, aber gern wissen wollten, ob einer ihrer Freunde oder Verwandten proscribirt war, gaben sich alle mögliche Mühe, um Einsicht in die Liste zu erlangen; aber Bitten, Vorstellungen und selbst Bestechungen waren erfolglos. Nicht ein einziges Exemplar kam ins Publikum, bis es für die Tausende, welche ohne Prozeß verurtheilt waren, zu spät war, Begnadigung zu erlangen.[121]
[117.] King III. 12.
[118.] An Act for the Attainder of divers Rebels and for preserving the Interest of loyal Subjects, London 1690.